Entwickler-Ecke
Off Topic - Copyright ©: geschützter Begriff?
Andreas Pfau - Mo 17.02.03 22:04
Titel: Copyright ©: geschützter Begriff?
Hallo,
ich sehe ja eigentlich in fast jedem Programm das "©". Also, mir ist klar, das ich als der Programmierer automatisch das Urheberrecht besitze. Aber bedeutet das danna uch, dass ich das Copyright besitze, also das © verwenden darf? Ich meien, ein "TM" ist ja geschützt, da muss ich den MArkennamen eintragen lassen, um dieses Symbol verwenden zu dürfen. Aber wie ist das mit 'nem Copyright? Klar, das bringt mir keinerlei zusätzliche Sicherheit, aber es ist eben doch ein gebräuchliches Verfahren, mein Unrheberrecht zu sichern.
Ich habe da auch schon einen Borland-Angestellten am Telefon gehabt, und habeInternet-Seiten abgesucht... aber da muss man zwischen den Zeilen lesen, und der Bormaldmensch riet mir, das Prog zu patentieren... aber soweit ich weiß, kann man doch Software gar nicht patentieren, und außerdem will ich ja nur vermerken, wer hier das Urheberrecht hat, ich will ja kein Geld für meien Mini-Progs ausgeben.
Wer kann mir da a bisserl' helfen?
Delete - Mo 17.02.03 22:16
Du hast automatisch das Urheberrecht an deinem geistigen Eigentum.
Anonymous - Mo 17.02.03 22:18
Soviel ich weiß bedeutet es, daß du der Welt mitteilst werd die Rechte am Programm besitzt. Das Copyright ist die internationalle Version von "Alle Rechte am Programm hat..." usw.. Wenn du das Copyright nicht drannmachst, dann kann ein anderer behaupten, daß es sein Programm ist.
Andreas Pfau - Mo 17.02.03 22:38
@Luckie, Trouble of communication, ebe das habe ich ja bereits gesagt :D
@Popov, Danke! Das bedeutet also, ohne © ist mein Urheberrecht wertlos? Dann dient das © also als Kurzform, und dinet der deklaration. Und es ist also demnach auch nicht irgendwo einzutragen, so wie ein Trademark ("TM"), sondern dient also offizielle, allgemeine (, weltweite?) formalität?
Aya - Mo 17.02.03 22:39
Hi,
und wofür steht dieses "(R)"..?? Registered.. oder??? Ist das das selbe wie Copyright???
Au'revoir,
Aya
torstenheinze - Mo 17.02.03 23:41
mit dem (c) besitzt du zwar das urheberrecht, aber Borland auch, denn du hast es mit Delphi von Borland erstellt. darum musst du eine Lizenz haben, wenn du es verkaufen willst. hab ich so gehört.
Korrigiert mich :oops:
Christian S. - Mo 17.02.03 23:46
Okay: "kor
rigieren"
torstenheinze - Mo 17.02.03 23:51
:oops: :oops: :oops: kann mal passieren, wenn man schnell schreibt
habs korrigiert
Christian S. - Di 18.02.03 12:18
Zitat: |
kann mal passieren, wenn man schnell schreibt |
Schon klar, hätte auch nichts gesagt, wenn es nicht zur Aufforderung gepasst hätte. :wink:
a - Di 18.02.03 13:51
Urheberrecht: Das Urheberrecht liegt (zumindest in Deutschland) immer beim Entwickler der Software (Bücher, etc.). Das kann einem auch nicht streitig gemacht werden. Die Übergabe des Urheberrecht ist sogar äusserst schwierig, ein einfaches Schriftstück reicht dafür nicht. Das heisst, dass auch für Software, welche für einen Arbeitgeber erstellt wurde, das Urheberrecht bei dem/den Entwickler(n) bleibt. Für das Urheberrecht könnt ihr Euch jedoch nicht kaufen. Es ist lediglich eine Art Anerkennung Eurer Leistungen.
Copright (©): Das Copyright liegt i.A. beim Auftraggeber, also beim Arbeitgeber, Kunden (wenn er dafür bezahlt -> Verträge). Wenn Ihr Software für Euch selbst erstellt behaltet Ihr das Copyright. Das ist auch so, wenn Ihr kein Copyright .... in Eure Anwendung schreibt. Das kann Euch jedoch streitig gemacht werden, wenn dieser Vermerk in der Software fehlt. Um das Ganze auch noch offiziell zu beglaubigen (sonst nutzt auch der Vermerk nicht sonderlich viel) muss dass Ganze (inkl. Teile des Source-Codes) amtlich vermerkt werden - zumindest gilt das für Software welche in den USA veröffentlicht wird.
Registered (®): Wird für Marken genutzt, welche bei den entsprechenden staatlichen Behörden (z.B. DPMA - Deutsches Patent und Markenamt) als solche registriert wurden und auch zugelassen sind.
Trademark (TM): Ist in Deutschland nicht üblich. Wird in den USA genutzt um zwischen ® für Produkte (z.B. Delphi) des Handels und sonstige Marken (z.B. Firmennamen: Microsoft) zu unterscheiden.
Ich hoffe, dass das ein bisschen zur Aufklärung beiträgt. Keine Gewähr. Die Infos basieren auf einer meiner Projektarbeiten für mein College.
DelphiNoob - Di 18.02.03 14:36
Hi,
ich blätter gerade so durchs off Topic, seh den Thread hier, les nen bissel und: HAT MIR ECHT GEHOLFEN :)
Danke!
foxy - Di 18.02.03 15:17
@ a
schöne erklärung ... wenn sie zutrifft was ich nicht kontrollieren kann ... aber da wir dir ja vertrauen
echt naaaiiiissss :rofl:
Andreas L. - Di 18.02.03 18:43
Soweit ich weiß muss man blechen um das Copyright zu bekommen, wer es einfach einträgt macht sich Straftbar. Stimmt das?
patrick - Di 18.02.03 18:44
da sieht man mal was man durch sinnloses verschwenden von onlinezeit alles lernen kann.*scherz -in AUQ zu surfen ist nie zeitverschwendung*
aber mich ha das uch schon immer interessiert wo da der unterschied ist
THX!
a - Di 18.02.03 23:55
Das reine Nutzen (ohne amtliche Hinterlegung des geschützten) ist, meines Wissens nach, nicht strafbar - KEINE GARANTIE :D - Die amtliche Hinterlegung erleichtert jedoch alles. Ansonsten kann jemand das gleiche amtl. schützen lassen und erhält so die Rechte (sofern er die Sourcen hat).
Anonymous - Mi 19.02.03 01:24
onlinehome hat folgendes geschrieben: |
Soweit ich weiß muss man blechen um das Copyright zu bekommen, wer es einfach einträgt macht sich Straftbar. |
Das mit strafbar machen ist eindeutig Blödsinn.
Andi1982 - Mi 19.02.03 08:47
Hi Leute, echt mal interessant, wenn wir gerade am klären sind sollten wirs gleich richtig klären. Hab da nämlich noch ne Frage dazu:
Was bedeutet Copyright © 1998 - 2000 ??? Ist das dann 2003 schon abgelaufen oder was?
Ein Freund von mir hat das bei nem Spiel von Maxis mal gelesen, da stand dann 1992 - 1994 und hat gemeint dass man es seit 1995 kopieren kann so oft man will weil ihr Copyright ja abgelaufen ist. Kennt sich da einer aus? Ich glaub nämlich net dass des stimmt!
Gruss Andi
hansa - Mi 19.02.03 09:37
Hi,
bin jetzt hierüber gestolpert und muß dazu etwas sagen : da werden teilweise Äpfel mit Birnen verglichen. Die Unklarheit scheint recht groß zu sein. :shock: Ich glaube Luckie hat das am Anfang gesagt : Das Copyright liegt alleine beim Autor Das gilt auch ohne das (c). Dieses sollte man aber trotzdem auf den Bildschirm schreiben zusammen mit seinem richtigen Namen. Im Streitfall geht der Nachweis dann schneller. Ich habe auch noch nie gesehen, daß die Compiler-Version mit der ein Programm erstellt wurde angegeben werden muß.
Borland hat natürlich nichts dagegen, wenn beim Programmstart kommt "powered by Delphi" oder so. Kostenlose Werbung! Dann gibt es noch das (TM) "Trade Mark" auf deutsch "Handelsmarke" oder "Schutzmarke". Holt euch mal ne Flasche Coca-Cola, da steht drauf "eingetragene Schutzmarke", d.h. niemand darf diesen Namen benutzen und die können dann alles mögliche damit machen, z.B. "Coca-Cola Anstreichfarbe" :lol: Das ist wie mit Internet-Domains und dann eben Sub-Domains, die interessieren nicht, sondern nur die Hauptdomain :!: Die ist nicht für jeden frei. Auch der Schriftzug ist geschützt ! Coca-Cola kann man ruhig in Times-New-Roman schreiben, aber es nicht zum eigenen Vorteil nutzen. Außer man kauft und trinkt es. Ist dieser Name eingetragen, heißt das aber noch lange nicht, daß niemand etwas ähnliches herstellen / verkaufen darf ! Vor längerer Zeit habe ich mal mit einem Anwalt gesprochen, der auf Patentrecht spezialisiert ist. Der hat mir das genau so erklärt. Und er hatte noch ein gutes Beispiel : "EUROCARGO", das ist ein Güterzug der DB. Da sowohl der Begriff EURO als auch CARGO Allerweltsbegriffe sind, gelang es der Bahn nicht, das Wort zu schützen.
Dann gehts noch weiter mit "patentierten Programmen": Wer das hinkriegt, der muß mir mal sagen, was er programmiert hat. Das Teil muß sich nämlich in grundsätzlichen Dingen von allem bereits vorhandenen unterscheiden , sonst no chance. Die Hürde könnte hierbei schon sein, daß es abgelehnt wird, da es "mit einer handelsüblichen Programmiersprache namens Delphi" erstellt wurde. Der Borland-Heini weiß anscheinend nicht, was er sagt.
Andreas Pfau - Mi 19.02.03 11:07
Wow! Leute, ich muss mich bei euch allen bedanken! :D
Also, das wäre jetzt geklärt... ich darf also mein © verwenden, ohne amtliches blablabla.
@Andi1982, ich glaube, das ist so: Wenn du schreibst "© Andreas Pfau, 2000", dann heißt das, dass ich dieses Werk im Jahre 2000 rausgebracht habe. Wenn jetzt jemand 2003 kommt, und behauptet, er hätte das schon gemacht, dann kann ich beweisen, ich habe es aber schon 3 Jahre vor ihm gemacht, also ist es mein Werk. Aber wozu das 2. Jahr? Ich denke mal, es ist so, dass da auch die Updates mitgerechnet werden, dass es also, z.B. "WinXP 1985-2001", im Jahre 85 veröffentlicht wurde, aber bis 2001 immer verbessert wurde. Aber auch hier gilt: Verbesert mich :wink: !
hansa - Mi 19.02.03 13:59
Zitat: |
Ich denke mal, es ist so, dass da auch die Updates mitgerechnet werden |
Das ist eine Eigenheit, die anscheinend nur bei Software zutrifft und sich so verbreitet hat, man beachte das Delphi "About" 1983-2002. Da sag ich nur "back to the roots" . Wehe wenn einer eine uralte unter Windows gar nicht mehr nutzbare Codezeile aus Turbo Pascal 1.0 abkupfert. :autsch: Das ist typisch für die Amis, selbst das letzte Schlupfloch wird gestopft, kein Wunder bei den Anwaltskosten da. Die Jahresangabe ist aber trotzdem irrelevant.
Verrückt ist das ganze trotzem, oder ist hier jemand, der sich ein Auto kaufen würde: "Baujahr 1983-2001" :?: Das wär doch ne alte Rostlaube, die 2001 zum letzten mal in der Werkstatt war und danach wahrscheinlich keinen Tüv-Stempel mehr gekriegt hat. :mrgreen: :rofl: :mrgreen:
Andreas L. - Mi 19.02.03 14:26
Popov hat folgendes geschrieben: |
onlinehome hat folgendes geschrieben: | Soweit ich weiß muss man blechen um das Copyright zu bekommen, wer es einfach einträgt macht sich Straftbar. |
Das mit strafbar machen ist eindeutig Blödsinn. |
Hätte ja sein können! Also wenn ich das Copyright in mein Prog rein setze bekomme ich auch keine Schwiederigkeiten, oder!?!
hansa - Mi 19.02.03 14:47
Der hat wahrscheinlich gemeint, "wenn man das Copyright von jemand anderem verletzt" macht man sich strafbar. Also z.B. bei Raubkopien.
onlinehome hat folgendes geschrieben: |
Also wenn ich das Copyright in mein Prog rein setze bekomme ich auch keine Schwiederigkeiten |
Setzt Du es nicht rein machst Du Dich höchstens der Dummheit schuldig. :mrgreen: Dann wird es eben schwieriger im Notfall jemand beweisen zu müssen, daß das ein unlizensiertes Programm von Dir ist.
Noch eine Warnung am Rande : Jeder der mit einer Personal ein Programm baut und verkäuft, der baut eventuell ganz schön viel Mist. Bei Borland - Pascal brauchte man nur TYPE PROG.EXE einzugeben, dann sah man die genaue Versionsnr. In Delphi geht es nicht so einfach, aber jeder Hex-Editor dürfte genügen. Vielleicht denkt ihr jetzt "Ach was, von Borland schaut doch da niemand vorbei" Aber was ist, wenn jemand die anruft? Tja dann wird derjenige wenn er Glück hat nur einen freundlichen Anruf von Borland erhalten, er möge eine Vollversion kaufen, oder gleich eine Schadensersatzklage.
[/list]
Delete - Mi 19.02.03 14:55
Also ich habe mit einem Hex-Editor noch keine Vesrions-Nummer gefunden in meinen Delphi-Programmen.
hansa - Mi 19.02.03 15:32
@Luckie : Das hab ich mir fast gedacht. Wenn ich Zeit hab guck ich mal wo die ist. Daß die mittlerweile besser versteckt ist, ist schon klar. Aber jede Wette, daß es für die absolut kein Problem wäre, nachzuweisen, welche Delphi-Version das Programm compiliert hat :!: :!:
GruppeCN - Mi 19.02.03 19:39
Titel: Homepage (C)
Ich habe mal eine Frage:
Wie ist das mit meinem Urheberrecht für meine Homepage??? Gilt dort ähnliches wie für meine Programme???
Wolff68 - Mi 19.02.03 19:50
Also generell ist das hier diskutierte Urheberrecht bzw Copyright auch auf alle anderen Gedankenfürze anzuwenden. Abgeleitet hat es sich aus den Printmedien, also Bücher und dergleichen und wurde dann eben für Software und online-medien erweitert.
Auch eine Homepage ist Gedankliches und teilweise auch künstlerisches Eigentum und unterliegt somit dem Urheberrecht.
Besonders herauszuheben ist hier auch der 'Bilderklau'. Denn auch die Bilder und Grafiken sind automatisch geschützt. Wer sich also mal eben einen animierten Button von einer Website kopiert, um ihn auf der eigenen Page einzusetzen macht sich strafbar! (Ausser natürlich, er hat die Erlaubnis des Besitzers)
Raptor - Mi 19.02.03 20:43
Hey was ist denn, wenn ich mein Programm mit Delphi Personal schreibe, und bei einem Bekannten mit Delphi Prof. Compiliere ???????
Ist das dann erlaubt ?????
hansa - Mi 19.02.03 21:39
Hi,
ja, was ist dann :?: :?: Habe das Thema schon oft gesehen und wollte mal auf diese Problematik hinweisen. Wenn Dein Bekannter es auch verkauft, kann keiner was machen. Aber auch Du nicht :!: :!: Denn das Copyright müßte zwangsläufig bei ihm liegen, wobei wir wieder beim Thema wären. Oder Du mußt einen wasserdichten (Notar oder so) Vertrag mit ihm machen, der mehr kosten würde, als die Pro-Version. Kriegst Du Ärger mit dem darfst Du Dein eigenes Programm nicht mal mehr verkaufen. Denn es ist ja dann durch Dein Einverständnis zu seinem geistigen Eigentum geworden. Wie könnt Ihr nur so leichtsinnig sein?
Wenn Borland von so etwas Wind bekommt, dann kostet das mindestens das 4-fache der Enterprise.
Und, nicht zu vergessen, wenn er die Einnahmen an Dich "weiterleitet" muß er sie versteuern. Das sind Zusatzeinkünfte.
Andreas Pfau - Do 20.02.03 11:11
Noch 'ne kleine Frage zum Urheberrecht... wenn ich mir jetzt einen Quelltext angucke, verstehe, und daraus einen völlig neuen Quelltext schreibe, der das gleiche (oder ähnliches) mache, und auf dem gleichen Prinzip basiert... verletze ich dann Urheberrecht? Ich meine jetzt z.B. wenn ich mit TDump ein Prog anschaue, sehe, der importiert das und das, mir dann ein Licht aufgeht, und ich daraus was neues Forme... wäre das legal?
bis11 - Mi 26.02.03 23:31
Ich habe dazu auch mal eine Frage, wenn ich jetzt ein Programm für eine Firma schreibe, dann darf ich ja mein Copyright unter den Sourcode stellen, da es je mein geistiges Eigentum ist oder sehe ich das verkehrt ? Und was ist mit dem Sourceode, darf ich daraus Fragmente oder einzelne Proceduren wieder in andere Programme übernehmen (z.B. Suchprocedure) oder brauche ich da wieder das Einverständnis der Firma für die ich es programmiert habe.
Noch als Bemerkung, ich arbeite daran als Freiberufler.
hansa - Do 27.02.03 00:01
bis11 hat folgendes geschrieben: |
Und was ist mit dem Sourceode, darf ich daraus Fragmente oder einzelne Proceduren wieder in andere Programme übernehmen ... brauche ich da wieder das Einverständnis der Firma für die ich es programmiert habe?... |
Ja, das ist halt eine gewisse Grauzone. Bringst Du eine Prozedur, die anzeigt 1+1=2, dann wird wohl nichts passieren. Aber wenn Du eine Prozedur bringst, die eine SQl-Abfrage konkret auf die Daten ausführt und von mir noch individuell angepaßt wird, ja dann wirds kompliziert. Da würde ich mir ein Hintertürchen auflassen. Schreib doch einfach "Copyright (source) by bis11",paßt zum Thema.
bis11 - Do 27.02.03 00:23
hansa hat folgendes geschrieben: |
Schreib doch einfach "Copyright (source) by bis11",paßt zum Thema. |
Also nur noch mal für mich zum Verständnis. Ich habe zum Beispiel eine Suchroutine entwickelt in einem Programm, die sehr effizient ist. Wenn ich jetzt in das Programm reinschreibe Copyright (source) by bis11 kann ich diese gleiche Suchroutine wieder für ein anderes Projekt benutzen, sehe ich das richtig ?
Sorry, ich verstehe das nicht immer gleich. :oops:
hansa - Do 27.02.03 00:38
Zitat: |
... Ich habe zum Beispiel eine Suchroutine entwickelt in einem Programm, die sehr effizient ist... |
Ist die von Dir alleine, sehe ich kein Problem. Verwendest Du fremde Kompos oder so, tja, da beginnt dann wieder die Grauzone. Bei einem Auftragsprojekt für jemand anders würde ich mich darauf nicht einlassen.
RichMan - Do 27.02.03 16:51
Andi1982 hat folgendes geschrieben: |
Ein Freund von mir hat das bei nem Spiel von Maxis mal gelesen, da stand dann 1992 - 1994 und hat gemeint dass man es seit 1995 kopieren kann so oft man will weil ihr Copyright ja abgelaufen ist. Kennt sich da einer aus? Ich glaub nämlich net dass des stimmt! |
Das Werk bzw. hier Programm ist bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt, sofern man in seinem Testament keinen anderen mit den Rechten bedenkt. Von "Ablaufen" kann also keine Rede sein.
@Andreas Pfau
Das Decomplilieren zu anderen Zwecken ist nur erlaubt, wenn es für die Beschaffung von interoperabilitätsrelevanten Informationen geschieht - und selbst dass nur in sehr engen Schranken (-> §69e UrhG). Kurz: Du darfst ein Programm grundsätzlich
gar nicht dekomplieren, von einer Weiterverwendung des Codes (auch zu "Verständniszwecken") ganz zu schweigen... Damit verletzt du die Rechte desjenigen, der sich u.U. lange Gedanken über die Lösung des Problems gemacht hat... Dazu muss man sich auch vor Augen führen, dass bereits das Entwurfsmaterial des Programmes geschützt ist!
a - Do 27.02.03 17:15
@bis11: Die Beantwortung der Frage hängt vollständig von Deinem Vertrag ab. Im Vertrag ist festgehalten, ob es eine Exklusiv-Entwicklung ist, wer das Copyright hat, etc. Unter Umständen darfst Du nicht einmal Dein Copyright in die Sources setzen.
Erhält Dein Kunde die Source Codes, oder lediglich die Kompilate? Sobald er die Source Codes erhält bist Du eigentlich schon machtlos, ausser es ist anders im Vertrag,...
Andreas Pfau - Do 27.02.03 17:18
OK, Danke, @RichMan!
bis11 - Do 27.02.03 21:09
@a
Solange der Kunde nichts anderes verlangt, nur die Kompilate (das Setup-Programm). Ist das der Fall, kann ich ja sagen Copyright (source) by bis11 oder nicht. Trifft dieser Fall nicht zu, hängt es vom Vertrag ab, sehe ich das so richtig ?
Was ist aber mit Code-Schnipsel, die ich mir als einfache Textdateien gespeichert habe ? Ich verwende viele einzelne Routinen aus dem Programm B oder C oder D für das Programm A, was ist damit ? Ich hoffe das heißt, ich muß nicht jedesmal das Rad zweimal erfinden oder ?
FriFra - Mo 03.03.03 15:37
Du kannst Dich vertraglich absichern. Ich sichere mir immer ein Recht einzelne Ideen und Codeabschnitte auch in späteren Projekten verwenden zu dürfen.
Der Kunde kann zwar mit dem kompletten sourcecode machen was er will (sofern er ihm vertraglich zusteht), jedoch hat er eben kein Exklusivrecht, so dass ich später von dem einmal erfundenem "Rad" profitieren kann.
Da ich das grundsätzlich so mache, profitieren am ende alle von der daraus resultierenden Zeitersparniss bei späteren Projekten.
Aber das macht doch im Prinzip jeder so. Es kann mir doch im Ernst keiner weismachen, dass er für ein und das selbe Problem jedes mal erneut von vorn beginnt?
Für Viele Probleme ergibt sich ohnehin auch beim redesign ein nahezu identischer Sourcecode... das ergibt sich automatich duch den eigenen Programmierstiel (variablennamen, Formatierungen etc.).
Entwickler-Ecke.de based on phpBB
Copyright 2002 - 2011 by Tino Teuber, Copyright 2011 - 2025 by Christian Stelzmann Alle Rechte vorbehalten.
Alle Beiträge stammen von dritten Personen und dürfen geltendes Recht nicht verletzen.
Entwickler-Ecke und die zugehörigen Webseiten distanzieren sich ausdrücklich von Fremdinhalten jeglicher Art!