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Off Topic - Software Lizenztext?
webmaker - Sa 18.10.03 10:27
Titel: Software Lizenztext?
Hallo Leute,
ich mal wieder.
Habt ihr einen schönen und gültigen Lizenztext für mich, mit dem ich meine kommerzielle Software verkaufen kann? Sollen halt die Standardsachen drinne stehen...
Wäre toll, wenn ihr einen habt für mich :)
Klabautermann - Sa 18.10.03 11:30
Titel: Re: Software Lizenztext?
Hallo,
| webmaker hat folgendes geschrieben: |
| Habt ihr einen schönen und gültigen Lizenztext für mich, mit dem ich meine kommerzielle Software verkaufen kann? Sollen halt die Standardsachen drinne stehen... |
soviel ich weis ist in Deutschland
kein Lizenstext, der z.B. bei der Installation eines Programmes angezeicht wird gültig. Denn alle Lizensbedingungen müssen bei vertragsschlus (also bei Bezahlung) bekannt sein. Die Installation einer Software kommt in der Regel aber erst nach der bezahlung, ergo ist der dort angezeigte Text völlig bedeutungslos.
Bei Kostenloser Software sieht das wahrscheinlich anders aus, weil da der Vertragsschlus, die Installation/das Starten der Software ist.
Gruß
Klabautermann
maxk - Sa 18.10.03 21:04
Ich möchte ja keinen verleiten, aber kann man solche Texte nicht einfach aus einem anderen Programm kopieren und einfach ein paar Pasagen ändern? Ich bin mir nicht sicher, ob auch der Text selbst unter das Copyright fällt.
Thunder - Sa 18.10.03 22:39
wer es schreibt, dem gehörts..
googel mal!!! ich hab schon "vordrucke" für lizenztexte und agbs gesehen...
webmaker - So 19.10.03 13:58
Hi,
@Klabautermann: Das mag schon sein, aber dennoch will ich einen vernünftigen Lizenztext ins Setup mit einfügen...
Ichj werde mal googlen, wenn ihr noch was für mich habt, dann postet es bitte :)
Klabautermann - So 19.10.03 14:49
Hallo,
| webmaker hat folgendes geschrieben: |
| @Klabautermann: Das mag schon sein, aber dennoch will ich einen vernünftigen Lizenztext ins Setup mit einfügen... |
verständlich, aber du fragtest nach einem "
gültigen" Text und den gibt es bei Bezahl Software eben nicht. Ich wollte dich nicht anstiften ihn weg zu lassen, du solltest dir nur dieser Tatsache bewusst sein.
Gruß
Klabautermann
webmaker - So 19.10.03 19:29
Mit gültig meinte ich nicht so was wie (stark übertrieben :lol: ) "wenn sie diese Software benutzen, verpflichten Sie sich mir 1000€ zu bezahlen" oder so was ;-)
Allerdings ist mein Problem noch nicht vom Tisch, ich habe immer ncoh keinen gefunden... :SAD:
Könnt ihr mir weitelrhelfen?
Popov - Di 21.10.03 13:36
@webmaker
Vielleicht solltest du zuerst sagen wie du deine kommerzielle Software verkaufen willst! Denn ...
mag sein, daß Klabautermann's Aussage richtig ist und kein Lizenztext gültig ist, wenn er vor dem Kauf nicht bekannt war. Aber die Frage ist jetzt welche Form des Verkaufs soll es werden? Willst du Kartons produzieren und deine CD's da reinstecken und dann an Softwaregeschäfte verschicken? Oder willst du Shareware verkaufen. Wenn du Shareware verkaufst, dann ist die Software zu Zeitpunkt der Installation noch nicht verkauft. Sie wird also erst nach drei Wochen "illegal". Somit gilt der Hinweis von Klabautermann nicht mehr. Schon ist der Lizenztext Wochen vor dem Kauf bekannt.
Also, bevor du hier weiter diskutierst, solltest du ein wenig genauer werden. Sonst wird das ein Magathread bevor man auf den Punkt kommt.
webmaker - Di 21.10.03 13:38
Es ist wohl eher Shareware.
Wäre cool, wenn einer einen Lizenztext für mich hätte ;-)
Tino - Mi 22.10.03 08:55
| Popov hat folgendes geschrieben: |
| Wenn du Shareware verkaufst, dann ist die Software zu Zeitpunkt der Installation noch nicht verkauft. Sie wird also erst nach drei Wochen "illegal". |
Kannst du das genauer erklären. Wieso wird das Benutzen der Software nach drei Wochen "illegal"? Danke!
Gruß
Tino
neojones - Mi 22.10.03 10:35
Hi Tino,
weil mit der Installation des Shareware-Programmes ein Vertrag über die eingeschränkte Nutzung zu Stande kommt.
Es gibt nur 2 Möglichkeiten:
1. Ich zahle für eine Software und nutze sie dann.
Der Vertrag kommt im Moment der Bestellung bzw. der Bezahlung zu Stande. Der Lizenztext bei der Installation ist dann ungültig, das wäre eine einsteitige Vertragsänderung, die es nach deutschem Recht nicht gibt (nach amerikanischem übrigens schon!)
2. Ich zahle nicht, sondern teste die Software:
Dann kommt der Vertrag mit der Installation bzw. dem Einverständnis zum Vertragswerk (= Lizenzbestimmungen) zu Stande. Sieht der Vertrag vor, dass die Software nur 3 Wochen genutzt werden kann, dann macht sich jeder User strafbar, der die Software entgegen dem geschlossenen Vertrag einsetzt (siehe UrhG §65ff) und muss mit den vollen Konsequenzen aus seinem Handeln rechnen, was bis hin zum Betrug führen kann, wenn der Vertrag geschlossen wurde obwohl dem Anwender vorher bekannt war, dass er den Vertrag nicht einhalten kann/will (Betrug: Bis zu 5 Jahre Haft, ist aber meines Wissens wegen so was noch nie ausgesprochen worden).
Wichtig ist jedoch: Der Lizenztext muss VOR dem Kopieren der Dateien und VOR jeder Änderung des Anwender-PC's angezeigt werden und EXPLIZIT angenommen werden (Ein Klick auf weiter genügt nicht, es muss mindestens ein Häkchen gesetzt werden "Ich stimme dem Vertrag zu").
Unzulässig ist es, eine Software ohne Lizenzvertrag zu installieren und dann nach 10 Tagen eine Meldung einzublenden "Bitte registrieren". Hier könnte der Anwender dann sogar so weit gehen, dem Autor Täuschung zur Anbahnung eines Geshäftes vorzuwerfen und ggf. sogar Schadensersatz verlangen, wenn er die Software z.B. schon produktiv im Einsatz hat und damit nicht mehr arbeiten kann...
Deutsches Recht ist leider immer wieder kotzig *g*
Viele Grüße,
Matthias
P.S.: Das oben geschriebene ist mein Kenntnis-Stand, wie ich Ihn aus gängiger Literatur und aus Gesprächen mit unserem Anwalt erworben habe. Ich möchte damit keine Rechtsberatung geben. Wer wirklich verbindliche Angaben will, sollte sich auf jeden Fall nochmal beim Rechtsanwalt informieren.
Tino - Mi 22.10.03 17:10
Hallo Mathias,
danke für deine ausführliche Antwort. Ich war ein wenig irritiert von der Angabe das es nach
drei Wochen illigal sei:
| Popov hat folgendes geschrieben: |
| Sie wird also erst nach drei Wochen "illegal". |
Ich hab mich halt gefragt ob das in der Lizenz stehen muss oder ob das vom Gesetz her vorgegeben ist.
Auf jeden Fall sehe ich jetzt ein wenig klarer :-D Danke!
Gruß
Tino
webmaker - Do 23.10.03 21:44
Hi neojones,
da du dich offensichtlich damit schon etwas mehr beschäftig hast, frage ich mich, ob du einen kleinen Lizenztext für mich hast :?:
Das wäre wirklich super von die.
neojones - Fr 24.10.03 15:26
Hi,
leider nicht. Wir haben ihn in Auftrag gegeben, liegt aber alles noch beim Anwalt :-(
Viele Grüße,
Matthias
webmaker - Fr 24.10.03 18:38
Wäre nett von dir, wenn du ihn mir auch geben würdest. :D
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