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BeitragVerfasst: Mi 29.10.03 15:14 
Ist eine Datei a eigentlich nach der Verschlüsselung immernoch Datei a? Rein rechtlich gesehen meine ich...

Gruss
Michael
Gausi
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BeitragVerfasst: Mi 29.10.03 18:09 
Bin kein Jurist, aber kann jemand ein Recht auf eine Datei haben im Sinne von "die Datei besitzen"? Es kommt doch darauf an, was in der Datei drin steckt. Dann ist es auch egal, ob der Inhalt verschlüsselt ist oder nicht, da die Information dieselbe ist. Also hat sich die Frage IMHO von selbst erledigt. Genauso kannst du fragen: Ist die Kopie von Datei a rechtlich auch Datei a?

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Maggi
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BeitragVerfasst: Mi 29.10.03 18:14 
Hi,

meines Wissens ja! Es ist ja eigentlich nur eine andere Art der Speicherung. Man speichert eine Datei, nach durchlauf eines Algo. ja nur anders ab, sodaß einer der den decrypt Algo. nicht kennt diese Datei nicht interpretieren kann!

Dein Word kann ja auch eine *.mp3 Datei nicht interpretieren, oder?!? :P

Gruß

Maggi

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obbschtkuche
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BeitragVerfasst: Mi 29.10.03 18:16 
Maggi hat folgendes geschrieben:
Dein Word kann ja auch eine *.mp3 Datei nicht interpretieren, oder?!? :P


Aber auch keine Audio-CD ;)
focus Threadstarter
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BeitragVerfasst: Mi 29.10.03 19:03 
@Maggi, Gausi:
Hab mir nur überlegt, dass, wenn man nicht eindeutig nachweisen kann, das eine Datei verschlüsselt ist oder ob es sich um zufällige Zeichenfolgen handelt, das Sharen nicht rechtswidrig wäre...
Wenn dann "zufällig" auf irgendeiner Seite ein Text steht mit dem man die zufällige Zeichenfolge in eine Form bringen kann, die dann ein Programm ergeben, kann man im Prinzip keinen Strick mehr draus drehen.
Dazu noch einen unscheinbaren Dateinamen+Endung oder diese auch wieder verschlüsseln...:roll:
Ich hoffe es wurde klar was ich eigentlich meinte, im Prinzip könnte man schliesslich aus jedem x beliebigen Programm/Zeichenfolge ein anderes machen indem man den algo und den key verändert...
Die daten zum entschlüsseln liessen sich in einem Bild speichern, von dem man wieder nicht genau sagen kann ob es jetzt ein Orginal oder eins mit Verschlüsselungsdaten ist
Gruss
Michael

ps: Nebenbei könnte man auch ein "Gegenprogramm" zum zu sharenden Programm schreiben...man zieht beispielsweise von jedem hex-Wert eine Konstante ab und shart dann das "Differenzprogramm"....
Gausi
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BeitragVerfasst: Mi 29.10.03 20:21 
hehe, hab ich mir doch gedacht, dass deine Frage auf so was hinzielt. Ganz klar: Wenn du eine Datei mit urheberrechtlichen inhalt verschlüsselst/ zerhackst oder sonst was, UND es gibt Programme, die aus diesen zerstückelten oder verschlüssleten Zeugs den ursprünglichen inhalt wiederherstellen, dann ist das Sharen solcher Daten selbstversändlich verboten!
Das beste Beispiel ist ja wohl mp3 selbst: ob man nun eine 1:1 Kopie der AudioCD ins Netz stellt, oder die komprimierte/verschlüsselte mp3-Datei, meinetwegen noch in einem Archiv mit Passwortschutz, ist von rechtlihen her das gleiche: Darf man nicht tun, sonst gibts meckerei von den Platten bossen.

Oder: Wenn du in nen Laden gehst, die Juwelen mit Wasserfarbe anmalst, und ohne zu bezahlen mitnimmst, dann die dinger zuhause abwäschst, dann ist das auch diebstahl, obwohl du nicht die original juwelen geklaut hast, sondern bunt angemalte.

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BeitragVerfasst: Mi 29.10.03 20:24 
Gausi hat folgendes geschrieben:

Oder: Wenn du in nen Laden gehst, die Juwelen mit Wasserfarbe anmalst, und ohne zu bezahlen mitnimmst, dann die dinger zuhause abwäschst, dann ist das auch diebstahl, obwohl du nicht die original juwelen geklaut hast, sondern bunt angemalte.

:mrgreen:...geiler Vergleich :mrgreen:
aber warscheinlich hast du leider recht..
Gruss
Michael