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Klabautermann
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BeitragVerfasst: Do 25.09.03 15:08 
Hallo,

eine Firma ist an mich herangetreten und möchte eines meiner Programme unter eigenen Namen vermarkten. Nachdem die ersten Mails hin und her gegangen sind hört sich das ganze für mich recht verlockend an.

Jetzt stellt sich für mich die Frage, was ich bei so einem Geschäfft alles beachten muss? Wahrscheinlich werde ich ein Gewerbe gründen müssen, wenn das bei Shareware nötig ist, wird das wohl auch hier der Fall sein.

Eine besonderheit könnte sich daraus ergeben, das es sich um ein Schweizer Untrnehmen handelt.

Hat jemand erfahrungen damit oder kann mir sagen, wo ich jemanden finde, der sich damit auskennt?

Gruß
Klabautermann
Renegade
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BeitragVerfasst: Do 25.09.03 16:57 
Moin erstmal!

Also, daß Dich eine Firma anspricht spricht schonmal für Dich! Ich warte bis zum heutigen Tage darauf :(

Aber zu Deiner Frage:

1. Nach Deiner Aussage handelt es sich um eine Schweizer Firma. Wenn dem so ist, mußt Du aufpassen wie evtl. Verträge formuliert werden. Wichtig dabei ist das anzuwendende Recht (deutsches oder schweizerisches). Was das angeht solltest Du unbedingt einen Anwalt zu Rate ziehen. Versuche auf einen deutschen Gerichtsstand sowie auf deutsches Recht zu bestehen. Damit kennt man sih zumindest einigermaßen aus.

2. Die wollen Dein Programm unter eigenem Label vertreiben. Schön - in sofern daß Du keinen Support leisten mußt. Nur wie soll abgerechnet werden? Pauschal? OK - keine Probleme. Nach verkauften Lizenzen? Dann mußt Du Dir überlegen, wie Du das kontrollierst bzw. abrechnest.

3. Gewerbe anmelden? Ja - unbedingt. Jeder, der selbständig und nachhaltig Einnahmen tätigt ist Gewerbetreibeder (in bestimmten Fällen auch Freiberufler).

4. Achso - und wenn Du noch einen Arbeitgeber hast - naja dann wird es unter Umständen schwierig. Der muß das dulden! Also AG fragen!

Hoffe das hilft Dir ein bischen weiter - wenn noch Fragen sind....

Gruß Renegade

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Sokrates (468 v.Chr. - 399 v.Chr.)
"Es ist keine Schande, nichts zu wissen, wohl aber, nichts lernen zu wollen."
Klabautermann Threadstarter
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BeitragVerfasst: Do 25.09.03 20:07 
Hallo,

Renegade hat folgendes geschrieben:
Also, daß Dich eine Firma anspricht spricht schonmal für Dich! Ich warte bis zum heutigen Tage darauf :(

Danke, wollen wir mal hoffen dass da kein größerer Harken bei ist.

Renegade hat folgendes geschrieben:
1. Nach Deiner Aussage handelt es sich um eine Schweizer Firma. Wenn dem so ist, mußt Du aufpassen wie evtl. Verträge formuliert werden. Wichtig dabei ist das anzuwendende Recht (deutsches oder schweizerisches). Was das angeht solltest Du unbedingt einen Anwalt zu Rate ziehen. Versuche auf einen deutschen Gerichtsstand sowie auf deutsches Recht zu bestehen. Damit kennt man sih zumindest einigermaßen aus.

Stimmt, an den Gerichtsstantort habe ich noch gar nicht gedacht.

Renegade hat folgendes geschrieben:
2. Die wollen Dein Programm unter eigenem Label vertreiben. Schön - in sofern daß Du keinen Support leisten mußt.

Muss ich nicht. Das war eine meiner ersten Rückfragen. Ich darf das selbe Program unter meinen Label sogar weiter vertreiben.

Renegade hat folgendes geschrieben:
Nur wie soll abgerechnet werden? Pauschal? OK - keine Probleme. Nach verkauften Lizenzen? Dann mußt Du Dir überlegen, wie Du das kontrollierst bzw. abrechnest.

Guter Punkt. Es soll nach verkauften Lizenzen abgerechnet werden.

Renegade hat folgendes geschrieben:
3. Gewerbe anmelden? Ja - unbedingt. Jeder, der selbständig und nachhaltig Einnahmen tätigt ist Gewerbetreibeder (in bestimmten Fällen auch Freiberufler).

Dachte ich mir. In welchen Fällen wird man Freiberufler? Bei mehr als einem Arbeitgeber oder? Zählt ein solcher Lizenznehmer als Arbeitgeber?

Renegade hat folgendes geschrieben:
4. Achso - und wenn Du noch einen Arbeitgeber hast - naja dann wird es unter Umständen schwierig. Der muß das dulden! Also AG fragen!

Auf jeden Fall. Aber ich hoffe (und denke) das der keine Probleme machen wird.

Renegade hat folgendes geschrieben:
Hoffe das hilft Dir ein bischen weiter - wenn noch Fragen sind....


Ja, da wahren ein paar interessante Punkte bei. Da werde ich mich wohl mit der Rechtslage genauer auseinander setzen müssen. Auch die Abrechnung ist ein interessanter Punkt.

Weitere Fragen kommen bestimmt.

Gruß
Klabautermann
Renegade
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BeitragVerfasst: Do 25.09.03 20:20 
Klabautermann hat folgendes geschrieben:
Dachte ich mir. In welchen Fällen wird man Freiberufler? Bei mehr als einem Arbeitgeber oder?

Freiberufler sind "gewerbetreibende" aus bestimmten Berufsgruppen wie z.B. Ärzte, Steuerberater, Journlisten...

Klabautermann hat folgendes geschrieben:
Zählt ein solcher Lizenznehmer als Arbeitgeber?

Nein! Das sind einfach Kunden.

Gruß Renegade

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