Entwickler-Ecke
Off Topic - Gewerbeanmeldung
Anonymous - Mi 21.01.04 19:40
Titel: Gewerbeanmeldung
Hallo alle zusammen!
Ich habe mich hier mal ein wenig umgeschaut um mich über eine Gewerbeanmeldung für Programmierer umzuschauen.
Ich habe einige Posts gefunden, trotzdem habe ich noch ein paar Fragen, die mir vielleicht jemand beantworten kann.
1. Wie weit das ich die anzumeldende Tätigkeit ausweiten. Auf dem Formblatt welches ich habe steht man solle evtl. ein Beiblatt verwenden.
Da ich meist Proramme schreibe die auf Hardware zugreifen die der Anwender normal nicht hat (Fingerabdruckleser,etc.), müsste ich auch Hardware für den Computer verkaufen.
Das heißt ich würde dort drauf schreiben , Software-Entwicklung, Softwarewartung, Hardwareverkauf- und wartung oder geht nur eine Tätigkeit!
2. Der Gewerbeschein kostet bei unserer Gemeinde 20 Euro. Habe gehört das von der IHK noch mal kosten dazu kommen. Kann mir wer bescheid sagen?
3. Meine Einnahmen dürfen wegen dem BAfög im Studium nicht mehr als 325 Euro betragen, brauche ich für solche kleinen Beträge nen Steuerberater? Wenn nein, weiß wer Quellen für die Bearebeitung der Steuernachweise die man ja jeden 3ten Monat abgeben muss. Oder ist das ur bei summen über 325 Euro im Monat?
4. Darf ich mich bei diesem kleinen Verdienst weiter bei meiner normalen Krankenkasse versichern?
Tschau
Optik
Moderiert von
Tino: Titel geändert.
CenBells - Do 22.01.04 01:08
hallo,
also zu deinen fragen
1. Du musst reinschreiben, was du tun willst und kannst alles reinschreiben, was dir einfällt.
2. Das hängt ganz von der IHK ab. Wenn du dennen aber sagst, dein verdienst überschreitet eine höchstgrenze nicht, brauchst du da auch nicht zahlen.
3. Nen steuerberater würde ich mir nichts destotrotz holen. Die verdienstgrenze (325Euro) hat nichts mit der abgabepflicht für eine Umsatzsteuervoranmeldung zu tun.
4. Ich würde mich bei der krankenkasse melden und sagen, du hast einen job gefunden, der dich als werksstudent anmeldet. Sagst denen halt, daß du vielleicht mal über 325 verdienst und dann musst du dich als student versichern. Das macht dann je nach Versicherung etwa 55 Euro im Monat.
Gruß
Ken
Erzengel - Do 22.01.04 07:40
Hi
Also ich habe das schon über ein Jahr lang.
1.Schreib in deinen Gewerbeschein:
Herstellung von Computersoftware und deren verkauf. das reicht.
2. In NRW ist es so das mann keine zusätzlichen kosten von der IHK kommen. von anderen bundesländer weiß ich das nicht.
3. Du Brauch keine Steuererklärung machen solange dein Verdienst nicht 500 Euro im Jahr überschreitet
4. Und versichern würde ich mich auch nicht oder meinst du das dir die Tastatur auf die füße fällt und du nicht mehr geht kannst (dann würde ich das machen) Ansonsten ist es unnötig. Habs auch nicht gemacht.
kleiner Tipp: DU brauchst nicht mal auf deinen Rechnungen die Mehrwertsteuer aufführen wenn du nicht mehr als 500euro kassierst
mfg
neojones - Do 22.01.04 11:05
Ich kann die Frage zu 2. relativ gut beantworten, weil ich kürzlich vor diesem Problem stand:
Grundsätzlich muss jeder, der Handel betreibt, IHK-Beiträge zahlen. Die Höhe richtet sich nach Art, Umsatz, Standort, ... des Gewerbes. ABER: Wer nur Dienstleistung betreibt, der muss nicht an die IHK zahlen.
Handel betreibt man, wenn man Waren zu einem Preis einkauft und zu einem höheren Preis wieder verkauft. Man kann die IHK jetzt umgehen, indem man die Waren zum selben Preis verkauft und in einer separaten Rechnungsposition eine "Beratungsgebühr zur Beschaffung" ausweist. Dann sollte aber der Handel mit Hardware eher die Ausnahme sein.
Auch die IHK in Hannover bzw. die IHK zu Bielefeld kassiert Ihre Gebühren, wenn Du Handel betreibst. Ich hatte mal eine englische Limited, die in Hannover versteuert wurde (Hannover ist für das gesamte Bundesgebiet für die Besteuerung englischer Share-Gesellschaften zuständig). Was Erzengel da geschrieben hat stimmt nur, wenn Du effektiv angegeben hast, keinen Handel zu betreiben.
Zur Frage 1: Richtig ist die Bezeichnung "Dienstleistung in Informations- und Telekommunikationstechnik". Das kann ggf. um den Schwerpunkt "Vertrieb und Entwicklung von Software" erweitert werden, wobei die Erweiterung egal ist, die braucht nur jeweils das statistische Landesamt.
Zu 3.: Nein, brauchst keinen Steuerberater. Schau mal unter
http://www.s-a-ve.com nach, die haben eine Quellensammlung zu dem Thema. Was Erzengel geschrieben hat ist falsch. Unter 1848 Euro Gewinn pro Jahr bist Du zwar steuerfrei, MUSST es aber im Rahmen einer Einkommenssteuererklärung mit angeben, weil es meldepflichtige Einkünfte sind (Stand 2003).
Zum Tipp von Erzengel: Das ist so nicht richtig. Generell musst Du auf dem Meldebogen des Finanzamtes angeben, ob Du
1. als Kleingewerbetreibender Umsatzsteuer einziehst
2. als Kleingewerbetreibender keine Umsatzsteuer einziehst
3. als Freiberufler keine Umsatzsteuer einziehst
4. oder Unternehmen oberhalb 16.620 Euro Jahresumsatz bist.
1. setzt voraus, dass Du weniger als 16.620 Euro verdienst. Dann hast Di die Auswahl
2. siehe 1.
3. Gilt nur für Berufe, die freiberuflich auszuüben sind, also Architekten, Ärzte, ... Als Software-Entwickler ist davon abzuraten, weil dieser Status aberkannt werden könnte
4. Sobald Du die 16.620 Euro Jahresumsatz überschreitest, MUSST Du Umsatzsteuer einziehen und abführen, ausser Du bist 3.
Es gilt: Wenn Du einmal angegeben hast, dass Du Umsatzsteuer einziehst, dann MUSS auf jeder Ausgangsrechnung Deinerseits oder auf jeder Eingangsgutschrift an Dich, die Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer ausgewiesen sein! Du darfst nicht eine Rechnung mit und eine ohne stellen!
Viele Grüße,
Matthias
Anonymous - Do 22.01.04 14:10
ok,
ich habe das jetzt so verstanden, dass wenn ich waren an meine kunden verkaufe. Und das ist ja der fall wenn ich externe hardware für meine entwicklungen benötige, dass ich dann IHK Gebühren zahlen muss!
Ich darf im Monat. damit mir mein BAföG nicht gekürzt wird nur max 320 Euro verdienen. Wie hoch wären dann die IHK kosten/monat?
So, dann habe ich es so verstanden das ich 3 monatlich meine Umsätze dem Finazamt einreichen muss. In welcher Form geschieht das?
Und Krankenversichern muss ich mich auf jedenfall, es kann immer mal was passieren, dann habe ich keine Lust alles selbst zu zahlen.
Tschau und schon mal danke
Optik
neojones - Do 22.01.04 14:13
Wie hoch die IHK-Gebühren sind sagt Dir Deine IHK. Einfach mal anrufen.
Deine Umsätze musst Du je nach Umsatz nur einmal pro Jahr, alle 3 Monate oder monatlich melden. Mach die Gewerbeanmeldung. Das Finanzamt schickt Dir dann einen Fragebogen zu und immer, wenn benötigt, die notwendigen Formulare für die Ust-Voranmeldung.
Erzengel - Do 22.01.04 14:14
Zu der Karnakenversicherung.
Wenn du dein Gewerbe angemdet hast bekommst du ein Angot von irgend soeiner Krankenversicherung mit allen möglichen sttistiken wie teuer das ist. und balbla. da steht das drin.
neojones - Do 22.01.04 14:45
@Erzengel: Es wäre gut zu wissen, welche Krankversicherung das ist. Ich glaube nämlich, Du verwechselst das mit der Knappschaft.
Anonymous - Do 22.01.04 14:45
ok, danke für die freundliche Hilfe! :-)
hat mir sehr geholfen, dann geh ich die tage mal zu meinem freundlichen berater bei der stadt!
tschau
optik
Erzengel - Fr 23.01.04 07:03
nein nein. das ist schon eine Krankenversicherung.
Ganz sicher!!! :lol:
Sven - Fr 23.01.04 07:45
| Erzengel hat folgendes geschrieben: |
3. Du Brauch keine Steuererklärung machen solange dein Verdienst nicht 500 Euro im Jahr überschreitet
|
Das ist nicht ganz richtig so, sobald ein Gewerbe angemeldet ist
muß eine Steuererklärung gemacht werden.
Erzengel - Fr 23.01.04 09:32
Nein brauchst du nicht.
wenn du 16% auf deinen rechnungen ausweist dann ja.
wenn du keine 16% ausweißt brauchst du das nicht.
(meine mum ist steruberaterin)
neojones - Fr 23.01.04 10:17
@Erzengel: Du verwechselt Umsatzsteuervoranmeldung und Steuererklärung.
Bei 16% MUSS er die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich, quartalsweise oder jährlich einreichen.
In Jedem Fall muss er als Einzelunternehmer aber eine Einkommensteuererklärung abgeben, sobald er Umsatz, egal in welcher Höhe, gemacht hat. Auch negativer Umsatz!
smilie128 - Di 27.01.04 13:50
Hallo zusammen
Ich hoffe Optik, du hast nichts dagegen wenn ich hier mal eine eigene Frage zu dem Thema stelle.
Wo oder bei welcher Behörde kann man sich denn mal ausführlich über das Thema Gewerbeschein informieren.
Ich stehe noch vor der Entscheidung ob ich ein Gewerbe anmelde oder nicht und auch bei mir stellt sich das Problem mit dem BaFög.
Mfg
smilie128
Erzengel - Di 27.01.04 14:19
Ganz einfach bei der Bürgerbetratung.
Du gest da hin setzt dich an einen wo eine Lady sitz :wink: und die hilft dir beim ausfühlen.
neojones - Mi 28.01.04 10:52
Das muss man unterscheiden:
Zum Thema Gewerbemeldung als solches Berät Dich das Ordnungsamt, nur in ganz kleinen Gemeinden kann man das bei der Bürgersprechstunde machen (kostenlos).
Zum Thema Steuer berät Dich das Service-Center des Finanzamtes (kostenlos).
Zum Thema Handel und Dienstleistung berät Dich die Existenzgründungsberatung der IHK (meistens kostenlos).
Zum Thema Krankenversicherung etc. geb ich den gut gemeinten Rat, einen wirklich guten Makler aufzusuchen (Beratung ist meistens kostenlos).
Zum Thema AGB der eigenen Firma etc. sollte man sich während der Gründung einen beratenden Anwalt suchen. Die kosten meistens nicht viel, weil sie drauf spekulieren, euer Inkasso mitmachen zu dürfen.
Zum Thema Buchführung würde ich in jedem Fall noch einen Steuerberater aufsuchen und für die Bankgeschichten nochmal bei einem guten Bankberater vorbei schauen (Der ist kostenlos)
Alles in allem und wenn man noch ein IHK-Gründerseminar besucht hat man dafür Kosten von ca. 1.200-1.700 Euro. Die lohnen sich aber in jedem Fall, weil man dann sehr viele Fallstricke gar nicht ausprobieren muss.
So, dann noch ein paar spezifische Anlaufstellen für Beratungen:
Bei Gründung einer GmbH oder einer anderen Personen- oder Kapitalgesellschaft (Ausser einer GbR) unbedingt zum Steuerberater und danach zum Notar.
Bei Gründung einer ausländischen Firma bzw. einer inländischen mit Hauptsitz Ausland (Da gibts z.B. die spanische S.A. oder die englische Limited on shares) sollte man einen Unternehmensberater wie z.B. EdenConsult aufsuchen. Kostenpunkt: 700 Euro inklusive kompletter Gründung.
Anonymous - So 01.02.04 16:54
ok, wollte nur noch dazu sagen!
Wenn du BAföG bekommst darfst du erst einmal nicht mehr wie ca 220 Euro dazu verdienen. Sonst wird dein Anteil gekürzt oder gestrichen.
Man muss es aber auf jedenfall melden, weiß aber nicht ob man seine Einkünfte jeden Monat einsenden muss. Vielleicht weiß da jemand mehr!
Gruß
ixtreme.de
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