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Timelesk
      
Beiträge: 82
Delphi 2006 Prof
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Verfasst: Do 09.06.11 15:39
Hallo,
leider konnte ich über "Lizenzbestimmung" nichts passendes finden.
Mich interessiert, ob ein Projekt, welches ich per Freeware, Shareware oder Verkauf anbiete Lizenzbestimmungen benötigt?
Ich möchte mich beim Vertrieb meiner Porjekte absichern, sodass Programmfehler, die existieren könnten und rein hypothetisch Schaden durch die Nutzung entstehen könnte, mich finanziell nicht belasten.
Grobe Fahrlässigkeit oder absichtliches Verursachen von Schaden, Spionage oder ähnliches... das ist klar, dass ich dafür haftbar gemacht werden kann.
Aber was ist so generell bei Software nötig, um sich abzusichern?
Wirklich ne vollständige Lizenzbestimmung?
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Ganz konkreter Fall: Ich möchte einen kostenpflichtigen Service anbieten, auf den über ein Delphi-Programm zugegriffen werden kann. Das Programm ist an und für sich kostenlos und kann von jedermann/-frau heruntergeladen werden, jedoch wird ein kostenpflichtiger Zugang benötigt um es in vollem Umfang nutzen zu können. Ansonsten kann der Benutzer lediglich die Grundfunktionen nutzen.
Benötige ich hierfür schon Lizenzbestimmungen?
Edit: Ich betreibe ein Gewerbe.
Vielen Dank & viele Grüße
Timelesk
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jaenicke
      
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Delphi 11 Pro, Oxygene, C# (VS 2022), JS/HTML, Java (NB), PHP, Lazarus
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Verfasst: Do 09.06.11 16:47
Für kommerzielle Software gibt es kaum etwas Fertiges, das du einfach nutzen kannst. Da würde ich dir raten einen Anwalt zu konsultieren.
Du könntest das Programm aber einfach als Open Source zur Verfügung stellen. Wenn es ohnehin nur zum Zugriff benutzt wird, wäre das ja vielleicht eine Option? Dann könntest du einfach eine der großen Open Source Lizenzen benutzen, wie die GPL. Da sind entsprechende Passagen schon drin.
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Timelesk 
      
Beiträge: 82
Delphi 2006 Prof
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Verfasst: Do 09.06.11 23:25
Hi,
Naja, gewisse Programmfunktionen werden erst für Benutzer aktiviert, wodurch der Gedanke des OpenSource hinfällig wird.
Denn dann könnte sich jeder die Funktionen durch umschreiben und neu kompilieren freischalten.
Was ist denn mit den ganzen Freeware-Programmen? Theoretisch könnten die Authoren doch jederzeit verklagt werden, oder?
Die wenigsten Freeware-Programme haben doch eine Lizenz dabei stehen oder informieren vorab über die Lizenzvereinbarungen...
viele Grüße & Danke
Timelesk
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jaenicke
      
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Verfasst: Fr 10.06.11 05:52
Timelesk hat folgendes geschrieben : | Naja, gewisse Programmfunktionen werden erst für Benutzer aktiviert, wodurch der Gedanke des OpenSource hinfällig wird.
Denn dann könnte sich jeder die Funktionen durch umschreiben und neu kompilieren freischalten. |
Wenn das so funktioniert, ja.
Aber ich dachte, dass das Programm nur auf einen Service zugreift. Und welche Funktionen zur Verfügung stehen, prüft doch dann wohl der Server, wenn eine Anfrage kommt, oder? Sonst wäre das nicht wirklich ein sinnvoller Schutz. 
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Timelesk 
      
Beiträge: 82
Delphi 2006 Prof
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Verfasst: Fr 10.06.11 07:55
Hi,
[OT]
naja, momentan sind erweiterte Statistiken nur für angemeldete Benutzer sichtbar.
Die Algorithmen und Daten auf denen die Statistiken beruhen sind im Programm, der generierte Hash zur Freischaltung kommt vom Server (dieser Hash beruht auf Challenge-Response und ändert sich jedes mal).
[/OT]
Okay, d.h. ich sollte mir mal generell Lizenzvereinbarungen von nem Anwalt erstellen lassen, nur um auf der sicheren Seite zu sein?
Viele Grüße
Timelesk
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