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Off Topic - Rechtliche Seite bei Falschauszeichnung


wunsiedler - Mi 28.07.10 23:17
Titel: Rechtliche Seite bei Falschauszeichnung
Hi, hab grad den hier bei amazonien gefunden:

tv32

Frage: Wenn ich diesen gekauft hätte, müsste Amazon diesen dann auch liefern? Oder was meint ihr was die dann machen.


Flamefire - Mi 28.07.10 23:54

ich würdes bestellen, wenn ich nen fernseher brauche...im schlimmsten fall springt ne entschädigung für dich raus. im besten kriegste das ding zu dem preis


platzwart - Mi 28.07.10 23:56

In den AGBs oder sonst wo sichern die sich sicherlich ab... ;) Solang es nicht zu einer Auftragsbestätigung von deren Seite kommt, kommt auch kein Vertrag zustande.


F34r0fTh3D4rk - Do 29.07.10 00:25

Da ist wohl das Komma verrutscht ;) Gab letztens schonmal so einen Fall. Ich bin ziemlich sicher, dass die dagegen abgesichert sind.


Delete - Do 29.07.10 01:27

Fast überall kann man lesen: Preisirrtum vorbehalten.

Auch wenn es nicht dabei steht gilt: Der Anbieter muss zu diesem offensichtlich falschen Preis NICHT liefern.


Nersgatt - Do 29.07.10 08:48

Ich vermute mal, der Händler kann den Vertrag anfechten (BGB, § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums).

Interessant fände ich folgende Frage: Momentan macht ein Lebensmittelhändler (ich glaub REWE) auf seinen Werbezettelchen Werbung mit den Spruch "KEIN DRUCKFEHLER!!!111einself". Was wenn es jetzt doch auf dieser Seite des Werbezettels einen Druckfehler gibt. Kann er dann anfechten, oder nicht? :gruebel:

Jens


Chiller_No.1 - Do 29.07.10 09:54

Preis ist inzwischen auch schon wieder geändert worden ;)


Oliver Marx - Do 29.07.10 10:06

Hi,

in (fast) allen Fällen handelt es sich in Online-Shops nicht um Angebote, sondern um eine invitatio ad offerendum. Dass heißt, dass der Händler einem nicht ein Angebot für einen Artikel macht, sondern den Kunden dazu auffordert, ihm ein Kaufangebot zu machen. Erst wenn der Händler ihm die Lieferung zusichert, nimmt er dieses Angebot an und es kommt ein Vertrag zustande. Daher wird ein Händler, sollte er diesen Fehler bemerken, das Angebot des Kunden nicht annehmen.

Oliver


Chiller_No.1 - Do 29.07.10 10:30

Jup so isses solang die Ihre AUftragsbestätigung nicht verschicken müssen dies auch nicht für diesen Preis verkaufen.. Aber das wär ja auch zu schön ;)

mfg Chiller


Yogu - Fr 30.07.10 17:30

user profile iconOliver Marx hat folgendes geschrieben Zum zitierten Posting springen:
Erst wenn der Händler ihm die Lieferung zusichert, nimmt er dieses Angebot an und es kommt ein Vertrag zustande.

Meinst du, bei Amazon prüft ein Mensch jede eingehende Bestellung, bevor sie akzeptiert wird? Andernfalls wird es schwierig sein, einen solchen Irrtum rechtzeitig aufzuspüren.