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Andreas L.
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Windows Vista / Windows 10
Delphi 2009 Pro (JVCL, DragDrop, rmKlever, ICS, EmbeddedWB, DEC, Indy)
BeitragVerfasst: Mi 19.02.03 14:26 
Popov hat folgendes geschrieben:
onlinehome hat folgendes geschrieben:
Soweit ich weiß muss man blechen um das Copyright zu bekommen, wer es einfach einträgt macht sich Straftbar.


Das mit strafbar machen ist eindeutig Blödsinn.


Hätte ja sein können! Also wenn ich das Copyright in mein Prog rein setze bekomme ich auch keine Schwiederigkeiten, oder!?!
hansa
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BeitragVerfasst: Mi 19.02.03 14:47 
Der hat wahrscheinlich gemeint, "wenn man das Copyright von jemand anderem verletzt" macht man sich strafbar. Also z.B. bei Raubkopien.
onlinehome hat folgendes geschrieben:
Also wenn ich das Copyright in mein Prog rein setze bekomme ich auch keine Schwiederigkeiten


Setzt Du es nicht rein machst Du Dich höchstens der Dummheit schuldig. :mrgreen: Dann wird es eben schwieriger im Notfall jemand beweisen zu müssen, daß das ein unlizensiertes Programm von Dir ist.

Noch eine Warnung am Rande : Jeder der mit einer Personal ein Programm baut und verkäuft, der baut eventuell ganz schön viel Mist. Bei Borland - Pascal brauchte man nur TYPE PROG.EXE einzugeben, dann sah man die genaue Versionsnr. In Delphi geht es nicht so einfach, aber jeder Hex-Editor dürfte genügen. Vielleicht denkt ihr jetzt "Ach was, von Borland schaut doch da niemand vorbei" Aber was ist, wenn jemand die anruft? Tja dann wird derjenige wenn er Glück hat nur einen freundlichen Anruf von Borland erhalten, er möge eine Vollversion kaufen, oder gleich eine Schadensersatzklage.
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Hansa
Luckie
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BeitragVerfasst: Mi 19.02.03 14:55 
Also ich habe mit einem Hex-Editor noch keine Vesrions-Nummer gefunden in meinen Delphi-Programmen.
hansa
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BeitragVerfasst: Mi 19.02.03 15:32 
@Luckie : Das hab ich mir fast gedacht. Wenn ich Zeit hab guck ich mal wo die ist. Daß die mittlerweile besser versteckt ist, ist schon klar. Aber jede Wette, daß es für die absolut kein Problem wäre, nachzuweisen, welche Delphi-Version das Programm compiliert hat :!: :!:

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Gruß
Hansa
GruppeCN
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BeitragVerfasst: Mi 19.02.03 19:39 
Titel: Homepage (C)
Ich habe mal eine Frage:

Wie ist das mit meinem Urheberrecht für meine Homepage??? Gilt dort ähnliches wie für meine Programme???

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Warum sind die Sachen, die du suchst, immer da, wo du zuletzt nachsiehst?
Weil du aufhörst zu suchen, wenn du sie gefunden hast.
Wolff68
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WinXP home
D6 Prof
BeitragVerfasst: Mi 19.02.03 19:50 
Also generell ist das hier diskutierte Urheberrecht bzw Copyright auch auf alle anderen Gedankenfürze anzuwenden. Abgeleitet hat es sich aus den Printmedien, also Bücher und dergleichen und wurde dann eben für Software und online-medien erweitert.
Auch eine Homepage ist Gedankliches und teilweise auch künstlerisches Eigentum und unterliegt somit dem Urheberrecht.
Besonders herauszuheben ist hier auch der 'Bilderklau'. Denn auch die Bilder und Grafiken sind automatisch geschützt. Wer sich also mal eben einen animierten Button von einer Website kopiert, um ihn auf der eigenen Page einzusetzen macht sich strafbar! (Ausser natürlich, er hat die Erlaubnis des Besitzers)

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Raptor
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WIN 98 / WIN XP prof.
D 5 St. / D 3 prof.
BeitragVerfasst: Mi 19.02.03 20:43 
Hey was ist denn, wenn ich mein Programm mit Delphi Personal schreibe, und bei einem Bekannten mit Delphi Prof. Compiliere ???????

Ist das dann erlaubt ?????

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Semper aliquid haeret RAPTOR
hansa
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BeitragVerfasst: Mi 19.02.03 21:39 
Hi,

ja, was ist dann :?: :?: Habe das Thema schon oft gesehen und wollte mal auf diese Problematik hinweisen. Wenn Dein Bekannter es auch verkauft, kann keiner was machen. Aber auch Du nicht :!: :!: Denn das Copyright müßte zwangsläufig bei ihm liegen, wobei wir wieder beim Thema wären. Oder Du mußt einen wasserdichten (Notar oder so) Vertrag mit ihm machen, der mehr kosten würde, als die Pro-Version. Kriegst Du Ärger mit dem darfst Du Dein eigenes Programm nicht mal mehr verkaufen. Denn es ist ja dann durch Dein Einverständnis zu seinem geistigen Eigentum geworden. Wie könnt Ihr nur so leichtsinnig sein?

Wenn Borland von so etwas Wind bekommt, dann kostet das mindestens das 4-fache der Enterprise.

Und, nicht zu vergessen, wenn er die Einnahmen an Dich "weiterleitet" muß er sie versteuern. Das sind Zusatzeinkünfte.

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Hansa
Andreas Pfau Threadstarter
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BeitragVerfasst: Do 20.02.03 11:11 
Noch 'ne kleine Frage zum Urheberrecht... wenn ich mir jetzt einen Quelltext angucke, verstehe, und daraus einen völlig neuen Quelltext schreibe, der das gleiche (oder ähnliches) mache, und auf dem gleichen Prinzip basiert... verletze ich dann Urheberrecht? Ich meine jetzt z.B. wenn ich mit TDump ein Prog anschaue, sehe, der importiert das und das, mir dann ein Licht aufgeht, und ich daraus was neues Forme... wäre das legal?
bis11
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Apple Mac OSX 10.11

BeitragVerfasst: Mi 26.02.03 23:31 
Ich habe dazu auch mal eine Frage, wenn ich jetzt ein Programm für eine Firma schreibe, dann darf ich ja mein Copyright unter den Sourcode stellen, da es je mein geistiges Eigentum ist oder sehe ich das verkehrt ? Und was ist mit dem Sourceode, darf ich daraus Fragmente oder einzelne Proceduren wieder in andere Programme übernehmen (z.B. Suchprocedure) oder brauche ich da wieder das Einverständnis der Firma für die ich es programmiert habe.

Noch als Bemerkung, ich arbeite daran als Freiberufler.
hansa
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BeitragVerfasst: Do 27.02.03 00:01 
bis11 hat folgendes geschrieben:
Und was ist mit dem Sourceode, darf ich daraus Fragmente oder einzelne Proceduren wieder in andere Programme übernehmen ... brauche ich da wieder das Einverständnis der Firma für die ich es programmiert habe?...


Ja, das ist halt eine gewisse Grauzone. Bringst Du eine Prozedur, die anzeigt 1+1=2, dann wird wohl nichts passieren. Aber wenn Du eine Prozedur bringst, die eine SQl-Abfrage konkret auf die Daten ausführt und von mir noch individuell angepaßt wird, ja dann wirds kompliziert. Da würde ich mir ein Hintertürchen auflassen. Schreib doch einfach "Copyright (source) by bis11",paßt zum Thema.

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Hansa
bis11
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Apple Mac OSX 10.11

BeitragVerfasst: Do 27.02.03 00:23 
hansa hat folgendes geschrieben:
Schreib doch einfach "Copyright (source) by bis11",paßt zum Thema.

Also nur noch mal für mich zum Verständnis. Ich habe zum Beispiel eine Suchroutine entwickelt in einem Programm, die sehr effizient ist. Wenn ich jetzt in das Programm reinschreibe Copyright (source) by bis11 kann ich diese gleiche Suchroutine wieder für ein anderes Projekt benutzen, sehe ich das richtig ?

Sorry, ich verstehe das nicht immer gleich. :oops:
hansa
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BeitragVerfasst: Do 27.02.03 00:38 
Zitat:
... Ich habe zum Beispiel eine Suchroutine entwickelt in einem Programm, die sehr effizient ist...
Ist die von Dir alleine, sehe ich kein Problem. Verwendest Du fremde Kompos oder so, tja, da beginnt dann wieder die Grauzone. Bei einem Auftragsprojekt für jemand anders würde ich mich darauf nicht einlassen.

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Hansa
RichMan
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BeitragVerfasst: Do 27.02.03 16:51 
Andi1982 hat folgendes geschrieben:
Ein Freund von mir hat das bei nem Spiel von Maxis mal gelesen, da stand dann 1992 - 1994 und hat gemeint dass man es seit 1995 kopieren kann so oft man will weil ihr Copyright ja abgelaufen ist. Kennt sich da einer aus? Ich glaub nämlich net dass des stimmt!
Das Werk bzw. hier Programm ist bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt, sofern man in seinem Testament keinen anderen mit den Rechten bedenkt. Von "Ablaufen" kann also keine Rede sein.

@Andreas Pfau
Das Decomplilieren zu anderen Zwecken ist nur erlaubt, wenn es für die Beschaffung von interoperabilitätsrelevanten Informationen geschieht - und selbst dass nur in sehr engen Schranken (-> §69e UrhG). Kurz: Du darfst ein Programm grundsätzlich gar nicht dekomplieren, von einer Weiterverwendung des Codes (auch zu "Verständniszwecken") ganz zu schweigen... Damit verletzt du die Rechte desjenigen, der sich u.U. lange Gedanken über die Lösung des Problems gemacht hat... Dazu muss man sich auch vor Augen führen, dass bereits das Entwurfsmaterial des Programmes geschützt ist!
a
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D5 Entp
BeitragVerfasst: Do 27.02.03 17:15 
@bis11: Die Beantwortung der Frage hängt vollständig von Deinem Vertrag ab. Im Vertrag ist festgehalten, ob es eine Exklusiv-Entwicklung ist, wer das Copyright hat, etc. Unter Umständen darfst Du nicht einmal Dein Copyright in die Sources setzen.

Erhält Dein Kunde die Source Codes, oder lediglich die Kompilate? Sobald er die Source Codes erhält bist Du eigentlich schon machtlos, ausser es ist anders im Vertrag,...
Andreas Pfau Threadstarter
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BeitragVerfasst: Do 27.02.03 17:18 
OK, Danke, @RichMan!
bis11
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Apple Mac OSX 10.11

BeitragVerfasst: Do 27.02.03 21:09 
@a

Solange der Kunde nichts anderes verlangt, nur die Kompilate (das Setup-Programm). Ist das der Fall, kann ich ja sagen Copyright (source) by bis11 oder nicht. Trifft dieser Fall nicht zu, hängt es vom Vertrag ab, sehe ich das so richtig ?

Was ist aber mit Code-Schnipsel, die ich mir als einfache Textdateien gespeichert habe ? Ich verwende viele einzelne Routinen aus dem Programm B oder C oder D für das Programm A, was ist damit ? Ich hoffe das heißt, ich muß nicht jedesmal das Rad zweimal erfinden oder ?
FriFra
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BeitragVerfasst: Mo 03.03.03 15:37 
Du kannst Dich vertraglich absichern. Ich sichere mir immer ein Recht einzelne Ideen und Codeabschnitte auch in späteren Projekten verwenden zu dürfen.
Der Kunde kann zwar mit dem kompletten sourcecode machen was er will (sofern er ihm vertraglich zusteht), jedoch hat er eben kein Exklusivrecht, so dass ich später von dem einmal erfundenem "Rad" profitieren kann.
Da ich das grundsätzlich so mache, profitieren am ende alle von der daraus resultierenden Zeitersparniss bei späteren Projekten.

Aber das macht doch im Prinzip jeder so. Es kann mir doch im Ernst keiner weismachen, dass er für ein und das selbe Problem jedes mal erneut von vorn beginnt?
Für Viele Probleme ergibt sich ohnehin auch beim redesign ein nahezu identischer Sourcecode... das ergibt sich automatich duch den eigenen Programmierstiel (variablennamen, Formatierungen etc.).