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Ralf Jansen
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BeitragVerfasst: Mo 23.09.13 20:34 
Zitat:
Genau diese Prüfung kann man ja auch mit einem in einem Laden(geschäft) gekauften Artikel vornehmen


Nur eben nicht einfach zurückgeben. Das macht der Händler wenn nur aus Kulanzgründen oder eben über eine Wertminderung. Ein Recht auf vollständige Rückabwicklung hast du nicht. Und das 14 tätige Wiederufssrecht beim Onlinekauf soll nicht mehr erreichen als Gleichbehandlung. Das das in der Realität auf was anderes hinausläuft steht auf einem anderen Blatt.
Delphi-Laie
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BeitragVerfasst: Mo 23.09.13 20:48 
user profile iconRalf Jansen hat folgendes geschrieben Zum zitierten Posting springen:
Zitat:
Genau diese Prüfung kann man ja auch mit einem in einem Laden(geschäft) gekauften Artikel vornehmen


Nur eben nicht einfach zurückgeben. Das macht der Händler wenn nur aus Kulanzgründen oder eben über eine Wertminderung. Ein Recht auf vollständige Rückabwicklung hast du nicht. Und das 14 tätige Wiederufssrecht beim Onlinekauf soll nicht mehr erreichen als Gleichbehandlung. Das das in der Realität auf was anderes hinausläuft steht auf einem anderen Blatt.


Das Recht auf Rückgabe hat man auch beim Ladenkauf mindestens dann, wenn ein Artikel eine zugesicherte Eigenschaft nicht hat, und dann hat er den originalen Preis herauszurücken (Rückabwicklung des Kaufvertrages Zug um Zuge, d.h., Rückgabe des Artikels und des Geldes in Höhe des Kaufbetrages, weil kein rechtskräftiger Vertrag zustandekam). Ob diese Eigenschaft zugesichert ist, kann man zum einen gleichermaßen bei Fernkauf (hoffentlich genaue und vollständige Beschreibung) und Ladenkauf (Packungsbeschreibung), zum anderen weder beim einen noch beim anderen feststellen (ob die Festplatte z.B. die versprochene Geschwindigkeit o.ä.) hat.
Ralf Jansen
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BeitragVerfasst: Mo 23.09.13 20:52 
Zitat:
Das Recht auf Rückgabe hat man auch beim Ladenkauf mindestens dann, wenn ein Artikel eine zugesicherte Eigenschaft nicht hat, und dann hat er den originalen Preis herauszurücken


Stimmt ... aber ist 'Palladin007 gefällt die Platte nicht' einen verfehlen einer zugesicherten Eigenschaft ;)
Delphi-Laie
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Delphi 2 - RAD-Studio 10.1 Berlin
BeitragVerfasst: Mo 23.09.13 21:49 
user profile iconRalf Jansen hat folgendes geschrieben Zum zitierten Posting springen:
Stimmt ... aber ist 'Palladin007 gefällt die Platte nicht' einen verfehlen einer zugesicherten Eigenschaft ;)


Das macht nichts, denn beim Fernabsatz bedarf die Rückabwicklung des Kaufvertrages keiner Begründung - eine (einseitige) Willenserklärung des Käufers reicht.
Ralf Jansen
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VS2010 Pro, VS2012 Pro, VS2013 Pro, VS2015 Pro, Delphi 7 Pro
BeitragVerfasst: Mo 23.09.13 22:33 
Letzter Post zum Thema meinerseits. Sonst fangen wir noch an mit Links zum BGB und Paragraphen um uns zu werfen um juristisches Fachwissen vorzutäuschen ;)

Zitat:
Das macht nichts, denn beim Fernabsatz bedarf die Rückabwicklung des Kaufvertrages keiner Begründung - eine (einseitige) Willenserklärung des Käufers reicht.


Der Verkäufer kann durch eigene Überprüfung gerade bei Festplatten (SMART Attribute) eine Nutzung über ein auch gewisses Maß hinaus feststellen. Es Bedarf doch der Begründung oder Mitwirkung des Kunden überhaupt nicht. Muss er ja im Laden auch nicht begründen wenn er das Gerät vor dem Kauf im Laden checkt und nicht kauft. Und das Wiederrufsrecht soll genau dieses 'nicht vor Kauf prüfen können' ausgleichen aber keine darüber hinausgehende Prüfung ermöglichen. Der Sinn hier ist ja die Vertriebswege möglichst gleich zu behandeln und nicht einen zu bevorzugen (ist faktisch trotzdem passiert ich weiß).
jaenicke
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BeitragVerfasst: Mo 23.09.13 23:14 
user profile iconMartok hat folgendes geschrieben Zum zitierten Posting springen:
Es ist ein Onlinekauf, du hast 14 Tage ab Lieferung, no questions asked.
Um genau zu sein regelt das §357 Absatz 3 des BGB:
Zitat:
(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache zu leisten,

1. soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht
Sprich, wie auch schon gesagt:
Bei einer Festplatte oder SSD darf man durchaus Datentransfers durchführen usw. und auch das Betriebssystem drauf spielen usw., denn auch das ist eine Prüfung der Eigenschaften und der Funktionen, in diesem Fall vor allem die Performance.

Man hat aber auch keinen Freibrief, auch wenn das meistens darauf hinausläuft.

Aber letztlich ist ein Verkäufer gut beraten, wenn er seine Preise so kalkuliert, dass er mit solchen Rücksendungen im normalen Maß keine Probleme hat und da auch nicht protestieren muss, wenn ein Käufer den Bogen mal etwas spannt. Das spricht sich im Internet auch schon mal herum.

Für diesen Beitrag haben gedankt: Martok