Entwickler-Ecke

Datenbanken - Delphi 4 <---------> Access 2000


lemmond - So 28.07.02 16:49
Titel: Delphi 4 <---------> Access 2000
Hallo,

ich muß in Delphi 4 Standard auf eine Access 2000 db sowohl lesend als auch schreibend zugreifen. Am besten wäre ohne BDE. Die Access 2000 db liegt als backend auf einem Server. Hat jemand schon mal sowas gemacht ?

Danke !

Gruss
Gunnar :D


Arakis - So 28.07.02 16:55

Ja, ich habe es aber über ODBC mal gemacht. Richte auf deinem Rechner eine ODBC-Datenquelle ein, die auf die Access-Datebank auf dem Server zeigt. Diese kannst du dann kinderleicht in der TTable der BDE auswählen. Das ist jedenfalls die Lösung mit BDE. Anders wüsste ich jetzt nix.

Bis dann
user defined image


lemmond - So 28.07.02 19:19

hi, danke für den Tip, bei mir hagelt es Fehlermeldungen. Kenne mich auch nicht so gut mit ODBC aus. Wenn ich einen Fehler beseitigt habe, kommt wieder ein neuer. Der letzte war dann ein allgemeiner sql-Fehler. Aber vielleicht mache ich auch was falsch bei der Einrichtung des ODBC-Treibers und im Objektinspektor.
Schon blöd.

Beste Grüße


madmat - Mo 29.07.02 01:00

ODBC ist sehr langsam und ohne BDE gehts am besten mit den ADO Komponenten. Ab Delphi 6 im Lieferumfang, allem davor muss per Download auf die Sprünge geholfen werden.
Freeware Kompos wären zum Beispiel KADAOs , da man hier aber leider keine Links veröffentlichen darf (so wie ich das mitbekommen habe) gib´s einfach mal in eine Suchmaschine ein.


Arakis - Mo 29.07.02 01:03

madmat hat folgendes geschrieben:
da man hier aber leider keine Links veröffentlichen darf

Doch, darf man. Nur muss der Link direkt auf die downloadbare Datei zeigen :roll:

Bis dann
user defined image


Tino - Mo 29.07.02 08:41

madmat hat folgendes geschrieben:
da man hier aber leider keine Links veröffentlichen darf
Nein, das stimmt nicht!

Hier mal ein 2 kleine Auschnitte aus den Richtlinien:
AUQ.de! Richtlinien hat folgendes geschrieben:
Unterstützend zu Deiner Antwort kannst Du u. U. einen Link zu z. B. einem Beispiel setzen

AUQ.de! Richtlinien hat folgendes geschrieben:
Die Signatur darf nicht länger als 2 Zeilen sein. Verweise auf Webseiten oder E-Mail-Adresse sind in der Signatur unerwünscht und daher untersagt.


Gruß


madmat - Mo 29.07.02 12:49

Ok Ok, wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Wer formuliert denn seine Nutzungsbedingungen auch so , das man sie lesen muss ;)