Entwickler-Ecke
Off Topic - Spaß mit Embarcadero und dem Deutschen Zoll
Gausi - Mo 14.01.13 12:40
Titel: Spaß mit Embarcadero und dem Deutschen Zoll
Ich war heute irgendwie im falschen Film... :?
Kurz vor Weihnachten habe ich mir ein Update auf XE3 gegönnt, und habe im Embarcadero-Online-Store auch das "Developer Tools Media Kit" mitbestellt. Sind 35 Euro für ne DVD mit den Setups extra, aber ich bin dabei etwas altmodisch :nixweiss:. Die Rechnung kam auch direkt, 534€ zzgl. 19% MwSt, also 635,46€. Download von XE3 und XE2 und dem ganzen Bonus-Gedöns ging auch prima, Registrierung auch, Paket läuft. :zustimm:
Am Freitag lag dann ein Zettel im Briefkasten, dass im Zollamt ein Päckchen für mich liegt. Prima, die DVD aus den USA ist im Zoll hängengeblieben. Warum auch immer. Und dann geht der Spaß los.
Heute dann durchs Schneegestöber gekämpft zum Zollamt, um das kleine Päckchen abzuholen. Nach 5 Minuten rumtipperei am Computer meinte der Beamte dann: "Das macht dann 120,73€." Für eine 35€-DVD 120€ extra zahlen? Wieso denn das? - Ja nu, die Rechnung geht über 635,46 inklusive Mehrwertsteuer, da müssen sie jetzt 19% Mehrwertsteuer drauf zahlen. :mahn: Da ist mir erstmal die Kinnlade runtergefallen - :autsch: ging nicht, die Theke war zu niedrig, und die nächste Wand war drei Schritte zuweit weg.
Nach meinem Protest gings dann zum Chef, der ungefähr ne halbe Stunde nach der passenden Vorschrift gegooglet hat (als Synonym für "am PC suchen", ich hoffe, der hat nicht wirklich gegoogelt), wie das denn jetzt wäre mit Softwarelizenzen und Datenträgern. Ich hab halt angeboten, auf die 35€ für die DVD Mehrwertsteuer zu zahlen, um mir weiteren Stress zu ersparen, aber das ging halt nicht. Weil wegen Vorschrift 08-16b oder so.
Problem ist laut seiner Aussage, dass die Rechnung (auch die im Paket) von Cleverbridge ausgestellt ist - und die sitzen in Köln. Das ist zwar laut Düsseldorfer Ansicht auch "Ausland", aber nicht die USA. Was also für den Zoll fehlt, ist eine Rechnung aus den USA. Oder irgendeine Bestätigung, dass Cleverbridge/Embarcadero da keine Steuerschweinerei macht. :roll:
... to be continued.
jaenicke - Mo 14.01.13 16:44
Die Steuer gilt leider für die Software auf dem Datenträger mit. Die entsprechende Regelung gilt seit 2002, vorher war dies anders.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32002R0444:DE:NOT
Zitat: |
(7) Ziel des Artikels 167 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 war es, die Erhebung von Zöllen auf Software, die auf Datenträgern eingeführt wird, zu verhindern. Da dieses Ziel inzwischen durch das mit dem Beschluss 97/359/EG des Rates(5) genehmigte Übereinkommen über den Handel mit Waren der Informationstechnologie erreicht worden ist, sind, unbeschadet der Anwendung des GATT-Beschlusses 4.1 vom 12. Mai 1995 betreffend denselben Bereich, keine besonderen Durchführungsvorschriften über die Bestimmung des Zollwerts von Datenträgern mehr erforderlich. |
Mit der Abschaffung dieser Verordnung ist aber auch die Nichtbesteuerung gefallen. Die andere regelt wiederum nur die Nichterhebung von Zöllen.
IANAL, aber so ist mein Kenntnisstand zu diesem leider sehr komplexen Thema... wenn du selbst nachlesen möchtest, solltest du mit den oben genannten Verordnungen weiterkommen...
Ich brenne mir allerdings die DVDs auch ohnehin lieber selbst, wenn überhaupt. ;-)
Gausi - Mo 14.01.13 17:01
Laut der Aussage des Beamten wurde da eine Verordnung "kürzlich" geändert. Ob im Beamtendeutsch 10 Jahre eine kurze Zeitspanne sind, weiß ich nicht :mrgreen:.
Ich wehre mich ja auch nicht gegen die Mehrwertsteuer an sich. Die ist ja auch klar und deutlich auf der Rechnung ausgewiesen, und die habe ich auch bezahlt. Nur hat diese Rechnung ein deutsches Unternehmen ausgestellt. Und das für eine Ware, die mir aus den USA geschickt wurde.
D.h. die DVD hätte eigentlich an Cleverbridge adressiert sein müssen (die regeln dann das Zoll- und Steuergedöns), und von dort hätte ich dann die DVD bekommen können. Oder ich hätte eine Rechnung aus den USA bekommen müssen - über 35 Euro (auf dem Päckchen war ein Warenwert von 35 Dollar angegeben).
Dass ich für ein in Deutschland von einer in Deutschland ansässigen Firma gekauftes Produkt Mehrwertsteuer bezahlen muss, ist mir klar. Wenn mir aber ein Partner/Mutter/Tochter-unternehmen (also Embarcadero) dieser Firma dann eine DVD zuschickt, sehe ich nicht ein, wieso ich für diese Backup-DVD auf den vollen Rechnungsbetrag (in dem schon MwSt enthalten ist) nochmal 19% draufpacken muss. Also ungefähr 40% MwSt.
Komplex ist das Thema auf jeden Fall, denke ich, wenn selbst der Leiter der Zollstelle davon keinen Plan hat.
Aya - Mo 14.01.13 17:09
Schlimmstenfalls einfach die Annahme verweigern, das Paket zurücksenden lassen und mit Embacadero klären das sie es anders versenden sollen :) (anders im Sinne von, auf die Rechnung nur die tatsächlichen kosten für die DVD schreiben).
Aya
PS: Aber mit dem Zoll habe ich auch oft meinen spaß.. Zettel im Briefkasten: "Leider keine Rechnung in dem Paket, bitte mit Rechnungsnachweis zum Zoll kommen".. ich fahr hin, Zollbeamter: "Haben sie eine Rechnung dabei?" - Ich: "Ne - aber wie sie hier auf dem Foto vom Paket welches sie mir geschickt haben sehen können klebt die Rechnung aussen am Paket" - Er: "Ah, da ist sie ja.."
Wenn mir das erst einmal passiert wäre, würde ich ja noch drüber schmunzeln.. aber es passiert echt regelmäßig! Und das krasseste, wenn ich da dann anrufe und sage "Die Rechnung klebt doch aussen am Paket", dann geht der Spaß erst richtig los - weil dann wird das ganze von der Post verzollt (weil ich ja nicht selbst vor Ort bin) = Das Paket wird vom Zoll nach München zurück nach FFM geschickt, diese Verzollen es und schicken es dann per Post an mich. Das ganze dauert in der Regel 6 Wochen..
Gausi - Mi 16.01.13 11:45
So, kleines Mini-Update: Die Kundenhotline von Cleverbridge hat keine lange Warteschleife, und man muss sich nicht durch ein hakeliges Menü durchwählen. Nur eine kurze Ansage "Wir machen keinen Tech-Support", und schwupps, hat man einen Mitarbeiter in der Leitung. So weit, so gut. :D
Problem geschildert, Antwort: "Ähm, sowas höre ich das erste Mal. Das ist noch nie passiert. Da frag ich mal kurz nach." Also hat der nette Mensch eine schwungvolle Warteschleifen-Musik aufgelegt und die Kollegen gefragt. Keine Minute später: "Ja, das können wir jetzt so direkt auch nicht klären. Wir geben das mal weiter in unsere Steuerabteilung - die melden sich dann bei Ihnen." Da hängt das nun seit ca. 24h.
... und es bleibt spannend. :lol:
Tranx - Mi 16.01.13 15:50
Gausi, wenn Du die Rechnung ja hast, gehst Du mit der zum Zoll und zeigst die vor. Dann müsste der Zoll damit zufrieden sein bzw. den Umsatzsteuerbetrag als Vorleistung von dem zu verlangenden Umsatzsteuer abziehen (was ja auf +/- 0) herauskäme. Es stimmt, für eine Ware musst Du nur einmal Umsatzsteuer zahlen.
Gausi - Mi 16.01.13 16:18
Nene, so einfach ist das nicht. Ich war ja beim Zoll, aber mit der Rechnung waren die gar nicht zufrieden. :suspect:
Ich habe halt eine Rechnung von einem deutschen Unternehmen, die für den Import aus den Staaten wohl nicht hilfreich ist. Außerdem geht die Rechnung nicht nur über den importierten Datenträger, sondern auch über die Lizenz...was auch immer. Noch sehe ich das einigermaßen locker. :D
(Die Updates wurden in der SB verlangt, sonst hätte ich noch was gewartet. ;-))
Tranx - Do 17.01.13 05:43
Also, ich habe mal einen Kollegen gefragt. Das mit dem Zol ist so eine Sache. Neben der Mehrwertsteuer fallen ja noch Einführzölle auf Waren aus Nicht-EU-Staaten an. Und da wäre es besser gewesen, dass die CD an die Firma geschickt worden wäre, die hätte dann aber den Preis höher gemacht, wegen der Zölle. So hat sie das auf Dich abgewälzt. Wenn Du die CD nicht wirklich benötigst, dann verweigere die Annahme. Es kann Dich ja keiner zwingen, die zu nehmen.
Aya - Do 17.01.13 10:23
Vorallem kostet es nach 10 Tagen oder so Lagergebühr wenn das Paket noch beim Zoll liegt.
Aya~
Gausi - Mo 21.01.13 12:17
So, die Sache kommt wohl zu einem guten Ende. Heute morgen kam der Rückruf vom Kundenservice Cleverbridge, nachdem die sich mit Embarcadero abgesprochen haben. Mir wurden zwei Möglichkeiten angeboten.
Zuerst einmal Stornierung. Die DVD geht zurück, und mir wird das Geld dafür auf der Kreditkarte wieder gutgeschrieben. Diese Option habe ich erwartet, auch weil ich darum gebeten habe. Die zweite Option hat mich aber doch etwas überrascht. Ich könnte die CD nämlich auch am Zoll abholen, die unsinnigen 120€ Mehr-Mehrwertsteuer/Zollgebühren zahlen, und bekomme diesen Betrag dann von Embarcadero/Cleverbridge zurück erstattet. Es ist also wohl einfacher und billiger für die, 120€ zu berappen, als eine "anständige" Rechnung oder Importpapiere auszustellen. Ich vermute fast, dass der Zoll da mit dem Verdacht richtig liegt, dass da irgendeine kleine Steuerschweinerei abgezogen wird. :nixweiss:
Naja, Zollamt liegt nicht gerade auf dem Weg, die Straßen sind verschneit... da stornier ich das lieber. :tongue:
Moral von der Geschichte: Optische Datenträger sind sowas von 2000, die braucht kein Mensch mehr. :mrgreen:
Lemmy - Mo 21.01.13 12:49
Gausi hat folgendes geschrieben : |
Ich vermute fast, dass der Zoll da mit dem Verdacht richtig liegt, dass da irgendeine kleine Steuerschweinerei abgezogen wird. :nixweiss:
|
oder der Aufwand so eine Rechung / Papiere auszustellen, die der deutsche und der amerikanische Zoll akzeptiert sind so hoch, dass die 120€ schlicht günstiger sind...
Grüße
Sinspin - Mo 21.01.13 16:36
Mir kommt das ganze wirklich krumm vor. Beim Stornieren kommt Embarcadero ja immernoch billig weg. Die Zahlen nur die Portokosten für die Returnierung. Bei der Übernahme der Zollkosten würde irgendwer 120 Euro miese machen. Es sei denn die können das Geld irgendwie zurückfordern. Da der Artikel aber in DE bleibt wüsste ich nicht wie.
Ich kenne bisher nur den Fall das sich Leute mit einem Wohnsitz außerhalb der EU, von Waren die sie in der EU gekauft haben, bei der Ausreise die Mehrwertsteuer wiederhohlen können.
Hatte leider Anfang des Jahres nen Eichhörnchen auf der Oberleitung (und dann über zwei Stunden Verspätung) und daher meinen Flug nur gerade noch so bekommen, sonst hätte ich das mal ausprobiert. So war leider dafür keine Zeit mehr (5 Minuten hatte ich noch, ist ein bisschen wenig für interaktion mit deutsche Behörden).
Tranx - Do 31.01.13 10:48
Das Beste ist immer, wenn man bei einer deutschen Firma die Sachen kauft, dass man alles von ihr bezieht. So ist die Zollangelegenheit deren Bier. Im vorliegenden Fall gab es ja wegen der ungeklärten Zolldeklaration Probleme. Die CD sollte man dann ebenfalls von der Firma bekommen.
Ansonsten gebe ich Recht. Eine wissentlich falsche Deklaration ist Betrug. Und wenn das auffliegt, dann ... Es geht ja nicht um Millionenbeträge, so hat man keine Chance, um eine Verurteilung herum zu kommen. ;)
Moderiert von
Christian S.: Beitragsteil, der sich auf einen gelöschten Beitrag bezieht, "herausgestrichen"
Entwickler-Ecke.de based on phpBB
Copyright 2002 - 2011 by Tino Teuber, Copyright 2011 - 2025 by Christian Stelzmann Alle Rechte vorbehalten.
Alle Beiträge stammen von dritten Personen und dürfen geltendes Recht nicht verletzen.
Entwickler-Ecke und die zugehörigen Webseiten distanzieren sich ausdrücklich von Fremdinhalten jeglicher Art!