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Off Topic - Frage zu Spendenaufruf im Programm
Henry - Mi 14.01.04 21:47
Titel: Frage zu Spendenaufruf im Programm
Hallo,
ich habe schon öfter Freeware gesehen in denen der Autor zu einer freiwilligen Spende aufgerufen hat wenn dem Anwender das Programm gefällt.
Nun würde mich mal interessieren wie das dann rechtlich aussieht, von wegen Steuer usw.
Kann mir dazu jemand was sagen?
PS: Habe auch damals eine richtige Version von Delphi erworben, keine SSL oder so. Das spielt ja eine Rolle, von wegen Geld Verdienen und so. Dachte das könnte noch hilfreich sein
Danke im voraus
Anonymous - Mi 14.01.04 21:56
Es ist ja dann eine Spende, sobald diese als Spende auf dem Konto auftaucht ist dies Steuerfrei!
Gruß
ixtreme.de
Udontknow - Do 15.01.04 01:09
Öh, Moment mal. Spenden, die man selber tätigt, sind wohl von der Steuer abzusetzen, wenn du aber welche erhälst, musst diese Einnahmen höchstwahrscheinlich trotzdem versteuern, es sei denn, du erhälst sie für einen als gemeinnützig anerkannten Verein o.ä. .
Cu,
Udontknow
Henry - Do 15.01.04 01:59
Danke euch erstmal,
ich werde das dann wohl sein lassen, damit ich nicht am Ende noch draufzahle.
Tino - Do 15.01.04 10:07
| Henry hat folgendes geschrieben: |
| damit ich nicht am Ende noch draufzahle. |
Drauf zahlen musst du wohl kaum.
Gruß
Tino
patrick - Do 15.01.04 10:20
naja, draufzahlen wirst du nicht, da würde ich mir keine soge machen.
und wenn du im jahr sagen wir weniger als 400? verdienst, wird dies das finanzamt kaum interessieren.
der begirff "spenden" sollte in diesem zusammenhang nicht allzu wörtlich genommen werden
Henry - Do 15.01.04 21:27
Mit draufzahlen meine ich, das ich durch das zusätzliche Einkommen in eine ungünstigere Steuerklasse rutschen könnte, denn ich arbeite ja und habe folglich ein Einkommen.
Deshalb vermute ich das es dann dazu kommen kann das ich draufzahle.
Ich Danke euch aber für eure Mühe und Hilfe.
neojones - Fr 16.01.04 12:38
@ixtreme: Eingangsspenden müssen versteuert werden, sobald gewerbliche Interessen dahinter stehen.
@henry: Bis 1.848 Euro Läuft das als nicht meldepflichtiges Nebengewerbe [korrektur: Es heißt "nicht meldepflichtiger Nebenerwerb!!!]. Bis zu diesem Betrag sind die Einkünfte steuerfrei, MÜSSEN aber auf der Einkommensteuererklärung mit angegeben werden (Stand 2003). Die Steuerklasse richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach Familienstand und Kinderanzahl.
Wenn Du die "Spenden" steuerfrei haben willst, müsstest Du einen gemeinnützigen Verein gründen. In diesem Falle würde ich mich schonmal als bedürftiger Spendenempfänger anmelden *g*
Spass bei Seite: Die Alternative ist noch ein Nebengewerbe, bei dem Du bis 16.620 Euro keine Umsatzsteuer abführst, jedoch das bei der Einkommenssteuer mit angeben musst und das dort auch abgerechnet wird.
Alternative ist "Donation Ware". Dabei lässt Du Dir keine Geldgeschenke zukommen lassen, sondern Gegenstände. Z.B. für jeden Nutzer eine Flasche Bier oder Wein. Is ganz lustig. Nen Kumpel von mir hat den halbes Regal voll Wein aus so ner Aktion. Theoretisch müsstest Du solche Geschenke dann als geldwerten Vorteil mit anmelden, aber im Endeffekt kann es Dir keiner nachweisen, woher der Wein kommt. Schlißelich gibts so was ja auch bei Aldi.
Viele Grüße,
Matthias
MaxiTB - Fr 16.01.04 15:32
Titel: Grüße !
Ich weiß nicht wie die rechtliche Situation in Deutschland ist, aber wenn ich hier lese Spende und steuerfrei, dann stellt es mir die Haare auf. *g*
:arrow: In Österreich gibts den Begriff Spende schon mal gar nicht (rein rechtlich gesehen).
Es gibt aber eine Schenkung - unter diesen Begriff würde so ein Aufruf fallen. Wenn ich mich erinnere hängen Schenkungen vom Verwandtsheitsgrad ab - ein Wildfremder fällt aber auf jeden Fall unter die vollen 50% !
Wenn man also in Österreich eine Schenkung annimmt, muß man diese dem Finanzamt melden und brav 50% davon gleich mitabliefern. Deshalb ist auch die Schenkung hier zu Lande die unattraktivste Art Geld zu transferieren :wink: .
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