Entwickler-Ecke
Off Topic - Impressum bei privaten Seiten!
manser - Mi 30.01.08 21:33
Titel: Impressum bei privaten Seiten!
Hi,
hab hier schon nach Impressum gesucht, aber nichts dergleichen gefunden.
Also hier meine Frage...
Eine private Seite muss zwar nicht unbedingt ein Impressum haben, sollte aber um ganz sicher zu gehen eins haben.
Also habe ich mich imInternet ein bischen umgelesen und folgendes gefunde, um es ins Impressum zu packen.
Name Vorname
Straße Hausnummer
PLZ Ort
Tel. Nummer
E-Mail
u.s.w.
Jetzt meine Frage...da ich ungern meine Festnetznummer mit angeben würde.. wäre es ja denkbat einfach eine 01805 Nummer mit Umleitung zu schalten...Dann würd wenigstens nicht jeder Spamer bei uns anrufen...Ist das den für ein Impressum erlaubt?
Gruß
Manser
Yogu - Mi 30.01.08 22:20
Hallo
manser,
Ich bin mir nicht sicher aber ich denke, du brauchst da gar keine Telefonnummer.
Schau mal ins
Impressum der Entwickler-Ecke [
http://www.delphi-forum.de/impressum.html]. Da ist nur folgendes angegeben:
- Vor- und Nachname (Tino Teuber)
- Straße und Hausnummer (Pfarrer-Mersmann-Stiege 1 )
- Ort und Land (48268 Greven, Deutschland)
- E-Mail-Adresse (tino@entwickler-ecke.de)
Das müsste auch genügen. Was auf jeden Fall noch wichtig ist, sind rechtliche Hinweise.
Grüße,
Yogu
manser - Mi 30.01.08 22:23
ja für eine rein private seite muss das eigentlich nicht...nur wer definiert das...ein kleiner banner und zack...
im gesetz steht, dass eine direkte kontaktmöglichkeit vorhanden sein muss.. e-mail zählt wegen der zeitverzögerung leider nicht dazu.
manser
Yogu - Mi 30.01.08 22:26
Dann hat
Tino wohl irgendetwas falsch gemacht :wink:
Wie wär's mit Briefen? Die Adresse ist ja angegeben. Notfalls kann man auch vorbeifahren :mrgreen: Es kann doch nicht sein, dass man seine Telefonnummer auf einer Homepage angeben muss. Ich glaube, die komplette Adresse reicht da aus.
manser - Mi 30.01.08 22:28
Ja aber wie gesagt, dann ist die "direkte" Kontaktmöglichkeit nicht mehr gegeben.
Yogu - Mi 30.01.08 22:31
Ok, ich muss passen :nixweiss:
Auf meiner
Webseite [
http://www.yogularm.de/] gibt es nur Kontaktmöglichkeiten über das Internet. Ich meine nur, im
Denic [
http://www.nic.de/] sind alle Webseiten mit den Verantwortlichen aufgelistet.
Vielleicht ist ein Anwalt anwesend? Oder jemand weiß es trotzdem besser?
Grüße,
Yogu
manser - Mi 30.01.08 22:33
Es ist halt so, dass wenn nicht alle Daten vorhanden sind, auch erhebliche Strafen auf einen zukommen...
50.000€ Strafe kann dort wohl angesetzt werden...Glaube zwar nicht das es im privaten Bereich soweit kommen würde, aber ich möchte halt sicher gehen welche Daten wirklich notwendig sind...
Alleiniger Kontakt übers Netz reicht da leider nicht. Das Internet ist ja schließlich kein Rechtsfreier raum.
jaenicke - Mi 30.01.08 23:25
Ich bin zwar kein Jurist ;-), aber für meine private Seiten hat mich das natürlich auch interessiert.
Solange man die Seite komplett non-kommerziell ohne Profit betreibt würde ich persönlich eine Seite als nicht geschäftsmäßig einstufen. Es scheint aber auch dann nicht ganz unumstritten zu sein, und was man persönlich von "geschäftsmäßig" hält, interessiert ja die Juristen nicht besonders.
Im
Telemediengesetz in §5 [
http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html] heißt es:
Zitat: |
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten |
Das "in der Regel" ist genau der strittige Punkt...
Denn es steht nicht explizit da, dass es geschäftsmäßig nur dann ist, wenn man das Angebot gegen Entgelt anbietet.
Wie ich das gehört habe, scheinen Werbebanner eine Seite auf jeden Fall geschäftsmäßig zu machen, so dass die Impressumspflicht dann in Kraft tritt. Ob eine Telefonnummer nötig ist, ist aber nach verschiedenen Urteilen wohl nicht ganz klar. Ich suche mal einen Link, wo ich selbst mehr Infos gefunden hatte.
// EDIT:
Hier, den Link meinte ich:
http://www.internetrecht.justlaw.de/Anbieterkennzeichnungspflicht-Impressum.htm
GTA-Place - Do 31.01.08 20:31
Mach es doch so wie ich: Handy-Nummer. Abgesehen davon, da hat noch kein Mensch bei mir angerufen.
Gausi - Do 31.01.08 20:40
Und ich denke mal, dass nichts dagegen spricht, alle Daten im Impressum in ein Bild zu packen, damit es nicht (Edit: oder nicht so einfach) automatisiert ausgelesen werden kann.
manser - Do 31.01.08 22:32
Gausi hat folgendes geschrieben: |
Und ich denke mal, dass nichts dagegen spricht, alle Daten im Impressum in ein Bild zu packen, damit es nicht (Edit: oder nicht so einfach) automatisiert ausgelesen werden kann. |
das ist so nicht richtig...im gesetz steht, dass man das impressum auch ohne die ansicht von bildern lesen können muss..also fällt das schon mal komplett raus.
Yogu - Do 31.01.08 22:36
Die Effektiveste Variante gegen Bots wäre wohl das Ausschreiben von Zahlen und Sonderzeichen. Wenn du die Telefonnummer "12345" als "ains zwo 3 fier funf" schreibst, wird wohl kein Bot dahinterkommen :wink:
Aber es reich schon aus, ein Zeichen umzuschreiben. Zum Beispiel "info@deineseite.de" als "info (at) deineseite (punkt) de". Dabei läufst du allerdings Gefahr, dass einige Bots das trotzdem erkennen. Ungefähr so hat es auch
Tino [
http://www.delphi-forum.de/impressum.html] gemacht.
Eine gute Variante ist es auch, das ganze mit HTML zu verschlüsseln. Du fügst Kommentare ein, konvertierst Zeichen in den ASCII-Code, fügst irreführende, falsche Daten ein, die jedoch per CSS etc. nicht angezeigt werden... Da gibt es viele Möglichkeiten.
Gausi - Do 31.01.08 23:00
manser hat folgendes geschrieben: |
Gausi hat folgendes geschrieben: | Und ich denke mal, dass nichts dagegen spricht, alle Daten im Impressum in ein Bild zu packen, damit es nicht (Edit: oder nicht so einfach) automatisiert ausgelesen werden kann. |
das ist so nicht richtig...im gesetz steht, dass man das impressum auch ohne die ansicht von bildern lesen können muss..also fällt das schon mal komplett raus. |
Wo steht das? Ich sehe in dem Gesetz nur was von "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar". Für ein einfaches Bild dürfte das wohl zutreffen.
jaenicke - Do 31.01.08 23:15
Dabei lässt du z.B. blinde Menschen außer acht. ;-)
Die können ein solches Bild nicht sehen, für Blinde wäre also der Inhalt des Impressums unerreichbar.
F34r0fTh3D4rk - Do 31.01.08 23:25
Sind Handy Nummern möglich ?
Was ist mit Leuten, die kein Telefon haben ;)
Muss alles unter "Impressum" stehen, oder kann es auch unter Kontakt zu finden sein ?
Reicht Name + Telefonnummer ?
Wie sieht es mit Seiten auf, die vollständig auf Flash o.Ä. basieren (wäre das das Gleiche wie bei den Bildern ?)
Tilo - Do 31.01.08 23:40
Ich hab es so:
Name, Anschrift und Email.
Falls wer mich anrufen möchte->ich stehe im Telefonbuch.
Für alle die keins zur Hand haben gibt es
http://www.dasoertliche.de.
Außerdem hab ich ja noch ein Gästebuch.
F34r0fTh3D4rk - Do 31.01.08 23:55
Was ist, wenn ich auf meinem Webspace keine richtige Seite habe ? Nur Dateien oder Testseiten ?
Oder muss so etwas vorhanden sein ?
Gausi - Fr 01.02.08 09:48
Wegen der Bilder-Geschichte: Klar lasse ich damit Blinde außen vor. Und? Analphabeten können damit auch nichts anfangen.
Ich denke man kann bei "leicht erreichbar" davon ausgehen, dass man einen durchschnitts-Menschen am anderen Ende hat. Ein Gesetz, dass man seine Seiten barrierefrei gestalten muss, gibt es afaik noch nicht.
@F34r0fTh3D4rk: Ich glaube, in dem Fall kann man das als "nicht geschäftsmäßig" betrachten. Sobald man eine richtige Seite hat, die man regelmäßig pflegt und die in der Gegend rumverlinkt, ist es "geschäftsmäßig", wie ich das verstehe. (Da steht ja nichts von gewerbsmäßig.)
AHT - Fr 01.02.08 10:25
F34r0fTh3D4rk hat folgendes geschrieben: |
Was ist, wenn ich auf meinem Webspace keine richtige Seite habe ? Nur Dateien oder Testseiten ?
Oder muss so etwas vorhanden sein ? |
"Geschäftsmäßig" bedeutet nicht etwa "gewerblich" oder "kostenpflichtig". Geschäftsmäßig handelt alleine schon der, der irgendwelche aktuellen News auf seiner Homepage platziert - auch dieses Forum hier fällt unter "geschäftsmäßig".
Dazu §5 TMG (Telemedien Gesetz)
Zitat: |
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1.
den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
2.
Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3.
soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4.
das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5.
soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a)
die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b)
die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c)
die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
|
Eine Testseite fällt normalerweise nicht unter "geschäftsmäßig" - die wird ja nicht laufend aktualisiert und auf dem neuesten Stand gehalten. Würde auf dieser Seite ein Countdown erscheinen, der die Anzahl von Tagen bis zur Veröffentlichung deiner Homepage anzeigt, sähe das vielleicht schon ganz anders aus.
Unter §55 RStV (Rundfunkstaatsvertrag) findet man:
Zitat: |
(1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1.Namen und Anschrift sowie
2.bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.
|
Auch hier fragt sich wohl, wie deine Testseite da genau aussieht und was du damit bezweckst. Lädst du da eine leere Testseite hoch, um zu prüfen ob dein Webspace funktioniert, dürfte das rein privat sein.
Das soll keine Rechtsberatung sein und spiegelt nur meine persönliche Ansicht wieder.
AHT - Fr 01.02.08 10:36
jaenicke hat folgendes geschrieben: |
Solange man die Seite komplett non-kommerziell ohne Profit betreibt würde ich persönlich eine Seite als nicht geschäftsmäßig einstufen. |
Geschäftsmäßig heißt, soweit ich weiß, nur, dass der Dienst nachhaltig betrieben - also aktualisiert und gepflegt - wird.
Reinhard Kern - Fr 01.02.08 10:48
Titel: Re: Impressum bei privaten Seiten!
manser hat folgendes geschrieben: |
...
Eine private Seite muss zwar nicht unbedingt ein Impressum haben, sollte aber um ganz sicher zu gehen eins haben.
|
Hallo,
ich formuliere hier mal 2 Grundsätze, die klarstellen, worum es geht - Juristen mögen schreiend davonlaufen:
1: Wenn eine Seite überhaupt einen Inhalt hat (mehr als nur "in Construction"), muss feststellbar sein, wer dafür verantwortlich ist. Es könnte ja jemand beleidigt werden oder gegen Urheberrecht verstossen, dass ist völlig unabhängig von geschäftsmässig oder gewerblich - es macht ja keinen Unterschied, ob ich jemanden privat oder gewerblich beleidige.
2. Dazu ist eine "ladbare Anschrift" erforderlich. D.h. dort muss man ein Einschreiben oder eine Gerichtssache mit förmlicher Zustellung abgeben können, ein Briefkasten allein reicht nicht.
Dies ist nicht nur keine Rechtsberatung, es ist auch ganz und gar unjuristisch, aber ich hoffe für Normalmenschen verständlich.
Gruss Reinhard
Wolle92 - Fr 01.02.08 16:05
jaenicke hat folgendes geschrieben: |
Dabei lässt du z.B. blinde Menschen außer acht. ;-)
Die können ein solches Bild nicht sehen, für Blinde wäre also der Inhalt des Impressums unerreichbar. |
Blinde können dsa Impressum aber auch nicht lesen, wenn du es auf deine Seite schreibst...
Außerdem meint Gausi mit "in ein Bild packen" ja sowas:
http://www.songtexte-heute.com/img/widerr_4.gif
Also den Text ganz normal schreiben, dann aber als Grafik speichern, sodass Bots den nicht so einfach aus dem Quellcode lesen können...
Gausi - Fr 01.02.08 16:24
Blinde haben aber in der Regel eine Braille-Tastatur, die den Text dann über kleine Nüppelchen in Blindenschrift ausgibt. Wenn eine Webseite blindengerecht eingerichtet hat, lässt die sich damit ganz gut "lesen". Bei einem Bild geht das zugegenermaßen nicht.
Ich meine mit Impressum als Bild einfach sowas:
http://gausi.de/images/adresse.png . Und wenn man ne Google-Bildersuche nach Impressum macht, findet man jede Menge Seiten, wo das auch so gemacht wird (was nicht heißt, dass das richtig sein muss). Dass man die Adresse nicht wie ein Captcha abspeichert, dürfte ja wohl selbstverständlich sein.
Edit: URL korrigiert
Yogu - Fr 01.02.08 16:40
Es ist klar: Blinde können keine Text-Grafiken erkennen. Aber ist das denn überhaupt notwendig? Wenn diese Person kontakt mit dem Verantwortlichen aufnehmen will, kann sie immer noch jemand anderen fragen. Ich denke, ein Bild wäre schon erlaubt als Impressum.
Was du aber machen könntest, wäre ein entsprechender Alternativtext: Dort steht, dass das Impressum in grafischer Form dargestellt wird, zur Abwehr gegen Bots, und auch per E-Mail kontakt aufgenommen werden kann.
Regan - Fr 01.02.08 18:20
Titel: Re: Impressum bei privaten Seiten!
manser hat folgendes geschrieben: |
Jetzt meine Frage...da ich ungern meine Festnetznummer mit angeben würde.. wäre es ja denkbat einfach eine 01805 Nummer mit Umleitung zu schalten...Dann würd wenigstens nicht jeder Spamer bei uns anrufen...Ist das den für ein Impressum erlaubt?
|
Nein. Nach § 5 TMG ist eine
http://www.linksandlaw.info hat folgendes geschrieben: |
schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Anbieter ermöglichen |
Wer nochmal weiterlesen möchte:
http://www.linksandlaw.info/hinweisezuranbieterkennzeichnung.htm
Dude566 - Mo 13.04.09 17:06
Und wie ist es wenn jemand eine Homepage aus Deutschlang betreibt, diese aber keine deutsche Domain hat, und auf einem ausländischen Server liegt.
Wie sieht es denn dann mit der Impressumspflicht aus?
GTA-Place - Mo 13.04.09 17:30
Auch nochmal der Hinweis: Auf meiner Seite steht sowohl Adresse als auch Handynummer und ich habe bisher keine Werbeanrufe oder Werbepost bekommen. Also da würde ich mir am wenigsten Sorgen machen ;-).
jaenicke - Mo 13.04.09 17:40
Derjenige wäre ja auch schön blöd, schließlich müsste er daraufhin mit einer Anzeige rechnen. Die Daten aus dem Impressum dürfen schließlich nicht zu solchen Zwecken genutzt werden.
Dude566 - Mo 13.04.09 17:43
Und was ist mit meiner Frage? Die ist dadurch nicht beantwortet.
jaenicke - Mo 13.04.09 17:47
Also weder der Serverstandort noch der des Domanregistrars haben etwas mit der Tatsache zu tun, dass du diese aus Deutschland betreibst. Und damit hat das auch nichts mit der Anbieterkennzeichnungspflicht zu tun.
Solange du keine Werbung schaltest, reichen aber Name und Anschrift (inkl. E-Mail) AFAIK aus. Aber: IANAL.
Dude566 - Mo 13.04.09 18:03
Würde gerne eine private Homepage machen, aber ungerne gebe ich meine privaten Daten öffentlich im Web frei.
Naja dann bleibt mir wohl nichts anderes übrig als die Angaben zu machen.
F34r0fTh3D4rk - Mo 13.04.09 18:42
Hier steht, dass nicht-gewerblich genutzte Seiten (sprich Seiten, die man kostenlos besuchen/benutzen darf) von der Impressumspflicht ausgeschlossen sind soweit ich das richtig verstanden habe:
http://www.net-and-law.de/de/netlaw/webimpressum/privat.php
http://www.net-and-law.de hat folgendes geschrieben: |
Dem maßgeblichen Paragrafen 5 des TMG ist zu entnehmen, dass eine Kennzeichnungspflicht nur für geschäftsmäßige Online-Dienste besteht, die in der Regel gegen Entgelt angeboten werden. Darunter versteht der Gesetzgeber eine wirtschaftliche Gegenleistung für die angebotene Leistung. Demnach sollen Homepages, die rein privaten Zwecken dienen und die nicht Dienste bereitstellen, die sonst nur gegen Entgelt verfügbar sind, von der Impressumspflicht befreit sein |
jaenicke - Mo 13.04.09 18:44
Nein, schau mal ins Gesetz. Da steht drin, dass die Pflicht (zumindest in dem neuen Gesetz seit 2007) für jeden Diensteanbieter gilt. Gewerbliche Anbieter (auch wenns nur ein bisschen Werbung ist!) haben nur eine erweiterte Angabenpflicht.
// EDIT:
Genauer gesagt gilt diese Pflicht nicht für Seiten mit "ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken", aber im Grunde ist jede Seite, auf der du Informationen bereitstellst, die nicht nur mit dir oder deiner Familie zu tun haben, sondern z.B. mit Delphi, das nicht.
Es mag sein, dass das so gemeint war, aber aus der Formulierung lässt sich das nicht herauslesen.
F34r0fTh3D4rk - Mo 13.04.09 18:48
Weiter steht dort:
http://www.net-and-law.de hat folgendes geschrieben: |
Die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben müssen alle Anbieter von so genannten Telemediendiensten machen - egal, ob die Webpräsenz dem E-Commerce oder der Selbstdarstellung dient. Ausgenommen von der Impressumspflicht sind rein private Websites (weitere Informationen [http://www.net-and-law.de/de/netlaw/webimpressum/privat.php]). Bei fehlenden, unvollständigen oder nicht richtig angebrachten Angaben nach dem Telemediengesetz droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Aber auch eine kostenpflichtige Abmahnung durch einen Mitbewerber kann die Folge sein. |
Die Frage ist, was nun unter
Dienstanbieter zu verstehen ist.
Bei dem Impressumsassistenten auf dieser Seite muss man auch eine Berufsgruppe auswählen, also ist das denke ich schon so gemeint wie du es zuerst vermutet hast. Nur ist die Frage ob das wirklich so ist.
jaenicke - Mo 13.04.09 18:50
Ja, das habe ich eben gerade editiert, die Formulierung im Gesetzestext ist leider schwammig, und deshalb solltest du als Seitenbetrieber eben vom "Worst Case" ausgehen.
Regan - Mo 13.04.09 18:56
Dude566 hat folgendes geschrieben : |
Würde gerne eine private Homepage machen, aber ungerne gebe ich meine privaten Daten öffentlich im Web frei.
Naja dann bleibt mir wohl nichts anderes übrig als die Angaben zu machen. |
Selbst wenn du deine Daten nicht auf deiner Website angeben willst, dann sind sie doch in den Whois-Einträgen geschaltet.
jaenicke - Mo 13.04.09 19:03
Es sei denn er hat nur eine 3rd-Level-Domain. ;-)
AHT - Mo 13.04.09 20:28
jaenicke hat folgendes geschrieben : |
Solange man die Seite komplett non-kommerziell ohne Profit betreibt würde ich persönlich eine Seite als nicht geschäftsmäßig einstufen.
|
Das ist nicht korrekt. Auch Anbieter von Freeware handeln wohl geschäftsmäßig.
jaenicke hat folgendes geschrieben : |
Wie ich das gehört habe, scheinen Werbebanner eine Seite auf jeden Fall geschäftsmäßig zu machen, so dass die Impressumspflicht dann in Kraft tritt.
|
Die tritt meines Wissens nach nach RSTV §55 schon vorher in Kraft, im Fall von "Werbebannern" gilt meines Erachtens nach §5 TMG - ist auch meine Meinung.
jaenicke hat folgendes geschrieben : |
Ob eine Telefonnummer nötig ist, ist aber nach verschiedenen Urteilen wohl nicht ganz klar.
|
Alles was dauerhaft aktualisiert wird, ist wohl auf jeden Fall geschäftsmäßig - auch ohne Werbebanner.
Timosch - Mo 13.04.09 21:56
Ich selber mache es so ähnlich wie GTA-Place. Ich habe eine alte Handynummer angegeben; nicht mein normales Handy, sondern ein altes mit Prepaid-Karte, das ich nur noch dafür nutze. Geklingelt hat es bis jetzt noch nie.
jaenicke - Mo 13.04.09 22:14
Ich werde wieder einen kostenlosen Hotline-Button reinsetzen, dann kann man mich anrufen. Das mache ich auch als Supporthotline sowieso.
Delete - Mo 13.04.09 22:43
Also das mit der Telefonnumer mag zwar rechtlich gesehen Pflicht sein, ist aber meiner meinung nach toitaler Quatsch. Nhmen wir an ich bin auf einer Weltreise und drei Monate unterwegs. Wie kann man mich wohl schneller erreichen? Per Telefon oder per E-Mail? Mih zumindest per E-Mail, weil ich sebst auf meiner Weltreise abundzu meine Mail über Webmail abrufen werde. Und wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte, dann werde ich den Richter mein Handy geben und ihm sagen, er solle mich doch mal bitte auf dem Festnetz anrufen und giucken, ob er mich ereichen können. ;)
Ich habe in meinem Impressum nur Adresse und Mail als Bild angegeben, zusätzlich gibt ein E-Mail Formular und darüber erreichen mich die meiste Mails von meiner Homepage:
http://www.michael-puff.de/impressum.shtml Und der Link zum Impressum ist unten auf jeder Seite zu finden.
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