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NoEon
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win9x, win 2000, win xp, linux 8.0

BeitragVerfasst: Mi 12.03.03 11:26 
Hallo alle zusammen,

mal ne ganz andere Frage;
ich habe meine Software "fertig" gestellt. Mein Chef hat gesagt das diese Software nun auch mit auf unsere Promotion CD kann. D.h. Sie wird veröffentlicht. Was heisst das nun für die Fa. bzw für mich der ja diese Software geschreiben hat. Muss ich bestimmt Dokumente mit einfügen oder auf was hinweisen... wie geht das den nun genau? Wer kann mir da helfen?
Danke mal!

NoEon :idea:
neojones
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BeitragVerfasst: Mi 12.03.03 13:26 
Moin!

Allgemein zu den Nutzungsbedingungen: Wenn Du Angestellter bist, dann hat das Nutzungsrecht an der Software ausschließlich Dein Arbeitgeber, ausser Du hast etwas anderes schriftlich vereinbart. Du trittst als Arbeitnehmer Deine komplette Leistung an den AG ab.

Der Software sollten generell die Lizenzbedingungen beiliegen. Und zwar sowoahl schriflich auf der CD-ROM als auch schriftlich im Setup (Hier wichtig: Die Bedingungen MÜSSEN ausdruckbar sein!). In den Lizenzbedingungen kannst Du eigentlich alles regeln, was gemäß geltender Gesetze möglich ist. Wichtig ist jedoch: Es darf keine unerwartete Klausel gemäß AGBG enthalten sein, wenn Deine Software von Privatpersonen oder Angestellten von Firmen benutzt wird (Ist die Software nur bei Selbständigen Geschäftsführeren bzw. Inhabern im Einsatz, wäre das theoretisch möglich!).

Viele Grüße,

Matthias

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Ha! Es compiliert! Wir können ausliefern!