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Robinator
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WinXP
BDS 2006
BeitragVerfasst: Di 13.03.07 21:00 
Ich hab jetzt nicht allles gelesen, aber muss nicht immer noch der Kläger beweisen, dass ich "schuldig" bin? Wie sollte eine Internetfirma nachweisen, dass tatsächlich ich es war, der an meinem Rechner diesen Vertrag abgeschlossen hat? Es gibt diverse Möglichkeiten, dass ein anderer dies getan hat (z.B. könnte man sagen, man hätte eine Party geschmissen, wodurch sich der in Frage kommende Personenkreis fast beliebig erweitert). Ich bin kein Jurist, das ist nur der erste Gedanke, der mir bei dieser Thematik kam ;)

gruss, Rob

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erare humanum est
BenBE
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BeitragVerfasst: Sa 24.03.07 00:22 
Naja ... Länger als 7 Tage werden die trotz Vorratsdatenspeicherung eh nicht aufbewahrt :P Wenn's um Kosten geht, wird jedes Unternehmen einsichtig :P

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Michael Stenzel
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D3 Prof, D7 PE
BeitragVerfasst: Sa 24.03.07 01:09 
Hi Leute.

Da gibt es ein Urteil.

www.golem.de/0702/50613.html

Gruß
Michael.
mccom
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BeitragVerfasst: Sa 24.03.07 01:20 
passt auch zu diesem thema: ansehenswert! www.youtube.com/watch?v=Lfrwy6ZGl0M
GTA-Place
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Delphi 7, Lazarus
BeitragVerfasst: Sa 07.04.07 12:08 
Sie lassen nicht locker ;-).

Zitat:
[...]

Lebenserwartungs-Test 30 Euro
Verzugspauschale/Mahnkosten 5 Euro
-----------------------------------------------------------
Zahlungsbetrag 35 Euro
(Ohne Abzug sofort zahlbar)

Zur Erläuterung:
Unter Verweis auf unsere AGB hatten wir Ihnen bereits dargelegt, dass es dort lautet:

"Der Nutzer ist zur Entrichtung des einmaligen Nutzungsentgelts von 30 Euro
verpflichtet. Die Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten. Das
Nutzungsentgelt ist vorbehaltlich des Widerrufsrechts des Nutzers unter
Abbedingung von §614, BGB, sofort mit Vertragsschluss fällig. Über diesen Betrag
wird dem Nutzer eine Rechnung zugesandt."

Nach Übersendung unserer 1. Mahnung sind Sie jedenfalls in Verzug gekommen (§ 286 BGB), mit
der Rechtsfolge, dass Sie uns gegenüber bereits schadensersatzpflichtig sind.

Sollte am 09.04.2007 auf unserem u.g. Konto, unter Angabe der Mahnungsnummer ( M2VA-xxxxxx ) kein
Zahlungseingang verbucht sein, haben Sie mit einem professionellen Forderungseinzug zu rechnen.

[...]


Wir sind mittlerweile bei 9 1/2 Monaten nach Rechnungsausstellung xD.

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Zuletzt bearbeitet von GTA-Place am So 08.04.07 17:07, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Win 2000 & VMware
Delphi 3 Prof, Delphi 7 Prof
BeitragVerfasst: Sa 07.04.07 12:34 
Nach dem Urteil (was auf Golem beschrieben wurde) würde ich denen gleich selbst einige Kosten in Rechnung stellen. Mal schaun wie die dann darauf reagieren :)

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wer andern eine grube gräbt hat ein grubengrabgerät
- oder einfach zu viel zeit
Gausi
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Windows 7, Windows 10
D7 PE, Delphi XE3 Prof, Delphi 10.3 CE
BeitragVerfasst: Sa 07.04.07 12:37 
Ein professionellen Forderungseinzug hört sich interessant an - ich stell mir grade eine Truppe muskelbepackter Typen mit Sonnenbrille und jeder Menge Tätowierungen vor :lol:.

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g1o2k4
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BeitragVerfasst: Sa 07.04.07 12:52 
hallo

ich hab mich auch mal ausversehn bei sowas angemeldet, allerdings mit anonymer email adresse. meine ip hatten sie auch und haben mir ne mail an die anonyme addy geschickt dass ich zahlen soll ! (das war die zweite mahnung) hab ich natürlich nicht gemacht wer bin ich denn ? die haben mir sogar mit nem inkasso unternehmen gedroht, naja.
auf jedenfall musste ich bis heute nichts zahlen das ist shcon nen halbes jahr her. anscheinend haben diese komische abzock unternehmen nicht das recht beim provider ip mit name und nutzer verknüpfen zu lassen. also die ip bringt nen gar nicht ! dein provider gibt deine zugangsdaten nur an die polizei oder bundesorganisationen wie bka, lka und so weiter. aber wenn sich deine freundin mit ihrem richtigen namen angemeldet hat muss sie wohl zahlen.
Mindforce
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BeitragVerfasst: Sa 07.04.07 14:11 
Hi,

meinem Freund ist das auch passiert. Hat sich die Teilnahmebedingungen nicht angeguckt.
DA half auch nurnoch zahlen. Aber wenn ich schon solche Werbung sehe dann sag ich gleich. AHA! Nochmehr betrüger. :puke:

ICh hasse solche Leute!

Mindforce

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WIN XP, IE 7, FF 2.0
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BeitragVerfasst: Sa 16.06.07 16:41 
Sie lassen nicht locker und haben mittlerweile die "Deutsche Inkassostelle" eingeschaltet:
Zitat:
[...] eine Zustellung unserer Mahnung an Sie blieb bislang erfolglos. Wir fordern Sie auf, uns Ihre aktuelle Adresse vollständig mitzuteilen. Sofern Sie dies nicht innerhalb von 5 Tagen veranlassen, werden wir eine Anfrage beim zuständigen Internetdienstanbieter bezüglich der von Ihnen bei Vertragsschluss angegebenen Email-Adresse "[...]" tätigen. Hier besteht der Verdacht einer unerlaubten Handlung durch Angabe falscher Daten (§ 823 BGB). Damit ist Ihr Internetanbieter zur Angabe Ihrer persönlichen Daten verpflichtet. In Kürze ist daher Ihre Identität und Adresse ermittelt! Die zusätzlichen Kosten dieser Recherche werden sich auf 18,80 € belaufen.

Da nun diese 5 Tage rum sind, werden sie wohl bei T-Online anfragen. T-Online wird lachen. Der Vertrag wurde vor knapp exakt einem Jahr (Juni 06) abgeschlossen, sprich 365 Tage.

PS: Guckt euch mal Paragraph 823 BGB an. Da geht es um Körperverletzung, etc., aber nicht um "Angabe falscher Daten" xD.

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Mindforce
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BeitragVerfasst: Fr 22.06.07 10:20 
Du hast keine Chnce mehr...
Gegen solche MasterBetrüger kann man einfach nicht gewinnen *KOTZ*

Mf

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BeitragVerfasst: Fr 22.06.07 10:34 
user profile iconMindforce hat folgendes geschrieben:
Du hast keine Chnce mehr...
Gegen solche MasterBetrüger kann man einfach nicht gewinnen *KOTZ*

Mf


:rofl: :lol: ... :D
Wie bist du denn drauf? *gg*
Als ob Fabian da irgwas zahlt oder "verliert" ;)
Heiße Luft und sonst nichts!
Und Leute (sry!!! aber es scheint so zu sein!) wie du, halten solche Betrüger am leben.
Weil es immer wieder Leute gibt, die Angst bekommen und bezahlen!

MfG,

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BeitragVerfasst: Fr 22.06.07 10:36 
Yeah! Eigentlich habt ihr Recht!
Aber ich meine das die bald auch versuchen die Polizei einzuschalten. Aber währe echt cool mal weiterhin zu erfahren wie diese Geschichte weitergeht! :lol:

Mf

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Delphi 2006
BeitragVerfasst: Fr 22.06.07 10:46 
Polizei einschalten?
Du bist ein Betrüger und willst eine Oma um ihr Geld bringen.
Das klappt nicht.. Was machst du dann?
Zur Polizei gehen? Dann wärst du ein ziemlich dummer Betrüger :roll:

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BeitragVerfasst: Fr 22.06.07 11:08 
Ist das denn keine öffnetliche Seite? o-O

Mf

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BeitragVerfasst: Fr 22.06.07 11:09 
Also wenn deine Freundin ihren wirklichen Namen, ihre richtige EMailadresse u.s.w. angegeben hat dann ists schlecht. Bei solchen sinnlosen Test (wie auch bei "wer ist dein Vorfahre" etc.") sollte man NIE echte Daten angeben. Wenn die falsche Daten angegeben hast und sie dir dann immer irgendwelche Mails schreiben, dass sie sich jetzt ne Erlaubnis holen um deine Adresse rauszufinden etc. dann kannst du die getrost in den Spamfilter schieben, das werden sie nämlich nicht tun. Ich kenne genug Leute die diese Tests gemacht haben und bei keinem ist je was passiert.

Vielleicht rufst du mal bei einer Anwaltskanzlei an und fragst nach, was die Leute alles machen können. Sie werden dir warscheinlich sagen, dass sie schon viel von solchen Leuten gehört haben und garnichts machen können wenn die Daten falsch sind.
Gausi
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BeitragVerfasst: Fr 22.06.07 11:18 
Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich oder andere wiederhole: Der beste Ansprechpartner bei solchen Sachen ist die nächste Verbraucherschutzzentrale. Die sind für sowas da. Eine Anwalt kann man immer noch einschalten, wenn man Post von nem Gericht bekommt - wozu es aber in den allermeisten Fällen nicht kommt. Ganz egal ob man seine richtigen Daten angegeben hat, oder sich als Schlupf vom grünen Stern ausgegeben hat, wohnhaft hinterm Mond gleich links, Geburtsdatum letzte Woche in 5 Jahren.

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BeitragVerfasst: Mi 06.06.12 22:39 
user profile iconelundril hat folgendes geschrieben Zum zitierten Posting springen:
tschuldigung aber nicht zahlen ist was für strafrechtliche Verfolgung! weils gegen die AGB's war. Das wirkt wie ein Vertrag, glaub ich!


verträge gelten nicht unter 18. Falls deine Freundin noch nicht 18 ist hat sie glück gehabt ;)

ps: abwarten, meisstens passiert nichts falls man nicht zahlt :wink:
ub60
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BeitragVerfasst: Mi 06.06.12 23:53 
Halle Max,

der Thread ist 5 Jahre alt :P und die Freundin ist JETZT bestimmt schon 18 :D .

ub60
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BeitragVerfasst: Do 07.06.12 08:37 
Beim Lesen dieser verstaubten Diskussion sträuben sich mir die Nackenhaare, was ich an Un- und Halbwissen (teilweise sogar aus sonst berufenem Munde) hier zu lesen bekomme. Ich werde mal mit meinen hobbyhaften Jurakenntnissen hier gegenhalten.

"Internet-IP", schon das signalisiert ein ausgeschaltetes Gehirn und tut weh.

"Verträge hin oder her" - genau das ist doch das entscheidende: Stimmt man zu, daß man mit diesen Verbrechern einen Vertrag geschlossen hat, so hat man schlechte Karten, doch wer ist schon so dumm? Leugnet man das hingegen, wird / würde das die entscheidende, zentrale Fragestellung im Gerichtsverfahren /-prozeß sein/werden: Ist ein (rechtskräftiger) Vertrag geschlossen worden, oder ist seine Zustimmung eher - mehr oder weniger sittenwidrigerweise - untergeschoben, erschlichen worden?

"Verträge unter 18". Auch das ist so pauschal falsch, weil man auch unter 18 (konkret: ab 14) Jahren - wenn auch eingeschränkt - geschäftstüchtig ist. Ist die Frage, ob der Vertrag vom Umfang her einem Minderjährigen zumutbar ist (hängt u.a. auch von der Geldsumme ab, wohl aber auch, ob man für den Vertragsabschluß kompetent genug war, seine Bedeutung und seinen Umfang, auch hinsichtlich der Vertragsdauer, zu überblicken) - ansonsten ist er natürlich null und nichtig.

"AGB sind Vertragsbestandteil". Nun, nur dann, wenn sie nicht untergeschoben werden. Längst muß man ja eine CheckBox anklicken, daß man sie gelesen (manchmal auch noch: verstanden, welch ein Blödsinn!) hat, bevor man fortfahren kann. Doch auch das lassen viele Richter zum Glück nicht gelten. Das Gebot der Transparanz, ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben ist m.E. glasklar gegeben, wenn der Preis - als wichtigste Gegenleistung - nicht offen geschrieben, sondern in ominösen möglichst kleingedruckten AGBen möglichst weit unten versteckt wird, aber auch (über-)lange Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen, wo all' das nicht hingehört, sondern nur konkretisierende Rahmenbedingungen des Vertrages.

Über eine IP kann man nur den Anschlußinhaber herausfinden, und wenn jemand behauptet, nicht dieser gewesen zu sein (Mehrpersonenhaushalt, unverschlüsseltes Funknetzwerk), so tritt maximal die Störerhaftung des Anschlußinhabers ein. Das ist aber für die Gegenseite ein hoher Aufwand, so daß er n.m.W. bisher kaum ernsthaft versucht wurde.