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delfiphan
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BeitragVerfasst: Mo 01.01.07 20:09 
Hallo zusammen!

Darf ein kommerzielles nicht-GPL-Programm die libmysql.dll verwenden (auch wenn sie nicht mitgeliefert wird)? Darf die libmysql.dll auch mitgeliefert werden?
Die DLL Datei ist ja z.B. unter www.dll-files.com ohne jegliche Angabe der Lizenz downloadbar... Und die offizielle Seite mysql.com ist so unübersichtlich, dass ich keine abschliessende Antwort finde.

Vielen Dank!


Moderiert von user profile iconGausi: Topic aus Datenbanken verschoben am Mo 01.01.2007 um 19:49
Arne K.
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BeitragVerfasst: Mo 01.01.07 20:16 
user profile icondelfiphan hat folgendes geschrieben:
Darf ein kommerzielles nicht-GPL-Programm die libmysql.dll verwenden (auch wenn sie nicht mitgeliefert wird)?

Ein kommerzielles nicht-GPL-Programm darf MySQL nicht verwenden.

user profile icondelfiphan hat folgendes geschrieben:
Darf die libmysql.dll auch mitgeliefert werden?

Wenn du die für kommerzielle Anwendungen nötige Lizenz von MySQL erworben hast, meiner Ansicht nach ja! Aber dann bekommst du ohnehin entsprechende Lizenzinformationen von denen.
delfiphan Threadstarter
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BeitragVerfasst: Mo 01.01.07 20:21 
user profile iconReyx hat folgendes geschrieben:
Ein kommerzielles nicht-GPL-Programm darf MySQL nicht verwenden.

* Viele Websites verwenden doch einfach PHP für irgendwelche Online-Shops. Ist das nicht auch eine Art Software (einfach mit einem HTML-Frontend)? Da braucht man iirc keine separate Lizenz.
* Und was, wenn ich den MySql-Client selbst z.B. mittels Indy-Komponenten schreibe und dem Käufer sage, er solle selbst schauen, dass er eine MySql-Kompatible Server Applikation hat?
* Was, wenn ich dem Käufer sage, er solle eine MySql-kompatible DLL selbst anschaffen? Es ist ja wohl nicht verboten, wenn ein Programm auf eine DLL linkt, wenn der Käufer die DLL selbst irgendwie erwerben muss. Es verbietet mir ja wohl niemand, irgendwelche Header-Files zu schreiben. Ich gehe keinen Vertrag mit MySql ein, wenn ich nur die Schnittstelle schreibe, die eigentliche Software aber nicht mitliefere... Der Software-Entwickler verwendet ja die Software von MySql.com nicht.

Danke.
Arne K.
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BeitragVerfasst: Mo 01.01.07 20:29 
Die MySQL-Lizenz verbietet die Nutzung von MySQL (auch der Zugriff, schittegal über welche Schnittstelle) von kommerzieller Software. Das hat mit PHP übrigens wenig gemein, weil es nicht mehr die GPL betrifft, sondern die Lizenz, unter der MySQL für gewerbliche Kunden vertrieben wird. Und die kostet dich Schotter satt ;)

Webapplikationen bilden (laut MySQL-Lizenz) eine exklusive Ausnahme.

Was die weiteren Aspekte betrifft kann ich dir keine Auskunft geben. Zudem weiß ich nicht, ob das nicht schon unter Rechtsberatung fallen würde ... Von der ich ohnehin nur meine Amateurauffassung preisgeben könnte ;)
delfiphan Threadstarter
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BeitragVerfasst: Mo 01.01.07 20:32 
user profile iconReyx hat folgendes geschrieben:
Die MySQL-Lizenz verbietet die Nutzung von MySQL (auch der Zugriff, schittegal über welche Schnittstelle) von kommerzieller Software.

Die Schnittstelle lässt sich ja wohl nicht patentieren (!?). Von mir aus muss der Käufer nicht die Originalsoftware von MySql verwenden; das ist seine Sache. Ausserdem bin ich mit MySql.com keinen Vertrag eingegangen, wieso sollen die Leute mir das verbieten können?
WineHQ schreibt auch die WinAPI und alle Schnittstellen nach. Ich darf doch die Schnittstelle von MySql verwenden, wenn ich die eigentliche Software von MySql nicht mitliefere...

Sonst noch jemand eine Idee?
Arne K.
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BeitragVerfasst: Mo 01.01.07 20:35 
user profile icondelfiphan hat folgendes geschrieben:
user profile iconReyx hat folgendes geschrieben:
Die MySQL-Lizenz verbietet die Nutzung von MySQL (auch der Zugriff, schittegal über welche Schnittstelle) von kommerzieller Software.

Die Schnittstelle lässt sich ja wohl nicht patentieren (!?).

Die Schnittstelle nicht, aber dennoch würde deine Anwendung MySQL benutzen. Das muss ja nicht heißen, dass es irgendwie per DLL verlinkt ist oder gar etwas einkompiliert hat. Eine direkte Nutzung ist da inbegriffen.

user profile icondelfiphan hat folgendes geschrieben:
Von mir aus muss der Käufer nicht die Originalsoftware von MySql verwenden; das ist seine Sache.

Richtig.

user profile icondelfiphan hat folgendes geschrieben:
Ausserdem bin ich mit MySql.com keinen Vertrag eingegangen, wieso sollen die Leute mir das verbieten können?

Du bist mit Microsoft keinen Vertrag eingegangen. Trotzdem können die dir verbieten, einfach ihre Software zu benutzen. Du bist mit mir keinen Vertrag eingegangen, trotzdem kann ich dir verbieten, dich auf meinen Computer zu cracken. Du bist mit deinem Land keinen Vertrag eingegangen; trotzdem gelten für dich deutsche Gesetze. Merkst du was? ;)
delfiphan Threadstarter
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BeitragVerfasst: Mo 01.01.07 20:37 
Sorry, ich seh's immer noch nicht ein. Wieso muss ich als Software-Entwickler zwingend die Lizenz beschaffen? Ich verwende beim Programmieren kein MySql. Der Benutzer verhält sich wenn schon illegal, sobald er die Originalsoftware ohne Lizenz verwendet. Er könnte genausogut eine MySql-kompatible Software verwenden. Wieso soll ich als Entwickler dann trotzdem für die Originalsoftware was zahlen? Das ist doch nicht mein Problem.
Arne K.
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BeitragVerfasst: Mo 01.01.07 20:40 
Weil du als Entwickler deine Software kommerziell vertreibst. Du verdienst also Geld mit einer Software, die zumindest Teile ihrer Funktionalität nur deshalb hat, weil sie MySQL verwendet, also indirekt auf diesem Produkt basiert oder sich zumindest darauf stützt. Dann ist es doch völlig klar, dass die Vertreiber von MySQL es nicht einsehen würden, wenn du wegen ihrem teuer entwickelten Produkt mehr Verkäufe tätigst und mehr Geld verdienst, als ohne es, aber dafür nicht auch ein wenig Geld an sie zurück fallen würde.


Zuletzt bearbeitet von Arne K. am Mo 01.01.07 20:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
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BeitragVerfasst: Mo 01.01.07 20:41 
Aber nochmals: Der Käufer muss die Lizenz beschaffen, um mein Programm legal verwenden zu können (wenn 1000 Leute mein Programm kaufen, dann müssen 1000 Leute die Mysql-Software kaufen. Dort verdienen die MySql-Leute ihr Geld, nicht bei mir) -- Beziehungsweise mein Kunde ist ja nicht verpflichtet, die Originalsoftware zu verwenden. Wenn er eine Alternative benutzt, wieso sollte MySql.com überhaupt Geld von irgend jemandem erhalten?
Arne K.
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BeitragVerfasst: Mo 01.01.07 20:44 
Wenn ich fmod benutze um in meinem Spiel (das ich bei MediaMarkt und co für 60€ das Stück vertreibe) eine Musikunterstützung zu integrieren, dann muss ich Lizenzgebühren an die zahlen. Laut deiner Argumentation müsste ich das nicht, weil der Kunde ja die Möglich hätte, eine entsprechende Alternative zu verwenden und einfach die fmod.dll durch eine freie Engine mit gleicher Schnittstelle zu ersetzen. Tolle Logik :zustimm:

Funktioniert in der Praxis leider nicht ganz so schön ...
Deine Idee mit Kunde bezahlt Software geht in der Praxis meiner Meinung nicht auf.
delfiphan Threadstarter
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BeitragVerfasst: Mo 01.01.07 20:48 
Ja klar musst du die Lizenz bezahlen, wenn du die fmod.dll mitlieferst. Wenn nicht, dann logischerweise nicht.
Wenn ich ein Programm schreibe, welche die kernel32.dll verwendet, dann muss ich der Microsoft nichts bezahlen. Der Kunde muss ein legales Windows erwerben - oder er kann die freie Alternative WineHQ verwenden. Wo liegt jetzt der Unterschied zu MySql?
MrSaint
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BeitragVerfasst: Mo 01.01.07 20:59 
also ohn emich jetzt zu weit rauszulehnen: ich glaub für solche "Laufzeit-Linkungen" gibt es die LGPL. Jeder Programm mit jeder Lizenz darf eine Bibliothek (oder was auch immer) welche unter der LGPL steht zur Laufzeit linken. Nicht zur Compilezeit. Genau von sowas sprichst du ja gerade, du möchgtest zur Laufzeit die DLL einbinden (also irgendwie mit LoadLibrary(...)) und dann meinst du du bist aus dem Schneider. Meine Meinung deckt sich mit der von Reyx, weil es die LGPL genau aus diesem Grund gibt, dass solche laufzeit-Linkungen erlaubt sind, weil sie bei der GPL nicht erlaubt sind.
So hab ich das im Hinterkopf, keine Garantie darauf.



MrSaint

EDIT: wenn es eine kommerzielle Softeware ist, dann geh doch einfach zu einem Rechtsanwalt und lass die Frage klären. Du verdienst ja sowieso was an der Software, dann solltest du auhch den Rechtsanwalt zahlen können (oder dein Chef ;) ).

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delfiphan Threadstarter
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BeitragVerfasst: Mo 01.01.07 21:02 
Bei der LGPL darfst du dann die DLL mitliefern. Davon ist nicht die Rede. Ich liefere keinerlei MySql-Software mit, nur das Potential. Ausserdem sehe ich kein Gegenargument gegen die kernel32.dll-Geschichte und WineHQ.
Arne K.
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C# (VS 2008 Professional)
BeitragVerfasst: Mo 01.01.07 21:02 
@MrSaint
Prinzipiell ungefähr richtig, soweit ich weiß. Hat aber einen klitzekleinen Haken:
MySQL wird nicht unter der LGPL lizensiert!
Und schon gar nicht bei kommerzieller Anwendung!

EDIT: @delfiphan
Bei fmod wäre die Sache _nicht_ in Ordnung, auch wenn du die DLL nicht mitlieferst! Denn der Kunde müsste sich die freie Version besorgen und deine kommerzielle Software damit betreiben -> Peng, Lizenzverstoß!
Denke doch bitte einmal kurz über deine Logik nach: Laut deiner Ansicht könnte man sich vor ausnahmslos jeder Lizenzgebühr drücken! Du machst es dir, meiner Meinung nach, etwas zu einfach ;)

Wo der Unterschied zu MySQL liegt? MySQL verbietet dir in der Lizenzbestimmung (die du als kommerzieller Entwickler zwangsmäßig akzeptieren musst, wenn du dein Programm MySQL benutzen lässt) den Vertrieb von kommerzieller Software in Verbindung mit der kostenfreien Lizensierung des SQL-Daemons. Ich kenne die Lizenz von MS nicht auswendig, bin mir aber relativ sicher, dass dort in der Lizenzvereinbarung (auch wenn rechtl. anfechtbar) der Benutzer angehalten wird, ein legales Windows zu benutzen! Da steht imho nichts vom Programmierer drin, der gefälligst ein kommerziell zugelassenes Windows zu besitzen hat, wenn er eine Windows-Anwendung programmiert. Das erübrigt sich aus erstgenanntem Faktor.
tommie-lie
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Ubuntu 7.10 "Gutsy Gibbon"

BeitragVerfasst: Mo 01.01.07 21:15 
delfiphan, ich wollte dir nach dem Abendessen antworten, aber mittlerweile hat sich der Thread so entwickelt, daß ich nicht mehr verstehe, was du eigentlich willst.
Könntest du bitte konkret schildern, was du entwickelt hast und wie du es vertreiben willst, oder geht es dir nur darum, die Arbeit anderer Leute kostenlos zu verwenden, während du aus dem Produkt deiner Arbeit Geld schlagen kannst?

Ansonsten gibt es hier Texte über das Licensing von MySQL.

Moderiert von user profile iconmatze: URl-Tag korrigiert

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delfiphan Threadstarter
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BeitragVerfasst: Mo 01.01.07 21:28 
Zitat:
Peng, Lizenzverstoß!

Welche Lizenz? Es ist also deiner Meinung nach verboten, eine Alternative zu verwenden? Dann kreiere ich eine DLL mit allen möglichen Signaturen von Prozeduren drin und stelle die ins Netz (mit einer entsprechenden Lizenz). Jetzt darf plötzlich niemand mehr eine DLL benutzen sonst wäre das Lizenzverstoss (ich hab ja alle mögliche Signaturen drin). Das macht doch keinen Sinn.
Die Leute können meine Software nicht vollständig ausschöpfen, so lange sie die DLL nicht haben. Wenn der Kund nun die DLL legal besorg, dann verdient die Firma Geld. Wo ist jetzt das Problem?

@tommie-lie:
Ich hab ein nicht-GPL-Programm, welches die libmysql.dll verwenden soll. Ich will aber die DLL nicht mitliefern und dafür bezahlen, da es nur ein kleines Feature ist, und einige Leute dieses Feature gar nicht brauchen werden.

Ich wiederhole meine Wine-Geschichte.

Ich entwickle ein Programm, welches kernel32.dll verwendet. Ich schreibe die Applikation unter Linux und verwende dabei die freie Alternative der kernel32 von WineHQ. Ich verkaufe das Programm ohne kernel32.dll. Ist doch legal, oder?
Ich entwickle ein Programm, welches libmysql.dll verwendet. Ich schreibe die Applikation unter Linux und verwende dabei irgendeine Alternative der libmysql (nehmen wir an, die existiert). Ich verkaufe das Programm ohne libmysql.dll. Das soll jetzt plötzlich illegal sein?


Zuletzt bearbeitet von delfiphan am Mo 01.01.07 21:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
Gausi
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BeitragVerfasst: Mo 01.01.07 21:30 
Wenn dein Programm auf Funktionen angewiesen ist, die diese GPL-dll bereitstellt, dann muss dein Programm auch unter der GPL stehen. Das ist eine Bedingung der GPL.
Wenn dein Programm ohne diese dll voll lauffähig ist, aber bei vorhandensein dieser dll evtl. etwas mehr kann, dann ist das nach einer Interpretation der GPL erlaubt. Vorraussetzung ist dabei afaik aber auch, dass dein Programm nicht explizit nach der dll sucht, sondern das Einbinden quasi automatisch erfolgt, z.B. über ein Plugin-System. Dann hast du als Entwickler kein Problem, wenn der Anwender eine GPL-Bibliothek mit deinem Programm verwendet. Wenn du den User aufforderst, eine spezifische GPL-dll zu verwenden, ist das afaik nichtim Sinne der GPL.

Ein Beispiel dafür gibts bei der bass.dll. Die bass kann man - wie fmod auch - für Freeware kostenlos benutzen. Es gibt aber einige bass-Erweiterungen, die unter der GPL stehen (z.B. das aac-Plugin). Diese darf man nicht explizit in Closed-Source einbinden. Man kann aber das Plugin-System nutzen.
Dabei werden alle bass_xxx.dlls eingebunden, und über das Pluginsystem lassen sich Infos über das geladene Plugin ermitteln (z.B. die unterstützten Dateiformate), um so zur Laufzeit das Programm mit der erweiterten Funktionalität auszustatten (z.B. die Opendialogfilter zu ergänzen).
Was nicht geht ist: Einen Player auf der bass.dll basierend zu programmieren, das Ding ohne die bass zu verkaufen und beim Setup dem User zu erklären: "Bitte laden sie hier die Datei bass.dll herunter".

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BeitragVerfasst: Mo 01.01.07 21:38 
@Gausi: Es ist dann wenn schon illegal für den User, der die GPL-dll einfach zusammen mit meinem Programm braucht. Solange ich die GPL-Software aber nicht mitliefere, habe ich keine Verpflichtungen gegenüber der GPL. Beim MySQL-Fall müsste sich der User eine Lizenz kaufen, um meine Software legal zu betreiben. So oder so ist das aber nicht mein Problem als Entwickler. Keine Software mitgeliefert, keine Verpflichtung (zu mindest für den Entwickler).
Da hier niemand meiner Meinung ist: Was ist jetzt mit dem WineHQ-Projekt und meiner Applikation, die kernel32 voraussetzt? Das ist 1:1 derselbe Fall, oder?

mysql.com hat folgendes geschrieben:
For OEMs, ISVs, and VARs who distribute MySQL with their products, and do not license and distribute their source code under the GPL, MySQL provides a flexible OEM Commercial License.
"Who distribute" - ich liefere die aber eben gerade nicht mit.
Gausi
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BeitragVerfasst: Mo 01.01.07 22:07 
Windows steht nicht unter der GPL, daher ist das was komplett anderes. Wenn du dir ein System baust, was ohne Windows auskommst, und worauf trotzdem das MS-Office-Paket läuft, ist das in Ordnung.

Frage: Funktioniert dein Programm ohne diese Bibliothek? D.h. kann der User das, was das Programm können soll, ohne diese dll machen? Wenn ja - hast du kein Problem damit.
Wenn nein: Dann benutzt dein Programm GPL-Code und muss somit erstmal auch unter der GPL stehen. Oder, wenn du das nicht willst (Closed Source), dann bietet dir MySQL die Möglichkeit, eine entsprechende Lizenz zu kaufen - dann kannst du die dll auch direkt mitliefern. Und du bekommst dadurch die Erlaubnis, dass dein Closed-Source-Programm eine GPL-Bibliothek benutzen darf.

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BeitragVerfasst: Mo 01.01.07 22:25 
@Gausi: Der Fall hat nichts mit GPL oder Micorosft EULA zu tun. Ist unabhängig von einer Lizenz: "Ich entwickle ein Programm, welches XYZ.dll verwendet. Ich schreibe die Applikation unter Verwendung einer Freewarealternative von XYZ.dll. Mein Programm verkaufe ich dann ohne die XYZ.dll (weder Original noch Alternative). "
Ist doch völlig legal, und zwar unabhängig von der Lizenz der Originalsoftware.

Sorry aber ihr versteht mein Problem falsch. Natürlich könnt ich für MySQL zahlen und den Code mitliefern. Ich will den Code aber nicht mitliefern.

GPL hat folgendes geschrieben:
0. This License applies to any program or other work which contains a notice placed by the copyright holder saying it may be distributed under the terms of this General Public License. The "Program", below, refers to any such program or work, and a "work based on the Program" means either the Program or any derivative work under copyright law: that is to say, a work containing the Program or a portion of it, either verbatim or with modifications and/or translated into another language. (Hereinafter, translation is included without limitation in the term "modification".) Each licensee is addressed as "you".

Activities other than copying, distribution and modification are not covered by this License; they are outside its scope. The act of running the Program is not restricted, and the output from the Program is covered only if its contents constitute a work based on the Program (independent of having been made by running the Program). Whether that is true depends on what the Program does.

No Distribution, No Copying, No Modification, No Verpflichtung gegenüber GPL! Soviel zu GPL. Aber es geht mir im Grunde nicht mal um GPL, oder Microsoft Software. Es geht darum, dass ich als Entwickler keine Verpflichtungen habe, wenn ich die Fremdsoftware nicht mitliefere, egal unter welcher Lizenz die Fremdsoftware steht.

Versteht mich denn keiner? =(

Zu meinem Programm: Ich brauche die Datenbank lediglich fürs Logging. Es gibt auch die Option, die Sache als CSV-Datei zu speichern. Aber man ist nicht mal verpflichtet, überhaupt irgendwelche Logdateien anzulegen. Ich dachte mir einfach: Wer das MySQL-Feature nutzen will, soll sich die entsprechende MySQL-Lizenz kaufen. Ich liefere MySQL in keinerlei Weise mit und bezahle demnach auch nichts.

Aber mir geht's hier auch ein bisschen ums Prinzip. Deswegen frage ich so hartnäckig nach.

Ich werd mal in einem MySql-Forum fragen. Danke erstmal für eure Antworten.