Autor |
Beitrag |
Hochhaus
      
Beiträge: 662
Erhaltene Danke: 8
Windows 7
Delphi XE2
|
Verfasst: Sa 19.10.13 10:58
Hallo allerseits !
macht man sich strafbar, wenn man ein Proggi schreibt, das kopiergeschützte CD's/DVD's kopiert ?
Danke für jede Antwort !
Hochhaus
|
|
jasocul
      
Beiträge: 6385
Erhaltene Danke: 146
Windows 7 + Windows 10
Sydney Prof + CE
|
Verfasst: Sa 19.10.13 11:11
Ich bin zwar kein Jurist, aber soweit ich weiß, darf man solche Programme entwickeln. Nur der Einsatz ist strafbar. OK, das sind Spitzfindigkeiten, aber so sieht die Juristenwelt aus.
Grundsätzlich gilt aber, dass das Umgehen eines Kopierschutzes unzulässig ist, soweit ich informiert bin.
Für diesen Beitrag haben gedankt: Hochhaus
|
|
ChrisCross
      
Beiträge: 124
Erhaltene Danke: 12
Windows 10 64 bit
Delphi XE6 Starter
|
Verfasst: Sa 19.10.13 11:14
Das Umgehen eines Kopierschutzes ist immer illegal. Doch es gibt da noch die Grauzone Sicherungskopie für den eigenen Gebrauch. 
Für diesen Beitrag haben gedankt: Hochhaus
|
|
papa69
      
Beiträge: 79
Erhaltene Danke: 23
Win 10, Ubuntu
C#, Java, C
|
Verfasst: Sa 19.10.13 11:17
...eine "Grauzone" ist das nicht; das ist erlaubt (sofern man es wirklich NUR für den EIGENGEBRAUCH macht...
_________________ Daniel Bauer
... fatal ist nur, wenn sich das Licht am Ende des Tunnels als entgegenkommender ICE entpuppt ...
Für diesen Beitrag haben gedankt: Hochhaus
|
|
Troubadix
      
Beiträge: 28
Erhaltene Danke: 9
WIN 7
C# (VS2010 Express)
|
Verfasst: Sa 19.10.13 11:45
Soweit ich weiß darf man auch für Sicherheitskopien den Kopierschutz nicht aushebeln oder umgehen oder gar entfernen.
Wenn Du eine DVD/CD kopieren kannst ohne den Kopierschutz zu umgehen (oder die DVD/CD keinen hat) ist das für den Eigenbedarf legal.
Ein Programm zu entwickeln was eine DVD oder CD auf illegale weise kopieren könnte sollte legal sein. Du darfst es nur nicht ausprobieren/testen weil du dazu ja einen Kopierschutz umgehen müsstest. Du bekommst also nie eine stabile Version zusammen.
Gruß
Troubadix
Für diesen Beitrag haben gedankt: Hochhaus
|
|
Ralf Jansen
      
Beiträge: 4697
Erhaltene Danke: 989
VS2010 Pro, VS2012 Pro, VS2013 Pro, VS2015 Pro, Delphi 7 Pro
|
Verfasst: Sa 19.10.13 11:56
Man darf einen ~wirksamen~ Kopierschutz nicht umgehen auch nicht zum erstellen einer Privatkopie auch wenn du das Recht auf eine Privatkopie hast  Das die Wortwahl im Urheberrecht und der Rechtekonflikt offensichtlich total dämlich und paradox sind hat aber meines Wissens nach noch nicht zu einer verlässlichen Klärung geführt. Grauer geht es fast nicht  Solange das keiner bis zum bitteren Ende durchklagt wird das wohl auch grau bleiben. Vielleicht hat ja der Threadertsteller Lust dazu.
Für diesen Beitrag haben gedankt: Hochhaus
|
|
Perlsau
Ehemaliges Mitglied
Erhaltene Danke: 1
|
Verfasst: Sa 19.10.13 12:07
Hochhaus hat folgendes geschrieben : | Macht man sich strafbar, wenn man ein Proggi schreibt, das kopiergeschützte CD's/DVD's kopiert ? |
In der PC-Welt stand kürzlich ein Artikel darüber. Auszug: "Das Umgehen von Kopierschutz ohne Zustimmung des Rechtsinhabers wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft (§108 b UrhG). Dieselbe Strafe droht für gewerbliche Herstellung, Einführung, Verbreitung, Verkauf oder Vermietung von Umgehungsprogrammen. Wird der Kopierschutz ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch - für höchstens sieben Personen im engsten Familien- oder Freundeskreis - umgangen, gibt es keine Strafe. Nach BGH-Urteil dürfen aber auch Privatpersonen keine Programme zum Knacken des Kopierschutzes zum Kauf anbieten."
Google bietet zahlreiche Suchresultate zum Thema DVD+Kopierschutz+umgehen.
Mein Fazit: Wenn du das zu Hause für dich privat machst, wird man dir wohl kaum was können, denn außer dir bekommt es ja keiner mit. Nur öffentlich verbreiten solltest du deine Software dann doch lieber nicht, also nicht auf deiner Homepage zum Download anbieten und auch nicht bei diversen Shareware-Providern vermarkten. Davon abgesehen gibt es offenbar schon etliche dieser Tools.
Für diesen Beitrag haben gedankt: Hochhaus
|
|
jaenicke
      
Beiträge: 19231
Erhaltene Danke: 1734
W11 x64 (Chrome, Edge)
Delphi 11 Pro, Oxygene, C# (VS 2022), JS/HTML, Java (NB), PHP, Lazarus
|
Verfasst: Sa 19.10.13 12:27
Der Besitz solcher Tools ist nicht strafbar, die Anwendung ggf. schon und die Verbreitung so gut wie immer.
Das ist bei Hackertools, z.B. zum Ausspähen von Daten, aber anders. Selbst deren Besitz ist bereits unter Umständen strafbar, auch wenn man sie nie benutzt hat.
Für diesen Beitrag haben gedankt: Hochhaus
|
|
Tilo
      
Beiträge: 1098
Erhaltene Danke: 13
Win7 geg. WInXP oder sogar Win98
Rad2007
|
Verfasst: So 20.10.13 12:18
Ralf Jansen hat folgendes geschrieben : | Man darf einen ~wirksamen~ Kopierschutz nicht umgehen auch nicht zum erstellen einer Privatkopie auch wenn du das Recht auf eine Privatkopie hast Das die Wortwahl im Urheberrecht und der Rechtekonflikt offensichtlich total dämlich und paradox sind hat aber meines Wissens nach noch nicht zu einer verlässlichen Klärung geführt. |
Ich finde den Begriff "wirksamer Koperschutz" recht lustig, denn ALLES was abspielbar ist kann kopiert werden und wenn es eine "Live"kopie ist. Der einzig wirksame Kopierschutz ist ein wirksamer Anspielschutz. Hab mindestens 3 orignale Musik CDs die sich auf neueren Wiedergabegeräten wie zerkratze Schallplatten anhören.
Bin auch der Auffasung, dass für eine Privatkopie ein Kopierschutz umgangen werden darf. Wichtig ist nur bei WEitergabe des Originals alle Kopie mitzugeben oder zu vernichten. (Interessant wäre im dem Bezug: Diebstahl des Originals -> man müsste dann die Kopien vernichten wenn kein Aussicht darauf besteht das Original wiederzuerlangen).
Für diesen Beitrag haben gedankt: Hochhaus
|
|
FinnO
      
Beiträge: 1329
Erhaltene Danke: 123
Mac OSX, Arch
TypeScript (Webstorm), Kotlin, Clojure (IDEA), Golang (VSCode)
|
Verfasst: So 20.10.13 12:35
Für diesen Beitrag haben gedankt: Hochhaus
|
|
Delphi-Laie
      
Beiträge: 1600
Erhaltene Danke: 232
Delphi 2 - RAD-Studio 10.1 Berlin
|
Verfasst: Mo 21.10.13 18:35
ChrisCross hat folgendes geschrieben : | Das Umgehen eines Kopierschutzes ist immer illegal. |
Soweit mir bekannt, muß der "Kopierschutz" "wirksam" sein. Der logische Pferdefuß dabei ist, daß ein umgehbarer "Kopierschutz" eben nicht wirksam ist.
Solch einen unlogischen Humbug gießen BRD-Parlamentarierer in Paragraphen (=verabschieden es als Gesetz) und genehmigen sich als Dankeschön für ihren Pfusch/Ausschuß noch überfette Diäten. Aber das ist ein anderes Thema.
Apropos "Kopierschutz". Das ist Orwellscher Neusprech, von denjenigen gezielt und bewußt in Umlauf gebracht, die an diesem "Schutz" interessiert sind. Bekanntlich kann man ja auch mit der Sprache das Denken beeinflussen, ja manipulieren, und es gelingt auch hier: Dieser Euphemismus wird von fast allen gedankenlos benutzt. Aus Sicht der Konsumenten wäre natürlich "Kopiersperre" ein wesentlich treffenderes Wort.
Und gerade einen kopier"geschützten"/-gesperrten Datenträger dürfte man - wiederum die Logik oder einfach nur den gesunden Menschenverstand anwendend - erst recht völlig legal kopieren, denn er ist ja davor "geschützt" / gesperrt. Verböte man dies, so wäre das das (implizite) Eingeständnis, daß diese(r) "Schutz" / Sperre eben keinen Pfifferling wert ist.
Und noch ein Einwand: Beim Kopieren passiert überhaupt nichts mit dem Original, also ist das "Schützen" / Sperren desselben auch unter diesem Aspekt Humbug. Man kann ihn höchstens gegen das (Aus-)Lesen sperren, aber das wäre ja unsinnig.
Zuletzt bearbeitet von Delphi-Laie am Mi 23.10.13 17:23, insgesamt 1-mal bearbeitet
Für diesen Beitrag haben gedankt: Hochhaus
|
|
jaenicke
      
Beiträge: 19231
Erhaltene Danke: 1734
W11 x64 (Chrome, Edge)
Delphi 11 Pro, Oxygene, C# (VS 2022), JS/HTML, Java (NB), PHP, Lazarus
|
Verfasst: Di 22.10.13 09:22
Delphi-Laie hat folgendes geschrieben : | Soweit mir bekannt, muß der "Kopierschutz" "wirksam" sein. Der logische Pferdefuß dabei ist, daß ein umgehbarer "Kopierschutz" eben nicht wirksam ist. |
Wirksam ist ein dehnbarer Begriff. Eine Wirkung hat ein Kopierschutz schon, denn wenn es diese Hürde gibt, werden weniger sich Wege suchen diesen zu umgehen. Wie hoch der Prozentsatz ist, darüber brauchen wir nicht spekulieren, aber das ist auch egal. Der Effekt ist auf jeden Fall da, egal wie stark, dazu brauche ich mich nur im Freundes- und Bekanntenkreis umschauen.
Und durch diese Wirkung ist eine gewisse Wirksamkeit gegeben. Denn wirksam heißt erst einmal ja nicht absolut wirksam (sprich niemand kann den Kopierschutz umgehen), sondern nur, dass eine Wirkung eintritt. Ab wann man dann juristisch von wirksam spricht, das ist genau der Knackpunkt an der Diskussion, aber nicht eindeutig.
Für diesen Beitrag haben gedankt: Hochhaus
|
|
Gerd Kayser
      
Beiträge: 632
Erhaltene Danke: 121
Win 7 32-bit
Delphi 2006/XE
|
Verfasst: Di 22.10.13 17:02
Delphi-Laie hat folgendes geschrieben : | Soweit mir bekannt, muß der "Kopierschutz" "wirksam" sein. Der logische Pferdefuß dabei ist, daß ein umgehbarer "Kopierschutz" eben nicht wirksam ist. |
Das erscheint nur deshalb unlogisch, weil hier Äpfel mit Birnen verglichen werden. Was der Gesetzgeber unter technischen Maßnahmen und deren Wirksamkeit als Kopierschutz versteht, hat er im § 95a (2) des Urheberrechtsgesetz definiert (Legaldefinition). Mit Wirksamkeit ist hier also keineswegs eine Art Erfolgsquote bei der Verhinderung von Kopieraktionen gemeint.
Ein Kopierschutz im Sinne dieses Gesetzes ist alleine schon deshalb wirksam, weil er vorhanden ist. Das gilt selbst dann, wenn der Kopierschutz so simpel gestaltet ist, dass ihn sogar meine mitunter recht dämliche Schäferhündin aushebeln könnte.
Quellen:
dejure.org/gesetze/UrhG/95a.html
www.rechtsfokus.de/k...utz-und-urheberrecht
Für diesen Beitrag haben gedankt: Hochhaus
|
|
Ralf Jansen
      
Beiträge: 4697
Erhaltene Danke: 989
VS2010 Pro, VS2012 Pro, VS2013 Pro, VS2015 Pro, Delphi 7 Pro
|
Verfasst: Di 22.10.13 17:12
Zitat: | Ein Kopierschutz im Sinne dieses Gesetzes ist alleine schon deshalb wirksam, weil er vorhanden ist |
Also wenn du das aus dem Gesetztestext herausgelesen hast bin ich echt beeindruckt.
Ich denke du hast das was das Gesetz erreichen will richtig wiedergegeben aber den ~erklärenden~ Satz aus dem Gesetz hab ich jetzt ein paar mal gelesen und er bleibt einfach verquaster Unfug.
Nüchtern kann man glaube ich sowas weder schreiben noch verstehen.
Zitat: | Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch Sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen, nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechteinhaber durch eine Zugangskontrolle ein Schutzmechanismus, wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzzieles sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird. |
|
|
Delphi-Laie
      
Beiträge: 1600
Erhaltene Danke: 232
Delphi 2 - RAD-Studio 10.1 Berlin
|
Verfasst: Mi 23.10.13 16:52
Gerd Kayser hat folgendes geschrieben : | Delphi-Laie hat folgendes geschrieben : | Soweit mir bekannt, muß der "Kopierschutz" "wirksam" sein. Der logische Pferdefuß dabei ist, daß ein umgehbarer "Kopierschutz" eben nicht wirksam ist. |
Das erscheint nur deshalb unlogisch, weil hier Äpfel mit Birnen verglichen werden. |
Was soll den der abgedroschene Spruch?
Seit wann darf man Äpfel nicht mit Birnen vergleichen?
Muß man sogar, wenn man zu der Erkenntnis gelangen möchte - und wird - daß diese viele Unterschiede, aber auch Gemeinsamkeiten haben.
Gerd Kayser hat folgendes geschrieben : | Ein Kopierschutz im Sinne dieses Gesetzes ist alleine schon deshalb wirksam, weil er vorhanden ist. |
Das ist natürlich Unfug, denn dann wäre das Wörtchen "wirksam" überflüssig (nur "vorhanden" wäre noch überflüssiger). Doch es wurde in das Gesetz aufgenommen, also muß man damit etwas bezweckt haben.
|
|
Delphi-Laie
      
Beiträge: 1600
Erhaltene Danke: 232
Delphi 2 - RAD-Studio 10.1 Berlin
|
Verfasst: Mi 23.10.13 17:26
|
|
Troubadix
      
Beiträge: 28
Erhaltene Danke: 9
WIN 7
C# (VS2010 Express)
|
Verfasst: Do 24.10.13 00:47
Delphi-Laie hat folgendes geschrieben : |
Ist eine einfach mitkopierbare Hürde, die dieses Kopieren ja "eigentlich" verhindern soll, eine Hürde (die diese Bezeichnung auch verdient)? |
Ganz klares nein. Diese Kopie ist sogar legal, da der Kopierschutz ja nicht umgangen oder entfernt wurde.
|
|
rushifell
      
Beiträge: 306
Erhaltene Danke: 14
|
Verfasst: Do 24.10.13 01:58
Ich erinnere mich daran, dass es vor 2003 sehr bekannte Kopierschutz-Mechanismen gab, die nur mit bestimmten Cd-Brennern und auch nur mit bestimmten Programmen mitkopiert werden konnten. Sicherheitkopien waren bei diesen Mechanismen mit herkömmlichen Programmen nicht lauffähig, da keine 1:1 Kopie erstellt werden konnte. Damals war das soweit ich weiss für den Privatgebrauch erlaubt oder zumindest Grauzone. Seit dem Verbot 2003 verschwanden diese Kopierprogramme von der Bildfläche. Dass es aus heutiger Sicht erlaubt ist, bei einem vorhandenen Kopierschutz eine 1:1 Kopie zu erstellen, bezweifle ich. Ansonsten wäre der Kopierschutz überflüssig.
Die absolute Gewissheit hat man jedoch erst, wenn man vor Gericht steht. Da hilft es dann wenig, wenn man glaubt im Recht zu sein.
|
|
Perlsau
Ehemaliges Mitglied
Erhaltene Danke: 1
|
Verfasst: Do 24.10.13 05:08
Kann man nicht einfach, wenn man eine CD oder DVD käuflich und legal erworben hat, einen Ersatz beim Hersteller anfordern, wenn das gekaufte Exemplar zu Bruch gegangen oder sonstwie unbrauchbar geworden ist?
|
|
jaenicke
      
Beiträge: 19231
Erhaltene Danke: 1734
W11 x64 (Chrome, Edge)
Delphi 11 Pro, Oxygene, C# (VS 2022), JS/HTML, Java (NB), PHP, Lazarus
|
Verfasst: Do 24.10.13 05:38
Damit hatte ich noch keine Probleme, EA hat mir problemlos einen Ersatz geschickt nachdem ich die komplette Box inkl. Kassenbeleg eingeschickt hatte. Ob das Kulanz ist oder rechtlich geregelt, weiß ich allerdings nicht.
|
|