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Off Topic - Gewerbeschein??


fcg - Sa 12.04.03 16:04
Titel: Gewerbeschein??
hallo

ich habe evtl vor, mir einem Gewerbeschein zu hohlen. Nun noch einpaar fragen:

Wie sied das steuerlich aus?
Wenn ich jetzt heute mla was mache, und dann erst wieder in 2 Monaten, geht das???
Was für andere Kosten entstehen.

Der ein oder andere hier, hat vielleicht nen Gewerbeschien, und kann mir diese Fragen beanworten!

thÄnX

fcg


UGrohne - Sa 12.04.03 16:10

Lies Dir dazu mal das hier [http://www.delphi-forum.de/viewtopic.php?t=9540&highlight=] durch, da ham wir schon drüber diskutiert, wenn noch was unklar ist fragen, will mir auch nächsten Monat einen holen...

Gruß


fcg - Sa 12.04.03 16:17

das habe ich schon durchgelesen. Die fragen wurden da auch schon mal gestellt, sie hat direkt aber keiner beantwortet.

Belaufen sich dann die Kosten auf nur einmla 25 euro, und das wars, oder wie??


UGrohne - Sa 12.04.03 16:24

Also ich hab da ja auch einiges geschrieben und der ratgeber, der dort gelinkt wurde, ist wirklich klasse.

Also, ein paar Details:
Die Kosten für die Anmeldung können zwischen 15 und 75EUR liegen (bei mir sinds 20,- :wink:).

Steuern musste zahlen: Gewerbesteuer (meist aber erst ab 8000EUR oder so), Einkommenssteuer, Umsatzsteuer (wenn Du nicht die Befreiung in Anspruch nimmst, geht glaub ich bis 26000EUR Gewinn oder so). Aber das weiß ich nimmer so genau, lies dir dazu den Ratgeber durch, is net ganz einfach.

Wenn Du Student bist, hast Du nen Vorteil, dann brauchste Dich net gleich für ne Krankenversicherung zu entscheiden. Du brauchst eigentlich gar keine Versicherung. Aber wenn Du dich net innerhalb von 3 Monaten bei ner gesetzl. KV meldest, kannst Du als Selbstständiger NIE wieder zurück zu der, dann musste ne private nehmen. Das wurde gemacht, damit wenn die Leute Familien haben, net dann zur gesetzlichen gehen ( weil die bei Familien günstiger ist). Aber die gesetzl. kostet halt etwa 250EUR im Monat

Als Student kannst Du (wenn Du mehr als 400EUR im Monat machst und damit aus der Familienversicherung rausfliegst) eine studentische KV nehmen (bis 20 Arbeitsstunden pro Woche) und ich nachm Studium noch für die gesetzliche KV melden.

Soweit alles ohne Gewähr, lies Dir am besten den Ratgeber durhc, der ist echt gut. Aber am besten ist es, wenn Du jmd kennst, der sowas schonmal gemacht hat, der hat mir den Tipp mit der KV als Student gegeben (die stud. kostet nur etwa 50EUR, je nach KK)


UGrohne - Sa 12.04.03 16:26

Ach, noch ne Frage: Kriegen Deine Eltern noch Kindergeld für Dich?

Gruß


Popov - Sa 12.04.03 16:26

http://www.s-a-ve.com/faq/Gewerbeanmeldung.txt

Sonst mehr nachzulesen hier:

http://www.s-a-ve.com/faq/index.htm


fcg - Sa 12.04.03 16:39

kriegen se. bin noch schüler, werde ende des monats auch erst 18 *freu*

also laut diesem ersten link von popov fallen dann ja nur die anmeldungsgebühren und die 90 Dm IHk an, wenn ich weniger als sonstwas umsatz mache...


UGrohne - Sa 12.04.03 16:49

OK, dann solltest Du mit Deinen Gesamteinnahmen (also alle Einnahmen aus selbstständiger und nicht-selbstständiger Arbeit!!!!) NICHT über 7188EUR+1044EUR (Werbungspauschbetrag) kommen, denn sonst können die dann das Kindergeld innen Wind schreiben. Und dann halt das mit der Familienversicherung beachten, da solltest Du nicht drüber kommen, sonst brauchste ne eigene KV!!!


Termi - Sa 12.04.03 20:44

Aus dem ersten Link:
17. Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit:
Achtung, hier darf frühestens das Datum des Antrags drinstehen
oder ein in der Zukunft liegendes Datum!!! Wer ein Gewerbe
nachträglich anmeldet, der begeht eine Ordnungswidrigkeit!

Soweit ich weiß, kann man ein Gewerbe Rückwirkend bis 3 Monate anmelden. So hatte es mir damals der "Herr vom Amt" erzählt; habe das damals auch-wenn nur wenige Tage- in Anspruch genommen.


CenBells - So 13.04.03 12:14

Ich habe mein gewerbe damals einen monat rückwirkend angemeldet.
Ich habe 20 € für die anmeldung bezahlt und das war es.
Jetzt werde ich mich in eine studentische KV begeebn (oder so ähnlich) und dann kann es losgehen.
Meine Anmeldung als Kleingewerbe habe ich schon vollzogen und muss mir damit keine sorgen machen, daß ich mit großen sachen belastet werde.
Und wenn ich ende des jahres belegen kann, dass ich plusminus Null gewinn gemacht habe, dann muss ich doch auch keine umsatzsteuer zahlen, oder?
Gruß
Ken


UGrohne - So 13.04.03 14:05

Ne, das läuft anders. Die Umsatzsteuer ist ja dem Endverbraucher als Mehrwertsteuer bekannt. Wenn Du für Dein Unternehmen etwas von einem anderen Unternehmen kaufst, darfst Du die Mehrwertsteuer dort als Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern. Du musst aber andererseits bei Deinen Verkäufen noch die MwSt draufschlagen und diese dann mit der Vorsteuer verrechnen. Das Problem ist, dass das Deinen Umsatz steigert, deswegen, wenn Du nicht große Investitionen tätigst, solltest Du, wenn Du auch noch Einkommensgrenzen beachten musst (Kindergeld, KV, Buchführung) von der Befreiung der Umsatzsteuer Gebraucht machen, hast dann halt den Vorteil der Vorsteuer nicht mehr.


CenBells - So 13.04.03 15:36

ok, von der umsatzsteuer bin ich dann befreit, wenn ich unterschreibe, daß ich ein kleingewerbe führe, oder?

Gruß
Ken


UGrohne - So 13.04.03 15:39

Wenn ichs richtig weiß, brauchst Du da gar nix machen, Du gibst beim Anmelden bei erwartetem Gewinn einfach 0 an, dann kriegst Du glaub ich automatisch die Befreiung. Irgendwo gibts dann noch einen Haken, wo Du auf die umsatzsteuerbefreiung freiwillig verzichten kannst. Ich glaub so wars. Schau Dir einfach den haken an *g*


Anonymous - Do 17.04.03 15:39

Ich hab noch nen Vorteil des Scheines für dich:
Du kannst billig beim Metro einkaufen =)
Mitgliederschaft da kostet nur 25 DM (glaub jetzt 15 €)