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Mathematiker
      
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Verfasst: Mi 02.10.13 21:55
Hallo,
für ein größeres Projekt versuche ich einen vernünftigen Text für die Nutzungsbedingungen zu schreiben.
Durch Suche im Netz und Zusammenbasteln verschiedener Vorschläge bin ich auf:
Zitat: | Nutzungsbedingungen:
1) Das Programm und alle seine Teile unterliegen dem Urheberrecht!
2) Haftung und Gewährleistung des Autors sind auf Vorsatz, arglistiges Verschweigen von Mängeln und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
3) Dieses Programm kann unter Berücksichtigung von 4) in zivilen, nicht kommerziellen Bereichen verwendet werden.
Ausgeschlossen ist jegliche Nutzung im militärischen Bereich inklusive der militärischen Ausbildung und der Fertigung und dem Vertrieb von Waffen aller Art.
4) Es ist ausdrücklich untersagt, das Programm und seine Teile zu decompilieren, zu verändern, zu verkaufen, zu vermieten, zum Download anzubieten, für Werbung zu verwenden, in Programmsammlungen jeglicher Art aufzunehmen oder in irgendeiner anderen Form aus der Weitergabe des Programms materiellen Gewinn, in welcher Höhe auch immer, zu erzielen.
5) Unbefugte Vervielfältigung oder unbefugter Vertrieb dieses Programms oder eines Teils davon sind strafbar.
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gekommen.
Ursprünglich wurde das Projekt kommerziell von einem Verlag vertrieben, was mir aber nicht mehr gefällt.
In Zukunft möchte ich, dass man das Programm privat, aber z.B. auch in zivilen Bildungseinrichtungen, vollkommen kostenlos nutzen kann, jedoch sich absolut niemand daran in irgendeiner Form "bereichert".
Die Sache mit dem Militär ist mir wichtig, da ich als glühender Pazifist z.B. auch seit Monaten dafür kämpfe, dass mein Gymnasium "bundeswehrfrei" wird. (Schülerrat und Elternrat habe ich schon auf meiner Seite)
Die Weitergabe des Programms wäre auch soweit frei, dass es direkt an Bekannte gegeben werden könnte. Den "Vertrieb" über das Netz möchte ich selbst steuern können.
Den Quelltext will ich nicht offenlegen und die oben genannten Einschränkungen sorgen dafür, dass es keine Freeware mehr ist, jedenfalls nach de.wikipedia.org/wiki/Freeware; "freie Software" ist es ohnehin nicht.
Meine Frage an Euch: Kann man die Nutzungsbedingungen so formulieren, habe ich etwas nicht beachtet oder geht es so gar nicht? Oder ist so ein Nutzungsmodell sogar Blödsinn?
Beste Grüße und Danke für Hinweise
Mathematiker
_________________ Töten im Krieg ist nach meiner Auffassung um nichts besser als gewöhnlicher Mord. Albert Einstein
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Bergmann89
      
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Verfasst: Mi 02.10.13 23:10
Heyho,
folgendes habe ich für eins meiner Projekte genutzt, das deckt fast genau das selbe ab wie du beschrieben hast. Den Rest kannst du dir ja nach deinen Vorstellungen entsprechende anpassen:
Quelltext 1: 2: 3: 4: 5: 6: 7: 8: 9: 10: 11: 12: 13: 14: 15: 16: 17: 18: 19: 20: 21: 22: 23: 24: 25: 26:
| This program is free software. It comes without any warranty, to the extent permitted by applicable law. You can redistribute it and/or modify it under the terms of the following license. This license applies to everything in this package, except where otherwise noted. Parts taken from other authors may be subject to their own licenses. This project is available under a dual-license model, applying either (1) or (2):
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_________________ Ich weiß nicht viel, lern aber dafür umso schneller^^
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Gerd Kayser
      
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Verfasst: Mi 02.10.13 23:47
Zwei Anmerkungen von mir dazu:
1. In Deutschland ist die Amtssprache Deutsch. Insoweit könnte ein englischer Text Probleme bereiten. Außerdem, was in einem englischsprachigen Land gesetzlich geregelt ist, muss in Deutschland noch lange nicht rechtlich einwandfrei sein.
2. Der Anwender muss vor dem Erwerb der Software die Möglichkeit haben, die Bedingungen zur Kenntnis zu nehmen, sonst werden sie nicht gültig. Siehe BGB § 305 ff:
dejure.org/gesetze/BGB/305.html
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papa69
      
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Verfasst: Do 03.10.13 13:03
und noch eine kleine "Anmerkung" :
Du kannst zwar ausdrücklich verbieten, dein Programm zu dekompilieren, aber das wird "böse Buben" und/oder des Deutschen Unkundige wohl nicht "abschrecken".
Ich weiß ja nicht, um was für ein Programm es sich handelt, aber du kannst davon ausgehen, das "irgendjemand" Kapital aufgrund deines Wissens/Könnens daraus schlägt, ohne das du etwas dagegen machen kannst/darfst/sollst...
_________________ Daniel Bauer
... fatal ist nur, wenn sich das Licht am Ende des Tunnels als entgegenkommender ICE entpuppt ...
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Mathematiker 
      
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Verfasst: Do 03.10.13 14:26
Hallo,
Danke an alle für die Hinweise.
Gerd Kayser hat folgendes geschrieben : | Der Anwender muss vor dem Erwerb der Software die Möglichkeit haben, die Bedingungen zur Kenntnis zu nehmen, sonst werden sie nicht gültig. |
Deshalb sind in der Installationsroutine ja auch die Nutzungsbedingungen sichtbar; und das berühmte Häkchen bei "Nutzungsbedingungen akzeptieren" muss auch gesetzt werden.
papa69 hat folgendes geschrieben : | ... aber du kannst davon ausgehen, das "irgendjemand" Kapital aufgrund deines Wissens/Könnens daraus schlägt, ohne das du etwas dagegen machen kannst/darfst/sollst... |
Das ist mir schon klar. Erwähnen, dass dies illegal ist, sollte man aber vielleicht.
Ich habe eine Beispiel-Exe (die keine Debug-Informationen enthält) einmal durch so einen Decompiler gejagt. Im Ergebnis kann ich nur sagen: Viel Spaß dem "Bösewicht". Eine der pas-Dateien sieht 15000 Zeilen lang (im Original 2000 Zeilen) so aus
Delphi-Quelltext 1: 2: 3: 4: 5: 6: 7: 8: 9: 10: 11: 12: 13: 14: 15: 16: 17: 18: 19: 20: 21: 22: 23: 24: 25:
| * Reference to control Ttthermo.RG1 : TRadioGroup | 004A591C 8B80F8020000 mov eax, [eax+$02F8]
* Reference to field TRadioGroup.ItemIndex : Integer | 004A5922 8B8000020000 mov eax, [eax+$0200] 004A5928 83E801 sub eax, +$01 004A592B 7204 jb 004A5931 004A592D 740B jz 004A593A 004A592F EB10 jmp 004A5941 004A5931 55 push ebp
* Reference to : Ttthermo.Proc_004A2980() | 004A5932 E849D0FFFF call 004A2980 004A5937 59 pop ecx 004A5938 EB07 jmp 004A5941 004A593A 55 push ebp
* Reference to : Ttthermo.Proc_004A3748() | 004A593B E808DEFFFF call 004A3748 004A5940 59 pop ecx 004A5941 53 push ebx |
Ich verstehe da absolut nix. Dass das Decompilieren von Profis gemacht wird/werden kann, ist mir aber klar.
Beste Grüße
Mathematiker
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Gerd Kayser
      
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Verfasst: Do 03.10.13 16:05
Mathematiker hat folgendes geschrieben : | Deshalb sind in der Installationsroutine ja auch die Nutzungsbedingungen sichtbar; und das berühmte Häkchen bei "Nutzungsbedingungen akzeptieren" muss auch gesetzt werden. |
Das ist bereits viel zu spät. Die Nutzungsbedingungen werden somit nicht wirksam. Folglich kannst Du Dir das Ganze auch sparen. Man erwirbt eine Software nicht erst durch die Installation, sondern durch einen Kauf, Download usw. Vor dem Erwerb müssen die AGBs dem Erwerber bekannt sein.
Zitat: | Dem Käufer erst nach dem Kauf zugänglich gemachte Lizenzbestimmungen (zum Beispiel während der Installation oder als gedruckte Beilage in der Verpackung) sind für den Käufer wirkungslos. |
Quelle: de.wikipedia.org/wik...nutzer-Lizenzvertrag
Lesenswert:
www.linux-magazin.de...3/Ich-seh-dich-nicht
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OlafSt
      
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Verfasst: Do 03.10.13 16:40
Mathematiker hat folgendes geschrieben : | Ich habe eine Beispiel-Exe (die keine Debug-Informationen enthält) einmal durch so einen Decompiler gejagt. Im Ergebnis kann ich nur sagen: Viel Spaß dem "Bösewicht". Eine der pas-Dateien sieht 15000 Zeilen lang (im Original 2000 Zeilen) so aus
[...]
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Mit einem "richtigen" Debugger wird da ziemlich schnell ganz ordentlich lesbarer Quelltext draus. Diese Art von Debugger erkennen, das es sich um ein Delphi-Programm handelt und setzen all die verwirrenden Extra-Codezeilen erschreckend korrekt in Quelltext um. Und ja, das machen die auch ohne Debug-Info und mit komprimierten EXE-Files. Ich hatte selbst mal so ein Teil in den Fingern (hab den Namen leider wieder vergessen) und war zutiefst erschreckt, wie sauber mein Testprogramm dargestellt wurde...
_________________ Lies, was da steht. Denk dann drüber nach. Dann erst fragen.
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Mathematiker 
      
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Verfasst: Do 03.10.13 18:10
Hallo,
Gerd Kayser hat folgendes geschrieben : | Mathematiker hat folgendes geschrieben : | Deshalb sind in der Installationsroutine ja auch die Nutzungsbedingungen sichtbar; und das berühmte Häkchen bei "Nutzungsbedingungen akzeptieren" muss auch gesetzt werden. |
Das ist bereits viel zu spät. Die Nutzungsbedingungen werden somit nicht wirksam. ... |
Ich glaube Dir das natürlich und habe gerade mehrere Softwarepakete, die ich gekauft habe, angesehen. Auf keiner(!) der Verpackungen stehen Nutzungsbedingungen. Man findet sie erst, wenn man das Paket öffnet oder wenn man installieren will.
Sehr komisch.
OlafSt hat folgendes geschrieben : | Mit einem "richtigen" Debugger wird da ziemlich schnell ganz ordentlich lesbarer Quelltext draus. Diese Art von Debugger erkennen, das es sich um ein Delphi-Programm handelt und setzen all die verwirrenden Extra-Codezeilen erschreckend korrekt in Quelltext um. |
Dann kann ich nur hoffen, dass niemand "meine" Programme so interessant findet, dass er an den Text heran will.
Dann wird es wohl am besten sein, so katastrophale Quelltexte zu schreiben, dass kaum jemand sich durchkämpfen kann.
Wer meine Texte hier in der EE ansieht, weiß, dass ich das schon ganz gut beherrsche.
Beste Grüße
Mathematiker
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Martok
      
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Verfasst: Do 03.10.13 22:26
Mathematiker hat folgendes geschrieben : | Ich glaube Dir das natürlich und habe gerade mehrere Softwarepakete, die ich gekauft habe, angesehen. Auf keiner(!) der Verpackungen stehen Nutzungsbedingungen. Man findet sie erst, wenn man das Paket öffnet oder wenn man installieren will.
Sehr komisch. |
Das hat dann auch wieder irgendwas mit dem Einzelhandel zu tun. Bei Downloads hat man das mittlerweile relativ oft, dass vor dem Download irgendwas abzunicken ist, bei der Installation kommt das dann nochmal.
Spannend wäre auch noch die Frage, wann man die zeigen soll wenn die "Installation" nur aus einer Zip-Datei besteht. Vor dem Download halte ich schon für am einfachsten.
Und wann ist eigentlich der Kaufzeitpunkt bei Freeware (und dem privaten weitergeben)?
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Gerd Kayser
      
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Verfasst: Do 03.10.13 23:20
Martok hat folgendes geschrieben : | Und wann ist eigentlich der Kaufzeitpunkt bei Freeware (und dem privaten weitergeben)? |
Im BGB § 305 heißt es: "Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags"
Von einem Kaufvertrag ist hier nicht die Rede. Ein Vertrag kann auch ein Werkvertrag, Mietvertrag usw. sein.
Die Definition, was ein Vertrag ist, findest Du hier: www.rechtswoerterbuch.de/recht/v/vertrag/
Auch die Überlassung von Software als Freeware ist ein Vertrag mit Angebot und Annahme. Im täglichen Leben werden oftmals Verträge geschlossen, ohne dass man diese als solche wahrnimmt.
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Martok
      
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Verfasst: Fr 31.01.14 11:12
4 Monate... fällt das schon unter Thread-Archäologie?
Fefe hat mich grade mal wieder dran erinnert, dass hier ja auch schon die explizit nichtmilitärische Nutzung Thema war.
So wie ich das sehe war das hier nicht weiter gelöst worden, oder? Hat noch wer Anmerkungen zu (3) im Entwurf von Mathematiker?
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Mathematiker 
      
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Verfasst: Fr 31.01.14 18:19
Hallo,
Martok hat folgendes geschrieben : | So wie ich das sehe war das hier nicht weiter gelöst worden, oder? |
Nein, ist es nicht. Wer mein Hauptprodukt in der gegenwärtigen Fassung kennt, weiß, dass ich die Bedingung
Zitat: | Nutzungsbedingungen: ...
3) Dieses Programm kann unter Berücksichtigung von 4) in zivilen, nicht kommerziellen Bereichen verwendet werden.
Ausgeschlossen ist jegliche Nutzung im militärischen Bereich inklusive der militärischen Ausbildung und der Fertigung und dem Vertrieb von Waffen aller Art. |
unbedingt stelle, gleichgültig, ob es juristisch einwandfrei ist. Ich überlege schon, wie man dies noch verschärfen kann.
Die täglich zunehmende Militarisierung der deutschen Außenpolitik (erst von der Leyen, dann Steinmeier und heute unser "gottähnlicher" SuperGau ck) macht es meiner Meinung nach unbedingt erforderlich, an allen nur irgendwie möglichen Stellen dagegen vorzugehen.
Wenn ich nicht so feige wäre, würde ich ja eine Online-Petition gegen die Militarisierung starten.
Beste Grüße
Mathematiker
Für diesen Beitrag haben gedankt: glotzer, Marc.
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Gerd Kayser
      
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Verfasst: Fr 31.01.14 20:31
Mathematiker hat folgendes geschrieben : | Wenn ich nicht so feige wäre, würde ich ja eine Online-Petition gegen die Militarisierung starten. |
"Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt." [Schiller, "Wilhelm Tell"]
Bevor ich eines Tages morgens zum Beispiel die nordkoreanische Hymne oder die eines anderen Diktators singen muss, nehme ich lieber die Militarisierung in Kauf. Die Freiheit muss schließlich immer wieder verteidigt werden.
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Mathematiker 
      
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Verfasst: Fr 31.01.14 21:15
Hallo,
Gerd Kayser hat folgendes geschrieben : | Bevor ich eines Tages morgens zum Beispiel die nordkoreanische Hymne oder die eines anderen Diktators singen muss, nehme ich lieber die Militarisierung in Kauf. Die Freiheit muss schließlich immer wieder verteidigt werden. |
Du meinst das wirklich ernst?!
Mir fällt im Moment kein "Diktator" ein, der Deutschland überfallen will. Aber vielleicht hast Du andere Quellen.
Jedenfalls möchte ich in einem Land leben, in dem meine Kinder, Enkel, ... nicht dazu erzogen werden, Menschen anderer Länder zu töten, nur weil die Waffenindustrie "Absatzmärkte" braucht und fragwürdige Politiker, die sich gern auf christliche Nächstenliebe berufen, aus niederen Beweggründen ihre Karriere ankurbeln wollen.
Und deshalb werde ich mit den mir zur Verfügung stehenden Mitteln immer gegen Militarisierung, Waffen, Krieg ... kämpfen.
Und ich habe auch ein Zitat:
"Töten im Krieg ist nach meiner Auffassung um nichts besser als gewöhnlicher Mord." (Albert Einstein)
Beste Grüße
Mathematiker
Für diesen Beitrag haben gedankt: Marc., trm
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mandras
      
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Verfasst: Fr 31.01.14 22:57
> ob es juristisch einwandfrei ist. Ich überlege schon, wie man dies noch verschärfen kann.
Ich bin kein Jurist, ich würde aber evtl. für den deutschen Rechtskreis noch eine salvatorische Klausel einfügen
Für diesen Beitrag haben gedankt: Mathematiker
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Mathematiker 
      
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Verfasst: Fr 31.01.14 23:07
Hallo,
mandras hat folgendes geschrieben : | Ich bin kein Jurist, ich würde aber evtl. für den deutschen Rechtskreis noch eine salvatorische Klausel einfügen |
Danke für den Hinweis.
Wenn ich aber de.wikipedia.org/wik...alvatorische_Klausel richtig verstehe, ist eine salvatorische Klausel bei Nutzungsbedingungen, also AGB, von Software ohne Bedeutung.
Aber ich bin auch kein Jurist und rate nur.
Beste Grüße
Mathematiker
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Gerd Kayser
      
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Verfasst: Fr 31.01.14 23:11
mandras hat folgendes geschrieben : | salvatorische Klausel einfügen |
Siehe de.wikipedia.org/wik...alvatorische_Klausel (Abschnitt "Anwendung bei AGB")
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Martok
      
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Verfasst: Mi 11.06.14 14:09
*Thread ausgrab* *Staub wegpust*
Grade auf der Suche nach Lizenzen explizit für "academic use" gefunden:
etsf.grenoble.cnrs.f...entificsoftware.html hat folgendes geschrieben: | [...] delivered at NO COST for ACADEMIC or PUBLIC RESEARCH use or use for Non-Commercial and Non-Military purposes solely and leading to open publication of the results with neither withhold of information nor intentional delay in publication. The LICENSEE guarantees that the SOFTWARE or modified versions of SOFTWARE or derivative work based on SOFTWARE is not used for any commercial or profit or military purpose. |
Ich halte diese spezielle jetzt für viel zu kompliziert (und vermutlich nicht GPL-Kompatibel und damit uninteressant), aber das Problem scheint auch anderen bekannt zu sein...
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