Entwickler-Ecke

Off Topic - Rechte als Progger


matze - Do 02.01.03 12:08
Titel: Rechte als Progger
Hallo !!!

weiss jemd von euch wie es rechtlich zu folgenden Fragen ausschaut:

darf ich einfach ein Logo oder einen Programmnamen mit (c) oder (r) oder deiem TM kennzeichenen oder brauch ic da spezielle genehmigungen ??

Darf ich mit D5 Prof erstellte programma uch verkaufen ??

Was für Rechte hat ein Programmierer mit seinem Programm (Lizenzrechte usw...) ??


bis11 - Do 02.01.03 12:18

Hi,

Programme die mit der Professional oder höhere Version erstellt wurden dürfen verkauft werden. Die Programme die mit der Standard oder Personal Version erstellt wurden dürfen nicht kommerziell vertrieben werden, die dürfen nur als Freeware angeboten werden.

Du darfst auch ebenfalls ein (c) in Dein Programm reinsetzen, wenn es ausschließlich von Dir programmiert wurde. Solltest Du irgendwelche Dateien von jemand anderem benutzen, so mußt Du Ihn mit angeben, z.B. als Co-Autor.

So ist mein Kenntnisstand zu den Sachen. Sollte irgendetwas falsch sein oder ich irgendetwas verwechselt haben so sagt es ruhig.


Anonymous - Do 02.01.03 12:42

bis11 hat folgendes geschrieben:
Programme die mit der Professional oder höhere Version erstellt wurden dürfen verkauft werden. Die Programme die mit der Standard oder Personal Version erstellt wurden dürfen nicht kommerziell vertrieben werden, die dürfen nur als Freeware angeboten werden.


Was die Personal Version angeht, so stimmt deine Aussage. Standard Versionen dagegen können genauso wie Professional Versionen verkauft werden.


torstenheinze - Do 02.01.03 13:44

ich kann mir zwar net vorstellen, das man die mit standard geproggten verkaufen kann, aber wenn das stimmt...

COOL :beer:


Anonymous - Do 02.01.03 17:06

Warum glaubst du nicht? Standard ist Standard. Standard ist Normal. Mit Standard fängt es an.

Was glaubst du wieso Personal jetzt Personal heißt? Weil es eben nicht das gleiche ist wie Standard. Früher hatte Borland die Desktop Produkte. Die durften den eigenen Rechner nicht verlassen.

Die verschiedenen Bezeichnungen haben also Sinn.


torstenheinze - Do 02.01.03 17:11

ich hab d5 und ich bin überaus zufrieden, ich kann alles machen was ich damit will.
und wenn ich die also auch vergofen gann, SUPER!!!
freie ware ist aber besser, sonst will dat ja keiner!


Anonymous - Do 02.01.03 17:17

Sorry, ich hab gemerkt, daß ich deine Bemerkung falsch verstanden habe. Ich hab deshalb schnell den Text geändert. Leider warst du mit der Antwort schneller als ich mit der Änderung.


torstenheinze - Do 02.01.03 17:22

jok, schon ok :wink:


Jack Falworth - Do 02.01.03 19:17

Man sollte aber beachten das man eigene Programme, die mit höheren nicht Freeware Delphi Versionen geschrieben wurden nur verkaufen darf, wenn man für sein Delphi eine Lizenz hat, sprich: wenn man das Original besitzt :wink:

MfG

Jack Falworth


Wolff68 - Do 02.01.03 23:09

Um mal auch die letzte der Fragen zu beleuchten:
matze hat folgendes geschrieben:
Was für Rechte hat ein Programmierer mit seinem Programm (Lizenzrechte usw...) ??

Generell ist das geistige Eigentum geschützt. Genauso wie ein Romanautor die Rechte an seinem Buch hat, hast Du sie als Progger an Deinem Programm.
Schreibst Du aber ein Programm während Deiner Arbeitszeit gehören die Rechte natürlich Deinem Chef (selbst wenn er gar nix weis davon).
Ähnlich einem Author, der für eine Zeitung schreibt.

Genauso verhält es sich natürlich mit diversen Komponentenentwicklern.
Denen 'gehört' dann auch die Komponente, die Du in Deinem Programm einsetzt. Und da wird es schwierig.
Einige verlangen, daß Du Dein Programm genauso kostenlos weitergibst, wie sie Ihre Komponenten (zB. Jedi) Andere wollen Geld sehen, wenn Ihre Komponente in ein kommerzielles Programm eingebaut wird.
Willst Du also Dein Programm verkaufen, solltest Du einen Blick in die Lizensrechte an den Komponenten werfen. Nicht alle sind schon zufrieden, wenn die in einer About-Box genannt werden.


Snoop007 - Do 02.01.03 23:38

das verkaufen von selbstgeschriebenen programmen ist auch nicht so einfach
du musst dann ein gewerbe anmelden, eine buchführug betreiben und falls dein programm in einem anderen land verkauft wird z.b. durchs internet zu den usa dann fallen extra kosten an, so weit ich weiss
falls nicht korregiert mich bitte !


Dev4u.ch - Fr 03.01.03 01:10

matze hat folgendes geschrieben:
Schreibst Du aber ein Programm während Deiner Arbeitszeit gehören die Rechte natürlich Deinem Chef (selbst wenn er gar nix weis davon).


Chef stimmt nicht ganz.. würde eher Arbeitsgeber also der Unternehmung sagen..

Snoop007 hat folgendes geschrieben:
das verkaufen von selbstgeschriebenen programmen ist auch nicht so einfach
du musst dann ein gewerbe anmelden, eine buchführug betreiben und falls dein programm in einem anderen land verkauft wird z.b. durchs internet zu den usa dann fallen extra kosten an, so weit ich weiss
falls nicht korregiert mich bitte !


Das mit dem Gewerbe habe ich auch schon im Internet gelesen, kann aber nicht sagen ob das stimmt..

Zum Vertrieb von Programmen gibt es Unternehmungen die dir dabei behilflich sind..
z.B. ShareIt

mehr Adressen sind unter
http://www.s-a-ve.com/faq/Adressen.htm
bei Registrierungsdienste zu finden..


Dev4u.ch - Fr 03.01.03 01:13

noch mehr Infos dazu gibts unter

http://www.s-a-ve.com/faq/

eCommerce / Gewerbe

Zitat:
Gewerbeanmeldung: Wann, wie, wo?
Gewerbeanmeldung: Gewerbliche Tätigkeit - freie Berufe (IHK Stuttgart)
Es geht los: Der Sharewarevertrieb beginnt - und nun? Anmeldung, Steuern, Gewinn und Verlust... (Gert Wietzorek)
Gewerbetreibender, Kaufmann, Unternehmen, Firma, Name, Geschäftsbezeichnung, Anbieterkennzeichnung - was ist das alles? (Gert Wietzorek)
Gewerbeausübung durch Minderjährige: Welche Genehmigungen benötigt ein Minderjähriger zur Ausübung eines selbständigen Gewerbes?
Grundregeln des Firmenrechts : Der eigenen Firma einen Namen zu geben... (Handelskammer Hamburg)
Ratgeber E-Lancer: für 'Neue Selbstständige' in Informationstechnologie, Telekommunikation und Multimedia
DPINFO: Markenrecht für Einsteiger
DPINFO: Markenrecherche online
Europäische Markenrecherche
Steuern: Wieviel muss ich zahlen?
"Steuern von A bis Z" (BMF)
Muster-Online-Shop: juristische Hilfe bei der Erstellung und Pflege von Onlineshops. Was gibt es alles an Vorschriften zu beachten und wie kann man es einbauen...
Zahlungsweisen: Was man als Shareware-Autor beachten sollte
Zahlungsverkehrsfragen: umfangreiche FAQ rund um Fragen des Zahlungsverkehrs
Nachnahme: Wie geht das? (Gert Wietzorek)
Mahnen: Das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren
PLZ: Verzeichnis für D mit Straßen
PLZ: Ortsverzeichnis für D, A, CH und DK (236 KB)
BLZ: Verzeichnis der deutschen Bundesbank


bis11 - Fr 03.01.03 01:35

Dev4u.ch hat folgendes geschrieben:
Das mit dem Gewerbe habe ich auch schon im Internet gelesen, kann aber nicht sagen ob das stimmt..

Zum Vertrieb von Programmen gibt es Unternehmungen die dir dabei behilflich sind..
z.B. ShareIt


Das stimmt schon, mit dem Gewerbe, da Du ja auch Rechnungen ausstellst für erworbene Software, die MwSt enthält. Das Unternehmen oder die Privat-Person setzen die Software vielleicht wieder finanziell ab. Damit bist Du Umsatzsteuerpflichtig. Das heißt Du mußt eine Buchführung machen und eine Steuererklärung von einem Steuerberater. Sei aber beruhigt, wenn Du wenig Umsatz machst wird nur eine Gewinn & Verlust Rechnung gemacht. Bei höheren Umsätzen ich sage mal so ab 25.000 Euro pro Jahr kann es schon eine Bilanzbuchaltung werden. Also wenn Du etwas kommerziell vertreibst, dann melde lieber ein Gewerbe an, dann biste auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Das ganze hat mich vor 3 Jahren ganze 10 DM gekostet.


Dev4u.ch - Fr 03.01.03 01:41

also in der Schweiz kostet die Anmelung zum Gewerbe 140 SFr was ca. 90 €uro entspricht..


matze - Fr 03.01.03 20:16

danke für diese ausfühlichen infos @ all !!!


AXMD - Di 07.01.03 15:54

Hi,

passend zum Thema hätt ich da mal eine rein theoretische Frage: dürfte man mit einer nicht legal erworbenen Delphi-Version eigentlich Freeware-Programme in die Welt setzen?

AXMD


Klabautermann - Di 07.01.03 15:56

Natürlich nicht.

Was du nicht legal erworben hast, gehört dir nicht. Also darfst du es auch nicht nutzen. Deshalb auch nichts damit produziernen.

Gruß
Klabautermann


LCS - Di 07.01.03 15:59

Hi
die theoretische Antwort auf deine Frage lautet ganz klar NEIN.

Gruss Lothar


Sven - Di 07.01.03 16:50

Dev4u.ch hat folgendes geschrieben:
Snoop007 hat folgendes geschrieben:
das verkaufen von selbstgeschriebenen programmen ist auch nicht so einfach
du musst dann ein gewerbe anmelden, eine buchführug betreiben und falls dein programm in einem anderen land verkauft wird z.b. durchs internet zu den usa dann fallen extra kosten an, so weit ich weiss
falls nicht korregiert mich bitte !


Das mit dem Gewerbe habe ich auch schon im Internet gelesen, kann aber nicht sagen ob das stimmt..

Zum Vertrieb von Programmen gibt es Unternehmungen die dir dabei behilflich sind..
z.B. ShareIt

mehr Adressen sind unter
http://www.s-a-ve.com/faq/Adressen.htm
bei Registrierungsdienste zu finden..


Umatz < 10000 EUR
So lange nur ein geringer Umsatz getätigt wird, reicht es aus die Einnahmen und die im direkten Zusammenhang stehenden Ausgaben, in der Steuererklärung als Freiberufliche Tätigkeit anzugeben. In diesem Fall brauchtauch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden und darf dann auch nicht erhoben werden.
Umsatz > 10000 und < 250000
Gewerbeanmeldung erforderlich. Einfache Buchführung reicht aus. Einnahme/Überschußrechnung.
Umsatz > 250000
Wie vor, jedoch doppelte Buchführung zwingend vorgeschrieben. Also wird man sich einen Steuerberater suchen müssen.

So das wars


Snoop007 - Di 07.01.03 17:28

habe ich das dann richtig verstanden, dass man kein gewerbe anmelden muss, wenn die jähtlichen einnahmen nicht 10.000 eur. übersteigen ?
und wie sieht es aus, wenn die programme durchs internet in ein anderes land verkauft werden ? da entstehen doch extra kosten ?


Sven - Mi 08.01.03 19:17

Nein, Gewerbe ist bei Kleinunternehmen nicht erforderlich. Du darfst nur keine Umsatzsteuer ausweisen und es sind nur die direkt im Zusammenhang mit der Tätigkeit stehenden Kosten von der Steuer absetzbar. Dies geschieht durch eine einfache Einnahmen und Ausgaben Liste.