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Off Topic - Zur Aufrüstung verpflichtet


Klabautermann - Do 04.12.03 11:53
Titel: Zur Aufrüstung verpflichtet
Hallo,

ich höre gerade das es in der EU-Verfassung einen Artikel gibt, der folgenden Satz enthällt:
EU-Verfassung hat folgendes geschrieben:
Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern

Das heißt im Grunde, verpfichten sich die Mitgliedssaaten zur Aufrüstung (was übrigens bei einigen Staaten [wie Deutschland und Österreich] gegen die Nationalen verfassungen verstößt).
Es wird in dieser Verfassung sogar geregelt, wer für was zuständig ist. So wird z.B. Deutschland verantwortlich für den Tranzport in die Kriesengebiete und Frankreicht ist verantwortlich für die Atomare verteidigung.

Was haltet ihr davon, dass solche Passagen bald in unserer Verfassung stehen sollen?

Gruß
Klabautermann

PS: Hier auch ein Link zum Thema: http://www.linkeseite.de/Texte/2003/november/11-4.htm


Andi1982 - Do 04.12.03 12:07

Hi,
ich denke es sollte den Ländern selbst überlassen werden, inwieweit sie aufrüsten. Für den Fall dass sie mal gebraucht werden müssten die anderen halt damit zurecht kommen was halt gerade zur Verfügung steht.

So eine Vorgeschriebene Aufrüstung setzt ja quasi die grundsteine für neue kriege...


Popov - Do 04.12.03 12:22

Natürlich ist das im Rahmen der neuen europäischen Verteidigungsstrategie. Europa soll irgendwann ein Staat werden und deshalb sollte ein einheitliches militärische Nevou in allen Staaten herschen. Ob allerdings sowas in eine Verfassung gehört? Ich glaube nicht.

Was aber schlimmer in Verbindung mit der neuen Verfassung wiegt, ist die Aussage von Joschka Fischer. Auf die Frage ob die Bürger über ihre neue Verfassung abstimmen werden meinte er in etwa: Abstimmen kann man nur wenn man eine Wahl hat. Die deutschen Bürger haben keine Wahl, also brauchen sie auch nicht abstimmen.

Da fühlt man sich wieder in kaiserliche Zeit zurückversetzt in der man man zu den Bürgern sagte: Na, na, na. Nix Politik. Das ist etwas für die da oben.


Klabautermann - Do 04.12.03 12:47

Hi,
Popov hat folgendes geschrieben:
Ob allerdings sowas in eine Verfassung gehört? Ich glaube nicht.

Das denke ich auch, besonders wenn man das mal ein wenig überspitzt. Angenommen die Regierung will den Verteidigungshaushalt kürzen. Das könnte dann gegen die verfassung verstoßen, weil dann eine Verbesserung nciht mehr möglich ist. Das "Europäische Amt für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten" (welches ebenfalls nach dem Verfassungsentwurf gegründet werden muss) könnte vieleicht sogar eine entsprechende Erhöhung verlangen, damit ein neues Spielzeug augeschaft werden kann.
Interessant ist auch, dass eine Ständige verbesserung verlangt wird (denn die Verfassung sollte man ja nicht so schnell wieder ändern) woraus sich ergibt, dass eine Ausreichende ausstattung per Definiton nie erreicht werden kann.

Popov hat folgendes geschrieben:
Was aber schlimmer in Verbindung mit der neuen Verfassung wiegt, ist die Aussage von Joschka Fischer. Auf die Frage ob die Bürger über ihre neue Verfassung abstimmen werden meinte er in etwa: Abstimmen kann man nur wenn man eine Wahl hat. Die deutschen Bürger haben keine Wahl, also brauchen sie auch nicht abstimmen.

Nach dem Radio Beitrag gibt es 8 Staaten, in denen drüber abgestimmt werden muss. Hoffendlich stoßen die sich da dran und kippen das ganze wieder.

Gruß
Klabautermann


Raptor - Do 04.12.03 13:08

Unsere Politiker wissen schon warum sie uns nicht fragen :evil:

Was wäre denn rausgekommen, wenn man uns gefragt hätte ob wir den Euro wollen, 90 % hätten nein gesagt.

Naja und diese Rüstungsgeschichte .... hätte wohl das gleiche Ergebnis zur folge, wir Deutschen sind schon vor langer Zeit entmündigt worden, nicht der Wille des Volkes zählt, nur noch der Wille der Politiker, und der unterscheidet sich sehr von den Whlversprechen. :x


w3seek - Do 04.12.03 18:04

weisst du zufaellig den Artikel? Hab den aktuellen Entwurf in gedruckter Ausgabe hier und bin zu faul zum suchen ;) ansonsten find ich aber die verfassung im ganzen besser als die der BRD, vor allem das Diskriminierungsverbot das bei uns so einiges illegal werden laesst


Delete - Do 04.12.03 19:16

Andi1982 hat folgendes geschrieben:
Hi,
ich denke es sollte den Ländern selbst überlassen werden, inwieweit sie aufrüsten. Für den Fall dass sie mal gebraucht werden müssten die anderen halt damit zurecht kommen was halt gerade zur Verfügung steht.

So eine Vorgeschriebene Aufrüstung setzt ja quasi die grundsteine für neue kriege...

Nun ja. In der heutigen Zeit ist es nun mal nicht so, dass jeder Staat sein eigenes Süppchen kochen kann. Jeder Staat hat über internationale Verträge Verpflichtungen. Beispiel: Deutschland ist in der NATO und wenn die NATO von der UNO den Auftrag bekommt in einem Krisengebiet militärisch einzugreifen, kann sich Deutschland nicht drücken. Darin liegen auch die Einsätze im Kosovo, Afghanistan und Afrika begründet. Militärisch muss nun jeder Mitgliedsstaat in der Lage sein, seine Aufgabe zu erfüllen, sonst wäre es ja ein leichtes sich zu drücken. In so fern ist es schon verständlich.


Klabautermann - Do 04.12.03 19:46

Hi,
w3seek hat folgendes geschrieben:
weisst du zufaellig den Artikel?

nach der verlinkten Seite müsste es Artikel I-40 sein.

@Luckie: Ich bestreite nicht, dass soetwas im Rahmen der Bündnispflichen sinvoll ist. Ich finde nur, es gehört nciht in der Verfassung, und schon gar nicht in einer Form, die kein Ende zulässt.

Wenn es in einem Normal Bündnisvertrag heißt Deutschlen muss 5 Panzer 12 Gewähre und eine Helikopter einsatzbereit halten dann ist das OK, aber so...

Gruß
Klabautermann


w3seek - Fr 05.12.03 00:08

Also ersteinmal verpflichtet der Artikel nicht zum Aufruesten sondern zum verbessern der militaerischen Faehigkeiten. Darin impliziert ist natuerlich auch eine Verbesserung der Ausstattung, aber sind wir doch mal ehrlich, die meisten Armeen in Europa taugen kaum im Ernstfall, besonders die Bundeswehr ist nicht mal faehig das deutsche Bundesgebiet im Ernstfall alleine zu verteidigen. Das ist ein Armutszeugnis (was durchaus auf die Wehrpflichtigen-Armee zurueckzufuehren ist) und muss sich einfach aendern. Vergessen werden darf nicht dass das Hohheitsgebiet der EU verdammt gross ist und es durchaus passieren kann dass irgendwo mal die Hoheitsrechte verletzt werden. Sonst braeuchte man keine Armeen ;)

Abgesehen davon muss man eben solche sachen wie Ruestung, etc und meiner Meinung nach auch das komplette Militaer von nationaler Ebene auf EU-Ebene gehoben werden. Der erste Schritt dazu ist der in der EU-Verfassung verankerte Aufbau einer europaeischen gemeinsamen Verteidigungspolitik. Ich hoffe mal dass alle Armeen und Einheiten unter dem Befehl eines EU-Verteidigungsministeriums stehen werden.

Zurueck zum Thema. Wie gesagt der Artikel verpflichtet nicht zum Aufruesten sondern zum Verbessern der militaerischen Faehigkeiten was laengst fast ueberall bereits ueberfaellig ist. Nicht vergessen: Das EU-Staatsgebiet ist nicht gerade klein!

Ich finds richtig.


mstuebner - Fr 05.12.03 10:04

Andi1982 hat folgendes geschrieben:
Hi,
ich denke es sollte den Ländern selbst überlassen werden, inwieweit sie aufrüsten. Für den Fall dass sie mal gebraucht werden müssten die anderen halt damit zurecht kommen was halt gerade zur Verfügung steht.

Wenn auch ich nicht dafür bin, so gruselt es mir vor Deinem Ansatz! Wenn in Deinem Haus der Hausmeister also das Licht und den Fahrstuhl nicht repariert musst Du also mit Leben. Wenn es mal einen berechtigten Einsatzgrund geben sollte, dann sollen halt die einsatzfähigen Mittel sinnlos irgendwo stehen bleiben, weil eine Nation der Meinung war seiner Aufgabe nicht nachzukommen?

Andi1982 hat folgendes geschrieben:
So eine Vorgeschriebene Aufrüstung setzt ja quasi die grundsteine für neue kriege...

Na, wenigstens moralisch korrekt distanziert und schnell noch eine Phrase hinterher.


barfuesser - Fr 05.12.03 11:26

Ich stelle mir eher die Frage, wozu wir überhaupt eine Armee brauchen. Was soll diese denn beschützen? Etwa das Leben der in den entsprechenden Ländern lebenden Bürger? Das wäre viel sicherer, wenn es keine Verteidigungsarmee und damit keinen Krieg auf dem entsprechenden Territorium gäbe. Oder meinen Arbeitsplatz? Der ist sowieso nicht sicher. Also ich habe keine Ahnung, was die Armee beschützen könnte.

barfuesser


Klabautermann - Fr 05.12.03 12:31

Hallo,
w3seek hat folgendes geschrieben:
Also ersteinmal verpflichtet der Artikel nicht zum Aufruesten sondern zum verbessern der militaerischen Faehigkeiten. Darin impliziert ist natuerlich auch eine Verbesserung der Ausstattung, aber sind wir doch mal ehrlich, die meisten Armeen in Europa taugen kaum im Ernstfall, besonders die Bundeswehr ist nicht mal faehig das deutsche Bundesgebiet im Ernstfall alleine zu verteidigen.


Das die Nationalen Heere nciht mehr fähig sind ihre Aufgaben zu erfüllen ist richtig. Das sie das sein sollten kann ich auch nachvollziehen. Das man das in einer Open End "ewig" verbesserungs Klausel macht nicht.
Wenn da drin stände: "Jeder Mitgliedsstaat ist verflichtet eine Armee zu unterhalten welche fähig ist das eigene Landgebied zu verteidigen. Die technische Ausstattung dieser muss den erfordernissen der Zeit genügen."
Währe das in Ordnung. Der jetzige Artikel besagt aber: "Auch wenn du eine Armee hast die ihr Land Verteidigen kann musst du sie immernoch verbessern." - Das finde ich Blödsin.

Mal abgesehen dass Deutschland (wie die meisten anderen Europäischen länder) nicht wirklich durch die Armee gesichert werden kann. Das liegt dadran, das die ersten und angriffe nciht millitärischer Natur währen. Deutschland würde ein potentieller Gegner wahrscheinlich als ersten Schritt die Nahrungsmittel abdrehen. Der Ökologische Fußabdruck Deuschlands enspricht etwar den 15 Fachen des Bundesgebietes. Die Felder auf denen unsere Nahrung wächst sind also 15x so groß wie das Bundesgebiet. Wir hätten also sehr schnell eine Hungrige Armee. Diese währe auch mit guter Ausstattung weniger effizient wie eine wohl genährte.
Was aber noch wichtiger ist, mehr als die Armee würden wir, die Bevölkerung, (ver)Hungern und da kann uns keine Armee vor beschützen.

Gruß
Klabautermann


mstuebner - Fr 05.12.03 15:32

barfuesser hat folgendes geschrieben:
Ich stelle mir eher die Frage, wozu wir überhaupt eine Armee brauchen. Was soll diese denn beschützen? Etwa das Leben der in den entsprechenden Ländern lebenden Bürger? Das wäre viel sicherer, wenn es keine Verteidigungsarmee und damit keinen Krieg auf dem entsprechenden Territorium gäbe.

Erstens: Nur weil Du keine Armee mehr hast heisst das nicht dass es keinen Krieg mehr gibt, wenn Dich jemand angreift ist der Krieg dann nur wesentlich kürzer. .-\

Wenn möchtest Du denn im Fall eines deutschen 11. September einsetzen? Das THW? Die Polizei?

Und letztens: Es geht nicht immer um MICH, MEINS, ICH. Es gibt auch Länder die die Grenzen zu anderen Glaubensgemeinschaften darstellen (z.B. Türkei) und wenn die erst mal zu EU gehören haben sie auch ein Anrecht auf Verteidigung und Schutz. Schon mal daran gedacht? Das Dingens heisst (theoretisch) europäische GEMEINSCHAFT.


Klabautermann - Fr 05.12.03 15:58

Hi,
mstuebner hat folgendes geschrieben:
Das Dingens heisst (theoretisch) europäische GEMEINSCHAFT.

seit 'ner weile heisst es Europäische Union. Die EG war der vorgänger wenn ich mich nict irre (aus dem sich die EU entwickelt hat).

Gruß
Klabautermann


barfuesser - Fr 05.12.03 16:11

mstuebner hat folgendes geschrieben:
Erstens: Nur weil Du keine Armee mehr hast heisst das nicht dass es keinen Krieg mehr gibt, wenn Dich jemand angreift ist der Krieg dann nur wesentlich kürzer. .-\

Was ist ein Krieg ohne Armee? Oder deutlicher ausgedrückt: Wie stellst Du Dir Krieg vor, in dem keiner kämpft.
Udo Lindenberg hat folgendes geschrieben:
Stell Dir vor, es gäbe Krieg. Und keiner ginge hin.

mstuebner hat folgendes geschrieben:

Wenn möchtest Du denn im Fall eines deutschen 11. September einsetzen? Das THW? Die Polizei?

Da der 11. September kein kriegerischer sondern ein Terrorakt war, könnte man in Deutschland sowieso nur die Polizei einsetzen. Der Einsatz der Armee zur Bekämpfung der Kriminalität ist meines Wissens in Deutschland durch die Verfassung verboten. Dies war eine der wichtigen Lehren die man aus dem 3. Reich gezogen hat.
mstuebner hat folgendes geschrieben:

Und letztens: Es geht nicht immer um MICH, MEINS, ICH. Es gibt auch Länder die die Grenzen zu anderen Glaubensgemeinschaften darstellen (z.B. Türkei) und wenn die erst mal zu EU gehören haben sie auch ein Anrecht auf Verteidigung und Schutz. Schon mal daran gedacht? Das Dingens heisst (theoretisch) europäische GEMEINSCHAFT.

In diesen Ländern sind aber auch wieder nur die Individuen, das was zählt, und genau diese werden in keinem Krieg durch irgendeine Armee geschützt. Und das ich meine Person als Stellvertreter für einzelne Individuen eingesetzt habe, dürfte kaum verwerflich sein. Oder glaubst Du allen Ernstes, daß ich nur Angst um MICH habe?

barfuesser


w3seek - Fr 05.12.03 16:46

barfuesser hat folgendes geschrieben:

Da der 11. September kein kriegerischer sondern ein Terrorakt war, könnte man in Deutschland sowieso nur die Polizei einsetzen. Der Einsatz der Armee zur Bekämpfung der Kriminalität ist meines Wissens in Deutschland durch die Verfassung verboten. Dies war eine der wichtigen Lehren die man aus dem 3. Reich gezogen hat.


da kommt es drauf an, insbesondere das Ausmass der Katastrophe haette bei uns auch die Bundeswehr aktiv werden lassen. Terrorismus in diesem Ausmass ist meiner Meinung nach keine Kriminalitaet mehr sondern eher schon ein kriegerischer Akt. Ausserdem duerfte die Bundeswehr in so einem Fall aktiv werden da dies eine Notsituation darstellen wuerde.


barfuesser - Fr 05.12.03 16:54

Die Tätigkeiten die die Armee in diesem Falle übernehmen dürfte, wären dann aber auf solche Tätigkeiten begrenzt, die auch innerhalb des Katastrophenschutzes anfallen.

barfuesser


Delete - Fr 05.12.03 17:09

barfuesser hat folgendes geschrieben:

Udo Lindenberg hat folgendes geschrieben:
Stell Dir vor, es gäbe Krieg. Und keiner ginge hin.


Wenn schon zitieren, dann bitte richtig und vollständig. So missbrauchst du ein Zitat, welches übrigens von Bertolt Brecht stammt, und gibst ihm einen ganz anderen Sinn. Zitiert man richtig und vollständig, dann bedeutet es fast genau das Gegenteil:
Bertolt Brecht hat folgendes geschrieben:

Stell dir vor, es ist Krieg,
und keiner geht hin,
dann kommt der Krieg zu dir.

So heißt es nämlich richtig und vollständig. Baut man es nun so in deine Argumentation ein, müsste sie lauten:
"Wir brauchen Armee, die für uns kämpfen, um den Krieg von uns vernzuhalten."

BTW: Es gibt nichts schlimmeres als falsch und / oder unvollständig zu zitieren und so dem Urheber das Wort im Munde umzudrehen.


w3seek - Fr 05.12.03 17:30

abgesehen davon wen interessiert in Deutschland schon Verfassungsbruch? Das wird tausendfach taeglich begangen. Wenns um Menschenrechte geht werfen wir andern Laendern auch staenig die Nicht-Einhaltung vor aber selbst schaffen wir nicht mal das minimum an Menschenrechte einzuhalten.

Demnach wuerde das sowieso keinen interessieren ob sowas gegen eine Verfassung ist oder nicht...


barfuesser - Fr 05.12.03 17:31

@Luckie: Mein Zitat stammt von Udo Lindenberg, der es unter bewußter Sinnänderung frei und gekürzt nach Bertolt Brecht zitiert hat. Und genau dieses durch Lindenberg abgewandelte Zitat meine ich. Außerdem drückt dieses Zitat genau das aus, was Lindenberg auch meinte.

Wenn Du also meinst, jemanden verbessern zu müssen, solltest Du Dich vorher kundig machen, ob Du auch im Recht bist. Nur weil man ein ähnliche klingendes Zitat kennt, heißt das noch lange nicht, daß dies auch das gemeinte ist.

barfuesser


Delete - Fr 05.12.03 17:51

Ähnlich klingend ist gut. :roll:


mstuebner - Fr 05.12.03 19:07

Klabautermann hat folgendes geschrieben:
Hi,
mstuebner hat folgendes geschrieben:
Das Dingens heisst (theoretisch) europäische GEMEINSCHAFT.

seit 'ner weile heisst es Europäische Union. Die EG war der vorgänger wenn ich mich nict irre (aus dem sich die EU entwickelt hat).

Gut dass das wichtig für die eigentliche Botschaft ist.


mstuebner - Fr 05.12.03 19:13

barfuesser hat folgendes geschrieben:
Da der 11. September kein kriegerischer sondern ein Terrorakt war, könnte man in Deutschland sowieso nur die Polizei einsetzen. Der Einsatz der Armee zur Bekämpfung der Kriminalität ist meines Wissens in Deutschland durch die Verfassung verboten.

Noch. Aber auf jeden Fall gut dass wir Deutschen so ein geregeltes Volk sind. MIR persönlich ist es egal wer im Bedarfsfalle eingreift, so lange es wirkt. Just my 2 cents.

barfuesser hat folgendes geschrieben:
mstuebner hat folgendes geschrieben:
Und letztens: Es geht nicht immer um MICH, MEINS, ICH. Es gibt auch Länder die die Grenzen zu anderen Glaubensgemeinschaften darstellen (z.B. Türkei) und wenn die erst mal zu EU gehören haben sie auch ein Anrecht auf Verteidigung und Schutz. Schon mal daran gedacht? Das Dingens heisst (theoretisch) europäische GEMEINSCHAFT.

In diesen Ländern sind aber auch wieder nur die Individuen, das was zählt, und genau diese werden in keinem Krieg durch irgendeine Armee geschützt.

Sorry, die Botschaft ist mir nicht zugänglich, dazu bin ich nicht philosophisch genug. Da der Planet ausschliesslich von Individuen bevölkert ist, kann ich Deinem Satz keine Botschaft entnehmen, wenn damit nicht gemeint war dass wir alle mal sterben müssen.


mstuebner - Fr 05.12.03 19:14

barfuesser hat folgendes geschrieben:
Die Tätigkeiten die die Armee in diesem Falle übernehmen dürfte, wären dann aber auf solche Tätigkeiten begrenzt, die auch innerhalb des Katastrophenschutzes anfallen.

Hat jemand anderes gefordert? Die Ruine zu beschiessen macht wohl auch keinen Sinn, es sei denn dass das Abrissunternehmen es dann leichter hat.


cromos - Sa 06.12.03 15:38
Titel: Verfassung???
Weiter oben im Thread sagte jemand, das man dafür die Verfassung ändern muss/sollte oder ähnlich.
Leute - Von was für einer Verfassung redet Ihr. Die BRD hat de facto KEINE Verfassung. Nur ein Grundgesetzt. Und ein Grundgesetzt ist laut internationalem Kriegsrecht:"...eine vorübergehende Regelung zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung in militärisch besetzten Gebieten.."
Auch wenn die Medien es sugerriern wollen, was sich darin zeigt das man immer Öfter das Wort "Verfassung" in den Nachrichten hört, die BRD hat keine vom Volk frei gewählte Verfassung und ist somit kein suveräner Staat.

Gruss
Cromos


w3seek - Sa 06.12.03 22:07
Titel: Re: Verfassung???
cromos hat folgendes geschrieben:
Leute - Von was für einer Verfassung redet Ihr. Die BRD hat de facto KEINE Verfassung. Nur ein Grundgesetzt.

erst mal schreibt man Gesetz nicht mit t am ende und ausserdem hat Deutschland sehr wohl eine Verfassung. Soviel mir bekannt ist wurde damals festgelegt dass das Grundgesetz bis zur Vereinigung zu Gesamtdeutschland bestehen soll und erst dann in eine Verfassung umgewandelt werden. Diese Umwandlung ist meines Wissens nach im Zuge der Wiedervereinigung durchgefuehrt worden, allerdings hat man die Bezeichnung nicht geaendert sondern "Grundgesetz" belassen weil der Begriff sich schon so eingebuergert hatte. Folglich haben wir eine rechtsgueltige Verfassung, auch wenn sie noch immer "Grundgesetz" heisst.

cromos hat folgendes geschrieben:
die BRD hat keine vom Volk frei gewählte Verfassung und ist somit kein suveräner Staat.

ich weiss leider nicht ob zur Wiedervereinigung irgend welche Abstimmungen waren aber in dem Punkt hast du teilweise recht, trotzdem ist die BRD ein souveraener Staat, und zwar seit der Wiedervereinigung. Bis 1990 war die BRD kein sourveraener Staat, das ist glaube ich jedem bekannt mittlerweile. Die Tatsache, dass das Grundgesetz in eine Verfassung umgewandelt wurde, haette meiner Meinung nach sowieso eine Neuabstimmung ueberfluessig gemacht da sie ja nicht veraendert wurde sondern bestehendes Recht einfach uebertragen wurde und sozusagen nur einen anderen Titel bekommen hatte.

My2ct


cromos - So 07.12.03 00:48

Zitat:

erst mal schreibt man Gesetz nicht mit t am ende und ausserdem hat Deutschland sehr wohl eine Verfassung. Soviel mir bekannt ist wurde damals festgelegt dass das Grundgesetz bis zur Vereinigung zu Gesamtdeutschland bestehen soll und erst dann in eine Verfassung umgewandelt werden. Diese Umwandlung ist meines Wissens nach im Zuge der Wiedervereinigung durchgefuehrt worden, allerdings hat man die Bezeichnung nicht geaendert sondern "Grundgesetz" belassen weil der Begriff sich schon so eingebuergert hatte. Folglich haben wir eine rechtsgueltige Verfassung, auch wenn sie noch immer "Grundgesetz" heisst.


Hast Du jemals ein Grundgesetzt gelesen das vor 1990 gedruckt wurde? Anscheinend nicht. Denn
1. Steht da "Grundgesetz FÜR die BRD". Sprich von jemand fremden, in diesem Fall die Westmächte, für die BRD.

2. In dem GG für die BRD das vor 1990 gedruckt wurde steht drin, das mit dem Tage der Wiedervereinigung dieses GG ausser Kraft tritt, und eine Verfassung in Kraft treten muss die vom deutschen Volk frei gewählt wird.
Diese Klausel wurde nach 1990 einfach, still und heimlich, weggelassen.

Also nix mit Umwandeln. Das GG besagte in seiner Urfassung exakt wie lange es gültig ist. Diese Gültigkeit ist 1990 de facto abgelaufen.

Ausserdem kann man ein "Besatzungsrecht" nicht einfach in eine Verfassung für einen Suveränen Staat umwandeln. Denn im Besatzungsrecht sind noch ganz andere Klauseln verankert, die für einen Suveränen Staat gänzlich unnötig sind.
Des Weiteren ist laut Völkerrecht eine Verfassung für einen demokratichen Staat, nur dann wirklich Gültig wenn diese vom Volk frei gewählt wurde.

Weiteres: Die BRD ist nicht suverän, da die Armeestärke auf eine Zahl begrenzt wurde die wir nicht selber beschlossen haben, sondern uns von fremden Mächten "aufgezwungen" wurde.
Die BRD darf laut diesen abkommen keine Atomwaffen besitzen. Dies haben wir aber auch nicht selber beschlossen, sondern wurde uns auch auferlegt.
usw.
Also kann es doch so weit mit der Suveränität nicht sein.


Delete - So 07.12.03 09:56

Mag ja alles sein, doch wir leben leider in einem Staat mit einer gewissen "Vorgeschichte". Daher war (und vielleicht ist) es nicht so unbegründet, uns diese Bestimmungen aufzudrücken. Und seit der Wiedervereinigung halten wir diese auch "selbstständig" ein. Die Behauptung, die BRD in ihrem jetzigen Zustand sei nicht souverän, halte ich für sehr weit hergeholt. Ich glaube fast jeder Staat auf dieser Welt erkennt die jetzige BRD als souverän an. Und die Leute, die nicht mit unserem System klarkommen, sind demokratisch einfach in der Minderheit. Oder sollten wir jetzt alles umwerfen und noch mal ganz von vorne beginnen, nur weil einige pingelige Leute erkannt haben, dass Deutschland ja "de facto" gar keine Verfassung, kein Grundgesetz und somit auch kein Staat ist ? Wenn ich einen Bullizisten sehe, kann ich dir sofort beweisen, das ein dt. Staat sehr wohl existiert. Etwas anderes zu behaupten, würde ich in das Fach "Korinthenkackerei" ablegen. Ende.

Paul :?
EDIT : Ach ja, es heißt Grundgesetz & souverän und nicht anders. :wink:


cromos - So 07.12.03 15:01

Nun. Die Vorgeschichte hatte/hat aber das Deutsche Reich und nicht die 1990 neugegründete BRD. Deshalb sind diese Auflagen sinnfrei.
Denn die BRD ist laut Bundesverfassungsgericht (lustiges Wort - Ohne Verfassung) NICHT Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reichs, das übrigens auch laut einem Bundesverfassungsgerichtsurteil bis heute weiterhin in den Grenzen von 1937 exisitiert, jedoch auf Grund des Fehlens eines Staates nicht Handlungsfähig ist.

Ausserdem hat dies meiner Meinung nichts mit Pingeligkeit zu tun wenn auf die geltenden Gesetzte des Völkerrechts aufmerksamm macht. Und auf die Tatsache das wir 1990, meiner Meinung nach, richtig beschissen worden sind.

Und ja, wir hätten 1990 "alles umwerfen" sollen und eine Volksabstimmung durchführen sollen, über die von der Mehrheit gewünchte Staatsform und natürlich auch Neuwahlen etc.

Der Überleitungsvertrag sagt unter anderem:
Zitat:

"(1) Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden. "

"(3) Ansprüche und Klagen gegen Personen, die aufgrund der in Absatz (1) und (2) dieses Artikels bezeichneten Maßnahmen Eigentum erworben oder übertragen haben, sowie Ansprüche und Klagen gegen internationale Organisationen, ausländische Regierungen oder Personen, die auf Anweisung dieser Organisationen oder Regierungen gehandelt haben, werden nicht zugelassen. "



Interessant hierbei insbesondere der Schluss des ersten Absatzes:
".....geschlossen haben oder schliessen WERDEN."

Sprich. Die damaligen Westmächte dürfen weiterhin Deutsche Gelder beschlagnahmen wenn sie es denn so wollen/brauchen/beschliessen etc.

So, und jetzt erzähl mir mal noch jemand das die BRD Suverän ist.
Das Problem ist, das die meisten Deutschen gar nicht über die ganze Thematik nachdenken und/oder es Ihnen schlicht scheissegal ist.
Sich aber dann Wundern warum alles so schlecht ist in der BRD.

Gruss
Cromos


Delete - So 07.12.03 19:34

Zitat:
Nun. Die Vorgeschichte hatte/hat aber das Deutsche Reich und nicht die 1990 neugegründete BRD. Deshalb sind diese Auflagen sinnfrei.
Denn die BRD ist laut Bundesverfassungsgericht (lustiges Wort - Ohne Verfassung) NICHT Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reichs, das übrigens auch laut einem Bundesverfassungsgerichtsurteil bis heute weiterhin in den Grenzen von 1937 exisitiert, jedoch auf Grund des Fehlens eines Staates nicht Handlungsfähig ist.

Ich kann das weder bestätigen noch verneinen, doch das hört sich doch etwas sehr hanebüchen an. Irgendwelche Quellen (ich frage aus eigenem Interesse) ?

Ich finde jedoch nicht das 1989/1990 einfach alles umgeworfen werden konnte, denn diese Art von "Staatstreich" sollte möglichst glatt, und ohne Entblößungen einiger Personen und möglichst professionell über die Bühne gehen. Also ein bestens eingefädelter Deal zwischen zwei Staaten. Ein kompletter Neuanfang miz neuem GG usw. wäre dann doch politisch und sicherheitstechnisch zu riskant gewesen. Komischerweise hat hier wiedereinmal das Volk gezeigt, welches System es wollte.

Nächster Punkt. Vielleicht mag dieses Gesetz formell noch vorliegen, aber es wäre wohl eine ziemliche Frechheit der ehemaligen west. Siegermächte Gelder zu beschlagnahmen, die einem dt. Staatsbürger gehören. Und sollte dies jemals verlangt werden, würde dies wohl einen ordentlichen Skandal und pol. Konsequenzen mit sich tragen.
Insgesamt magst du ja Recht haben (also formell), und ich muss zustimmen, es liegen einige Kuriositäten als Gesetze vor, die geändert oder abgeschafft werden müssten, aber in der Praxis kommen solche Fälle wohl nie zum Tragen. Meine Begründung für die Souveränität Deutschlands.

Beste Grüße
Paul


cromos - Mo 08.12.03 14:52

Zitat:

Ich kann das weder bestätigen noch verneinen, doch das hört sich doch etwas sehr hanebüchen an. Irgendwelche Quellen (ich frage aus eigenem Interesse) ?


Ja, ich hatte mal einen Text mit genauen angaben und entsprechenden Aktenzeichen zu den Gerichtsurteilen. Ich werde sehen ob ich das alles noch mal finde und dann hier Posten.


cromos - Mo 08.12.03 15:37

Also hier mal die Gerichtsurteile dazu:

Urteil des BVG, 31. Juli 1973:
"Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte, noch später untergegangen ist ... Das Deutsche Reich existiert fort ..."

Hab jetzt auf die schnelle nicht mehr gefunden.
Kommt noch.


Jeremy - Mi 24.12.03 09:20
Titel: Militärisches aufrüsten bedeutet nicht krieg
Militärisches aufrüsten bedeutet nicht zwangsläufig krieg, ganz im gegenteil. Der geschichte der menschheit hat bisher gezeigt das der mit der grösste muckis werd in frieden gelassen. Das aufrüsten bedeutet grundsetzlich für den krieg BEREIT zu sein. Aber jede gute soldat bereitet sich auf krieg und hofft auf dem frieden. So werd es in diesem fall auch sein. Stell dir mal vor wir wären angeggriffen and könntten uns nicht wehren. Das wär wohl schlimmer alls millionen unbenutzte waffen die benutz werden konnten. Ein von die wichtigsten grunde dass die U.S.A und der U.S.S.R nie direkt krieg gefuhrt hatten war ganz einfach, beide wusten das ein krieg große teile deren jeweilige lände zerstört wären. Solang kein Nazi an der macht kommt ist das aufrüsten vollkommen ok. Da irgend jemand die waffen bauen müssen wäre das sogar gut, mehr jobs.