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Danny87
      
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Verfasst: Mi 27.09.06 13:06
Hi Leute,
eben ist ein brief vom kreiswehrersatzamt gekommen..."Musterung sowie Eignungsuntersuchung und Eignungsfeststellung (EUF)".
Alles klar....ich werde also am 27.10.2006 gemustert...
um meine momentanen gefühle kurz zu beschreiben: angst, panik, übelkeit, zittern.
Ich DARF einfach nicht geeignet sein.
Das hat folgenden Grund:
Ich habe die Chance über ein Praktikum an eine Ausbildungsstelle zu kommen.
Wenn ich aber 9 Monate wehrpflicht machen muss, dann wird aus dem praktikum nix und somit is auch die lehrstelle futsch.
ich war bereits ein ganzes jahr arbeitslos. warum haben die sich nicht da gemeldet?
aber egal.
Ich will unbedingt dieses praktikum machen, damit ich eine lehrstelle bekomme.
so weit ich weiss, muss man, wenn man durchfällt, gar nix machen - auch keinen zivildienst.
dann könnte ich das praktikum machen
meine frage an euch...
wenn das jemand weiss: wie kann ich durch die musterung, eignungsuntersuchung und die eignungsfeststellung durchfallen?
vielen vielen dank schon mal im voraus!
gruss
daniel
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Miri
      
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Verfasst: Mi 27.09.06 13:13
Hmm...
ich würd da einfach mal hin anrufen oder so, und die über deine Situation informieren.
Ich weiß zumindest, dass mein Bruder irgendwie so drum herum gekommen ist (hatte gerade ne Ausbildung angefangen, glaub ich).
_________________ Anonymes Eckenkind
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Danny87 
      
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Verfasst: Mi 27.09.06 13:16
wenn man schon ne ausbildungsstelle hat is das leider was anderes
ich hab ja NOCH keine ausbildungsstelle. ich hab lediglich die chance über das praktikum an eine zu kommen.
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Miri
      
Beiträge: 657
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Verfasst: Mi 27.09.06 13:24
und diese CHANCE würden sie dir nehmen...
fragen kostet doch nix...
ansonsten kenn ich mich mit sowas nich aus 
_________________ Anonymes Eckenkind
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Robert.Wachtel
      
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Verfasst: Mi 27.09.06 13:25
Danny87 hat folgendes geschrieben: | [...] Ich habe die Chance über ein Praktikum an eine Ausbildungsstelle zu kommen.
Wenn ich aber 9 Monate wehrpflicht machen muss, dann wird aus dem praktikum nix und somit is auch die lehrstelle futsch. [...] |
Schriftlich zugesichert? Dann hilft Dir vielleicht das Wehrpflichtgesetz www.wehrpflichtrecht.de/normen/wpflg.html § 12 Abs. 4.3
Zitat: | [...] (4) Vom Wehrdienst soll ein Wehrpflichtiger auf Antrag zurückgestellt werden, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Eine solche liegt in der Regel vor, [...]
3. wenn die Einberufung des Wehrpflichtigen [...]
die Aufnahme einer rechtsverbindlich zugesagten oder vertraglich gesicherten Berufsausbildung verhindern würde. |
Zitat: | ich war bereits ein ganzes jahr arbeitslos. warum haben die sich nicht da gemeldet? |
Da hättest Du vielleicht von Dir aus einen Antrag auf vorgezogene Musterung stellen müssen.
Ansonsten fällst Du natürlich durch die Musterung, wenn schwerwiegende Erkrankungen einen Dienst unmöglich machen.
Notfalls würde ich mich auch mit einem Rechtsanwalt beraten, welche Möglichkeiten zumindest eines Aufschubs es geben könnte. Dies würde ich schnellstmöglich machen.
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Luckie
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Verfasst: Mi 27.09.06 13:32
Alles was unter zwei gemuster wird, wird wahrscheinlich eh nicht genommen. Hast du irgendwelche Behinderungen, körperlichen Gebrechen, Allergie? Wenn ja, lass dir das vom Arzt testieren und leg denen das bei der Musterung vor. Und selbst wenn du mit zwei gemustert wirst, wirst du ja nicht gleich am nächsten Tag gezogen. Solltest du zum Eintrittstermin eine feste Ausbildungsstelle haben, wirst du zurückgesetzt und musst deinen Wehrdienst erst nach der Ausbildung anterten - oder auch nicht, wenn sie dich nicht mehr brauchen. Und sehe es mal so, solltest du die Ausblidungstelle nicht bekommen, hast du 9 Monate einen Arbeitgeber und kannst dich währenddessen um eine weitere Ausbildungsstelle kümmern. Eventuell wirst du soagr zu Vorstellungsgesprächen freigestellt und musst keinen Urlaub nehmen. Auch kannst du die Zeit beim Bund nutzen die zu qualifizieren. Solltest du eien KFZ-Mechaniker Lehre machen wollen und du warst bei der Instandsetzung hast du gute Chancen auf einen Ausbildungsplatz. das gleiche gilt natürlich auch für andere Berufe.
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jasocul
      
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Verfasst: Mi 27.09.06 13:33
@Danny87:
Um die Musterung kommst Du sowieso nicht herum. Die bedeutet ja noch nicht, dass Du eingezogen wirst.
Lass Dir das schriftlich von dem Betrieb des Praktikumplatzes bestätigen. Damit gehst Du dann zum KWEA. Das sind normalerweise keine Unmenschen. Meines Wissens müssen die auf solche Situationen auch Rücksicht nehmen. (Gerade gesehen, dass Robert da sogar den Paragraphen kennt).
Ich konnte damals aus familiären Gründen und später aus beruflichen Gründen nicht mehr eingezogen werden.
Wenn Du eingezogen wirst, kannst Du immer noch Einspruch einlegen. Wenn Du das geschickt machst, kannst Du denen da gehörig mit auf die Nerven gehen, bis die keinen Bock mehr haben.
Ein bekannter von mir brauchte nach dem 4. Einspruch nicht mehr hin. 
Zuletzt bearbeitet von jasocul am Mi 27.09.06 13:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Robert.Wachtel
      
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Verfasst: Mi 27.09.06 13:34
Luckie hat folgendes geschrieben: | [viel richtiges] |
Das ganz kombiniert mit einer evtl. Verschiebung der Musterung ([blablabla] zu kurzfristig, lange geplanter Urlaub [blablabla]) könnte tatsächlich Luft verschaffen, bis die Entscheidung über den Ausbildungsplatz endgültig getroffen ist...
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Allesquarks
      
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Verfasst: Mi 27.09.06 13:48
Wenn das Ding nicht mit nem Einschreiben/Rückschein gekommen ist hast du das Schreiben praktisch noch gar nicht.  Also mit der Bürokratie in Deutschland kommt man zwar nicht unbedingt drumherum aber man schafft es auf jeden Fall das um neun Monate zu verschieben.
Gott sind wir krank!
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Horschdware
      
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Verfasst: Mi 27.09.06 13:57
Wenn du eine leicht besondere Krankheit o.ä. hast musst du unter Umständen noch nicht einmal zu Musterung.
War bei mir so. Das ganze wurde brieflich geregelt. Die Mustermänner haben von mir nen Brief bekommen mit (extra schön dramatischer) Bescheinigung
meines Arztes, dass ich einige recht seltene und Interessante Sachen habe und dass ich daher total untauglich bin. Im Antwortschreiben kam dann quasi die Reaktion Marke "Oh Mein Gott, lassen Sie uns in Ruhe - btw: wieso leben Sie überhaupt noch?". ^^
Danach wollte von dem Verein nie wieder jemand etwas von mir wissen *g*
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Danny87 
      
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Verfasst: Mi 27.09.06 14:21
zum arzt gehn kann ich leider nicht
bin momentan nicht krankenversichert
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Robert.Wachtel
      
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Verfasst: Mi 27.09.06 14:33
Danny87 hat folgendes geschrieben: | zum arzt gehn kann ich leider nicht
bin momentan nicht krankenversichert |
Mal ganz abgesehen davon, dass ich diesen Zustand allerschnellstens ändern würde, dürfte eine Beratung beim Hausarzt Deines geringsten Misstrauens als Privatpatient weit unter 50,- Euro kosten (vorher fragen).
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jasocul
      
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Verfasst: Mi 27.09.06 14:44
Danny87 hat folgendes geschrieben: | zum arzt gehn kann ich leider nicht
bin momentan nicht krankenversichert |
Geht das überhaupt? Du hast doch weiter oben geschrieben, dass Du arbeitslos warst. Dadurch müsstest Du zwangsläufig krankenversichert sein. Alles andere ist imo unzulässig.
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Jetstream
      
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Verfasst: Mi 27.09.06 14:57
Wenn du schwer bekifft in den Untersuchungsraum kommst, kriegst du mindestens Tauglichkeitsstufe drei, wenn nicht sogar fünf.
_________________ Die folgenden Klangbeispiele sind Ergänzungen zum methodischen Aufbau der Textbeilage und dürfen nicht losgelöst von dieser behandelt werden.
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Danny87 
      
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Verfasst: Mi 27.09.06 15:03
Jetstream hat folgendes geschrieben: | Wenn du schwer bekifft in den Untersuchungsraum kommst, kriegst du mindestens Tauglichkeitsstufe drei, wenn nicht sogar fünf. |
oder muss in nem halben jahr wieder antanzen...
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Karlson
      
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Verfasst: Mi 27.09.06 15:58
Jetstream hat folgendes geschrieben: | Wenn du schwer bekifft in den Untersuchungsraum kommst, kriegst du mindestens Tauglichkeitsstufe drei, wenn nicht sogar fünf. |
Das ist ein weitverbreiteter Trivialmythos im Zusammenhang mit der Musterung
Es gibt Musterungsärzte die dich dann tatsächlich ausmustern, mittlerweile ist die wahrscheinlichkeit aber höher das du gerade dann als tauglich gemustert wirst. Und zwar mit der einfachen Begründung: "Bei der Bundeswehr gibt es für solche Kandidaten regelmäßige Drogentests, und wenn Sie meinen auch bei der Bundeswehr noch kiffen zu müssen übergeben wir das ganz schnell der Polizei und schmeissen Sie raus". Von der Bundeswehr rausgeschmissen zu werden klingt momentan wohl genau nach dem was die meisten wollen. Das Problem nur ist, dass eine unehrenhafte Entlassung aus der Wehrpflicht noch beschissener im Führungszeugnis aussieht als eine Anzeige wegen Drogenmissbrauch und Körperverletzung und sonst noch was. Wer will schon einen Angestellten der es nicht mal bei der Bundeswehr schafft sich zu benehmen?
Nene, von irgendwelchen Drogenplänen kann ich dir nur abraten.
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Danny87 
      
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Verfasst: Mi 27.09.06 16:24
mit drogen hab ich ohnehin nichts am hut. ab und zu mal ein bier, okay, aber das wars dann auch.
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Tilo
      
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Rad2007
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Verfasst: Mi 27.09.06 16:44
Mein Rat: Lass eine kleine OP machen.
Ich hatte zwei Wochen vor der Einberufung eine Zehnagelverkleinerung. Das war der BW aber noch nicht lange genung her. Nach 19 Tagen BW wurde ich für 6 Monate zurückgestellt. Durch den operationsstress hat der Nagel nun eine starke Schwachstelle, so dass bei einer Musterung im Dezember wohl keine Tauglichkeit besteht.
War bei mir nicht geplant und etwas brutal aber falls DU irgendwas hast anfang die Behandlung so an, das die Heilungsphase in den möglichen Wehrdienst hinreicht.
Ein Zimmerkamerad durfte nach Hause, weil er eine Krone braucht, was sein Zahnarzt schon längst gesagt hat. Allgemein gilt: Die BW will kein Geld für Behandlungskosten ausgeben, deren Ursache nicht in der Wehrzeit liegt.
Lange Rede kurzer Sinn:
Mach Dich ungeeignet/unbequem für die Bundeswehr.
(Nachweisliche geistige Störung hilft)
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cuejo
      
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Verfasst: Mi 27.09.06 17:44
btw: Weiß jemand wie lange man mit dem Verweigerungsschreiben warten kann? Vielleicht werde ich ja in der Musterung für untauglich erklärt und müsste dann nicht einmal eine schreiben  Oder ist das dann zu spät? Wann wollen die einen nach der Musterung eigentlich einziehen?
_________________ Computer sind dumm, aber fleißig. Deshalb arbeite ich so gerne damit.
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tommie-lie
      
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Verfasst: Mi 27.09.06 18:35
cuejo hat folgendes geschrieben: | btw: Weiß jemand wie lange man mit dem Verweigerungsschreiben warten kann? |
Du kannst jederzeit einen KDV-Antrag stellen, auch während und sogar nach deinem Grundwehrdienst (dann entsprechend ein Ausfall aus der Wehrüberwachung).
cuejo hat folgendes geschrieben: | Wann wollen die einen nach der Musterung eigentlich einziehen? |
Frühestens 4 Wochen vor einem rechtsgültigen Musterungsbescheid. Bei Rechtsmittelverzicht *kann* es passieren, daß du den Musterungsbescheid sofort erhältst, dann kannst du im nächsten Quartalsbeginn (2.1.) bereits eingezogen werden. Ansonsten hast du ab Poststempel eines jeden Briefes (nicht Einschreiben) eine Frist von 3 Tage ab Poststempel (inklusive), bis dich der Brief offiziell erreicht, auch wenn die Post i.d.R. binnen zwei Tagen zustellt. Wenn du den Brief bekommst und der wurde am Vortag abgeschickt, hast du also noch einen Tag Zeit, einen KDV-Antrag einzureichen (da das gleiche umgekehrt gilt musst du dies persönlich beim KWEA machen, sonst kommt dein KDV ebenfalls erst 72 Stunden später an und somit nach dem Musterungsbescheid), der dann aufschiebende Wirkung hat. AFAIK sind Einsprüche gegen den Musterungsbescheid immer aufschiebend, es sei denn die Musterung ist zur sofortigen Vollziehung ausgeschrieben (Dauerladung), aber hier bin ich mir nicht sicher, entsprechende Gesetzestexte existieren, die kannst du lesen. Mit ein wenig Menschenkenntnis kriegt man während der Musterung raus, wie es mit der eigenen Gesundheit bestellt ist und kann dementsprechend entscheiden, ob man am nächsten Tag einen KDV-Antrag schreibt (die Begründung kann nachgereicht werden), oder ob man es sein lässt und auf seinen (Aus-)Musterungsbescheid wartet.
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