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AHT
      
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Verfasst: Fr 01.02.08 10:36
jaenicke hat folgendes geschrieben: |
Solange man die Seite komplett non-kommerziell ohne Profit betreibt würde ich persönlich eine Seite als nicht geschäftsmäßig einstufen. |
Geschäftsmäßig heißt, soweit ich weiß, nur, dass der Dienst nachhaltig betrieben - also aktualisiert und gepflegt - wird.
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Reinhard Kern
      
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Verfasst: Fr 01.02.08 10:48
manser hat folgendes geschrieben: | ...
Eine private Seite muss zwar nicht unbedingt ein Impressum haben, sollte aber um ganz sicher zu gehen eins haben.
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Hallo,
ich formuliere hier mal 2 Grundsätze, die klarstellen, worum es geht - Juristen mögen schreiend davonlaufen:
1: Wenn eine Seite überhaupt einen Inhalt hat (mehr als nur "in Construction"), muss feststellbar sein, wer dafür verantwortlich ist. Es könnte ja jemand beleidigt werden oder gegen Urheberrecht verstossen, dass ist völlig unabhängig von geschäftsmässig oder gewerblich - es macht ja keinen Unterschied, ob ich jemanden privat oder gewerblich beleidige.
2. Dazu ist eine "ladbare Anschrift" erforderlich. D.h. dort muss man ein Einschreiben oder eine Gerichtssache mit förmlicher Zustellung abgeben können, ein Briefkasten allein reicht nicht.
Dies ist nicht nur keine Rechtsberatung, es ist auch ganz und gar unjuristisch, aber ich hoffe für Normalmenschen verständlich.
Gruss Reinhard
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Wolle92
      
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Verfasst: Fr 01.02.08 16:05
jaenicke hat folgendes geschrieben: | Dabei lässt du z.B. blinde Menschen außer acht.
Die können ein solches Bild nicht sehen, für Blinde wäre also der Inhalt des Impressums unerreichbar. |
Blinde können dsa Impressum aber auch nicht lesen, wenn du es auf deine Seite schreibst...
Außerdem meint Gausi mit "in ein Bild packen" ja sowas:
www.songtexte-heute.com/img/widerr_4.gif
Also den Text ganz normal schreiben, dann aber als Grafik speichern, sodass Bots den nicht so einfach aus dem Quellcode lesen können...
_________________ 1405006117752879898543142606244511569936384000000000.
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Gausi
      
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Verfasst: Fr 01.02.08 16:24
Blinde haben aber in der Regel eine Braille-Tastatur, die den Text dann über kleine Nüppelchen in Blindenschrift ausgibt. Wenn eine Webseite blindengerecht eingerichtet hat, lässt die sich damit ganz gut "lesen". Bei einem Bild geht das zugegenermaßen nicht.
Ich meine mit Impressum als Bild einfach sowas: gausi.de/images/adresse.png . Und wenn man ne Google-Bildersuche nach Impressum macht, findet man jede Menge Seiten, wo das auch so gemacht wird (was nicht heißt, dass das richtig sein muss). Dass man die Adresse nicht wie ein Captcha abspeichert, dürfte ja wohl selbstverständlich sein.
Edit: URL korrigiert
_________________ We are, we were and will not be.
Zuletzt bearbeitet von Gausi am Fr 01.02.08 16:48, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Yogu
      
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Verfasst: Fr 01.02.08 16:40
Es ist klar: Blinde können keine Text-Grafiken erkennen. Aber ist das denn überhaupt notwendig? Wenn diese Person kontakt mit dem Verantwortlichen aufnehmen will, kann sie immer noch jemand anderen fragen. Ich denke, ein Bild wäre schon erlaubt als Impressum.
Was du aber machen könntest, wäre ein entsprechender Alternativtext: Dort steht, dass das Impressum in grafischer Form dargestellt wird, zur Abwehr gegen Bots, und auch per E-Mail kontakt aufgenommen werden kann.
Zuletzt bearbeitet von Yogu am Sa 02.02.08 17:21, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Regan
      
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Verfasst: Fr 01.02.08 18:20
manser hat folgendes geschrieben: |
Jetzt meine Frage...da ich ungern meine Festnetznummer mit angeben würde.. wäre es ja denkbat einfach eine 01805 Nummer mit Umleitung zu schalten...Dann würd wenigstens nicht jeder Spamer bei uns anrufen...Ist das den für ein Impressum erlaubt?
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Nein. Nach § 5 TMG ist eine www.linksandlaw.info hat folgendes geschrieben: |
schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Anbieter ermöglichen |
Wer nochmal weiterlesen möchte:
www.linksandlaw.info...terkennzeichnung.htm
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Dude566
      
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Verfasst: Mo 13.04.09 17:06
Und wie ist es wenn jemand eine Homepage aus Deutschlang betreibt, diese aber keine deutsche Domain hat, und auf einem ausländischen Server liegt.
Wie sieht es denn dann mit der Impressumspflicht aus?
_________________ Es gibt 10 Gruppen von Menschen: diejenigen, die das Binärsystem verstehen, und die anderen.
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GTA-Place
      

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Verfasst: Mo 13.04.09 17:30
Auch nochmal der Hinweis: Auf meiner Seite steht sowohl Adresse als auch Handynummer und ich habe bisher keine Werbeanrufe oder Werbepost bekommen. Also da würde ich mir am wenigsten Sorgen machen  .
_________________ "Wer Ego-Shooter Killerspiele nennt, muss konsequenterweise jeden Horrorstreifen als Killerfilm bezeichnen." (Zeit.de)
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jaenicke
      
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Verfasst: Mo 13.04.09 17:40
Derjenige wäre ja auch schön blöd, schließlich müsste er daraufhin mit einer Anzeige rechnen. Die Daten aus dem Impressum dürfen schließlich nicht zu solchen Zwecken genutzt werden.
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Dude566
      
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Verfasst: Mo 13.04.09 17:43
Und was ist mit meiner Frage? Die ist dadurch nicht beantwortet.
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jaenicke
      
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Verfasst: Mo 13.04.09 17:47
Also weder der Serverstandort noch der des Domanregistrars haben etwas mit der Tatsache zu tun, dass du diese aus Deutschland betreibst. Und damit hat das auch nichts mit der Anbieterkennzeichnungspflicht zu tun.
Solange du keine Werbung schaltest, reichen aber Name und Anschrift (inkl. E-Mail) AFAIK aus. Aber: IANAL.
Zuletzt bearbeitet von jaenicke am Mo 13.04.09 18:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Dude566
      
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Verfasst: Mo 13.04.09 18:03
Würde gerne eine private Homepage machen, aber ungerne gebe ich meine privaten Daten öffentlich im Web frei.
Naja dann bleibt mir wohl nichts anderes übrig als die Angaben zu machen.
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F34r0fTh3D4rk
      
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Verfasst: Mo 13.04.09 18:42
Hier steht, dass nicht-gewerblich genutzte Seiten (sprich Seiten, die man kostenlos besuchen/benutzen darf) von der Impressumspflicht ausgeschlossen sind soweit ich das richtig verstanden habe: www.net-and-law.de/d...impressum/privat.php
www.net-and-law.de hat folgendes geschrieben: | Dem maßgeblichen Paragrafen 5 des TMG ist zu entnehmen, dass eine Kennzeichnungspflicht nur für geschäftsmäßige Online-Dienste besteht, die in der Regel gegen Entgelt angeboten werden. Darunter versteht der Gesetzgeber eine wirtschaftliche Gegenleistung für die angebotene Leistung. Demnach sollen Homepages, die rein privaten Zwecken dienen und die nicht Dienste bereitstellen, die sonst nur gegen Entgelt verfügbar sind, von der Impressumspflicht befreit sein |
Zuletzt bearbeitet von F34r0fTh3D4rk am Mo 13.04.09 18:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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jaenicke
      
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Verfasst: Mo 13.04.09 18:44
Nein, schau mal ins Gesetz. Da steht drin, dass die Pflicht (zumindest in dem neuen Gesetz seit 2007) für jeden Diensteanbieter gilt. Gewerbliche Anbieter (auch wenns nur ein bisschen Werbung ist!) haben nur eine erweiterte Angabenpflicht.
// EDIT:
Genauer gesagt gilt diese Pflicht nicht für Seiten mit "ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken", aber im Grunde ist jede Seite, auf der du Informationen bereitstellst, die nicht nur mit dir oder deiner Familie zu tun haben, sondern z.B. mit Delphi, das nicht.
Es mag sein, dass das so gemeint war, aber aus der Formulierung lässt sich das nicht herauslesen.
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F34r0fTh3D4rk
      
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Verfasst: Mo 13.04.09 18:48
Weiter steht dort:
www.net-and-law.de hat folgendes geschrieben: | Die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben müssen alle Anbieter von so genannten Telemediendiensten machen - egal, ob die Webpräsenz dem E-Commerce oder der Selbstdarstellung dient. Ausgenommen von der Impressumspflicht sind rein private Websites (weitere Informationen). Bei fehlenden, unvollständigen oder nicht richtig angebrachten Angaben nach dem Telemediengesetz droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Aber auch eine kostenpflichtige Abmahnung durch einen Mitbewerber kann die Folge sein. |
Die Frage ist, was nun unter Dienstanbieter zu verstehen ist.
Bei dem Impressumsassistenten auf dieser Seite muss man auch eine Berufsgruppe auswählen, also ist das denke ich schon so gemeint wie du es zuerst vermutet hast. Nur ist die Frage ob das wirklich so ist.
Zuletzt bearbeitet von F34r0fTh3D4rk am Mo 13.04.09 18:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
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jaenicke
      
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Verfasst: Mo 13.04.09 18:50
Ja, das habe ich eben gerade editiert, die Formulierung im Gesetzestext ist leider schwammig, und deshalb solltest du als Seitenbetrieber eben vom "Worst Case" ausgehen.
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Regan
      
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Verfasst: Mo 13.04.09 18:56
Dude566 hat folgendes geschrieben : | Würde gerne eine private Homepage machen, aber ungerne gebe ich meine privaten Daten öffentlich im Web frei.
Naja dann bleibt mir wohl nichts anderes übrig als die Angaben zu machen. |
Selbst wenn du deine Daten nicht auf deiner Website angeben willst, dann sind sie doch in den Whois-Einträgen geschaltet.
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jaenicke
      
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Verfasst: Mo 13.04.09 19:03
Es sei denn er hat nur eine 3rd-Level-Domain. 
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AHT
      
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Verfasst: Mo 13.04.09 20:28
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Timosch
      
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Verfasst: Mo 13.04.09 21:56
Ich selber mache es so ähnlich wie GTA-Place. Ich habe eine alte Handynummer angegeben; nicht mein normales Handy, sondern ein altes mit Prepaid-Karte, das ich nur noch dafür nutze. Geklingelt hat es bis jetzt noch nie.
_________________ If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear. - George Orwell
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