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Off Topic - HILFE! Musterung,...etc. wie kann ich durchfallen?
Danny87 - Mi 27.09.06 13:06
Titel: HILFE! Musterung,...etc. wie kann ich durchfallen?
Hi Leute,
eben ist ein brief vom kreiswehrersatzamt gekommen..."Musterung sowie Eignungsuntersuchung und Eignungsfeststellung (EUF)".
Alles klar....ich werde also am 27.10.2006 gemustert...
um meine momentanen gefühle kurz zu beschreiben: angst, panik, übelkeit, zittern.
Ich DARF einfach nicht geeignet sein.
Das hat folgenden Grund:
Ich habe die Chance über ein Praktikum an eine Ausbildungsstelle zu kommen.
Wenn ich aber 9 Monate wehrpflicht machen muss, dann wird aus dem praktikum nix und somit is auch die lehrstelle futsch.
ich war bereits ein ganzes jahr arbeitslos. warum haben die sich nicht da gemeldet?
aber egal.
Ich will unbedingt dieses praktikum machen, damit ich eine lehrstelle bekomme.
so weit ich weiss, muss man, wenn man durchfällt, gar nix machen - auch keinen zivildienst.
dann könnte ich das praktikum machen
meine frage an euch...
wenn das jemand weiss: wie kann ich durch die musterung, eignungsuntersuchung und die eignungsfeststellung durchfallen?
vielen vielen dank schon mal im voraus!
gruss
daniel
Miri - Mi 27.09.06 13:13
Hmm...
ich würd da einfach mal hin anrufen oder so, und die über deine Situation informieren.
Ich weiß zumindest, dass mein Bruder irgendwie so drum herum gekommen ist (hatte gerade ne Ausbildung angefangen, glaub ich).
Danny87 - Mi 27.09.06 13:16
wenn man schon ne ausbildungsstelle hat is das leider was anderes :-(
ich hab ja NOCH keine ausbildungsstelle. ich hab lediglich die chance über das praktikum an eine zu kommen.
Miri - Mi 27.09.06 13:24
und diese CHANCE würden sie dir nehmen...
fragen kostet doch nix...
ansonsten kenn ich mich mit sowas nich aus :mrgreen:
Robert.Wachtel - Mi 27.09.06 13:25
Titel: Re: HILFE! Musterung,...etc. wie kann ich durchfallen?
Danny87 hat folgendes geschrieben: |
[...] Ich habe die Chance über ein Praktikum an eine Ausbildungsstelle zu kommen.
Wenn ich aber 9 Monate wehrpflicht machen muss, dann wird aus dem praktikum nix und somit is auch die lehrstelle futsch. [...] |
Schriftlich zugesichert? Dann hilft Dir vielleicht das Wehrpflichtgesetz
http://www.wehrpflichtrecht.de/normen/wpflg.html § 12 Abs. 4.3
Zitat: |
[...] (4) Vom Wehrdienst soll ein Wehrpflichtiger auf Antrag zurückgestellt werden, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Eine solche liegt in der Regel vor, [...]
3. wenn die Einberufung des Wehrpflichtigen [...]
die Aufnahme einer rechtsverbindlich zugesagten oder vertraglich gesicherten Berufsausbildung verhindern würde. |
Zitat: |
ich war bereits ein ganzes jahr arbeitslos. warum haben die sich nicht da gemeldet? |
Da hättest Du vielleicht von Dir aus einen Antrag auf vorgezogene Musterung stellen müssen.
Ansonsten fällst Du natürlich durch die Musterung, wenn schwerwiegende Erkrankungen einen Dienst unmöglich machen.
Notfalls würde ich mich auch mit einem Rechtsanwalt beraten, welche Möglichkeiten zumindest eines Aufschubs es geben könnte. Dies würde ich schnellstmöglich machen.
Delete - Mi 27.09.06 13:32
Alles was unter zwei gemuster wird, wird wahrscheinlich eh nicht genommen. Hast du irgendwelche Behinderungen, körperlichen Gebrechen, Allergie? Wenn ja, lass dir das vom Arzt testieren und leg denen das bei der Musterung vor. Und selbst wenn du mit zwei gemustert wirst, wirst du ja nicht gleich am nächsten Tag gezogen. Solltest du zum Eintrittstermin eine feste Ausbildungsstelle haben, wirst du zurückgesetzt und musst deinen Wehrdienst erst nach der Ausbildung anterten - oder auch nicht, wenn sie dich nicht mehr brauchen. Und sehe es mal so, solltest du die Ausblidungstelle nicht bekommen, hast du 9 Monate einen Arbeitgeber und kannst dich währenddessen um eine weitere Ausbildungsstelle kümmern. Eventuell wirst du soagr zu Vorstellungsgesprächen freigestellt und musst keinen Urlaub nehmen. Auch kannst du die Zeit beim Bund nutzen die zu qualifizieren. Solltest du eien KFZ-Mechaniker Lehre machen wollen und du warst bei der Instandsetzung hast du gute Chancen auf einen Ausbildungsplatz. das gleiche gilt natürlich auch für andere Berufe.
jasocul - Mi 27.09.06 13:33
@Danny87:
Um die Musterung kommst Du sowieso nicht herum. Die bedeutet ja noch nicht, dass Du eingezogen wirst.
Lass Dir das schriftlich von dem Betrieb des Praktikumplatzes bestätigen. Damit gehst Du dann zum KWEA. Das sind normalerweise keine Unmenschen. Meines Wissens müssen die auf solche Situationen auch Rücksicht nehmen. (Gerade gesehen, dass Robert da sogar den Paragraphen kennt).
Ich konnte damals aus familiären Gründen und später aus beruflichen Gründen nicht mehr eingezogen werden.
Wenn Du eingezogen wirst, kannst Du immer noch Einspruch einlegen. Wenn Du das geschickt machst, kannst Du denen da gehörig mit auf die Nerven gehen, bis die keinen Bock mehr haben.
Ein bekannter von mir brauchte nach dem 4. Einspruch nicht mehr hin. 8)
Robert.Wachtel - Mi 27.09.06 13:34
Luckie hat folgendes geschrieben: |
[viel richtiges] |
Das ganz kombiniert mit einer evtl. Verschiebung der Musterung ([blablabla] zu kurzfristig, lange geplanter Urlaub [blablabla]) könnte tatsächlich Luft verschaffen, bis die Entscheidung über den Ausbildungsplatz endgültig getroffen ist...
Allesquarks - Mi 27.09.06 13:48
Wenn das Ding nicht mit nem Einschreiben/Rückschein gekommen ist hast du das Schreiben praktisch noch gar nicht. 8) Also mit der Bürokratie in Deutschland kommt man zwar nicht unbedingt drumherum aber man schafft es auf jeden Fall das um neun Monate zu verschieben.
Gott sind wir krank!
Horschdware - Mi 27.09.06 13:57
Wenn du eine leicht besondere Krankheit o.ä. hast musst du unter Umständen noch nicht einmal zu Musterung.
War bei mir so. Das ganze wurde brieflich geregelt. Die Mustermänner haben von mir nen Brief bekommen mit (extra schön dramatischer) Bescheinigung
meines Arztes, dass ich einige recht seltene und Interessante Sachen habe und dass ich daher total untauglich bin. Im Antwortschreiben kam dann quasi die Reaktion Marke "Oh Mein Gott, lassen Sie uns in Ruhe - btw: wieso leben Sie überhaupt noch?". ^^
Danach wollte von dem Verein nie wieder jemand etwas von mir wissen *g*
Danny87 - Mi 27.09.06 14:21
zum arzt gehn kann ich leider nicht :cry:
bin momentan nicht krankenversichert
Robert.Wachtel - Mi 27.09.06 14:33
Danny87 hat folgendes geschrieben: |
zum arzt gehn kann ich leider nicht :cry:
bin momentan nicht krankenversichert |
Mal ganz abgesehen davon, dass ich diesen Zustand
allerschnellstens ändern würde, dürfte eine Beratung beim Hausarzt Deines geringsten Misstrauens als Privatpatient weit unter 50,- Euro kosten (vorher fragen).
jasocul - Mi 27.09.06 14:44
Danny87 hat folgendes geschrieben: |
zum arzt gehn kann ich leider nicht :cry:
bin momentan nicht krankenversichert |
Geht das überhaupt? Du hast doch weiter oben geschrieben, dass Du arbeitslos warst. Dadurch müsstest Du zwangsläufig krankenversichert sein. Alles andere ist imo unzulässig.
Jetstream - Mi 27.09.06 14:57
Wenn du schwer bekifft in den Untersuchungsraum kommst, kriegst du mindestens Tauglichkeitsstufe drei, wenn nicht sogar fünf.
Danny87 - Mi 27.09.06 15:03
Jetstream hat folgendes geschrieben: |
Wenn du schwer bekifft in den Untersuchungsraum kommst, kriegst du mindestens Tauglichkeitsstufe drei, wenn nicht sogar fünf. |
oder muss in nem halben jahr wieder antanzen...
Karlson - Mi 27.09.06 15:58
Jetstream hat folgendes geschrieben: |
Wenn du schwer bekifft in den Untersuchungsraum kommst, kriegst du mindestens Tauglichkeitsstufe drei, wenn nicht sogar fünf. |
Das ist ein weitverbreiteter Trivialmythos im Zusammenhang mit der Musterung :roll:
Es gibt Musterungsärzte die dich dann tatsächlich ausmustern, mittlerweile ist die wahrscheinlichkeit aber höher das du gerade dann als tauglich gemustert wirst. Und zwar mit der einfachen Begründung: "Bei der Bundeswehr gibt es für solche Kandidaten regelmäßige Drogentests, und wenn Sie meinen auch bei der Bundeswehr noch kiffen zu müssen übergeben wir das ganz schnell der Polizei und schmeissen Sie raus". Von der Bundeswehr rausgeschmissen zu werden klingt momentan wohl genau nach dem was die meisten wollen. Das Problem nur ist, dass eine unehrenhafte Entlassung aus der Wehrpflicht noch beschissener im Führungszeugnis aussieht als eine Anzeige wegen Drogenmissbrauch und Körperverletzung und sonst noch was. Wer will schon einen Angestellten der es nicht mal bei der Bundeswehr schafft sich zu benehmen?
Nene, von irgendwelchen Drogenplänen kann ich dir nur abraten.
Danny87 - Mi 27.09.06 16:24
mit drogen hab ich ohnehin nichts am hut. ab und zu mal ein bier, okay, aber das wars dann auch.
Tilo - Mi 27.09.06 16:44
Mein Rat: Lass eine kleine OP machen.
Ich hatte zwei Wochen vor der Einberufung eine Zehnagelverkleinerung. Das war der BW aber noch nicht lange genung her. Nach 19 Tagen BW wurde ich für 6 Monate zurückgestellt. Durch den operationsstress hat der Nagel nun eine starke Schwachstelle, so dass bei einer Musterung im Dezember wohl keine Tauglichkeit besteht.
War bei mir nicht geplant und etwas brutal aber falls DU irgendwas hast anfang die Behandlung so an, das die Heilungsphase in den möglichen Wehrdienst hinreicht.
Ein Zimmerkamerad durfte nach Hause, weil er eine Krone braucht, was sein Zahnarzt schon längst gesagt hat. Allgemein gilt: Die BW will kein Geld für Behandlungskosten ausgeben, deren Ursache nicht in der Wehrzeit liegt.
Lange Rede kurzer Sinn:
Mach Dich ungeeignet/unbequem für die Bundeswehr.
(Nachweisliche geistige Störung hilft)
cuejo - Mi 27.09.06 17:44
btw: Weiß jemand wie lange man mit dem Verweigerungsschreiben warten kann? Vielleicht werde ich ja in der Musterung für untauglich erklärt und müsste dann nicht einmal eine schreiben :lol: Oder ist das dann zu spät? Wann wollen die einen nach der Musterung eigentlich einziehen?
tommie-lie - Mi 27.09.06 18:35
cuejo hat folgendes geschrieben: |
btw: Weiß jemand wie lange man mit dem Verweigerungsschreiben warten kann? |
Du kannst jederzeit einen KDV-Antrag stellen, auch während und sogar nach deinem Grundwehrdienst (dann entsprechend ein Ausfall aus der Wehrüberwachung).
cuejo hat folgendes geschrieben: |
Wann wollen die einen nach der Musterung eigentlich einziehen? |
Frühestens 4 Wochen vor einem rechtsgültigen Musterungsbescheid. Bei Rechtsmittelverzicht *kann* es passieren, daß du den Musterungsbescheid sofort erhältst, dann kannst du im nächsten Quartalsbeginn (2.1.) bereits eingezogen werden. Ansonsten hast du ab Poststempel eines jeden Briefes (nicht Einschreiben) eine Frist von 3 Tage ab Poststempel (inklusive), bis dich der Brief offiziell erreicht, auch wenn die Post i.d.R. binnen zwei Tagen zustellt. Wenn du den Brief bekommst und der wurde am Vortag abgeschickt, hast du also noch einen Tag Zeit, einen KDV-Antrag einzureichen (da das gleiche umgekehrt gilt musst du dies persönlich beim KWEA machen, sonst kommt dein KDV ebenfalls erst 72 Stunden später an und somit nach dem Musterungsbescheid), der dann aufschiebende Wirkung hat. AFAIK sind Einsprüche gegen den Musterungsbescheid immer aufschiebend, es sei denn die Musterung ist zur sofortigen Vollziehung ausgeschrieben (Dauerladung), aber hier bin ich mir nicht sicher, entsprechende Gesetzestexte existieren, die kannst du lesen. Mit ein wenig Menschenkenntnis kriegt man während der Musterung raus, wie es mit der eigenen Gesundheit bestellt ist und kann dementsprechend entscheiden, ob man am nächsten Tag einen KDV-Antrag schreibt (die Begründung kann nachgereicht werden), oder ob man es sein lässt und auf seinen (Aus-)Musterungsbescheid wartet.
Stübi - Mi 27.09.06 18:59
Klingt ja richtig genial bei euch :-D
Müssen bei euch nicht alle Mannen in den Wehrdienst?
Bei uns (Schweiz) muss sich jeder Mann stellen gehen (Musterung). Und es gilt auch etwas der Grundsatz "Du musst kurz im Militär gewesen sein um ein Mann zu sein". Klar das klingt jetzt wieder nach juhuu Militär und so. Ich selbst darf auch im November für ganze 10 Monate ins Militär, kann auch positives haben, Ausbildungen im Militär haben (zumindest bei uns) einen gewissen Stellenwert. Auch kann man sich ein paar Führungsqualitäten aneignen und eventuell selbst etwas davon provitieren.
Grüsse Stübi
cuejo - Mi 27.09.06 19:03
Heißt das, dass man, nachdem man für den Wehrdienst für tauglich befunden wurde, auch da hin muss und eine Verweigerung zu spät wäre. Habe ich das richtig verstanden?
tommie-lie - Mi 27.09.06 19:11
Stübi hat folgendes geschrieben: |
Bei uns (Schweiz) muss sich jeder Mann stellen gehen (Musterung). |
Bei uns auch.
Stübi hat folgendes geschrieben: |
Ich selbst darf auch im November für ganze 10 Monate ins Militär, kann auch positives haben, Ausbildungen im Militär haben (zumindest bei uns) einen gewissen Stellenwert. Auch kann man sich ein paar Führungsqualitäten aneignen und eventuell selbst etwas davon provitieren. |
Das ist bei uns ebenfalls so. Bei euch gibt es aber doch kein wirkliches Austreten aus dem Militärdienst, oder? /me hat schaurige Märchen über staatlich finanzierte Waffen in schweizerischen Wohnzimmerschränken gehört.
cuejo hat folgendes geschrieben: |
Heißt das, dass man, nachdem man für den Wehrdienst für tauglich befunden wurde, auch da hin muss und eine Verweigerung zu spät wäre. Habe ich das richtig verstanden? |
Nein. Ich sagte doch, man kann jederzeit einen KDV-Antrag stellen. Tust du das erst während deiner Grundausbildung, kommst du eben während der Grundausbildung raus, wenn über die KDV entschieden ist. Die Einzugstermine sind immer zum Quartal, der Rest ist nur eine Frage des richtigen Timings.
cuejo - Mi 27.09.06 19:18
Danke für deine Antwort. Ich brauch halt manchmal etwas länger ums zu schnallen :wink: .
Stübi - Mi 27.09.06 19:20
tommie-lie hat folgendes geschrieben: |
Das ist bei uns ebenfalls so. Bei euch gibt es aber doch kein wirkliches Austreten aus dem Militärdienst, oder? /me hat schaurige Märchen über staatlich finanzierte Waffen in schweizerischen Wohnzimmerschränken gehört. |
Naja die Stadtlich finanzierten Waffen in unseren Schlafzimmerschränken (nicht Wohnzimmerschränken ;-)) ist nur Teils richtig. Wenn man austritt also seine Wiederholungskurse durch hat kann man die Waffe kaufen. War jedenfalls mein letzter stand der Dinge. Und wenn man bei uns Militärdienstuntauglich ist hat man die Grosse Ehre gleich schwere und anstrengende Aufgaben im Zivildienst zu leisten, einfach auch aus dem Grund, weil das Militär nicht das Risiko eingehen will für eine halb vorhersehbare Krankheit etwas zu zahlen (aber hat dann keine Waffe).
Ich persönlich sehe im Militärdienst bei gewissen Truppen einen ziemlich grossen Sinn (bei anderen gar keinen) ich persönlich darf zu den Rettungssoldaten was heisst, dass ich auch bei Ernstfalleinsätzen (Rettungen, Überschwemmungen, Grossereignissen) eingesetzt werden kann. Follglich könnte man ja auch schauen, dass man im Militär zu einem Trupp eingeteilt wird, wo man persönlich was lernen kann anstatt sich zu drücken. Und ich weiss nich wies bei euch ist, bei uns ist es kein Problem das Militär zu verschieben, wenn man Arbeit in aussicht hat.
Grüsse Stübi
tommie-lie - Mi 27.09.06 19:50
Stübi hat folgendes geschrieben: |
Ich persönlich sehe im Militärdienst bei gewissen Truppen einen ziemlich grossen Sinn (bei anderen gar keinen) |
"Gewissen Truppen"? Also ich würde zur Schweizer Marine gehen, wenn ich die Wahl hätte :mrgreen:
Stübi hat folgendes geschrieben: |
ich persönlich darf zu den Rettungssoldaten was heisst, dass ich auch bei Ernstfalleinsätzen (Rettungen, Überschwemmungen, Grossereignissen) eingesetzt werden kann. |
Ich weiß nicht, ob es bei uns für den Dienst an der Waffe etwas ähnliches gibt, aber bei uns gibt es sogenannte Ersatzdienste neben Kriegsdienst und Zivildienst. Das schließt auch einen freiwilligen Dienst beim Katastrophenschutz oder Entwicklungsdienst ein.
Ich persönlich halte von sämtlichen militärisch motivierten Einrichtungen nichts, deswegen würde ich auch nicht zu den Rettungssoldaten gehen.
Stübi hat folgendes geschrieben: |
Und ich weiss nich wies bei euch ist, bei uns ist es kein Problem das Militär zu verschieben, wenn man Arbeit in aussicht hat. |
Das ist bei uns nicht möglich. Bei einer Ausbildung muss nach Ende der Ausbildung gedient werden, beim Studium wird man bis zum dritten Semester eingezogen (womit faktisch die ersten beiden Semester verloren sind, eine finanzielle Entschädigung gibt es (außer dem Regelsold) nicht, der Studienplatz selbst bleibt aber erhalten), bei allen anderen Tätigkeiten muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für die Dauer der Grundausbildung freistellen, man muss also den Dienst leisten, wann die Bundeswehr es einem sagt. Es gibt nur für Härtefälle (zum Beispiel wenn man für einen Betrieb nachweislich unentbehrlich ist) Ausnahmen.
cuejo hat folgendes geschrieben: |
Ich brauch halt manchmal etwas länger ums zu schnallen :wink: . |
Sind doch ideale Vorraussetzungen für eine Ausmusterung :mrgreen:
Delete - Mi 27.09.06 21:22
tommie-lie hat folgendes geschrieben: |
Nein. Ich sagte doch, man kann jederzeit einen KDV-Antrag stellen. Tust du das erst während deiner Grundausbildung, kommst du eben während der Grundausbildung raus, wenn über die KDV entschieden ist. Die Einzugstermine sind immer zum Quartal, der Rest ist nur eine Frage des richtigen Timings. |
Wenn man das aber erst während der Grundausbildung macht, ist das aber etwas lächerlich. Wenn wir mit dem G3 und den Magazinen in den Magazintaschen los gelaufen sind, ist er in voller Montur ohne Gewehr und leeren Magazintaschen rumgelaufen. Den hat niemand für voll genonmmen.
Und ich sehe es auch so, dass man dem Dienst ruhig was positives abgewinnen kann. Allgemein lernt man was kamradschaft bedeutet, man lernt Probleme gemeinsam zu lösen, man lernt - auch als einfacher Soldat eine Gruppe zu führen, man lernt Disziplin usw. Und je nach dem bei welcher Waffengattung man landet lernt man noch was fürs Leben. Ich war bei den Sanitätern und hätte eine Ausbildung zum Rettungsassistenten machen können. Eine gute Erstehilfe Ausbildung ist immer gut. Bei der Instandsetzung lernt man mit Autos umzugehen, bei den Funkern lernt man dort die Technik usw. Also ich sehe da nur Vorteile.
@Thomas: Du hattest gestern ein echt starkes Hemd an. :mrgreen: Sehen wir uns eigentlich noch mal oder bist du dann weg?
tommie-lie - Mi 27.09.06 21:31
Luckie hat folgendes geschrieben: |
Wenn man das aber erst während der Grundausbildung macht, ist das aber etwas lächerlich. Wenn wir mit dem G3 und den Magazinen in den Magazintaschen los gelaufen sind, ist er in voller Montur ohne Gewehr und leeren Magazintaschen rumgelaufen. Den hat niemand für voll genonmmen. |
Nicht unbedingt. Wenn jemand verweigern will, tut er das aus Gewissensgründen. Wenn ich einmal die Erfahrung gemacht habe, daß die Benutzung einer Waffe nichts für mich ist, kann ich durchaus nachher erst meinen Standpunkt deutlicher begründen. Wenn man aber Spaß dran zeigt oder es mehrmals macht, verliert man natürlich an Glaubwürdigkeit, das sollte man also höchstens einmal machen. Wenn man bereits verweigert hat, der Entscheid aber nicht rechtzeitig durchkam, sollte man natürlich keine Waffe in die Hand nehmen, denn wenn ich in der Begründung schreibe, daß mir mein Gewissen untersagt, Dienst an der Waffe zu leisten, ich aber es trotzdem tue, könnte das unter Umständen nicht sonderlich positiv auf den Entscheid über den KDV-Antrag wirken ;-)
Luckie hat folgendes geschrieben: |
Und ich sehe es auch so, dass man dem Dienst ruhig was positives abgewinnen kann. |
Das bezweifle ich nicht, Timo ist ja ebenfalls der Meinung. Für mich ist es nunmal nichts, nicht aus technischen Gründen, sondern wirklich aus ideologischen.
Luckie hat folgendes geschrieben: |
Allgemein lernt man was kamradschaft bedeutet, man lernt Probleme gemeinsam zu lösen, man lernt - auch als einfacher Soldat eine Gruppe zu führen, man lernt Disziplin usw. |
Und wie man ein Leben lang Rente bekommt? :tongue:
Luckie hat folgendes geschrieben: |
@Thomas: Du hattest gestern ein echt starkes Hemd an. :mrgreen: |
Es war doch warm ;-)
Luckie hat folgendes geschrieben: |
Sehen wir uns eigentlich noch mal oder bist du dann weg? |
Nein, ich muss doch noch bis zum 10.
Blackheart666 - Mi 27.09.06 21:53
Das ist das "wahre" Deutschland ! Nein Danke - Egoisten...
Da kann man wirklich nichts mehr zu sagen "Die Thread Frage sagt auch schon alles !!!!" Frechheit
Ironwulf - Mi 27.09.06 21:58
was hat das mit egoismus zutun, wenn es nunmal welche gibt die sich nicht in die probleme anderer nationen einmischen wollen und denen schon gar nicht unsere werte mit waffengewalt aufzuzwingen? so umgeht man eben gleich dieser einmischung mit der musterung, andersrum währe es viel problematischer (wenn jeder dahin wöllte), da könnten wir auch gleich alle wieder den arm heben und s*** h*** schrein
Danny87 - Mi 27.09.06 22:00
Wenn die Chance auf eine Lehrstelle (ich suche bereits seit über 2 Jahren eine) nich wäre, dann würde ich sofort und ohne zu zögern zur Bundeswehr gehn.
Ich freue mich auf die Bundi-Zeit so lange ich denken kann.
Aber ich hab nun mal diese Chance und die will ich mir jetzt nicht durch Pflichtarbeiten versauen lassen.
Blackheart666 - Mi 27.09.06 22:07
@Danny87 Ich kann mich natürlich schon etwas in deine Lage versetzen, aber die Krasse Formolierung.
Ironwulf hat folgendes geschrieben: |
was hat das mit egoismus zutun, wenn es nunmal welche gibt die sich nicht in die probleme anderer nationen einmischen wollen und denen schon gar nicht unsere werte mit waffengewalt aufzuzwingen? so umgeht man eben gleich dieser einmischung mit der musterung, andersrum währe es viel problematischer (wenn jeder dahin wöllte), da könnten wir auch gleich alle wieder den arm heben und s*** h*** schrein |
Was soll der Quatsch, genau das hab Ich gemeint nur Schwachsinn keine Argumente "Sag Einfach Du bist Pazifist und jeder lässt Dich zufrieden" bla bla bla 14 Jahre und die Weltpolitik erklären wollen.
Aristoteles - Mi 27.09.06 22:18
Danny87 hat folgendes geschrieben: |
Wenn die Chance auf eine Lehrstelle (ich suche bereits seit über 2 Jahren eine) nich wäre, dann würde ich sofort und ohne zu zögern zur Bundeswehr gehn. |
1.Wenn du eine Ausbildung machst, kannst du DEFINITIV NICHT gezogen werden! Sorg also dafür, dass du deine Lehrstelle bekommst.
Möglicherweise reicht schon ein Bescheid, dass du in Kürze eine Ausbildung anfängst.
2.
Trägst du eine Brille? - Keine Chance, T1 gemustert zu werden
Bist du Farbenblind oder hast einen Sehfehler? - würde schätzen, T3 ist dir sicher.
Hast du eine Allergie? Milcheiweis-Überempfindlichkeit? Diabetes?
Hast du eine Sportverletzung? Einen Bruch? Bist du Hypermobil? (d.h. besonders dehnbare Bänder. Erkennbar an großer Gelenkigkeit)
Ich würde schätzen, dass fast jeder irgend etwas findet, dass mindestens für T3 ausreicht. Und T3-Leute wurden in meinem Bekanntenkreis nicht gezogen.
Lass dir aber mögliche Atteste u.s.w. von Ärtzten außerhalb des KWEA ausstellen!
Danny87 - Mi 27.09.06 22:29
Jep, hab ne Brille. Allergien und so hab ich nicht wirklich.
Aristoteles hat folgendes geschrieben: |
1.Wenn du eine Ausbildung machst, kannst du DEFINITIV NICHT gezogen werden! Sorg also dafür, dass du deine Lehrstelle bekommst.
Möglicherweise reicht schon ein Bescheid, dass du in Kürze eine Ausbildung anfängst.
|
Ich hab ja "nur" die CHANCE über das Praktikum eine Ausbildungsstelle zu bekommen.
Die Ausbildung würde dann im Jahr 2007 beginnen.
Aber ne Chance is ne Chance.
tommie-lie - Mi 27.09.06 23:14
Aristoteles hat folgendes geschrieben: |
Trägst du eine Brille? - Keine Chance, T1 gemustert zu werden |
Unsinn. Wenn du nicht ganz abwegige Dioptrienzahlen Richtung zweistellig hast und das wirklich dein einziger Mangel ist und du sonst einen stählernen Herculeskörper hast, wirst du auch mit einer Brille T1. Bis 2 Dioptrien sphärisch ist man "voll tauglich".
Aristoteles hat folgendes geschrieben: |
Bist du Farbenblind oder hast einen Sehfehler? - würde schätzen, T3 ist dir sicher. |
Das bezweifle ich, eine Tauglichkeitsstufe T3 existiert nicht (mehr).
Auf den restlichen Unsinn gehe ich nicht weiter ein.
Danny87 hat folgendes geschrieben: |
Ich hab ja "nur" die CHANCE über das Praktikum eine Ausbildungsstelle zu bekommen.
Die Ausbildung würde dann im Jahr 2007 beginnen. |
Ich halte es für unwahrscheinlich, daß du deswegen etwas machen kannst. Ich hatte auch schon eine zugesicherte Immatrikulation (ich hätte jederzeit binnen zwei Tagen erfolgreich immatrikuliert werden können), eine Wohnung und alles andere für mein Studium organisiert und das hat dort auch niemanden interessiert. Mit dem Unterschied, ich fange bereits nächsten Monat an zu studieren.
Einen Rechtsanspruch auf Zurückstellung hast du jedenfalls nicht, du kannst nur auf Erbarmen der zuständigen Sachbearbeiter hoffen.
Ich war vor kurzem in einer ähnlichen Situation wie du und habe mich gründlich darüber informiert, was ich kann, was ich darf und was die anderen nicht dürfen. Ich kann dir einen wichtigen Tipp geben, solltest du einmal Google zu dem Thema bemühen: Die meisten Leute verkaufen dir Urban Legends für bare Münze, einige ziehen sogar Profit daraus, andere versichern dir einfach irgendwelche Dinge, die so nicht stimmen, siehe Aristoteles' Aussagen. Ich habe bisher noch keinen Bereich gesehen, wo Leute (in gutem Glauben, ich will auch Aristoteles hier nichts unterstellen) mit ihrem Unwissen so hausieren gehen, wie bei diesem. Am meisten Hilfe kriegst du noch von Leuten, die aus Überzeugung bei der Bundeswehr sind, also genau die, von denen du es vielleicht nie erwarten würdest. Informiere dich am besten selbst, mach dich über deine Rechte vertraut, lese die Dienstvorschriften, die die Musterung betreffen, und sei dir bewusst, daß ein Punkt der ZDV 46/1 nur
ein Punkt von mehreren Dutzend Punkten ist. Und fall nicht auf irgendwelche Stories von wegen "mein Kumpel hat einfach einen durchgezogen und war nach fünf Minuten wieder draußen" rein.
Christian S. - Mi 27.09.06 23:32
Ich kann dir nur sagen, wie ich drum herum gekommen bin: Chronisch zu hoher Cholesterinwert, die Diät dafür kann der Bund nicht liefern -> untauglich. Ich musste noch nicht mal zur Musterung, der zentimeterhohe Stapel Akten von der hiesigen Uni-Klinik und ein Bruder als Präzedenzfall (Erbkrankheit) haben gereicht ;-) So, und jetzt hol ich mir 'ne Currywurst und ein schönes Bier :mrgreen:
Stübi - Mi 27.09.06 23:33
tommie-lie hat folgendes geschrieben: |
Stübi hat folgendes geschrieben: | Ich persönlich sehe im Militärdienst bei gewissen Truppen einen ziemlich grossen Sinn (bei anderen gar keinen) | "Gewissen Truppen"? Also ich würde zur Schweizer Marine gehen, wenn ich die Wahl hätte :mrgreen: |
Kein Problem, Du lachst jetzt vielleicht, aber wenn ich mich nicht täusche dann haber wir sogar ne Marine :-D
tommie-lie hat folgendes geschrieben: |
Stübi hat folgendes geschrieben: | ich persönlich darf zu den Rettungssoldaten was heisst, dass ich auch bei Ernstfalleinsätzen (Rettungen, Überschwemmungen, Grossereignissen) eingesetzt werden kann. | Ich weiß nicht, ob es bei uns für den Dienst an der Waffe etwas ähnliches gibt, aber bei uns gibt es sogenannte Ersatzdienste neben Kriegsdienst und Zivildienst. Das schließt auch einen freiwilligen Dienst beim Katastrophenschutz oder Entwicklungsdienst ein.
Ich persönlich halte von sämtlichen militärisch motivierten Einrichtungen nichts, deswegen würde ich auch nicht zu den Rettungssoldaten gehen. |
Entschuldige, eine militärisch motivierte Einrichtung finde ich als sehr nützlich:
1. Wer macht es denn sonst?
2. Wenn man schon ins Militär muss, wieso nichts sinnvolles?
3. Wer anderes hat Material und Personal mit Kenntnis so zu helfen? Also wieso nicht auch einsetzen?
tommie-lie hat folgendes geschrieben: |
Stübi hat folgendes geschrieben: | Und ich weiss nich wies bei euch ist, bei uns ist es kein Problem das Militär zu verschieben, wenn man Arbeit in aussicht hat. | Das ist bei uns nicht möglich. Bei einer Ausbildung muss nach Ende der Ausbildung gedient werden, beim Studium wird man bis zum dritten Semester eingezogen (womit faktisch die ersten beiden Semester verloren sind, eine finanzielle Entschädigung gibt es (außer dem Regelsold) nicht, der Studienplatz selbst bleibt aber erhalten), bei allen anderen Tätigkeiten muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für die Dauer der Grundausbildung freistellen, man muss also den Dienst leisten, wann die Bundeswehr es einem sagt. Es gibt nur für Härtefälle (zum Beispiel wenn man für einen Betrieb nachweislich unentbehrlich ist) Ausnahmen. |
Wenn ich mich wieder nicht allzu fest irre, ist es bei uns nicht gross anders. Wenn Du in der Ausbildung bist musst Du nicht ins Militär, wenns Deine erste ist, vor der zweiten oder während wirst Du eingezogen. Und wenn Du zu den Studis gehörst gehst Du im Normalfall direkt vor dem Studium ins Militär und hast dann noch ein Zwischenjahr bevor Du zu studieren beginnst.
Grüsse Stübi
hansa - Do 28.09.06 01:29
Danny87 hat folgendes geschrieben: |
Wenn die Chance auf eine Lehrstelle (ich suche bereits seit über 2 Jahren eine) nich wäre, dann würde ich sofort und ohne zu zögern zur Bundeswehr gehn.
Ich freue mich auf die Bundi-Zeit so lange ich denken kann.
Aber ich hab nun mal diese Chance und die will ich mir jetzt nicht durch Pflichtarbeiten versauen lassen. |
Dich wird keiner aus dem Praktikum oder der Lehre rausreissen ! Für mich gibts 3 Möglichkeiten für dich : 9 Monate zum Bund (irgendwann). Musterung ist uninteressant. Dann eben zurückstellen lassen bis nach der Lehre, dazwischen oder sonstwas. KDV : Zitat zeigt : unglaubwürdig und Versuch wird auch auffallen. Krankheitsgeschichten ? Tja, wird schon mit gutem Arzt etc. hinzukriegen sein. Aber wohl nicht mit kiffen. :lol: Und dann ? Bleibe auf dem Boden der Tatsachen und das heißt : Das schlimmste wäre wohl die Krankheitsgeschichte. Dann brauchst Du die Lehrstelle nämlich kaum noch. Wer geht als Arbeitgeber heute schon das Risiko ein, einen chronisch Kranken oder einen nicht zurechnungsfähigen einzustellen ? :lol: Aktenkundiger zugekiffter, auch toll ! :lol: Ein Lebenslauf ist schon wichtig, aber der läßt sich leider nachträglich nicht mehr korrigieren. KDV ? Siehe Zitat : selbst wenn die persönliche Einstellung passen würde : Einstufung als Weichei oder zumindest als Drückeberger, der keine Verantwortung übernehmen kann/will. Einer der sich nicht verteidigen will und der Konkurenz das Feld überläßt ? Den stellt auch selten einer ein.
Horschdware - Do 28.09.06 09:02
Kommentar: Seit Ende 2004 gibt es nur noch T1, T2 und T5. Dabei ist T5 = untauglich.
Stoffwechselerkrankungen und Lebensmittelallergien führen afaik direkt zur Einstufung T5.
Tilo - Do 28.09.06 10:25
Kurzer Einwurf zum Studium:
Einzug im 1. Drittel der Regelstudienzeit möglich. Das erwähnte erste Jahr stimmt nur bei 6 Semestern Regelstudienzeit.
Diese Info habe ich aus dem Material der TU-Chemnitz:
Weiterhin gibt es dann noch die Möglichkeit sich als Student für 2 Monate beurlauben zu lassen.
Damit bleibt der Studienplatz erhalten und es gibt keine Unterbrechung.
Bei Ausbildung oder Arbeit ruht während des Grundwehrdienstes(und zwar nur GW!).
Eine weitere Möglichkeit ist das absolvieren in Teilen.
Einen KDV sollte man vor Einzug stellen. Den Tipp habe ich von einem Hauptgefreiten(war vielleicht schon höheren Rangs, kann mich nicht so erinnern). Sonst kann es passieren das man undankbare Betätigungen machen muss(z.B. Klo putzen).
tommie-lie - Do 28.09.06 11:45
Stübi hat folgendes geschrieben: |
Kein Problem, Du lachst jetzt vielleicht, aber wenn ich mich nicht täusche dann haber wir sogar ne Marine :-D |
Hihi, und die Übungen finden dann in den schweizerischen Binnengewässern statt?
Stübi hat folgendes geschrieben: |
Entschuldige, eine militärisch motivierte Einrichtung finde ich als sehr nützlich:
1. Wer macht es denn sonst?
2. Wenn man schon ins Militär muss, wieso nichts sinnvolles?
3. Wer anderes hat Material und Personal mit Kenntnis so zu helfen? Also wieso nicht auch einsetzen? |
Wen du sie als nützlich empfindest, ist das dein gutes Recht. Um deine Fragen zu beantworten: Ich denke, es sollte nicht nötig sein, daß es irgendjemand macht, auch kein anderer. Ich denke daß man nicht ins Militär sollen müsste, aus demselben Grund. Und tehnische Hilfswerke und internationale Organisationen sollten die Gelder und Unterstützung bekommen, die die nationalen Streitkräfte bekommen. Wenn du das anders siehst, dann darfst du das gerne tun, ich habe nichts gegen Leute, die aus Überzeugung beim Militär sind (sofern ihre Einstellung so ist wie deine), aber ich will nun mal aus Überzeugung *nichts* mitdem Militär zu tun haben.
hansa hat folgendes geschrieben: |
Dich wird keiner aus dem Praktikum oder der Lehre rausreissen ! |
Er ist derzeit nicht in einer Lehre und ein Praktikum gilt nicht als Rückstellungsgrund.
hansa hat folgendes geschrieben: |
Aber wohl nicht mit kiffen. :lol: Und dann ? Bleibe auf dem Boden der Tatsachen und das heißt : Das schlimmste wäre wohl die Krankheitsgeschichte. Dann brauchst Du die Lehrstelle nämlich kaum noch. Wer geht als Arbeitgeber heute schon das Risiko ein, einen chronisch Kranken oder einen nicht zurechnungsfähigen einzustellen ? :lol: Aktenkundiger zugekiffter, auch toll ! :lol: Ein Lebenslauf ist schon wichtig, aber der läßt sich leider nachträglich nicht mehr korrigieren. |
Die Krankheitsgeschichte hat noch weniger etwas in einem Lebenslauf zu suchen als die Lebensverhältnisse der Eltern. Ansonsten gilt auch bei Amtsärzten das gleiche wie bei allen Ärzten, nämlich daß sie einer Schweigepflicht unterliegen, der sie nur dann entbunden werden können, wenn der Patient dem einwilligt.
Tilo hat folgendes geschrieben: |
Kurzer Einwurf zum Studium:
Einzug im 1. Drittel der Regelstudienzeit möglich. Das erwähnte erste Jahr stimmt nur bei 6 Semestern Regelstudienzeit. |
Nein. Es gilt das erste Drittel der Regelstudienzeit *oder* das dritte Semester, je nachdem, was früher eintritt. Da mir kein Studium bekannt ist, daß eine so geringe Regelstudienzeit hat, wird das dritte Semester das Maß aller Dinge sein, die Regelstudienzeiten sind eher länger.
Tilo hat folgendes geschrieben: |
Eine weitere Möglichkeit ist das absolvieren in Teilen. |
Die Bundeswehr weist darauf hin, daß dies keine Möglichkeit ist, das Studium während seines Wehrdienstes in Teilen noch weiterzuführen. Der erste Abschnitt (6 Monate) muss auf jeden Fall an einem Stück geleistet werden. Wer es schafft von der Kaserne aus nebenbei zu studieren, der hat natürlich in keinem Fall Probleme, man wird nicht dazu gezwungen, seine freizeit auf eine bestimmte Art und Weise zu verbringen.
Gausi - Do 28.09.06 12:02
Ich möchte hier mal eine Alternative anbieten, die ich gewählt habe. Bei mir war es so, dass ich kurz vor dem Abi T7 gemustert wurde (d.h. ein Jahr zurückgestellt), wegen Untergewicht. Ein Jahr später hatte ich ein Semester Strudium runter, und wurde T3 gemustert ("tja, ihr Untergewicht scheint bei ihnen ja normal zu sein"). Da ich noch kein Drittel des Studiums hinter mir hatte, hätte man mich ziehen können.
Ich habe mich dann ganz schnell freiwillig zu einem "Ersatzdienst" gemeldet. Da verpflichtet man sich für sechs (damals noch 7 Jahre) bei einem Verein wie dem DRK, Malteser, Johanniter, Freiwillige Feuerwehr, THW, etc. und leistet da ab und zu mal Dienst, und bekommt eine kleine Zusatzausbildung. Beim DRK gibts dann so Dienste wie Schützenfeste beaufsichtigen, beim Madonna-Konzert aufpassen, dass keiner umkippt, oder Ärzte, Hosen, Robbie Williams oder auch mal einen Tag lang auf dem Rhein schippern und dabei schön laute Musik hören (Blueparade). Andre Rieu ist nicht so toll, da gehen immer so viele Leute drauf :(.
Das einzige Mal, was etwas anstrengender war, war der Hochwasser-Einsatz vor ein paar Jahren an der Oder. Aber auch das war eine positive Erfahrung.
6 Jahre hört sich schlimm an, aber man kann ganz normal nebenbei arbeiten/studieren sonstwas. Arbeit geht dort vor, und im Katastrophenfall bekommt man Ausgleichszahlungen, wenn man "einberufen" wird, und nicht arbeiten gehen kann.
Andreas L. - Do 28.09.06 12:05
Horschdware hat folgendes geschrieben: |
Kommentar: Seit Ende 2004 gibt es nur noch T1, T2 und T5. Dabei ist T5 = untauglich.
Stoffwechselerkrankungen und Lebensmittelallergien führen afaik direkt zur Einstufung T5. |
Zählt dazu auch eine Laktose (Kuh-Milchzucker) Erkrankung? Wenn ja, brauch ich da was vom Arzt oder können die das bei der Musterung auch feststellen?
Danny87 - Do 28.09.06 18:54
Wie lange dauert eigentlich die Wehrpflichtzeit?
Dauert die immer noch 9 Monate?
Wenn sie nur noch 8 Monate dauern würde, dann könnte ich zuerst Fachabi machen und den Betrieb fragen,
ob ich auch nach dem Fachabi noch ein Praktikum dort machen kann.
9 Monate wären allerdings 1 Monat zu viel.
Aristoteles - Fr 29.09.06 00:08
tommie-lie hat folgendes geschrieben: |
Das bezweifle ich, eine Tauglichkeitsstufe T3 existiert nicht (mehr).
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Stimmt! Seit der Neufassung.
Zitat: |
Ich hatte auch schon eine zugesicherte Immatrikulation (ich hätte jederzeit binnen zwei Tagen erfolgreich immatrikuliert werden können), eine Wohnung und alles andere für mein Studium organisiert und das hat dort auch niemanden interessiert. Mit dem Unterschied, ich fange bereits nächsten Monat an zu studieren.
Einen Rechtsanspruch auf Zurückstellung hast du jedenfalls nicht, du kannst nur auf Erbarmen der zuständigen Sachbearbeiter hoffen. |
Das ist ein völlig anderer Fall.
Es gilt: Man muss 1/3 des Studiums bereits absolviert haben, um nicht gezogen werden zu können.
Aber eben auch: Eine begonnene Berufsausbildung hat eine aufschiebende Wirkung.
Steht alles im Wehrpflichtgesetz.
hansa - Fr 29.09.06 01:21
Mensch Danny, wenn das da so weitergeht, dann wirst Du sowieso ausgemustert. :mrgreen: Du wirst doch wohl noch in der Lage sein von Dudweiler aus in Saarlouis anzurufen oder irgendwie die 20 km zu überbrücken. Soll ich für Dich da anrufen und fragen ? -> PN :lol: Über KDV zu diskutieren ist überflüssig, weil es nur um ein Zeit-Problem zu gehen scheint. Kläre alles andere (vor allem mit dem Praktikumsbetrieb) vorab. Suche in Google nach Wehrdienstzeit. Glaube es sind 9 Mon. usw. Wenn es lediglich an einem Monat hängen sollte : dann gehts um Einzelheiten. Am einfachsten wäre es bei 4 Wochen, seinen Urlaub dafür einzuplanen. Reicht das nicht, dann kann man sich fürs Wochende noch einteilen lassen, baut dafür dienstfreie Tage ein usw. Kläre das doch erst mal ab, aber nicht hier. Mich mußten sie 6 Wochen früher gehen lassen. Auch 3 Monate wäre möglich gewesen bei Dienstantritt nochmals 6 Wochen später.
tommie-lie - Fr 29.09.06 09:54
Aristoteles hat folgendes geschrieben: |
Zitat: |
Ich hatte auch schon eine zugesicherte Immatrikulation (ich hätte jederzeit binnen zwei Tagen erfolgreich immatrikuliert werden können), eine Wohnung und alles andere für mein Studium organisiert und das hat dort auch niemanden interessiert. Mit dem Unterschied, ich fange bereits nächsten Monat an zu studieren.
Einen Rechtsanspruch auf Zurückstellung hast du jedenfalls nicht, du kannst nur auf Erbarmen der zuständigen Sachbearbeiter hoffen. | Das ist ein völlig anderer Fall.
Es gilt: Man muss 1/3 des Studiums bereits absolviert haben, um nicht gezogen werden zu können. |
Nein, ist es nicht, es ist der gleiche Fall. Lies das WPflG auch mal, statt dich nur darauf zu beziehen. §12 dürfte dich interessieren, insbesondere Abs. 3.b). Solange er keinen vertraglich zugesicherten Ausbildungsplatz hat, ist es rechtlich gesehen *mist*egal, ob er einen kriegen könnte, oder nicht. Er kann Glück haben, oder genug Geld um die Leute beim KWEA zu überreden, aber er hat keinen Rechtsanspruch auf irgendwas.
Aristoteles - Fr 29.09.06 12:00
tommie-lie hat folgendes geschrieben: |
Nein, ist es nicht, es ist der gleiche Fall. Lies das WPflG auch mal, statt dich nur darauf zu beziehen. §12 dürfte dich interessieren, insbesondere Abs. 3.b). Solange er keinen vertraglich zugesicherten Ausbildungsplatz hat, ist es rechtlich gesehen *mist*egal, ob er einen kriegen könnte, oder nicht. Er kann Glück haben, oder genug Geld um die Leute beim KWEA zu überreden, aber er hat keinen Rechtsanspruch auf irgendwas. |
Ich habe das Wehrpflichtgesetz gelesen und mich darauf bezogen. Wenn du mir das Gegenteil unterstellst, hast du meine Beiträge nicht richtig gelesen.
Ich hatte geschrieben:
Zitat: |
1.Wenn du eine Ausbildung machst, kannst du DEFINITIV NICHT gezogen werden! Sorg also dafür, dass du deine Lehrstelle bekommst.
Möglicherweise reicht schon ein Bescheid, dass du in Kürze eine Ausbildung anfängst. |
Mit "du" meinte ich den Daniel, der eine Berufsausbildung anstrebt (zumindest hatte ich ihn so verstanden).
Und wenn du über den Absatz 3.b hinaus liest, wirst du sehen, dass das stimmt.
Du hattest geschrieben:
Zitat: |
Ich hatte auch schon eine zugesicherte Immatrikulation (ich hätte jederzeit binnen zwei Tagen erfolgreich immatrikuliert werden können), eine Wohnung und alles andere für mein Studium organisiert und das hat dort auch niemanden interessiert. Mit dem Unterschied, ich fange bereits nächsten Monat an zu studieren.
Einen Rechtsanspruch auf Zurückstellung hast du jedenfalls nicht, du kannst nur auf Erbarmen der zuständigen Sachbearbeiter hoffen. |
Und ein Studium ist ein anderer Fall als eine Berufsausbildung. Und es geht hier doch um eine Berufsausbildung, oder? Für die gilt eben 3c) und nicht 3b)
Die Praxis sieht so aus, dass sogar eine schriftliche Zusicherung zu einer Berufsausbildung ein ausreichender Grund ist. Und sogar das ist in Absatz 3 geregelt, man muss also nicht auf das Erbarmen der zuständigen Sachbearbeiter hoffen oder gar genug Geld haben, um sie zu bestechen.
tommie-lie - Fr 29.09.06 14:09
Aristoteles hat folgendes geschrieben: |
Zitat: | 1.Wenn du eine Ausbildung machst, kannst du DEFINITIV NICHT gezogen werden! Sorg also dafür, dass du deine Lehrstelle bekommst.
Möglicherweise reicht schon ein Bescheid, dass du in Kürze eine Ausbildung anfängst. | Mit "du" meinte ich den Daniel, der eine Berufsausbildung anstrebt (zumindest hatte ich ihn so verstanden).
Und wenn du über den Absatz 3.b hinaus liest, wirst du sehen, dass das stimmt. |
Ja, wenn er eine vertraglich zugesicherte Ausbildungsstelle hat. Die hat er aber nuneinmal nicht, und deshalb ist die gesamte Diskussion über hätte-wäre-wenn vollkommen uninteressant. Was er hat, ist ein Praktikum, und das ist kein Rückstellungsgrund.
Du hast aber ebenfalls geschrieben:
Zitat: |
Es gilt: Man muss 1/3 des Studiums bereits absolviert haben, um nicht gezogen werden zu können. |
Das ist nicht die einzige Bedingung. Es ist ein Drittel der Studienzeit oder das dritte Semester, je nachdem, was früher eintritt. Und wie ich weiter oben schon geschrieben habe, wird in der Praxis häufiger das dritte Semester relevant sein.
Aristoteles hat folgendes geschrieben: |
Du hattest geschrieben:
Zitat: |
Ich hatte auch schon eine zugesicherte Immatrikulation (ich hätte jederzeit binnen zwei Tagen erfolgreich immatrikuliert werden können), eine Wohnung und alles andere für mein Studium organisiert und das hat dort auch niemanden interessiert. Mit dem Unterschied, ich fange bereits nächsten Monat an zu studieren.
Einen Rechtsanspruch auf Zurückstellung hast du jedenfalls nicht, du kannst nur auf Erbarmen der zuständigen Sachbearbeiter hoffen. | Und ein Studium ist ein anderer Fall als eine Berufsausbildung. Und es geht hier doch um eine Berufsausbildung, oder? Für die gilt eben 3c) und nicht 3b) |
Ich habe seinen Fall mit meinem Fall verglichen. Und eine zugesicherte Immatrikulation ist vergleichbar mit seiner Situation, nämlich einem zugesicherten Praktikum mit möglicher Chance auf einen Ausbildungsplatz: Es interessiert den Leute beim KWEA nicht die Bohne.
Aristoteles hat folgendes geschrieben: |
Die Praxis sieht so aus, dass sogar eine schriftliche Zusicherung zu einer Berufsausbildung ein ausreichender Grund ist. |
Das ist nicht die PRaxis, das steht so im Gesetz.
Aristoteles hat folgendes geschrieben: |
Und sogar das ist in Absatz 3 geregelt, man muss also nicht auf das Erbarmen der zuständigen Sachbearbeiter hoffen oder gar genug Geld haben, um sie zu bestechen. |
Danny87 muss das haben. Du hast mich doch zitiert. Da steht "Solange er keinen vertraglich zugesicherten Ausbildungsplatz hat". Was ist daran falsch zu verstehen? Er ist auf Gedeih und Verderb dem Wohlgefallen der zuständigen Leute beim KWEA ausgeliefert, es sei denn er kommt aus anderen Gründen komplett dran vorbei oder wird wegen geringem Bedarf zurückgestellt.
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