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Off Topic - Rechtsfragen, was darf ich "nachprogrammieren"?
Aya - Mo 03.03.08 15:37
Titel: Rechtsfragen, was darf ich "nachprogrammieren"?
Hi,
ich hab mal eine frage.. ich habe das letzte jahr über für eine Firma gearbeitet (Freiberuflich) und für die halt hier und da kleine tools geschrieben die ihnen das leben erleichtern etc.
Da ich ja Geld dafür bekommen habe diese tools zu entwickeln gehören sie ja natürich der Firma, aber.. wie schaut das jetzt aus, darf ich die trotzdem weiterverkaufen, bzw "neu programmieren"?
Also einfach 1 zu 1 das programm was ich dort gemacht habe weitergeben darf ich natürlich nicht, aber es kann mir doch auch nicht verboten sein, sowas neu zu coden oder?
Denn vor so einem dilemma steh ich grad... ich habe für die alte firma ein kleines tool geschriebe, so mehr oder weniger nen 20-zeiler.. also nix weltbewegendes aber durchaus ein wenig innovativ.
Das problem ist jetzt, eine neue Firma fragt "Kannst du uns nicht auch sowas programmieren wie du da gemacht hast?".. was sag ich da jetzt?
Einerseits darf ich es nicht, denn im grunde gehört es der alten Firma.. andererseits kann es ja auch nicht sein, das nur weil ich schonmal für Firma X was programmiert habe ich das nie wieder für wen anderes machen darf...
Kennt sich da jemand aus?
Aya~
Reinhard Kern - Mo 03.03.08 16:18
Titel: Re: Rechtsfragen, was darf ich "nachprogrammieren"?
Aya hat folgendes geschrieben: |
Hi,
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Da ich ja Geld dafür bekommen habe diese tools zu entwickeln gehören sie ja natürich der Firma, aber.. wie schaut das jetzt aus, darf ich die trotzdem weiterverkaufen, bzw "neu programmieren"?
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Aya~ |
Hallo,
es ist durchaus in Ordnung, das Programm neu zu schreiben, besonders wenn es keine bahnbrechend neuen Algorithmen enthält - die Frage ist nur, glaubt dir das Gericht im Zweifelsfall? Wenn die entstandene EXE identisch ist, würde ich mal schätzen eher nicht. Daher wäre es vielleicht keine schlechte Idee, eine andere Sprache oder einen anderen Compiler zu benutzen.
Man kann sowas auch anders zu beweisen versuchen: die Kopierer der Telefon-CDs haben (angeblich) die Adressen und Nummern von Tausenden von Chinesen unter "notarieller Aufsicht" abtippen lassen, wie immer das aussehen mag (chinesische Notare???). Wenn du in einer neuen Firma arbeitest, lass dir doch von denen bestätigen, dass du es dort während deiner Arbeitszeit programmiert hast.
Gruss Reinhard
matze - Mo 03.03.08 17:57
oder wenn es wirklich nur ein 20-Zeiler ist, dann frag doch einfach deine alte Firma, ob sie dir die Rechte an deinem Programm "zurückgeben" (wie das auch immer rechtlich aussieht)
alzaimar - Mo 03.03.08 18:02
Wieso sollst Du nicht zweimal die gleiche Arbeit anfertigen können? Auf den Quelltext hat deine alte Firma den Finger drauf, aber nicht auf das Verfahren, außer natürlich, das ist eine geistig anspruchsvolle Arbeit, die auf dem Wissen deiner Ex-Firma basiert. Aber selbst das ist nicht unbedingt verboten.
Wenn deine alte Firma Dir Spezialwissen über das Dateiformat von AutoWordCAD beigebracht hat und Du hast einen Viewer dafür geschrieben dann darfst Du selbst dieses Wissen außerhalb der Firma weiterverwenden. Einschränkungen gibt es nur, wenn Du explizit etwas unterschrieben hast ('Non Disclosure Agreement') oder du Firmengeheimnisse verwendest, die offensichtlich als solche erkennbar sind.
dummzeuch - Mo 03.03.08 21:49
alzaimar hat folgendes geschrieben: |
Wieso sollst Du nicht zweimal die gleiche Arbeit anfertigen können? Auf den Quelltext hat deine alte Firma den Finger drauf, aber nicht auf das Verfahren, außer natürlich, das ist eine geistig anspruchsvolle Arbeit, die auf dem Wissen deiner Ex-Firma basiert. Aber selbst das ist nicht unbedingt verboten.
Wenn deine alte Firma Dir Spezialwissen über das Dateiformat von AutoWordCAD beigebracht hat und Du hast einen Viewer dafür geschrieben dann darfst Du selbst dieses Wissen außerhalb der Firma weiterverwenden. Einschränkungen gibt es nur, wenn Du explizit etwas unterschrieben hast ('Non Disclosure Agreement') oder du Firmengeheimnisse verwendest, die offensichtlich als solche erkennbar sind. |
Ausserdem gibt es haeufig in Arbeitsvertraegen einen Konkurrenzausschluss (oder wie genau das heisst), der einem verbietet, fuer eine spezifizierte Zeit bei einer Konkurrenzfirma anzufangen oder eine zu gruenden.
Wobei ich nicht weiss, ob sowas ueberhaupt zulaessig ist.
Ich habe mir vorsichtshalber in meinen Arbeitsvetrag eine Erlaubnis zum Arbeiten an Open-Source Projekten reinschreiben lassen, wo auch festgelegt ist, dass
1. mein Arbeitgeber keine Ansprueche den dabei entstehenden Sourcecode hat
2. ich dazu Wissen und Dokumente verwenden darf, die ich bei der Ausuebung meines Jobs bekomme, solange keine Geheimhaltungsbestimmungen verletzt werden.
Aber das kann man nachtraeglich natuerlich nicht mehr machen. Ausserdem wuerde es Tools, die waerend der Arbeitszeit entwickelt wurden, nicht abdecken, allerdings duerfte ich das dabei gewonnene Wissen einsetzen und das Tool nachprogrammieren.
twm
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