Entwickler-Ecke

Off Topic - Software Projekt verkaufen


Sebastian007 - Do 26.07.07 13:12
Titel: Software Projekt verkaufen
Hallo,

wo kann man ein Software Projekt verkaufen (nicht ebay)
Da ich derzeit finanzielle Probleme habe und ein Projekt habe welches recht bekannt (durch Zeitschriften) und auch hohe Downloadzahlen (aus meiner Sicht :-) ) hat (2000 – 4000 oder auch mal mehr) je nach Monat. Möchte ich dieses mit allen Rechten, SourceCode, Domain und Webseite verkaufen(EINMALIG) (so schade es auch ist).


Wer hat da Ideen wo ich so etwas "verkaufen" kann?!

Danke


noidic - Do 26.07.07 13:16

Such dir Firmen in dem Bereich und biete denen das Projekt an. Zudem kannst du auch mal an die ct und ix schreiben, vielleicht haben die auch Interesse und/oder Kontakte.


arj - Do 26.07.07 15:17

Um was für ein Projekt geht es denn?


Sebastian007 - Do 26.07.07 15:22

Das Projekt -> http://www.dimanager.de


arj - Do 26.07.07 15:54

Naja, die Probleme die ich sehe sind folgende:


Warum sollte jemand dir dieses Projekt abkaufen wollen?
(So leid es mir tut.)


GericasS - Do 26.07.07 23:08

user profile iconarj hat folgendes geschrieben:
Naja, die Probleme die ich sehe sind folgende:
  • Das Projekt ist nicht sehr groß
  • Es ist schon frei verfügbar zum runterladen
  • Soweit ich das sehe nicht wesentlich erweiterbar


Warum sollte jemand dir dieses Projekt abkaufen wollen?
(So leid es mir tut.)


dem kann ich mich auch nur anschließen, ich denke mal der größte Fehler war es das Programm frei verfügbar zu machen. Hättest du das vorher bedacht, hättest du bestimmt keine Pronleme es gut zu verkaufen, wenn es schon solch hohe Downloadzahlen erreicht !


Sebastian007 - Do 26.07.07 23:39

Nun da ich keine Shareware oder sonsiges draus machte liegt einzig und allein daran, da ich nicht weiss/wusste welche Probleme ich mit "Vater Staat" habe wenn ich da eine "Einnahme" habe...

Es war so für mich einfacher ne Freeware zu machen :-)


arj - Sa 28.07.07 18:05

user profile iconSebastian007 hat folgendes geschrieben:
Nun da ich keine Shareware oder sonsiges draus machte liegt einzig und allein daran, da ich nicht weiss/wusste welche Probleme ich mit "Vater Staat" habe wenn ich da eine "Einnahme" habe...


Keine, wenn du Vater Staat nichts sagst und er nicht mit dem Bundestrojaner zum schnüffeln kommt ;)


noidic - Mo 30.07.07 12:46

Das wäre allerdings dann eine Straftat, die ziemlich teuer enden kann.


hansa - Mo 30.07.07 13:21

Es gibt Freibeträge und und... Aber die Denkweise ist schon, sorry, echt dumm. Ich kanns nicht anders sagen. 8) Aus Angst von sagen wir mal 1000 EUR, z. B. 200 EUR an Vater Staat abgeben zu müssen (eher gar nichts) verzichtet man lieber gleich auf mind. 800 EUR. :autsch:


noidic - Mo 30.07.07 13:26

Klar gibts Freibeträge, da störts dann aber auch nicht, ne Korrekte Erklärung beim Finanzamt abzugeben, weil man dann ja eh nüscht an Steuern zahlt.

Ich weiss jetzt nicht, ob auch in dem Fall, dass keine Steuern fürs Einkommen fällig wären, das Verschweigen der Einnahmen schon als Steuerhinterziehung zählt, unwarscheinlich ist es bei unserem Steuerrecht nicht :)


UGrohne - Mo 30.07.07 15:08

user profile iconnoidic hat folgendes geschrieben:
Klar gibts Freibeträge, da störts dann aber auch nicht, ne Korrekte Erklärung beim Finanzamt abzugeben, weil man dann ja eh nüscht an Steuern zahlt.

Ich weiss jetzt nicht, ob auch in dem Fall, dass keine Steuern fürs Einkommen fällig wären, das Verschweigen der Einnahmen schon als Steuerhinterziehung zählt, unwarscheinlich ist es bei unserem Steuerrecht nicht :)
Ne, wäre bestimmt nicht unwahrscheinlich, wenn man schon sieht, dass der Zoll wegen 2,12€ Kaffeesteuer ein Verfahren einleitet [http://www.tomshardware.com/de/3-2-1-meins-vom-kaffeetrinker-zum-steuerhinterzieher,testberichte-236873.html] :mrgreen:
Da wäre ich auch vorsichtig, aber ich kenne genug Studenten, die wegen 1000-2000€, die sie im Jahr mit freiberuflichen Tätigkeiten verdienen und darüberhinaus keinen anderen Hob haben, nicht gleich eine Einkommensteuererklärung machen. Ehrlich gesagt, würde ich das auch nicht einsehen, bis 7800€ kanns dem FA egal sein, weil sie davon eh nichts hätten.

Aber das ist auch nur meine Meinung, daher gibt es keine Garantie, dass es wirklich so ist! Vielleicht könnte da mal jemand nachfragen? :zwinker:


Xion - Mo 30.07.07 15:13

zudem muss ich sagen, dass es dieses Programm auch von andren Leuten als Freeware gibt.


Robert.Wachtel - Mo 30.07.07 15:13

Nunja, es wäre erstmal "nur" ein Verstoß gegen die Abgabenordnung §§ 149 ff. http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__149.html. Dieser könnte in einer Steuerschätzung mit folgender Anzeige durch die zuständige Finanzbehörde bzgl. Verdachts der Steuerhinterziehung enden. Und alleine die Schätzung wäre sicherlich mit Nachteilen für den Steuerpflichtigen verbunden.

Von den "Zwangsgeldern" bis dahin gar nicht erst zu reden...


hansa - Mo 30.07.07 17:55

user profile iconRobert.Wachtel hat folgendes geschrieben:
...Verdachts der Steuerhinterziehung enden. Und alleine die Schätzung wäre sicherlich mit Nachteilen für den Steuerpflichtigen verbunden.

Von den "Zwangsgeldern" bis dahin gar nicht erst zu reden...


Zu viele Horror-Filme geguckt, oder was ? :shock: Kein Wunder, wenn durch solche Angstmacherei hier unnötigerweise eventuell massiv Geld verschenkt wird. Ich bleibe dabei : schön blöd. :mrgreen: Der Normalfall würde so aussehen : Gewerbeschein im Rathaus ausstellen lassen (10 EUR ??). Das geht automatisch ans Finanzamt, die erteilen eine Steuernummer und fertig. Bei geringen Einnahmen trägt man die Summe davon am Jahresende in ein Formular ein und es wird irgendwann ein Steuerbescheid 0,00 EUR kommen.

Mehr ist das nicht. Roberts Horrorszenario kann eigentlich nur bei geistiger Umnachtung eintreten 8) und zwar so : 1. Erklärung wird nicht abgegeben. 2. man wird zur Abgabe aufgefordert und ignoriert das 3. man wird geschätzt und kümmert sich auch darum nicht. 4. es werden Zinsen und Säumniszuschläge angesetzt, wieder keine Reaktion usw. Wer dann immer noch keine Steuererklärung abgibt (Schätzung wird dann korrigiert), der ist selber Schuld. Einen Grund die möglichen Einnahmen zu verschenken ist jedenfalls nicht zu erkennen.


Robert.Wachtel - Mo 30.07.07 18:14

:gruebel: Die "Horrorszenarien" waren doch weiter oben beschrieben. Ich schrieb doch nur von einem Verstoß gegen die AO (btw: das nächste mal bitte korrekt zitieren) gefolgt von einem Konjunktiv, der den schlimmsten Fall halt nicht per se ausklammert. Übrigens sollte das gerade dazu animieren, seine Einkünfte korrekt zu deklarieren.

Nebenbei ist die von Dir genannte Vorgehensweise nicht zwangsläufig korrekt: nicht jeder Einkommensteuerpflichtige benötigt für die einkommensteuerpflichtige Tätigkeit einen Gewerbeschein.

Ich halte es aber ansonsten auch so wie es mal gesagt wurde:

"Ich zahle liebend gerne richtig viel Steuern, denn das heisst, dass ich auch richtig viel verdiene..." ;)


Robert.Wachtel - Mo 30.07.07 18:17

user profile iconUGrohne hat folgendes geschrieben:
[...] bis 7800€ kanns dem FA egal sein, weil sie davon eh nichts hätten. [...]

Obacht: aber die Eltern u.U. den Verlust des Kindergeldanspruchs.


hansa - Mo 30.07.07 18:53

user profile iconRobert.Wachtel hat folgendes geschrieben:
..Nebenbei ist die von Dir genannte Vorgehensweise nicht zwangsläufig korrekt: nicht jeder Einkommensteuerpflichtige benötigt für die einkommensteuerpflichtige Tätigkeit einen Gewerbeschein...


Robert, soll die Verwirrung komplett gemacht werden ? Wieso ist im Falle des Fragestellers bei einem eventuellen Verkauf des Programmes kein Gewerbeschein nötig ? :shock: Als Freiberufler würde der nie und nimmer durchgehen. Und selbst wenn, wirkt sich das erst ab einem Gewinn von 48.000 EUR (oder DM ?) überhaupt aus.


UGrohne - Mo 30.07.07 19:14

user profile iconRobert.Wachtel hat folgendes geschrieben:
user profile iconUGrohne hat folgendes geschrieben:
[...] bis 7800€ kanns dem FA egal sein, weil sie davon eh nichts hätten. [...]

Obacht: aber die Eltern u.U. den Verlust des Kindergeldanspruchs.
Yapp, ab einem Durchschnittsverdienst von 400€ im Monat, aber das ist ein anderes Thema.

user profile iconhansa hat folgendes geschrieben:
user profile iconRobert.Wachtel hat folgendes geschrieben:
..Nebenbei ist die von Dir genannte Vorgehensweise nicht zwangsläufig korrekt: nicht jeder Einkommensteuerpflichtige benötigt für die einkommensteuerpflichtige Tätigkeit einen Gewerbeschein...


Robert, soll die Verwirrung komplett gemacht werden ? Wieso ist im Falle des Fragestellers bei einem eventuellen Verkauf des Programmes kein Gewerbeschein nötig ? :shock: Als Freiberufler würde der nie und nimmer durchgehen. Und selbst wenn, wirkt sich das erst ab einem Gewinn von 48.000 EUR (oder DM ?) überhaupt aus.

Ich glaube, es waren 36.000DM, also knapp 18.000€. Und wenn ich mich nicht irre, ging es da um den Umsatz, nicht um den Gewinn. Den kann man nämlich wenn man will, beliebig drücken ;).
Und wieso soll man darüber nicht mehr als Freiberufler tätig sein können? Wie sollen denn bitte Ärzte dann bitte ihren Porsche finanzieren können? Und ein einmaliger Verkauf eines Programms verpflichtet normalerweise nicht gleich dazu, ein Gewerbe anmelden zu müssen.

Ich glaube, den Rest dieses Themas sollten wir lieber einem Steuerberater überlassen, sonst kommen hier noch mehr Halbwahrheiten oder Gutglauben zutage.


Robert.Wachtel - Mo 30.07.07 19:42

user profile iconUGrohne hat folgendes geschrieben:
[...] Ich glaube, es waren 36.000DM, also knapp 18.000€. Und wenn ich mich nicht irre, ging es da um den Umsatz, nicht um den Gewinn. Den kann man nämlich wenn man will, beliebig drücken ;). [...]

Ich glaube, Hansa meinte den Freibetrag der Gewerbesteuer (und es sind glaube ich 24.500,- Euro iirc).

Die von Dir genannte Summe dürfte die Obergrenze der Wahlfreiheit für die Vorsteueroptierung sein...oder war es die Bilanzierungspflicht? Egal. ;)

Zitat:
[...] Ich glaube, den Rest dieses Themas sollten wir lieber einem Steuerberater überlassen, sonst kommen hier noch mehr Halbwahrheiten oder Gutglauben zutage.

Ack. ;)


UGrohne - Mo 30.07.07 20:02

user profile iconRobert.Wachtel hat folgendes geschrieben:
user profile iconUGrohne hat folgendes geschrieben:
[...] Ich glaube, es waren 36.000DM, also knapp 18.000€. Und wenn ich mich nicht irre, ging es da um den Umsatz, nicht um den Gewinn. Den kann man nämlich wenn man will, beliebig drücken ;). [...]

Ich glaube, Hansa meinte den Freibetrag der Gewerbesteuer (und es sind glaube ich 24.500,- Euro iirc).

Stimmt, erst ab einem Gewinn 25.000€ ist man gewerbesteuerpflichtig, aber auch da ist es egal, ob man Freiberufler ist oder nicht. Aber bei so einem Gewinn lohnt es sich schon langsam einen Steuerberater hinzuzuziehen bzw. auch ein Gewerbe anzumelden, solange man nicht unter die richtig definierten Freiberufler fällt.
user profile iconRobert.Wachtel hat folgendes geschrieben:
Die von Dir genannte Summe dürfte die Obergrenze der Wahlfreiheit für die Vorsteueroptierung sein...oder war es die Bilanzierungspflicht? Egal. ;)

Genau, das war die Sache mit der Umsatzsteuerpflicht (bzw. Mehrwertsteuer bzw. Vorsteuer bzw ... was weiß ich was *g*). Aber das war egal, ob man Freiberufler, oder Unternehmer ist.


hansa - Mo 30.07.07 22:14

user profile iconUGrohne hat folgendes geschrieben:
...Und wenn ich mich nicht irre, ging es da um den Umsatz, nicht um den Gewinn. Den kann man nämlich wenn man will, beliebig drücken ;).
Und wieso soll man darüber nicht mehr als Freiberufler tätig sein können? Wie sollen denn bitte Ärzte dann bitte ihren Porsche finanzieren können? Und ein einmaliger Verkauf eines Programms verpflichtet normalerweise nicht gleich dazu, ein Gewerbe anmelden zu müssen.

Ich glaube, den Rest dieses Themas sollten wir lieber einem Steuerberater überlassen, sonst kommen hier noch mehr Halbwahrheiten oder Gutglauben zutage.


Die einzige Steuer, die was mit dem Umsatz zu tun hat ist die Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt. Selbst wenn der Gewinn 0,00 ist, die MUSS abgeführt werden, sofern sie auch kassiert wurde !

Fast alle anderen Steuern betreffen den Gewinn. Also vor allem die Einkommens- und Gewerbesteuer. Letztere fängt an bei 24.500 EUR (ziemlich genau 48.000 DM). Alles darunter ist sowieso egal. Wird tats. Gewerbessteuer bezahlt, so kann sie mit der Einkommenssteuer verrechnet werden. Soviel da zu. Steuerberater wird in dem Thread hier noch keiner gebraucht. :mrgreen: Erst wenns konkrret werden sollte, dann soll er sich besser einen suchen.

Warum Freiberufler nicht durchgeht ? Wenn er ein Programm verkauft und danach nie wieder eines, dann könnte es gehen. Ansonsten könnte es noch gehen z.B. bei einem Programm zur Maschinenansteuerung und einer Textverarbeitung. Wird ein Programm geschrieben für einen Verein, um die Beiträge zu berechnen und ein anderes für die Lieferscheine eines Autohauses und sind sie noch so unterschiedlich : wird schwer werden. Fakturaprogramm für Autohaus und eines für Bäckerei : fast unmöglich. 2 gleiche Programme, selbst wenn das eine davon äußerst stark modifiziert wurde : no Chance.

P.S.: die gucken sowieso bei der Einstufung des Betriebes zuerst in einer Liste und da steht bei Software : Gewerbe. Bei Arzt : freier Beruf. Da das aber nur die Gewerbesteuer betrifft und diese doch einigermaßen entschärft wurde, ist es sowieso fast egal.


alzaimar - Mo 30.07.07 22:29

Grundsätzlich geht man einfach zum Finanzamt und macht sich sachkundig. Allen Unkenrufen zum Trotz sind die nämlich verpflichtet, uns ordnungsgemäß zu beraten und den für uns günstigsten Weg aufzuzeigen. Ehrlich währt immer am längsten und so auch hier. Meine Erfahrung ist die: Freundlich fragen, dann bekommt man alle Informationen, die man will. Steuerberater sind hier überflüssig und kosten nur.