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delfiphan Threadstarter
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BeitragVerfasst: Do 04.01.07 11:34 
Übrigens: Die Virale-Ansteckung über IP ist ziemlicher Unsinn. Zusammen mit Sätzen wie "Nur ein Anwalt kann diese Frage abschliessend beantworten" ist wohl klar, dass MySQL lediglich die Meinung vertritt, um möglichst viele Benutzer zum Kauf ihrer Software zu bewegen. Das ist überhaupt nicht im Sinne des LGPLs. Die MySQL-Leute widersprechen sich sogar selbst: Sie bieten nämlich selbst eine Client-Library an (Version 3), welche LGPL ist und mit dem GPL-Server kommuniziert. Dabei ist ja LGPL "weniger gut" als GPL und eine Kommunikation wäre nach der Auffassung der MySQL verboten, genauso, wie ich in LGPL keine GPL-Software verwenden darf.
Bitte nicht falsch verstehen. Ich hab nichts dagegen, wenn die möglichst viele Leute zum Kauf der Commercial Lizenz bewegen wollen (obwohl ich die Geschichte mit dem Anwalt etwas speziell finde). Aber wenn schon GPL, dann fände ich es fair, wenn man die nach Auffassung der FSF interpretieren würde und nicht soweit dehnt, bis es für die Firma passt. Die Based-On-Work-Geschichte kommt ja ursprünglich aus dem Copyright-Gesetz und Kommunikation über IP zählt dort nicht. Und über eine Lizenz lässt sich die nicht schützen. Wenn ich die Bestimmungen nicht akzeptiere, gilt einfach das normale Copyright-Gesetz. Und ein Datenprotokoll ist imho weder automatisch durch Copyright geschützt noch lässt sie sich nicht durch Softwarepatente schützen (ok, vielleicht in den USA)... Programme wie GAIM wären sonst vermutlich illegal...
tommie-lie
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Ubuntu 7.10 "Gutsy Gibbon"

BeitragVerfasst: Do 04.01.07 13:04 
user profile icondelfiphan hat folgendes geschrieben:
Übrigens: Die Virale-Ansteckung über IP ist ziemlicher Unsinn. Zusammen mit Sätzen wie "Nur ein Anwalt kann diese Frage abschliessend beantworten" ist wohl klar, dass MySQL lediglich die Meinung vertritt, um möglichst viele Benutzer zum Kauf ihrer Software zu bewegen.
Ja, den Eindruck machen sie auf mich auch, auch im Forum.

delfiphan hat folgendes geschrieben:
Das ist überhaupt nicht im Sinne des LGPLs. Die MySQL-Leute widersprechen sich sogar selbst: Sie bieten nämlich selbst eine Client-Library an (Version 3), welche LGPL ist und mit dem GPL-Server kommuniziert. Dabei ist ja LGPL "weniger gut" als GPL und eine Kommunikation wäre nach der Auffassung der MySQL verboten, genauso, wie ich in LGPL keine GPL-Software verwenden darf.
Nein, das wäre nicht verboten. Aber nach (derzeitiger) Auffassung der MySQL-Leute würde der GPL-Server die libmysql 3 infizieren und die Client Library somit ebenfalls GPL'd machen, wodurch dann auch das Programm GPL'd sein müsste.
Wie ich schon schrieb, mit dieser Interpretation stehen sie in der OpenSource-Welt so ziemlich alleine da.

delfiphan hat folgendes geschrieben:
Und ein Datenprotokoll ist imho weder automatisch durch Copyright geschützt noch lässt sie sich nicht durch Softwarepatente schützen (ok, vielleicht in den USA)...
Ich weiß nicht, wie es mit dem (kostenpflichtigen) Copyright aussieht, aber ich denke, eine Schnittstelle über IP wäre vom deutschen Urheberrecht nicht gedeckt, wohl aber die Spezifikation. Das künstlerische Werk steckt hier in der festschreibung des Protokolls und der Implementierung. Deswegen ist Clean-Room-Reverse-Engineering ja auch noch legal. Aber mir ist kein Präzendenzfall bekannt, bei dem jemand versucht hat, Urheberrechte auf Softwareschnittstellen geltend zu machen, mag sein, daß sich das vor Gericht anders verhält, als ich hier beschreibe.

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Your computer is designed to become slower and more unreliable over time, so you have to upgrade. But if you'd like some false hope, I can tell you how to defragment your disk. - Dilbert
Bernhard Geyer
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BeitragVerfasst: Sa 06.01.07 22:48 
Sowei ich die MySQL-Lizenz verstehe ist es folgendes für kommerzielle Closed-Source-Programme:

- Läuft dein Programm nur mit der MySQL-Datenbank so ist für jede Installation eine Lizenz von MySQL nötig
- Lieferst Du Teile von MySQL mit (z.B. auch die libmysql.dll) so sind auch Lizenzen nötig

Hierbei bist du selbst teilweise dafür verantwortlich diese Lizenzen bei MySQL abzufordern.
Keine Lizenzen sind nötig wenn:

- Dein Programm auch ohne MySQL-Server lauffähig ist (z.B. alternative Persistenzlayer anbietet)
- Du direkt mit dem MySQL-Server kommunizierst (z.B. MyDAC verwendest)
- Der Kunde den MySQL-Server selbst installiert.

Ob nun eine Lizenz nötig ist, ist nicht mehr dein Bier/Problem. Der Kunde muß sich selbst mit den Lizenzbedingungen von MySQL herumschlagen und herausfinden ob er eine Lizenz benötigt.
Z.B. unser Programm unterstützt MySQL, MS SQL Server und Oracle und für keine der Datenbanken brauchen wir als Entwickler Lizenzen kaufen wenn wir unser Produkt verkaufen.
delfiphan Threadstarter
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BeitragVerfasst: Sa 06.01.07 23:06 
Danke.
Ich hab's nun so gemacht: Man hat die Optionen File Logging, MySQL-3 Logging und ODBC Logging. Dabei liefere ich die libmysql-3 (LGPL) mit. Wer MySQL-5 will, kann auf eigene Verantwortung die mitgelieferte Datei durch eine eigene ersetzen, oder ODBC benutzen, oder File Logging, oder das Logging ganz ausschalten. Das ist dann nicht mehr mein Bier. Ich hätte MySQL-3 fast ganz entfernt, weil ich MySQL eigentlich gar nicht speziell unterstützen möchte, da ich mit der Firma nicht einverstanden bin und deswegen nicht speziell unterstützen möchte. Whatever. ;) Vielen Dank jedenfalls für eure Hilfe.