Entwickler-Ecke
Off Topic - Programm verkaufen: Wie richtig?
fcg - Sa 05.04.03 12:34
Titel: Programm verkaufen: Wie richtig?
hi,
mal so ne generelle frage:
ich habe ein kleines mathe-programm geschrieben (oberstufen mathematik) und möchte dieses nun verkaufen (ich als Privatperson). Nun meine Frage: Wie stelle ich das am besten an, und auf was muß ich alles dabei achten?
thÄnX for help
fcg
patrick - Sa 05.04.03 12:58
kommt drauf an wie umfangreich das programm ist.
wenn du es als shareware verkaufen willst. bietet sich eine entsprechende downloadsite an.
auf jeden fall würd ich aber das programm auf ner eigenen homepage zu kauf(shop)anbieten.
oder hast du da an was größeres gedacht??
UGrohne - Sa 05.04.03 13:24
Das wüsste ich auch gerne, denn vor dem Problem stehe ich demnächst auch. Hab eine recht umfangreiche Verwaltungssoftware für kleine Unternehmen gebastelt, die ich gerne an den Mann/Frau bringen möchte. Hab jetzt mit dem Gedanken gespielt, mir endlich nen Gewerbeschein zu holen, da das ja wohl von Vorteil sein würde, denke ich.
Hat da jemand schon Erfahrung?
fcg - Sa 05.04.03 13:26
die frage stellt sich dann ja auch noch. ab wann, oder brauche ich überhaupt ein Gewerbeschein?
Die Software beschreibt halt alle Mathematik der Oberstufe. (nicht wenig...).
CenBells - Sa 05.04.03 18:54
@UGrohne: Ich habe für den Vertrieb von Software letztens nen Gewerbe angemeldet. Also grundsätzlich sollte man das machen.
Ich habe ein Buchungs und Resevierungssystem für kleine bis mittlere Hotels und Pensionen geschrieben und verkauft und werde nun neue Kunden werben. Auf jeden Fall ist da der GEwerbeschein von Vorteil.
Beim Anmelden des Gewerbe solltest Du dir auf jeden Fall genau überlegen, was Du alles anbieten willst, weil du sonst für jede Gewerbeerweiterung wieder 20 Euro löhnst. Also nicht erst nur "Herstellung von und Einzahlhandel mit Software", und später dann "Installation und Betreuung von Netzwerken" anmelden....
Für weitere Fragen, einfach hier posten.
Gruß
Ken
UGrohne - Sa 05.04.03 19:15
Wie funktioniert das genau, mit der Amneldung, also auch was ich anmelden muss? Gibts da irgendwelche Kategorien oder muss man das selbst formulieren.
Und wie sieht es steuerlich aus? Ist es möglich das ganze Steuerzeugs selber zu machen, oder ist ein Steuerberater absolute Pflicht? Ich hab nämlich keine Lust bei 300? Einnahmen, mehr als die Hälfte davon für den St.Ber. zu berappen :wink:
Termi - Sa 05.04.03 21:48
Formulierung des Geschäftsbetriebs ist frei- Steuerlich ist das ganze gar kein Problem.
Informationen dazu findest auch hier:
http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/frameset.html
das ist allgemein ne ganz gute Anlaufstelle für erste Infos.
teebee - Mo 07.04.03 15:54
Hallo zusammen,
ein Aspekt, den man beim Verkaufen von selbsterstellten Delphi-Programmen auch noch beachten sollte, ist die Compiler-Version.
Seit Delphi 6 ist nämlich _jegliche Weitergabe_ von eigenen Programmen (egal ob als Shareware, Freeware oder was auch immer) erst ab der Professional-Version erlaubt. (Deshalb heisst die unterste Stufe ab Delphi 6 auch 'Personal').
Bis einschl. Delphi 5 hiess das ja noch Standard, damit erzeugte Programme darf man zumindest als Freeware weitergeben (ob man sie auch verkaufen darf, weiss ich gerade nicht, vielleicht kennt sich da ja jemand anders aus..).
Für FuLP-Versionen gilt im übrigen dasselbe, wie für die Personal-Versionen (keine Weitergabe).
Ich dachte, das könnte den einen oder anderen vielleicht interessieren...
mfg, teebee
Raphael O. - Mo 07.04.03 16:11
ob man mit Delphi5 Standard erstellte Programme verkaufen darf würde mich auch interessieren, da ich das mal vor einiger Zeit gekauft habe und keine Lust habe mir extra Delphi 7 Prof. zu kaufen, wobei ich ja eh keine Kompos davon benutze...
Savage - Mo 07.04.03 17:07
Mit Delphi 5 Standard darf man definitiv Programme verkaufen! Ich hatte da mal bei Borland vor 2 Jahren angefragt.
Kostet eigentlich ein Gewerbeschein etwas? Der wird ja wohl nicht kostenlos sein, oder? Die kosten würden mich da direkt mal interessieren.
MfG
Savage
neojones - Mo 07.04.03 17:21
Die Kosten für die Ausstellung des Gewerbescheines (Einzelunternehmen ohne Registereintragung) werden in der Gebührenordnung des jeweiligen Ordnungsamtes geregelt. In der Regel sind das 25 Euro. Die Abmeldung kostet in der Regel auch 25 Euro.
Viele Grüße,
Matthias
Delete - Mo 07.04.03 19:28
teebee hat folgendes geschrieben: |
Seit Delphi 6 ist nämlich _jegliche Weitergabe_ von eigenen Programmen (egal ob als Shareware, Freeware oder was auch immer) erst ab der Professional-Version erlaubt. (Deshalb heisst die unterste Stufe ab Delphi 6 auch 'Personal').
|
Seit wann darf ich mit D6 Personal keine Freeware weitergeben? :shock: Shareware ist klar, damit verdiene ich ja. Aber Freeware?
Auszug aus der Lizenz:
Zitat: |
4. LICENSE TERMS FOR THE WORKS YOU CREATE USING BORLAND DELPHI PERSONAL VERSION 6
You may not use the Software for any commercial, business, governmental or institutional purpose of any kind ("Noncommercial Purposes"). Borland grants to you as an individual, a personal, nonexclusive license to install and use the Software for the sole purposes of designing, developing and running, in source and compiled form, the works which you create for your own personal Noncommercial Purposes, using the Software ("Works"), subject to the restrictions in this License Agreement. You may distribute your Works to others. You may not receive any direct or indirect compensation for the distribution or use of your Works.
|
Also alles Quatsch. Freeware darf man veröffentlichen.
teebee - Di 08.04.03 09:21
Luckie hat folgendes geschrieben: |
Also alles Quatsch. Freeware darf man veröffentlichen. |
Hi Luckie,
ich habe mir schon fast gedacht, dass es sehr unglaubwürdig erscheint, dass man keine Freeware weitergeben darf. Ich habe natürlich schon mal einen Blick in die Lizenzbestimmungen geworfen, und bin immer davon ausgegangen, dass Freeware überhaupt kein Problem sei.
Dann bin ich bei Google auf einen interessanten Thread gestossen (suche mal nach der ID <3C42DCF4.A3076858@gmx.de>...) und habe ganz gut mit den Ohren geschlackert.
Dort wurde ziemlich ausführlich über das Thema gesprochen, sogar die Leute von Borland selbst gefragt, und das Ergebnis ist -kurz gesagt-, dass man als Freeware-Autor keine Kontrolle darüber hat, was mit seinen Programmen weiter passiert, und man deshalb die kommerzielle Nutzung (und genau darum geht es in den Lizenzbestimmungen) nicht ausschließen kann.
Wenn also z.B. ein Müsli-Hersteller eine CD mit Deinem (Freeware-)Programm in seine Cornflakes-Packungen steckt, verkauft er mehr davon -> kommerzielle Nutzung des Programmes, ohne dass Du davon auch nur einen Cent bekommst.
Vielleicht gibt Dir die Lektüre des Google-Threads etwas mehr Aufschluss darüber, wie ich zu meiner Meinung komme. Letztendlich weiss ich natürlich nicht, wie heiß die ganze Sache gegessen würde. Ich bin eigentlich davon überzeugt, dass Borland nicht auf die Idee käme, kleine Freeware-Autoren zu verklagen, selbst wenn sie es könnten, aber auf der sicheren Seite ist man nur, wenn man Programme, die mit einer PE erstellt wurden, eben nicht weitergibt.
mfg, teebee
Raphael O. - Di 08.04.03 09:40
Zitat: |
. You may distribute your Works to others. You may not receive any direct or indirect compensation for the distribution or use of your Works. |
so stehts aber im Lizenzvertrag...
und daran hält man sich, wenn man es als Freeware weitergibt, da man nicht direkt und auch net indirekt Geld dafür erhält...
an andere Bestimmungen muss man sich nicht halten, und ob sich andere strafbar machen hat doch mit mir nichts zu zun...
evtl. in der readme daraufhinweisen...
->als freeware veröffentlichen ist erlaubt!
DeCodeGuru - Di 08.04.03 09:48
ich glaube, dass es sogar mal auf der Borland-Homepage bei der Produktbeschreibung von D6PE stand. Also ich kann mich täuschen, aber da hammse auch darauf hingewiesen, dass man nur Freeware damit "produzieren" darf.
Ist mir auch egal, denn ich habe ein völlig legale Version von Delphi 5 Standard und damit darf ich sogar meine Progs verkaufen ;-)
Delete - Di 08.04.03 09:50
teebee hat folgendes geschrieben: |
Wenn also z.B. ein Müsli-Hersteller eine CD mit Deinem (Freeware-)Programm in seine Cornflakes-Packungen steckt, verkauft er mehr davon -> kommerzielle Nutzung des Programmes, ohne dass Du davon auch nur einen Cent bekommst.
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Genau aus diesem Grund sollte auch eine Readme beiliegen, in der drin steht, dass das Programm nicht kommerziell genutzt werden darf. Denn dann ist man aus der Verantwortung raus und der Müsli-Hertsteller macht sich strafbar, du bist aber nicht haftbar, da du draufhingewiesen hast.
Und schon gibt es keine Probleme mit der Weitergabe von Programmen mit den Persoanl-Versionen.
Wäre ja schrecklich, wenn das nicht so wäre. Dann könnten ja 75% bis 85% aller Leute hier im Foren ihre Programme nicht vorstellen oder auf ihrer Seite veröffentlichen. So ein Forum wäre ja eine ware Fundgrube für die Anwälte von Borland. :mrgreen:
Andi1982 - Di 08.04.03 10:34
Hallo,
hab euren Thread mal ein bisschen beobachtet. Was genau bringt einem der Gewerbeschein eigentlich? Ist das nur dass der Staat Bescheid weiß dass man Geld mit seinen Programmen verdient? Ab wieviel muss ich dann Steuern bezahlen für den gewinn den ich mache?? Gibt es da nich so ein 325 Euro basis oder so was ähnliches??
Achso, und was ist mit meinem Arbeitgeber bei dem ich eigentlich beschäftigt bin, der muss da ja auch bescheid wissen oder??
Oh mann, 1000 Fragen kommen da auf!
Andi
neojones - Di 08.04.03 11:18
Also: 325 Euro Jobs gibts nur im Angestelltenverhältnis.
Muss man dem Arbeitgeber Bescheid geben? Jein. Aktuelle Rechtssprechung sagt, dass der Absatz "Eine nebenerwerbliche Tätigkeit ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers gestattet" wiederspricht der Freizügigkeit des Kaufmanns. Steht aber drin "Über nebenerwärbliche Tätigkeiten muss der Arbeitgeber informiert werden" ist das meines Wissens rechtens.
Was bringt der Gewerbeschein? Damit bist du berechtigt, als Gewerbetreibender Geschäfte zu tätigen. Ein Gewerbebetrieb DARF in Deutschland NICHT ohne Gewerbeschein ausgeübt werden (Ausnahme: Freiberufler).
Steuern: Es gibt das vereinfachte Steuerfestsetzungsverfahren, bei dem keine MwSt auf den Rechnungen ausgewiesen werden darf. Damit musst Du keine Umsatzsteuer an den Staat abdrücken. Allerdings bist Du dann auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Ausserdem ist dieses Verfahren nur in Ausnahmefällen (geringer Umsatz, Freiberufler) zulässig.
Normalerweise wird auf den Rechnungen die MwSt ausgewiesen und eingetrieben. Die muss ans Finanzamt als Umsatzsteuer abgeführt werden, kann aber mit Umsatzsteuer, die man z.B. an andere Unternehmen gezahlt hat, verrechnet werden (Vorsteuerabzug).
Gewerbesteuer: Errechnet sich nach dem Hebesatz, den jede Gemeinde vorgibt. Gewerbesteuer ist aber meines Wissens erst ab 16.000 Euro Umsatz zu zahlen.
Mein Tipp: Wer ein Gewerbe aufmachen will, sollte zum Steuerberater. Das kostet in der Regel beim ersten Gespräch gar nichts und gibt mehr Sicherheit.
Viele Grüße,
Matthias
P.S.: Rein aus rechtlicher Sicht weise ich noch darauf hin, dass der obige Text KEINE Rechtsberatung darstellt.
Andi1982 - Di 08.04.03 11:26
Dank dir Matthias.
Hab jetzt mal noch meine Kollegen um michherum gefragt was die meinen. Das Problem bei uns ist dass ich bereits Anwendungen entwickle für die Versicherung bei der ich arbeite. Wenn ich dann jetzt noch nebenbei für andere programmiere wäre ich sozusagen ein Kunkurrenzunternehmen. Muss das also mal mit der Personalabteilung abklären.
Aber jetzt mal angenommen ich mach für nen verein ne Homepage und bekomm da auf die stunde 3 Euro, brauch ich dann schon nen Gewerbeschein? Wie müsste ich das in der Steuererklärung angeben? Sagen die dann was, oder nehmen die das einfach als einnahmen aus Selbständiger arbeit obwohl ich keinen Gewerbeschein hab??
Und angenommen ich beantrage so einen Gewerbeschein (sind ja nur 25 euro) und ich komme garnicht dazu gewerbe zu betreiben, entstehen dann trotzdem noch irgendwelche kosten obwohl ich nix mache??
teebee - Di 08.04.03 11:42
Hi nochmal,
Luckie hat folgendes geschrieben: |
teebee hat folgendes geschrieben: | Wenn also z.B. ein Müsli-Hersteller eine CD mit Deinem (Freeware-)Programm in seine Cornflakes-Packungen steckt, verkauft er mehr davon -> kommerzielle Nutzung des Programmes, ohne dass Du davon auch nur einen Cent bekommst.
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Genau aus diesem Grund sollte auch eine Readme beiliegen, in der drin steht, dass das Programm nicht kommerziell genutzt werden darf. Denn dann ist man aus der Verantwortung raus und der Müsli-Hertsteller macht sich strafbar, du bist aber nicht haftbar, da du draufhingewiesen hast.
Und schon gibt es keine Probleme mit der Weitergabe von Programmen mit den Persoanl-Versionen. |
Ob so ein Disclaimer überhaupt rechtens ist, sei mal dahingestellt, ich habe schon davon gehört, dass in Deutschland Haftungsauschlussklauseln in Software-Lizenzen keinen Bestand vor Gericht haben sollen.
Luckie hat folgendes geschrieben: |
Wäre ja schrecklich, wenn das nicht so wäre. Dann könnten ja 75% bis 85% aller Leute hier im Foren ihre Programme nicht vorstellen oder auf ihrer Seite veröffentlichen. |
So ist es aber eigentlich. Die Personal-Versionen sind für den eigenen Gebrauch gedacht, zum Ausrobieren und zu Lernzwecken. Und nur weil sich die Mehrheit nicht an das Lizenzrecht hält, heisst es noch nicht, dass das ok ist.
Luckie hat folgendes geschrieben: |
So ein Forum wäre ja eine ware Fundgrube für die Anwälte von Borland. :mrgreen: |
Wie gesagt, glaube ich nicht, dass Borland tatsächlich Interesse daran hat, 'kleine' Autoren zu verklagen.
Im übrigen: macht Euch einfach mal die Mühe und lest den Google-Thread, der bei dieser ID hier startet <a1pj51$apf$01$1@news.t-online.com>, dort hat ein Poster wegen genau dieser Frage bei Borland angerufen, und ihm ist gesagt worden, er darf seine mit D6PE erstellten Programme _nicht_ ins Internet stellen. (Google-ID: <3C43208B.B4C15525@gmx.de>, Beitrag 44)
Hier der Link dazu:
http://groups.google.de/groups?dq=&hl=de&lr=&ie=UTF-8&frame=right&rnum=41&thl=1277236353,1277633810,1277186138,1277175392,1277075248,1277044436,1276817737,1276569195,1276541936,1276532057,1275488051,1276539388&seekm=ih234usd2qs7i2id4uv202l9s52nck2tog%404ax.com#link44
Also, seht Euch das mal an, ist ziemlich aufschlussreich, auch wenn letztliche Klärung wohl nur ein Gerichtsurteil bringen kann...
mfg, teebee
Delete - Di 08.04.03 11:53
Zitat: |
Ob so ein Disclaimer überhaupt rechtens ist, sei mal dahingestellt, ich habe schon davon gehört, dass in Deutschland Haftungsauschlussklauseln in Software-Lizenzen keinen Bestand vor Gericht haben sollen.
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Das glaube ich nicht Tim, äh teebee. Dann könnten nur millionen schwere Software-Firmen Software herstellen. Oder meinst du so kleine Software-Schmieden könnten auch nur eine Klage überstehen? Desweiteren wären tausende von Shareware-Lizenzen ohne bestand in denen drin steht:
"Der Autor kann für keinerlei Schäden haftbar gemacht werden." oder ähnlich.
Ich bleibe dabei, mit der Personal darf ich meine Programme auch veröffentlichen und ich werde es auch weiterhin tun.
UGrohne - Di 08.04.03 13:10
Also mal zurück zum Gewrbeschein. Ich hab mir mal den Berater am Anfang des Threads durchgelesen und bin zu Folgendem Schluss gekommen:
Wenn man den Gewerbeschein beantragt hat, entstehen danach eigetnlich keine weiteren Kosten, wenn man im Fragebogen des Finanzamtes als erwarteten Umsatz am besten auch 0 angibt. Dann braucht man keine Steuern vorzuschießen. Das Beste für Schüler/Studenten, die noch bei den Eltern wohnen ist: Nicht mehr als 7188EUR (Einnahmen aus selbstständiger und NICHT-selbstständiger Arbeit zusammen!!!!) zu verdienen, dann bekommen die Eltern weiterhin Kindergeld, die nächste Grenze sind diese 16000EUR, bis zu denen man die Umsatzsteuerregelung nur freiwillig machen kann (mein Lieblingswort: Allphasennettoumsatzsteuersystem mit Vorsteuerabzug *g*). Die nächste Grenze sind 25000EUR Gewinn bzw. 260.000 EUR Umsatz, bis zu denen man als Kleingewerbetreibender gilt, die die einfache Buchführung machen können, darüber hinaus braucht man doppelte Buchführung.
Soweit keine Kosten. Was mich jetzt aber ernsthaft zum Grübeln brachte:
Versicherungen, besonders Krankenversicherung. In dem Ratgeber heißt es, dass man, wenn man nach Anmeldung nicht innerhalb von 3 Monaten zur gesetzlichen beitritt, nur noch eine private KV nehmen kann und nie wieder zurückkann. Das Problem ist aber, dass man wohl min 250EUR im Monat dann dafür zahlt. Wie macht man das am besten, wenn man nur nebenher ein bisschen Softwrae verkauft, und ab und zu keine 250EUR im Moment verdient? Man braucht ja gar keine Versicherung, aber wenn man später zur gesetzlichen will, oder wenn man in ein Arbeitnehmer-verhältnis eintritt, wie siehts da aus. So viele Fragezeichen in diesem Bereich. Vielleicht kann mich da mal jemand aufklären.
Danke
Gruß
Raptor - Di 08.04.03 13:14
Also soweit ich das weiß, kann man sein Gewerbe als NEBENGEWERBE anmelden, dadurch entfällt diese Krankenkassen geschichte, allerdings weiß ich nicht bis zu welchem Umsatz dies der Fall ist.
Bei meinem alten Nebengewerbe mußte ich nicht in eine Private Kasse eintreten.
neojones - Di 08.04.03 13:18
@Luckie: Ein genereller Ausschluss der Haftung gilt als unerwartete Klausel und ist damit nichtig (Zumindest gegenüber Privatpersonen)
Viele Grüße,
Matthias
Raphael O. - Di 08.04.03 13:18
Zitat: |
So ist es aber eigentlich. Die Personal-Versionen sind für den eigenen Gebrauch gedacht, zum Ausrobieren und zu Lernzwecken. Und nur weil sich die Mehrheit nicht an das Lizenzrecht hält, heisst es noch nicht, dass das ok ist. |
der einzige Vertrag, den ich mit Borland habe ist eben das Lizenzrecht, und da steht nur drin das man nichts verkaufen darf...
also darf ich meine Progs als Freeware weitergeben, egal was irgendwelche Borland-Mitarbeiter sagen, da der Vertrag klar geregelt ist!!! *hrmpf*
naja... zum Glück habe ich mal Delphi 5 Standard gekauft...
Raphael O. - Di 08.04.03 13:19
neojones hat folgendes geschrieben: |
@Luckie: Ein genereller Ausschluss der Haftung gilt als unerwartete Klausel und ist damit nichtig (Zumindest gegenüber Privatpersonen)
|
IMO aber nur von Firmen gegenüber Privatpersonen...
teebee - Di 08.04.03 13:41
Fiji-Fighter hat folgendes geschrieben: |
der einzige Vertrag, den ich mit Borland habe ist eben das Lizenzrecht, und da steht nur drin das man nichts verkaufen darf...
also darf ich meine Progs als Freeware weitergeben, egal was irgendwelche Borland-Mitarbeiter sagen, da der Vertrag klar geregelt ist!!! *hrmpf* |
Naja, _klar_ ist die Lizenzvereinbarung ja eben leider nicht, sondern lässt ziemlich viel Interpretationsspielraum...
Aber letztlich muss jeder selbst wissen, welches 'Risiko' er eingehen will. Mein erstes Posting war auch nur dazu gedacht, zu zeigen, dass es vielleicht nicht ganz so trivial ist, wie es auf den ersten Blick aussieht, auch wenn 'alle das so machen'.
@Luckie: btw, wie kommst Du auf Tim???
mfg, teebee
neojones - Di 08.04.03 13:46
Zitat: |
IMO aber nur von Firmen gegenüber Privatpersonen...
|
@Fiji-Fighter: Die Formulierung ist meines Wissens immer dann nichtig, wenn der Betroffene eine Privatperson ist, unabhängig davon, wer die AGB ausgestellt hat.
Andi1982 - Di 08.04.03 13:46
OK, ich kauf mir jetzt einfach die delphi Enterprise 7, beantrage nen gewerbeschein und melde alles was ich verdiene dem Finanzamt und dann dürft mich niemand mehr verklagen wollen. (außer mein aktueller arbeitgeber)
maximus - Di 08.04.03 16:09
teebee hat folgendes geschrieben: |
...
@Luckie: btw, wie kommst Du auf Tim???
mfg, teebee |
Ich denke Luckie hat sich da eines, oft benutzten, Zitates, aus der serie 'Hör mal wer da Hämmert', bedient :)
UGrohne - Di 08.04.03 18:50
Raptor hat folgendes geschrieben: |
Also soweit ich das weiß, kann man sein Gewerbe als NEBENGEWERBE anmelden, dadurch entfällt diese Krankenkassen geschichte, allerdings weiß ich nicht bis zu welchem Umsatz dies der Fall ist.
Bei meinem alten Nebengewerbe mußte ich nicht in eine Private Kasse eintreten. |
Also von Nebengewerbe hab ich bisher noch gar nichts gehört. Ich kenne den Begriff des Kleingewerbetreibenden. Ich hab mich jetzt auch nochmal informiert. Ich hab als Student einen Vorteil: Ich kann mich bis zu einem bestimmten Arbeitspensum eine studentische KV holen und nach dem Studium überlegen, ob ich mich privat oder gesetzlich versichern lasse. Erst da muss ich mich dann entscheiden, bei der studentischen ist das egal. Da profitiere ich halt von extrem niederen Beitragssätzen im Vergelcih zur gesetzlichen KV
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