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Bergmann89
      
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Verfasst: Fr 05.06.09 01:26
Hi,
ich studier zur zeit in Zwickau und fahr jeden Tag 60km zur FH und wieder Heim. Und heute hatte ich n Gespräch mit nem Kumpel darüber, das man das evtl. von der Stuer absetzen kann...
Kennt sich da jmd von euch aus?
MfG Bergmann.
_________________ Ich weiß nicht viel, lern aber dafür umso schneller^^
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jaenicke
      
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Verfasst: Fr 05.06.09 01:51
Wenn du erstens über dem Freibetrag liegst mit deinem Einkommen und du zweitens an der Uni einen Job hast, dann sollte das dafür gehen, ja.
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Bergmann89 
      
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Verfasst: Fr 05.06.09 15:07
Hi,
ich hab kein Job. das einzige Geld was ich beziehe is mein Kindergeld und Bafög. Gibts da auch ne möglichkeit, oder geht das da nich?
MfG Bergmann.
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JüTho
      
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Verfasst: Fr 05.06.09 15:13
Kein Einkommen => keine Steuerverpflichtung => kein Steuerabzug. So einfach ist das.
Wie kommst du überhaupt auf die Idee, "Fahrtkosten von (nicht vorhandener) Steuer abzusetzen"?
Jürgen
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Tilo
      
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Verfasst: Fr 05.06.09 21:58
Eine Möglichkeit wäre es die erhöhten Fahrtkosten als Werbekosten anrechnen zu lassen fals dies möglich ist.
Liegen durch die Fahrten die Werbungskosten über den gestetzlichen Wert (bei BaföG 920€ im Bewilligungszeitraum)
Dadurch erhöht sich der Betrag durch Nebentätigkeiten hinzuverdient werden ohne das z.B. Bafög und Kindergeld gekürzt werden.
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Bergmann89 
      
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Verfasst: Sa 06.06.09 00:53
HI,
@JüTho: meine Mutter hat vor paar Tagen Steuererklärung gemacht, deshalb bin ich auf die Idee gekommen. Aber wie du sicher schon gemerkt hast hab ich davon nich so viel Ahnung^^
@Tilo: Klingt gut, weißt du wo ich mich da weiter informieren kann?
_________________ Ich weiß nicht viel, lern aber dafür umso schneller^^
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Robert.Wachtel
      
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Verfasst: Sa 06.06.09 10:15
Solange Du nichts verdienst, kannst Du nichts von der Steuer abziehen - so what?
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UGrohne
      

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Verfasst: Sa 06.06.09 10:25
Das Finanzamt wird Dir nicht Deine Fahrtkosten rückerstatten, so läuft das nicht, wie schon mehrfach erwähnt wurde. Du kannst lediglich Ausgaben zwischen Haus und Arbeitsstätte mit 0,30€ pro Kilometer geltend machen. Allerdings nur, wenn Du mehr als 920€ bei den Werbungskosten (hier zählen auch die Fahrtkosten ein) erreichst. Dies wirkt sich dann mindern auf Dein gesamtes Jahreseinkommen aus, sodass Du damit dann niedriger besteuert wirst. Allerdings musst Du dazu erstmal über den Grundfreibetrag von 7834€ kommen, bis zu diesem Betrag zahlst Du keine Steuern und kannst folglich auch keine zurückbekommen.
Noch Fragen?
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jfheins
      
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Verfasst: Sa 06.06.09 10:38
Wenn du das ganze als Werbungskosten geltend machen kannst, lassen sich die Ausgaben Jahr für Jahr "aufsummieren" sodass du auf dein erstes Gehalt entsprechend weniger Steuern zahlen musst.
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UGrohne
      

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Verfasst: Sa 06.06.09 10:40
jfheins hat folgendes geschrieben : | | Wenn du das ganze als Werbungskosten geltend machen kannst, lassen sich die Ausgaben Jahr für Jahr "aufsummieren" sodass du auf dein erstes Gehalt entsprechend weniger Steuern zahlen musst. |
Werbungskosten werden doch normalerweise erst Ende des Jahres bei der Steuererklärung geltend gemacht?
Außerdem wird er diese nicht als Werbungskosten geltend machen können, weil es nur zum Studium gehört. Außer er hat dort einen Job.
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dummzeuch
      
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Verfasst: Sa 06.06.09 23:05
Robert.Wachtel hat folgendes geschrieben : | | Solange Du nichts verdienst, kannst Du nichts von der Steuer abziehen - so what? |
Wenn ich das richtig verstanden habe, wohnt er im Hotel Mama. Evtl. kann die Mutter diese Aufwendungen als Unterstuetzung der Ausbildung (-> Werbungskosten) absetzen? Vielleicht mal einfach beim Finanzamt nachfragen? Theoretisch muessen die einen beraten, wie gut der Rat in der Praxis ist, haengt vom Sachbearbeiter ab. Oder einfach in der Erklaerung angeben und abwarten, ob es gestrichen wird. ;-)
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Robert.Wachtel
      
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Verfasst: So 07.06.09 09:58
Rechtsverbindliche Auskünfte der Finanzämter sind seit einiger Zeit kostenpflichtig.
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