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JungerIslaender
      
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Win XP
Delphi 7; Delphi 2005
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Verfasst: Mi 22.02.12 14:11
Wenn ich den Anschluß für den Lüfter am Motherboard mit 2 Lüftern bestücke (adapter). Wie verhalten sich die beiden Lüfter?
Doppelter Verbrauch doppelte Leistung?
Gleicher Verbrauch Halbe Leistung? Sind 2 Lüfter mit halber Leistung effektiver als 1 Lüfter mit voller Leistung?
MFG JungerIslaender
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Nersgatt
      
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Verfasst: Mi 22.02.12 14:18
Doppelt so viel Wind, doppelt so hoher Stromverbrauch, sofern der Anschluss auf dem Mainboard so großen Strom liefern kann. Ich persönlich würde bei so einer Bastelei einfach den Strom von einem freien Stromversorgungsstecker für die Peripherie abzwacken. Da hast Du schon 5V bzw. 12V, je nachdem, was für einen Lüfter Du hast. Und da bist Du absolut auf der sicheren Seite.
_________________ Gruß, Jens
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du. (Mahatma Gandhi)
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JungerIslaender 
      
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Win XP
Delphi 7; Delphi 2005
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Verfasst: Mi 22.02.12 14:27
Nersgatt hat folgendes geschrieben : | | einfach den Strom von einem freien Stromversorgungsstecker für die Peripherie abzwacken. |
Was und wo ist denn dein Stromversorgungsstecker? Oder meinst du einfach die Stromstecker vom Netzteil  . Wenn ja käme diese Lösung nicht in frage da es sich in diesem Falle nicht um einen PC sondern um eine Xbox360 handelt.
Ich hab zwar nachgelesen wie und wo man den Lüfter in der Xbox an löten könnte, find ich aber sehr unschön.
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Nersgatt
      
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Verfasst: Mi 22.02.12 14:36
Ne Xbox hab ich noch nie aufgeschraubt. In einem normalen PC hast Du ja z.B. die Stromversorgung für Festplatte und Co.
Aber warum braucht Deine XBox denn zusätzliche Lüftung? Normalerweise würde ich ja meinen, dass der Hersteller sich bei der Lüftungskapazität was gedacht hat.
Bei PCs ist es nach einigen Jahren sinnvoll, sie einfach mal von innen zu reinigen. Kühlkörper mit Pressluft sauberpusten, bzw. den Staub wegsaugen. Dann wird der Kühlkörper die Wärme auch wieder besser los.
_________________ Gruß, Jens
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PantherX
      
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Win XP, Win 7
Delphi 7, VS2010 C#
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Verfasst: Mi 22.02.12 16:41
Angst vorm RoD?
Wo hast du deine XBox stehen? Gibt ja mittlerweile so "Standfüße" für die Box die hinten
noch so ne Art Lüfteraufbau haben. Damit soll mehr kühle Luft ins Gehäuse gelangen.
Beste Grüße
_________________ Grafische Oberflächen sind wie U-Boote. Kaum macht man ein Fenster auf, fangen die Probleme an!
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zuma
      
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Verfasst: Mi 22.02.12 16:51
Zusätzlicher Lüfter erscheint mir auch recht sinnlos.
Hab meine sogar in nem Schrank stehen (darin hat die aber Platz wegen Luft),
der eine Öffnung in der Rückwand hat (für Kabel, ca 10 cm durchmesser).
Und selbst bei nem ganzen Tag zocken eines Spiels von CD (nicht installiert) hab ich noch nie ein Problem wegen Wärme gehabt.
Eher mit der Lautstärke  Und ein 2ter Lüfter wird die auch sicher nich leiser machen ...
Wenn die hochkant steht und genug (kühle!) Luft dran kommt, sollte die nie zu warm werden.
Zuma
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PC-John
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Verfasst: So 26.02.12 15:52
JungerIslaender hat folgendes geschrieben : | Wenn ich den Anschluß für den Lüfter am Motherboard mit 2 Lüftern bestücke (adapter). Wie verhalten sich die beiden Lüfter?
Doppelter Verbrauch doppelte Leistung?
Gleicher Verbrauch Halbe Leistung? Sind 2 Lüfter mit halber Leistung effektiver als 1 Lüfter mit voller Leistung?
MFG JungerIslaender |
Diese Vermutungen gelten nur, wenn es sich um traditionelle Elektrotechnik handelt, mit innerem Widerstand der Quelle und so ähnlich.
Moderne Boards aber ändern die Drehzahlen der Lüfter mit Pulsweiten-Modulation anstatt mit der (DC-)Spannungshöhe. Das gibt viel weniger Verlust im Steuerchip.
Für (oder gegen) das genannte Problem hilft nur gezieltes basteln und beobachten/messen. Original-Schaltpläne dürften eh' nicht erhältlich sein, und wenn schon, müsste man diese auch lesen und interpretieren können.
PC-John
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JungerIslaender 
      
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Win XP
Delphi 7; Delphi 2005
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Verfasst: Di 28.02.12 06:32
Die Xbox hatte schon mehrfach Fehlermeldungen wegen überhitzungen. Deshalb will ich einen 2. Lüfter einbauen. Hochkant stellen ist auch nochmal ne gute iDee. Ich hab ka wie man das ganze misst. Ich werd einfach mal Lüfter + adapter an vorhandenen Lüfter stecken und gucken was passiert
MFG
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ZhiYou
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Verfasst: Sa 14.04.12 12:58
Kann man die Leistung von Lüftern (in diesem Fall: Notebooklüftungen) auch irgendwie überprüfen, ohne das Gerät aufzuschreiben (Zwecks Garantieerhaltung)?
Mein Notebook erreicht nach Betriebszeiten von 1 - 2h auf yt z.B. Coretemperaturen von 80° C +.
Wie gesagt, da das Gerät noch Garantie hat, will ichs nicht gerne aufschrauben, sonst hätte ich das arme Teil mal vom Staub befreit, der sich dadrin wahrscheinlich schon angesammelt hat und evtl. Kühlerpaste und Kupferverbindungen ausgebessert (je nach Zustand).
Aber so muss ich mich halt auf den Saturnreparaturservice verlassen...
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hathor
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Verfasst: Sa 14.04.12 14:53
ZhiYou hat folgendes geschrieben : | | ...Wie gesagt, da das Gerät noch Garantie hat, will ichs nicht gerne aufschrauben, sonst hätte ich das arme Teil mal vom Staub befreit, der sich dadrin wahrscheinlich schon angesammelt hat... |
Diese Begründung ist absoluter Blödsinn: Wenn das Ding verstaubt ist, dann MUSS es sauber gemacht werden!
Willst Du wirklich Geld ausgeben für eine professionelle Reinigung?
Jeder, der kein Vollidiot ist, kann das auch selbst durchführen!
Es gibt bei youtube genug Videos, wie man die XBOX (alt oder neu) öffnet.
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PantherX
      
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Verfasst: Mo 16.04.12 12:39
Das Problem ist nur das in der Garantieleistung eindeutig darauf hingewiesen wird, dass wenn das Gerät bereits geöffnet wurde die Garantie verfällt.
Wenn man es dennoch öffnen will, so sollte man genau darauf achten die Schrauben nicht zu vermacken, da der Kundenservice von Microsoft wohl dort genau hinschaut ob
"Hinweise" auf eine Öffnung des Gehäuses vorhanden sind.
Mein kleiner Tipp noch zum Thema Säuberung:
Es gibt in der XBOX Steuer Software einen Modus der den Lüfter auf 100% laufen lässt und das für eine längere Zeit.
Ich habe bei Youtube dazu mal ein Video gesehen in der dieser Modus zum "Entstauben" genutzt wurde.
Der Uploader hatte ein weißes Tuch auf den Boden gelegt und mit der XBOX quasi auf dieses Tuch gezielt. Sämtlicher Staub/Dreck wurde durch den Lüfter
auf dieses Tuch geblasen, welches dann nicht mehr weiss war
In diesem Video gab es auch die Anleitung wie dieser Modus zu erreichen ist, war irgendeine Kombination von Betätigen der Powertaste.
Da hier YouTube gesperrt ist kann ich das Video leider gerade nicht selbst raussuchen.
Beste Grüße
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jaenicke
      
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Verfasst: Mo 16.04.12 14:22
PantherX hat folgendes geschrieben : | | Das Problem ist nur das in der Garantieleistung eindeutig darauf hingewiesen wird, dass wenn das Gerät bereits geöffnet wurde die Garantie verfällt. |
Und dies gilt auch in Europa/Deutschland, da die Garantie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern eine freiwillige Zusatzleistung ist. Der gesetzlich garantierte Gewährleistungsanspruch bleibt hingegen natürlich erhalten, sofern man nicht unsachgemäß vorgeht. Für den gilt allerdings nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr in Richtung zum Kunden was die Ursache von Schäden angeht.
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Delphi-Laie
      
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Verfasst: Mo 16.04.12 15:06
PantherX hat folgendes geschrieben : | | Das Problem ist nur das in der Garantieleistung eindeutig darauf hingewiesen wird, dass wenn das Gerät bereits geöffnet wurde die Garantie verfällt. |
Das ist eine - rechtswidrige - Anmaßung bestimmter Produzenten und/oder Verkäufer, die der Realität nicht standhält, zumindest bei der Gewährleistung.
Tatsächlich ist die PC-Architektur eine offene, modulare, ein Baukastensystem, das ja gerade vom Austausch, vom Hinzufügen und/oder dem Entfernen einzelner bzw. bestimmter Komponenten "lebt". Diese extreme Flexibilität ist ein Erfolgsgrund dieser Architektur.
Folglich sind Veränderungen nicht per se unqulifiziert und gewährleistungstötend, und so erkannten Gerichte die Unwirksamkeit (null und nichtig) solcher den Kunden einschränkenden Klauseln an. Nur Veränderungen, die zu Schäden führ(t)en, können oder werden die Gewährleistungspflicht erlöschen lassen. Die diesbezügliche Beweislast liegt nicht beim Kunden, sondern bei der Gegenseite und ist deshalb i.d.R. schwierig.
Ob die freiwillig angebotene - beim Verkaufsabschluß jedoch vertraglich festgelegte und mithin bindende - Garantie grundsätzlich anders gehandhabt wird, ist mir nicht bekannt, jedoch sind die Pro-Argumente auf Seiten der Kunden letztlich dieselben, deshalb bezweifele ich es vorsichtig.
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Ralf Jansen
      
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Verfasst: Mo 16.04.12 15:37
| Zitat: | | sofern man nicht unsachgemäß vorgeht. |
Würde mich nicht wundern wenn in Deutschland sachgemäß heißt von diplomierten, zertifizierten oder sonstwie geprüften Fachpersonal durchgeführt. Womit ein 'Laie' dann im Umkehrschluss immer unsachgemäß arbeitet.
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jaenicke
      
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Verfasst: Mo 16.04.12 15:49
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Ralf Jansen
      
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Verfasst: Mo 16.04.12 16:18
Ich wollte dir auch nix in den Mund legen. Da wir hier wieder mit Rechtsfragen rumspielen sprang mich wohl das Wort 'unsachgemäß' irgendwie an  Das umgangssprachliches 'sachgemäß' ist vermutlich was anderes als 'sachgemäß' im rechtlichen Umfeld. Ich weiß es nicht, wie gesagt, ich vermute nur. Hat aber natürlich mit der eigentlich Frage nichts zu tun.
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PantherX
      
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Verfasst: Mo 16.04.12 16:32
Delphi-Laie hat folgendes geschrieben : |
Tatsächlich ist die PC-Architektur eine offene, modulare, ein Baukastensystem, das ja gerade vom Austausch, vom Hinzufügen und/oder dem Entfernen einzelner bzw. bestimmter Komponenten "lebt". Diese extreme Flexibilität ist ein Erfolgsgrund dieser Architektur.
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Sicher das dieses Statement auch beim Thema "XBOX" also einer Spielekonsole Bestand hat? Das Gerät wird ja imho in dieser bestimmten Konfiguration an den Konsumenten verkauft, mit dem Hinweis
das eigenhändige Änderungen zum Versagen dieses "Entertainment Systems" beitragen können.
Klar ist es im Paragraphen-Land Germany immer so das manche Aussagen vom Hersteller keine rechtliche Grundlage haben, andererseits würde ich auch keine Garantie auf Programme geben die eventuell
durch den Nutzer angepasst worden sind.
Vielleicht vergleiche ich hier gerade auch Äpfel mit Birnen, aber ich kann mir einfach nicht vorstellen das gerade bei diesem Thema (Spielekonsole) der Hersteller die A-Karte hat.
Und ich spreche jetzt nicht von der Fehlkonstruktion die zur überhitzung führt sondern vom Öffnen zwecks Säuberung. Gegen Staub gibt es nunmal keine gescheite Lösung in diesem Bereich.
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Ralf Jansen
      
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Verfasst: Mo 16.04.12 17:29
Mal theoretisch gedacht. Wenn Plomben und Siegel keinen Wert haben und eindeutig ohne Gewährleistungsverlust entfernt werden dürfen um ein Gehäuse zu öffnen. Ist dann ein verschweißtes Gehäuse oder eins das so Verschlossenen ist das es ohne Beschädigung des Gehäuses nur nur durch einen Vertragshändler zu öffnen ist ein Mangel? Darf ich ein so verschlossenes Gehäuse aufhebeln? Mir fallen da z.B. externe Festplatten in verschweißten Gehäuse ein.
| Zitat: | Tatsächlich ist die PC-Architektur eine offene, modulare, ein Baukastensystem, das ja gerade vom Austausch, vom Hinzufügen und/oder dem Entfernen einzelner bzw. bestimmter Komponenten "lebt". Diese extreme Flexibilität ist ein Erfolgsgrund dieser Architektur.
Folglich sind Veränderungen nicht per se unqulifiziert und gewährleistungstötend, ... |
Ja aber worauf bezieht sich dann die Gewährleistung eigentlich? Auf das System oder die Einzelkomponenten? Ich vermute doch mal stark das es sich sobald man etwas getauscht hat nur noch auf die Einzelkomponenten beziehen kann. Man kann vom Hersteller wohl kaum verlangen Gewährleistung auf Systemeigenschaften zu gewähren wenn sich das System ändert.
Bezogen auf die 3 Fragestellungen hier würde ich sagen.
a.) Zusätzlicher Lüfter in der XBox -> Systemänderung in einem explizit nicht modularen System(auch wenn es intern aus modularen Komponenten besteht) -> Gewährleistung futsch
b.) Reinigen eines Notebooks -> Jenseits von Öffnen der zum Wechsel vorgesehenen Klappen (RAM, Festplatte) und des dortigen Reinigens denke ich nicht das man das einfach so darf. Jenseits der 2 genannten Bauteile halte ich ein Notebook nicht für prinzipbedingt modular. Ein Recht auf Gewährleistung halte ich daher für zweifelhaft.
c.) Das Zwischen den Zeilen andiskutierte öffnen von Desktop PCs -> Gewährleistung (auf die Einzelkomponenten) bleibt sicher erhalten
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Delphi-Laie
      
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Verfasst: Mo 16.04.12 17:46
Sachgemäß bedeutet nichts anderes als richtig.
Z.B. das Verpolen irgendwelcher Molexstecker (oder deren Nachfolger für SATA) ist nicht per se deshalb falsch, weil derjenige, der es tut, kein Informatikdiplom vorzuweisen hat. Das haben viele Computerzusammenbauer ohnehin nicht, von den Fließbandarbeitern ganz zu schweigen.
Falsch und mithin unsachgemäß wäre jedoch z.B., nicht auf die Gesamtleistung der angeschlossenen Stromverbraucher und die maximale Leistung des Netzteiles zu achten. Sollte ein Netzteil deswegen durchbrennen (Oder gibt es Sicherheitsabschaltungen? Bei Billignetzteilen wohl eher nicht.) und läßt sich diese Mißachtung nachweisen, so hätte der Gewährleister/Garant ein - wahrscheinlich entscheidendes - Argument auf seiner Seite.
Und die "freiwillige" Garantie ist beim Kauf keine mehr, sondern Vertragsbestandteil und damit bindend geworden. Es wäre eine unbillige Benachteiligung des Kunden, ihm über einen solch langen Zeitraum den Zugriff auf das Gerät über eine solch pauschales Verbot zu verweigern zu versuchen, so daß das ein Gericht höchstwahrscheinlich verwürfe, denn auch der Kunde hat ein berechtigtes Interesse: Austauschen und Aufrüsten, um die Leistungsfähigkeit den Erfordernissen der Zeit jeweils anzupassen. Diese Modularität ist schließlich ein Merkmal, sie auszunutzen ein Bestimmungszweck, ein bestimmungsgemäßer Gebrauch dieses Gerätes. Das würfe auch ein logisches Problem auf: Während der Gewährleistung darf man es, und danach, im anschließenden Garantiezeitraum, nicht mehr?
Ralf Jansen, Gewährleistung und Garantie beziehen sich auf das Kaufobjekt oder das, was davon im Laufe der Zeit noch übrigbleibt. Wenn nur eine Komponente nicht funktioniert, so tut es das Gesamtsystem nicht mehr oder höchstens eingeschränkt (sonst wäre es ja eine redundante Komponente). Ausgetauscht werden kann mithin die defekte Komponente oder notfalls das Gesamtsystem (hängt wohl vom Einzelfall ab). Wenn mir ein solches Gerät Probleme bereiten würde, würde ich natürlich aber auch alle Spuren der Veränderung verwischen, um einen Rechtsstreit zu vermeiden. Ein gekaufter Computer hatte z.B. eine "Plombe" auf der Basis eines Kabelbinders mit Emblem. Wie leicht war diese vorsichtig und schadlos mit einer Nadel zu öffnen....
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