Martok hat folgendes geschrieben : |
| Es ist ein Onlinekauf, du hast 14 Tage ab Lieferung, no questions asked. |
Um genau zu sein regelt das §357 Absatz 3 des BGB:
| Zitat: |
(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache zu leisten,
1. soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht |
Sprich, wie auch schon gesagt:
Bei einer Festplatte oder SSD darf man durchaus Datentransfers durchführen usw. und auch das Betriebssystem drauf spielen usw., denn auch das ist eine Prüfung der Eigenschaften und der Funktionen, in diesem Fall vor allem die Performance.
Man hat aber auch keinen Freibrief, auch wenn das meistens darauf hinausläuft.
Aber letztlich ist ein Verkäufer gut beraten, wenn er seine Preise so kalkuliert, dass er mit solchen Rücksendungen im normalen Maß keine Probleme hat und da auch nicht protestieren muss, wenn ein Käufer den Bogen mal etwas spannt. Das spricht sich im Internet auch schon mal herum.