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Freeware Projekte - ClipCatcher Lite for MyVideo - 1.0.1.127
rizla - Fr 27.07.12 06:33
Oh, was ist da los:
Zitat: |
Vorübergehend nicht erreichbar
Aus rechtlichen Gründen ist ClipCatcher.de derzeit nicht erreichbar!
|
Wollte mal sehen, was Lite bedeutet.. :wink:
MDX - Sa 04.08.12 11:39
Hey,
das Problem ist folgendes:
Ich habe eine Abmahnung seitens der "Mediengruppe RTL Deutschland GmbH" im Bezug auf die Software "ClipCatcher Lite for RTL Interactive" erhalten. Aus diesem Grund habe ich erstmal die komplette Seite deaktiviert um kein weiteren Stress zu bekommen ;)
Hab sie jetzt reaktiviert, jedoch derzeit nur mit der YouTube-Version, da diese 100% legal ist, da kein Kopierschutz umgangen wird (bei RTL war dies RTMPE, SWF Verification und DRM (wenn sich das so einfach umgehen lässt wie ich es hinbekommen habe, frage ich mich zwar was daran bitte in Kopierschutz sein soll, aber anlegen werde ich mich mit denen nicht :D). Auf jeden Fall muss ich nun erstmal prüfen ob die MyVideo-Variante legal ist oder ob auch da ein Verstoß gegen §95a, Abs. 1 UrhG vorliegt. Bis auf weiteres bleibt die MyVideo-Version also auch nicht herunterladbar, da ich keine Lust auf eine weitere Abmahnung seitens der "ProSiebenSat.1 Media AG" oder so habe ;)
rizla - Sa 04.08.12 11:47
Ah, sowas hatte ich schon gedacht.
Zitat: |
wenn sich das so einfach umgehen lässt wie ich es hinbekommen habe, frage ich mich zwar was daran bitte in Kopierschutz sein soll |
Ich glaube, Kopierschutz bedeutet lediglich, daß ein Laie ihn nicht mit den ihm gegebenen Mitteln umgehen kann.
Sicher bin ich mir mangels juristischer Ausbildung jedoch nicht ;)
Naja, das viel Erfolg und berichte mal, wie RTL sich verhält.. (Ich glaube, das Thema muß dann aber verschoben werden :gruebel:)
Grüße
r!a
MDX - Sa 04.08.12 12:40
Ja, sowas ähnliches dachte ich mir auch...
Laut Wikipedia:
Zitat: |
Nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz ist es seit dem 13. September 2003 verboten, „wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes" zu umgehen (§ 95a Abs. 1 UrhG). [...] Wann ein Schutz „wirksam“ ist, ist trotz der gesetzlichen Definition in § 95a Abs. 2 UrhG unter Juristen umstritten. Grundsätzlich jedoch werden Mechanismen, die eine Verschlüsselung beliebiger Art, sei sie noch so leicht zu entschlüsseln, verwenden, schlicht als wirksam definiert (siehe eben diesen Absatz im UrhG). |
Ich find das blödsinnig, weil wenn ich in 15 Minuten eine allgemein funktionierende Lösung zusammenschreiben kann, ist es für mich kein
wirksamer Kopierschutz :roll:
Naja es sei drum, ich werde mich noch dazu äußern ob/was noch von RTL kommt...
Liebe Grüße
Dave
rizla - Sa 04.08.12 14:53
Naja, so ähnlich denken die Leute schon immer (UCF, TRSi, Razor1911).. :rofl:
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