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| matze 
          Beiträge: 4613
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 XP home, prof
 Delphi 2009 Prof,
 
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Verfasst: Do 02.01.03 11:08 
 
Hallo !!!
 weiss jemd von euch wie es rechtlich zu folgenden Fragen ausschaut:
 
 darf ich einfach ein Logo oder einen Programmnamen mit (c) oder (r) oder deiem TM kennzeichenen oder brauch ic da spezielle genehmigungen ??
 
 Darf ich mit D5 Prof erstellte programma uch verkaufen ??
 
 Was für Rechte hat ein Programmierer mit seinem Programm (Lizenzrechte usw...) ??
 _________________ In the beginning was the word. 
 And the word was content-type: text/plain.
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| bis11 
          Beiträge: 1247
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 Apple Mac OSX 10.11
 
 
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Verfasst: Do 02.01.03 11:18 
 
Hi,
 Programme die mit der Professional oder höhere Version erstellt wurden dürfen verkauft werden. Die Programme die mit der Standard oder Personal Version erstellt wurden dürfen nicht kommerziell vertrieben werden, die dürfen nur als Freeware angeboten werden.
 
 Du darfst auch ebenfalls ein (c) in Dein Programm reinsetzen, wenn es ausschließlich von Dir programmiert wurde. Solltest Du irgendwelche Dateien von jemand anderem benutzen, so mußt Du Ihn mit angeben, z.B. als Co-Autor.
 
 So ist mein Kenntnisstand zu den Sachen. Sollte irgendetwas falsch sein oder ich irgendetwas verwechselt haben so sagt es ruhig.
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| Popov Gast
 Erhaltene Danke: 1
 
 
 
 
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Verfasst: Do 02.01.03 11:42 
 
	  | bis11 hat folgendes geschrieben: |  	  | Programme die mit der Professional oder höhere Version erstellt wurden dürfen verkauft werden. Die Programme die mit der Standard oder Personal Version erstellt wurden dürfen nicht kommerziell vertrieben werden, die dürfen nur als Freeware angeboten werden. | 
 Was die Personal Version angeht, so stimmt deine Aussage. Standard Versionen dagegen können genauso wie Professional Versionen verkauft werden. | 
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| torstenheinze 
          Beiträge: 461
 
 
 
 
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Verfasst: Do 02.01.03 12:44 
 
ich kann mir zwar net vorstellen, das man die mit standard geproggten verkaufen kann, aber wenn das stimmt...
 COOL   | 
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| Popov Gast
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Verfasst: Do 02.01.03 16:06 
 
Warum glaubst du nicht? Standard ist Standard. Standard ist Normal. Mit Standard fängt es an. 
 Was glaubst du wieso Personal jetzt Personal heißt? Weil es eben nicht das gleiche ist wie Standard. Früher hatte Borland die Desktop Produkte. Die durften den eigenen Rechner nicht verlassen.
 
 Die verschiedenen Bezeichnungen haben also Sinn.
 
 Zuletzt bearbeitet von Popov am Do 02.01.03 16:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
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| torstenheinze 
          Beiträge: 461
 
 
 
 
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Verfasst: Do 02.01.03 16:11 
 
ich hab d5 und ich bin überaus zufrieden, ich kann alles machen was ich damit will.
und wenn ich die also auch vergofen gann, SUPER!!!
 freie ware ist aber besser, sonst will dat ja keiner!
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| Popov Gast
 Erhaltene Danke: 1
 
 
 
 
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Verfasst: Do 02.01.03 16:17 
 
Sorry, ich hab gemerkt, daß ich deine Bemerkung falsch verstanden habe. Ich hab deshalb schnell den Text geändert. Leider warst du mit der Antwort schneller als ich mit der Änderung. | 
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| torstenheinze 
          Beiträge: 461
 
 
 
 
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Verfasst: Do 02.01.03 16:22 
 
jok, schon ok    | 
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| Jack Falworth 
          Beiträge: 222
 
 Win XP Pro, Slackware 10.0
 D5 Enterprise, C++, ABAP
 
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Verfasst: Do 02.01.03 18:17 
 
Man sollte aber beachten das man eigene Programme, die mit höheren nicht Freeware Delphi Versionen geschrieben wurden nur verkaufen darf, wenn man für sein Delphi eine Lizenz hat, sprich: wenn man das Original besitzt     MfG
    Jack Falworth_________________ Andere zu kritisieren ist mitunter eine Möglichkeit, sich selbst ins bessere Licht zu setzen.
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| Wolff68 
          Beiträge: 302
 Erhaltene Danke: 1
 
 WinXP home
 D6 Prof
 
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Verfasst: Do 02.01.03 22:09 
 
Um mal auch die letzte der Fragen zu beleuchten:
 	  | matze hat folgendes geschrieben: |  	  | Was für Rechte hat ein Programmierer mit seinem Programm (Lizenzrechte usw...) ?? | 
 Generell ist das geistige Eigentum geschützt. Genauso wie ein Romanautor die Rechte an seinem Buch hat, hast Du sie als Progger an Deinem Programm.
 Schreibst Du aber ein Programm während Deiner Arbeitszeit gehören die Rechte natürlich Deinem Chef (selbst wenn er gar nix weis davon).
 Ähnlich einem Author, der für eine Zeitung schreibt.
 Genauso verhält es sich natürlich mit diversen Komponentenentwicklern.
 Denen 'gehört' dann auch die Komponente, die Du in Deinem Programm einsetzt. Und da wird es schwierig.
 Einige verlangen, daß Du Dein Programm genauso kostenlos weitergibst, wie sie Ihre Komponenten (zB. Jedi) Andere wollen Geld sehen, wenn Ihre Komponente in ein kommerzielles Programm eingebaut wird.
 Willst Du also Dein Programm verkaufen, solltest Du einen Blick in die Lizensrechte an den Komponenten werfen. Nicht alle sind schon zufrieden, wenn die in einer About-Box genannt werden._________________ "Der Mensch ist nicht was er sich vorstellt oder wünscht zu sein, sondern das was andere in ihm sehen."
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| Snoop007 
          Beiträge: 50
 
 
 
 
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Verfasst: Do 02.01.03 22:38 
 
das verkaufen von selbstgeschriebenen programmen ist auch nicht so einfach
du musst dann ein gewerbe anmelden, eine buchführug betreiben und falls dein programm in einem anderen land verkauft wird z.b. durchs internet zu den usa dann fallen extra kosten an, so weit ich weiss
 falls nicht korregiert mich bitte !
 _________________ gegen TCPA
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| Dev4u.ch 
          Beiträge: 36
 
 
 
 
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Verfasst: Fr 03.01.03 00:10 
 
	  | matze hat folgendes geschrieben: |  	  | Schreibst Du aber ein Programm während Deiner Arbeitszeit gehören die Rechte natürlich Deinem Chef (selbst wenn er gar nix weis davon). 
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 Chef stimmt nicht ganz.. würde eher Arbeitsgeber also der Unternehmung sagen..
 	  | Snoop007 hat folgendes geschrieben: |  	  | das verkaufen von selbstgeschriebenen programmen ist auch nicht so einfach du musst dann ein gewerbe anmelden, eine buchführug betreiben und falls dein programm in einem anderen land verkauft wird z.b. durchs internet zu den usa dann fallen extra kosten an, so weit ich weiss
 falls nicht korregiert mich bitte !
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 Das mit dem Gewerbe habe ich auch schon im Internet gelesen, kann aber nicht sagen ob das stimmt..
 Zum Vertrieb von Programmen gibt es Unternehmungen die dir dabei behilflich sind..
 z.B. ShareIt
 mehr Adressen sind unter
www.s-a-ve.com/faq/Adressen.htm bei Registrierungsdienste zu finden.._________________ Jedes Programm wurde von einem Menschen gecodet - Menschen machen nun mal Fehler!!
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| Dev4u.ch 
          Beiträge: 36
 
 
 
 
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Verfasst: Fr 03.01.03 00:13 
 
noch mehr Infos dazu gibts unter
www.s-a-ve.com/faq/ eCommerce / Gewerbe
 	  | Zitat: |  	  | Gewerbeanmeldung: Wann, wie, wo? Gewerbeanmeldung: Gewerbliche Tätigkeit - freie Berufe (IHK Stuttgart)
 Es geht los: Der Sharewarevertrieb beginnt - und nun? Anmeldung, Steuern, Gewinn und Verlust... (Gert Wietzorek)
 Gewerbetreibender, Kaufmann, Unternehmen, Firma, Name, Geschäftsbezeichnung, Anbieterkennzeichnung - was ist das alles? (Gert Wietzorek)
 Gewerbeausübung durch Minderjährige: Welche Genehmigungen benötigt ein Minderjähriger zur Ausübung eines selbständigen Gewerbes?
 Grundregeln des Firmenrechts : Der eigenen Firma einen Namen zu geben... (Handelskammer Hamburg)
 Ratgeber E-Lancer: für 'Neue Selbstständige' in Informationstechnologie, Telekommunikation und Multimedia
 DPINFO: Markenrecht für Einsteiger
 DPINFO: Markenrecherche online
 Europäische Markenrecherche
 Steuern: Wieviel muss ich zahlen?
 "Steuern von A bis Z" (BMF)
 Muster-Online-Shop: juristische Hilfe bei der Erstellung und Pflege von Onlineshops. Was gibt es alles an Vorschriften zu beachten und wie kann man es einbauen...
 Zahlungsweisen: Was man als Shareware-Autor beachten sollte
 Zahlungsverkehrsfragen: umfangreiche FAQ rund um Fragen des Zahlungsverkehrs
 Nachnahme: Wie geht das? (Gert Wietzorek)
 Mahnen: Das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren
 PLZ: Verzeichnis für D mit Straßen
 PLZ: Ortsverzeichnis für D, A, CH und DK (236 KB)
 BLZ: Verzeichnis der deutschen Bundesbank
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_________________ Jedes Programm wurde von einem Menschen gecodet - Menschen machen nun mal Fehler!!
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| bis11 
          Beiträge: 1247
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 Apple Mac OSX 10.11
 
 
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Verfasst: Fr 03.01.03 00:35 
 
	  | Dev4u.ch hat folgendes geschrieben: |  	  | Das mit dem Gewerbe habe ich auch schon im Internet gelesen, kann aber nicht sagen ob das stimmt.. 
 Zum Vertrieb von Programmen gibt es Unternehmungen die dir dabei behilflich sind..
 z.B. ShareIt
 
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 Das stimmt schon, mit dem Gewerbe, da Du ja auch Rechnungen ausstellst für erworbene Software, die MwSt enthält. Das Unternehmen oder die Privat-Person setzen die Software vielleicht wieder finanziell ab. Damit bist Du Umsatzsteuerpflichtig. Das heißt Du mußt eine Buchführung machen und eine Steuererklärung von einem Steuerberater. Sei aber beruhigt, wenn Du wenig Umsatz machst wird nur eine Gewinn & Verlust Rechnung gemacht. Bei höheren Umsätzen ich sage mal so ab 25.000 Euro pro Jahr kann es schon eine Bilanzbuchaltung werden. Also wenn Du etwas kommerziell vertreibst, dann melde lieber ein Gewerbe an, dann biste auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Das ganze hat mich vor 3 Jahren ganze 10 DM gekostet. | 
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| Dev4u.ch 
          Beiträge: 36
 
 
 
 
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Verfasst: Fr 03.01.03 00:41 
 
also in der Schweiz kostet die Anmelung zum Gewerbe 140 SFr was ca. 90 €uro entspricht.. _________________ Jedes Programm wurde von einem Menschen gecodet - Menschen machen nun mal Fehler!!
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| matze  
          Beiträge: 4613
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 XP home, prof
 Delphi 2009 Prof,
 
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Verfasst: Fr 03.01.03 19:16 
 
danke für diese ausfühlichen infos @ all !!! _________________ In the beginning was the word. 
 And the word was content-type: text/plain.
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| AXMD 
          Beiträge: 4006
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 Windows 10 64 bit
 C# (Visual Studio 2019 Express)
 
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Verfasst: Di 07.01.03 14:54 
 
Hi,
 passend zum Thema hätt ich da mal eine rein theoretische Frage: dürfte man mit einer nicht legal erworbenen Delphi-Version eigentlich Freeware-Programme in die Welt setzen?
 
 AXMD
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| Klabautermann 
          
  Beiträge: 6366
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 Windows 7, Ubuntu
 Delphi 7 Prof.
 
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Verfasst: Di 07.01.03 14:56 
 
Natürlich nicht.
 Was du nicht legal erworben hast, gehört dir nicht. Also darfst du es auch nicht nutzen. Deshalb auch nichts damit produziernen.
 
 Gruß
 Klabautermann
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| LCS 
          Beiträge: 1305
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 WIN 7, WIN 8
 Delphi XE5, Delphi XE, Delphi 2007
 
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Verfasst: Di 07.01.03 14:59 
 
Hi
die theoretische Antwort auf deine Frage lautet ganz klar NEIN.
 
 Gruss Lothar
 _________________ Der BH ist für die Brust, der Plan ist für'n Ar...
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| Sven 
          Beiträge: 314
 
 
 D6 Ent, K3 Pro (patched)
 
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Verfasst: Di 07.01.03 15:50 
 
Umatz < 10000 EUR	  | Dev4u.ch hat folgendes geschrieben: |  	  | 	  | Snoop007 hat folgendes geschrieben: |  	  | das verkaufen von selbstgeschriebenen programmen ist auch nicht so einfach du musst dann ein gewerbe anmelden, eine buchführug betreiben und falls dein programm in einem anderen land verkauft wird z.b. durchs internet zu den usa dann fallen extra kosten an, so weit ich weiss
 falls nicht korregiert mich bitte !
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 Das mit dem Gewerbe habe ich auch schon im Internet gelesen, kann aber nicht sagen ob das stimmt..
 
 Zum Vertrieb von Programmen gibt es Unternehmungen die dir dabei behilflich sind..
 z.B. ShareIt
 
 mehr Adressen sind unter
 www.s-a-ve.com/faq/Adressen.htm
 bei Registrierungsdienste zu finden..
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 So lange nur ein geringer Umsatz getätigt wird, reicht es aus die Einnahmen und die im direkten Zusammenhang stehenden Ausgaben, in der Steuererklärung als Freiberufliche Tätigkeit anzugeben. In diesem Fall brauchtauch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden und darf dann auch nicht erhoben werden.
Umsatz > 10000 und < 250000 Gewerbeanmeldung erforderlich. Einfache Buchführung reicht aus. Einnahme/Überschußrechnung.
Umsatz > 250000 Wie vor, jedoch doppelte Buchführung zwingend vorgeschrieben. Also wird man sich einen Steuerberater suchen müssen.
 So das wars_________________MDK 9.1, Kernel 2.4.21, KDE 3.1 Kylix 3 Pro (patched), nutze aber auch Windows | 
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