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Karlson
      
Beiträge: 2088
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Verfasst: Di 20.02.07 16:00
Moin moin,
Ich habe eine Frage zum Thema Recht. Vielleicht weiss hier ja zufällig jemand wie das aussieht.
Also, ich will meinen Vokabeltrainer aufwerten indem ich die Units aus dem aktuellen Schulbuch mitliefere. Ihr kennt das sicher, in den Schulbüchern gibt es hinten immer den Vokabelbereich. Der Lehrer sagt dann normalerweise, "lernt bitte die Vokabeln der Unit 1".
Wenn ich diese Vokabeln in meinem Programm eintrage (einfach aus dem Buch abschreiben) so dass der Benutzer z.B. auswählen kann "Unit 1", ist das dann bereits ein Verstoß gegen das Urheberrecht?
Oder wäre es nur dann illegal wenn ich explizit mit dem Namen des Buchs werben würde ("Das Programm ist kompatibel für das Cornelsen Schulbuch für die Klasse 5", oder sowas).
Ich kann das ehrlich gesagt überhaupt nicht einschätzen. Auf der einen Seiten sind es lediglich Englische Wörter, auf die man wohl kaum ein Copyright bekommt. Auf der anderen Seite haben sich die Schulbuchverlage doch sicherlich irgendwie abgesichert?! Schließlich bieten die auch selber immer ein Computervokabeltrainer an (der aber ziemlich teuer ist).
Danke!
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shil
      
Beiträge: 143
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C#
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Verfasst: Di 20.02.07 16:32
also wenn du nur die vokabeln und nicht die aufgaben übernimmst solltest du eigentlich keine probleme bekommen.
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Marco D.
      
Beiträge: 2750
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Verfasst: Di 20.02.07 16:34
shil hat folgendes geschrieben: | also wenn du nur die vokabeln und nicht die aufgaben übernimmst solltest du eigentlich keine probleme bekommen. |
Sehe ich auch so. Vokabeln kann man sich ja schlecht irgendwie schützen lassen.
_________________ Pascal keeps your hand tied. C gives you enough rope to hang yourself. C++ gives you enough rope to shoot yourself in the foot
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Karlson 
      
Beiträge: 2088
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Verfasst: Di 20.02.07 17:05
Nein, die Aufgaben würde ich nicht übernehmen.
Naja vielleicht die Vokabeln an sich nicht, aber vielleicht diese Units
Das man halt sagt:
Vokabel1 ist natürlich nicht rechtlich geschützt, wenn Vokabel1 mit Vokabel2,3,4,5,6,7,8,9,10 in einem "Verband" auftaucht dann aber schon. Dieser Verband ist ja schließlich von den Autoren so zusammengestellt worden
Ich würd hier ja nicht fragen, aber eine eMail die ich an Cornelson geschickt habe ist bereits seit 4 Wochen nicht beantwortet worden. (klar die denken sich auch, wir ham wichtigeres zu tun).
Und zum Anwalt will ich ungern gehen, der kostet wahrscheinlich 500 € oder so, nur für die Auskunft 
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GTA-Place
      

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Verfasst: Di 20.02.07 17:10
WISO (ZDF) hat mal Online-Anwälte getestet:
www.zdf.de/ZDFmediat...70,3920524-5,00.html
Wären nicht ganz so teuer und du wärst eben sicher.
_________________ "Wer Ego-Shooter Killerspiele nennt, muss konsequenterweise jeden Horrorstreifen als Killerfilm bezeichnen." (Zeit.de)
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Karlson 
      
Beiträge: 2088
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Verfasst: Di 20.02.07 17:25
Merci für den Tip, aber selbst das ist mir noch zu teuer  Das Programm würde Freeware werden, könnte das also auch nicht als investition ansehen.
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Robinator
      
Beiträge: 275
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Verfasst: Di 20.02.07 17:30
HI Karlson
Guck doch einfach mal, ob in dem Schulbuch irgendwelche Copyrightangaben bezüglich der Vokabel zu finden sind. Ich persönlich kann mir das absolut nicht vorstellen. Nach meinem Verständniss wäre ein Copyright sowieso nur möglich, wenn die Vokabeln in einem Sinnzusammenhang stehen würden (sprich eine Geschichte o.Ä.). Ansonsten gibt es im Internet auch diverse Jura-Foren, in denen du vermutlich kompetentere Hilfe zu solchen Fragen bekommen solltest, als hier.
Gruss, rob
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jasocul
      
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Verfasst: Di 20.02.07 17:32
Erweitere Dein Programm so, dass jeder selbst definieren kann, wie die Vokabeln gruppiert werden.
Wenn Du also bei jeder Vokabel hinterlegen kannst, zu welchem Kapitel die gehören, kann der Anwender auch sagen, welches Kapitel er üben möchte.
Wenn Du das dann noch über eine Export und Import-Funktion steuerst, dann kann ja jeder nach seinem eigenen Buch arbeiten und das seinen Mitschülern zur Verfügung stellen. In dem Moment kannst du Dich ja auch als Anwender betrachten.
Ob das rechtlich einwandfrei ist, kann ich Dir allerdings nicht sagen. Ich denke aber, dass man da kaum etwas gegen sagen könnte.
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GTA-Place
      

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Verfasst: Di 20.02.07 17:40
_________________ "Wer Ego-Shooter Killerspiele nennt, muss konsequenterweise jeden Horrorstreifen als Killerfilm bezeichnen." (Zeit.de)
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Karlson 
      
Beiträge: 2088
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Verfasst: Di 20.02.07 19:50
Danke GTA-Place für den Link.
Schade 
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Grenzgaenger
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Verfasst: Di 20.02.07 23:16
also, ich denke dass du die vokabelen auf keinem fall, aus dem geschützten werk übernehmen kannst. was du allerdings machen kannst, ist, dass du dir 'n eigenes curriculum zusammenstellst und du die ergebnisse veröffentlichst. alternativ, denke ich, dass es in ordnung ist, wenn du zu jeder kopie von deinem vokabeltrainer kostenlos eine kopie des gedruckten schulbuches mitlieferst. aber da musst dich wirklich erst mit dem verlag auseinandersetzen, ob dies noch in ordnung ist. denn soche art von verkaufsunterstützung ist nicht immer gern gesehen.
ich wünsch dir noch viel erfolg und noch viel spass.
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Karlson 
      
Beiträge: 2088
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Verfasst: Di 20.02.07 23:42
Grenzgaenger hat folgendes geschrieben: | also, ich denke dass du die vokabelen auf keinem fall, aus dem geschützten werk übernehmen kannst. was du allerdings machen kannst, ist, dass du dir 'n eigenes curriculum zusammenstellst und du die ergebnisse veröffentlichst. alternativ, denke ich, dass es in ordnung ist, wenn du zu jeder kopie von deinem vokabeltrainer kostenlos eine kopie des gedruckten schulbuches mitlieferst. aber da musst dich wirklich erst mit dem verlag auseinandersetzen, ob dies noch in ordnung ist. denn soche art von verkaufsunterstützung ist nicht immer gern gesehen.
ich wünsch dir noch viel erfolg und noch viel spass. |
Moin!
Ja, das ich die Vokabeln nicht übernehmen darf ist bereits sicher
Die Idee mit dem Mitliefern einer gedruckten Version wäre für das was ich vorhabe 1.) übertrieben und 2.) nie und nimmer vom Verlag genehmigt.
Trotzdem danke für den Vorschlag.
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