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Palladin007
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BeitragVerfasst: So 22.09.13 21:42 
Abend,


ich habe mir letztens eine SSD gekauft, allerdings leider etwas voreilig.
Sie ist seit etwa zwei bis drei Tagen verbaut (ohne außerlich sichrbare Schäden) und seit dem habe ich Windows drauf installiert.
Wirklich so krass ist der Unterschied aber auch nicht, weshalb ich denke, dass diese SSD ein Luxus ist, der gar nicht nötig wäre.

Aus dem Grund würde ich die gerne zurück schicken, wo sich dann aber ein paar Fragen ergeben:

1. Ab wann darf ich eine SSD nicht mehr zurück schicken, oder gehe das Risiko ein, dass sie nicht mehr angenommen wird?
2. Gibt es Tricks, wie ich die Chancen erhöhen kann, dass der Händler sie annehmen muss?
3. Und wie kann ich am sichersten die Festplatte formatieren?


Die letzte Frage lässt sich vermutlich mit ein paar Sekunden Google beantworten, aber wegen der Vollständigkeit habe ich sie mal dazu geschrieben.


Wirklich wichtig ist für mich eigentlich nur, dass ich die SSD los werde und das Geld dafür zurück bekomme.
Brisante Daten habe ich nicht drauf, nur Windows 7, ein paar Spiele und ein angefangenes Programmier-Projekt.

Zum Formatieren kann ich Paragon nutzen, das soll ja ganz gut sein.
Die Verpackung ist (bis auf verklebte Stücke) unbeschädigt erhalten. Nur das Kleber auf der Außen-Hülle und der, der die antistatische "Tüte" zu geklebt hat, die sind auf geschnitten.
Der Zustand des Produktes selber müsste noch so gut sein, wie irgendwie möglich. Ich habe sie eingebaut, keine Schraube unnötig fest gezogen und, alles ordnungsgemäß angeschlossen und auch keine Kratzer hinterlassen.
Das Paket wurde am 17.9 (vor 5 Tagen) bei der örtlichen Post zur Abholung abgegeben, ich habe es dann am 20.9 dort abgeholt und am selben Abend eingebaut. Somit liege ich noch in der zwei Wochen-Spanne.


Das Produkt ist Folgendes: Crucial M500 2,5" SSD 960 GB
An dem Preis sieht man auch schon, weshalb ich es gerne zurück schicken würde, denn die Verbesserung ist nicht so gut, wie ich mir für das Geld erhofft hätte. Ob das an dem Produkt selber liegt, oder an dem zu langsamen SATA 3.0 Anschluss, kann ich nicht sagen (eher letzterem, denke ich), aber so oder so, lohnt es nicht, sie weiterhin zu behalten.
Der Händler ist auch Alternate.




Kann ich davon aus gehen, dass die SSD zurück genommen wird und wie kann ich die Chance erhöhen?


Grüße
glotzer
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Lazarus
BeitragVerfasst: So 22.09.13 21:54 
user profile iconPalladin007 hat folgendes geschrieben Zum zitierten Posting springen:
Abend,
1. Ab wann darf ich eine SSD nicht mehr zurück schicken, oder gehe das Risiko ein, dass sie nicht mehr angenommen wird?

online gekauft denk ich mal -> 14 tage
user profile iconPalladin007 hat folgendes geschrieben Zum zitierten Posting springen:

2. Gibt es Tricks, wie ich die Chancen erhöhen kann, dass der Händler sie annehmen muss?

ganz ganz lieb fragen...
user profile iconPalladin007 hat folgendes geschrieben Zum zitierten Posting springen:

3. Und wie kann ich am sichersten die Festplatte formatieren?


Zitat:
dd if=/dev/random of=/dev/sdx


user profile iconPalladin007 hat folgendes geschrieben Zum zitierten Posting springen:


Das Produkt ist Folgendes: Crucial M500 2,5" SSD 960 GB
An dem Preis sieht man auch schon, weshalb ich es gerne zurück schicken würde, denn die Verbesserung ist nicht so gut, wie ich mir für das Geld erhofft hätte.

Kann ich davon aus gehen, dass die SSD zurück genommen wird und wie kann ich die Chance erhöhen?
Du kaufst dir auf gut glück eine 1tb ssd für 500€? wow...

_________________
ja, ich schreibe grundsätzlich alles klein und meine rechtschreibfehler sind absicht


Zuletzt bearbeitet von glotzer am So 22.09.13 22:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
Palladin007 Threadstarter
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Windows 11 x64 Pro
C# (Visual Studio Preview)
BeitragVerfasst: So 22.09.13 22:03 
Ich sag ja - voreilig :D


Lag daran, dass 500 GB oder weniger mir schlicht nicht aus reichen, das wäre im nu voll.
Und da ich vorher eine ganze Reihe Stress mit Windows hatte und daher recht bald neu installieren musste, die Idee, eine SSD zu verbauen auf kam und dann auch noch so viel erzählt wird, wie krass die doch sein sollen...


Ich weiß nicht, aber soo begeistert bin ich nun auch nicht. Gut, beim Kopieren von großen Dateien habe ich 200 MB/s geschafft, anstelle von 150 MB/s, aber bei weitem keine 400 MB/s.



Naja, Fehler macht man und jetzt muss ich schauen, das Geld wieder zu bekommen.
Ich weiß nur nicht, wo die Grenze ist, ab wann die nicht mehr zurück genommen wird.
Ich meine, einfach mal was drauf kopieren und Funktion testen, das ist ja eigentlich was anderes, als Windows installieren und Battlefield zocken. :D
jfheins
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BeitragVerfasst: So 22.09.13 22:30 
naja, in dem Moment wo du Zeug draufkopiert hast, hast du bereits effektiv die Lebensdauer minimal verringert. Ob du dann noch viel zockst, ist weniger entscheidend. Wichtiger ist die gesamte Menge der geschriebenen Daten.
Ich gehe aber davon aus, dass eine Rückgabe kein Problem ist.
Zum löschen sollte es eigenlich schon reichen, alle Partitionen zu löschen und ein TRIM Befehl zu schicken. Ansonsten eben secure erase (bei Intel oder Samsung gibt es dafür extra Programme)

Ansonsten natürlich der Pro-Tipp: Eben weil die SSDs noch etwas teuer sind, nehmen die meisten Leute eine kleine SSD (120-250 GB) und eine zusätzliche HDD. Dann bekommt man die meisten Vorteile bereits für einen wesentlich geringeren Preis ;-)
In einem Laptop bräuchte man dann natürlich eine externe Festplatte. Aber Laptops als Desktopersatz haben ja z.T. sogar einen zweiten Festplatten-Slot.


Zuletzt bearbeitet von jfheins am So 22.09.13 22:43, insgesamt 1-mal bearbeitet
Lemmy
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BeitragVerfasst: So 22.09.13 22:36 
user profile iconglotzer hat folgendes geschrieben Zum zitierten Posting springen:
user profile iconPalladin007 hat folgendes geschrieben Zum zitierten Posting springen:
Abend,
1. Ab wann darf ich eine SSD nicht mehr zurück schicken, oder gehe das Risiko ein, dass sie nicht mehr angenommen wird?

onoine gekauft denk ich mal -> 14 tage


Die Rückgabe nach 14 Tagen bei Onlinekäufen soll es ermöglichen, den Artikel so zu testen, wie es in einem Ladengeschäft möglich wäre. D.h. i.d.R. auspacken und ausprobieren ist verboten. Somit bei denen anrufen und fragen ob die das Teil dennoch zurück nehmen.

Grüße
Palladin007 Threadstarter
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Windows 11 x64 Pro
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BeitragVerfasst: So 22.09.13 22:50 
Im Moment habe ich relativ genau 120 GB drauf. Aber was genau meinst du mit "minimal verringert"?

Zitat:
Zum löschen sollte es eigenlich schon reichen, alle Partitionen zu löschen und ein TRIM Befehl zu schicken. Ansonsten eben secure erase (bei Intel oder Samsung gibt es dafür extra Programme)


Ich meine mich zu erinnern, dass Paragon eine Funktion bietet, alle Daten direkt mit Nullen zu überschreiben. Das typische Schnell-Formatieren löscht ja eigentlich nur das "Inhaltsverezeichnis", oder?

Wie kann ich denn diesen TRIM-Befehl an die SSD schicken? Bisher kannte ich das noch gar nicht.
Frühlingsrolle
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BeitragVerfasst: So 22.09.13 23:08 
- Nachträglich durch die Entwickler-Ecke gelöscht -
Ralf Jansen
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BeitragVerfasst: So 22.09.13 23:16 
Zitat:
Laut dem Widerrufsrecht für Onlineeinkäufe bei Alternate.de, hast du das Recht, die Ware innerhalb von 14 Tagen, ohne besonderen Grund, an sie zurück zu senden


Du hast den Teil mit dem Wertersatz gelesen?

Zitat:
Ich meine mich zu erinnern, dass Paragon eine Funktion bietet, alle Daten direkt mit Nullen zu überschreiben. Das typische Schnell-Formatieren löscht ja eigentlich nur das "Inhaltsverezeichnis", oder?


Und wäre das schlimm? Beim Händler wird keiner deine Platte im Detail kontrollieren. Der Mann der da tun müsste wäre viel zu teuer. Da werden maximal kurz die S.M.A.R.T. Daten gecheckt das dauert nur ein paar Sekunden und wenn die merken das die schon x Stunden gelaufen ist werden die vielleicht irgendeine Wertminderung ansetzen egal was da genau auf der Platte drauf ist. Wie hoch die ist und ab wann die greift .. kein Ahnung. Di ewerden auch den Teufel tun das im Detail zu veröffentlichen.
Martok
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BeitragVerfasst: Mo 23.09.13 03:02 
Es ist ein Onlinekauf, du hast 14 Tage ab Lieferung, no questions asked. Einer der Gründe warum ich niemals Hardware im Einzelhandel kaufen würde, eben weil man dort dem Händler ausgeliefert wäre und nicht dieses praktische Pauschalrückgaberecht hat.
Ist vielleicht für den Händler doof, aber nicht mein Problem. Sollen die mich halt nicht enttäuschen ;-)

Zum Löschen:
user profile iconglotzer hat folgendes geschrieben Zum zitierten Posting springen:
Zitat:
dd if=/dev/random of=/dev/sdx

Etwas sicherer ist ein kompletter badblocks-Lauf, aber halt auch langsamer.

Wobei das aus Firmware-Gründen bei SSDs gar nicht mal 100% sicher ist (du hast keine Garantie dass wirklich die gleichen Speicherzellen gelöscht werden die vorher aktiv waren), dafür wäre dann das Secure Erase des Herstellers gefragt (Intel hat das z.B. in seiner SSD-Toolbox). Musst du wissen, wie genau das sein soll.

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Gerd Kayser
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BeitragVerfasst: Mo 23.09.13 07:44 
user profile iconMartok hat folgendes geschrieben Zum zitierten Posting springen:
Ist vielleicht für den Händler doof, aber nicht mein Problem.

Aber nicht vergessen, dass der Händler auch Rechte hat, z. B. Dich eines Tages aus seiner Kundendatei zu entfernen und Dich zukünftig nicht mehr zu beliefern. Siehe z. B. Amazon.
Palladin007 Threadstarter
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BeitragVerfasst: Mo 23.09.13 09:30 
Zitat:
dd if=/dev/random of=/dev/sdx


Und wo gebe ich das ein?
Ich hab keine Ahnung davon.



Ok, wenn das 14-Tage Rückgaberecht immer gilt, dann werd ich das gleich Heute zurück schicken. :D


Ich glaub auch nicht, dass die mich aus der Kunden-Datei raus schmeißen, nicht wegen einer Retoure und schließlich ist die SSD immer noch in gutem Zustand.
glotzer
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Lazarus
BeitragVerfasst: Mo 23.09.13 17:30 
user profile iconPalladin007 hat folgendes geschrieben Zum zitierten Posting springen:
Zitat:
dd if=/dev/random of=/dev/sdx


Und wo gebe ich das ein?
Ich hab keine Ahnung davon.


Linux Bash, und du musst das "sdx" austauschen. Das ist KEINE copy&past Lösung!

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BeitragVerfasst: Mo 23.09.13 17:34 
Ich kenne mich weder mit Linux noch dieser Script-Sprache aus :/


Ich glaub, da bleib ich bei dem, was mir Paragon so anbietet.
Ralf Jansen
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BeitragVerfasst: Mo 23.09.13 17:46 
Hast du ein SATA Password gesetzt? Immerhin hast du explizit eine SSD mit Hardwareverschlüsselung gekauft. Ob formatiert oder nicht ist dann eh egal da sowieso nicht lesbar ohne Passwort/Passphrase.
Perlsau
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BeitragVerfasst: Mo 23.09.13 17:53 
user profile iconPalladin007 hat folgendes geschrieben Zum zitierten Posting springen:
... und schließlich ist die SSD immer noch in gutem Zustand.

Na danke, ich würde gerne darauf verzichten, eine als neu deklarierte SSD zu erwerben, die bereits in Gebrauch war. Wenn ich eines gelernt habe: kaufe niemals gebrauchte Festplatten, es sei denn in einem gebrauchten Laptop, der auf'm Flohmarkt 10 Euro kostet (verwende ich eh nur zum Vorführen).
Delphi-Laie
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BeitragVerfasst: Mo 23.09.13 18:18 
Das Rückgaberecht gilt für alle Artikel, die gemäß dem Fernabsatzgesetz erworben wurden und keine kundenspezifische Fertigung darstellen, unbeachtet der schon erfolgten Benutzung (ohne Benutzung könnte man den Artikel ja kaum bis gar nicht prüfen). Daß Benutzung den Wert mindert, ist eben das unternehmerische Risiko, das allein den Verkäufer trifft. Er muß ja nicht fernabsetzen, er kennt dieses Kundenrecht und läßt sich darauf ein. Allerdings sollte die Abnutzung nicht gar übermäßig sein. Bei einer SSD-Festplatte ist der Verschleiß kaum meßbar. 24/7-Modus allein ist keine übergebührliche Benutzung. Man müßte schon die ganze Zeit vorsätzlich die Platte andauernd beschrieben haben, nur zu dem Zwecke des Beschreibens.


Zuletzt bearbeitet von Delphi-Laie am Mo 23.09.13 20:17, insgesamt 1-mal bearbeitet

Für diesen Beitrag haben gedankt: Martok
jaenicke
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BeitragVerfasst: Mo 23.09.13 19:31 
user profile iconPerlsau hat folgendes geschrieben Zum zitierten Posting springen:
user profile iconPalladin007 hat folgendes geschrieben Zum zitierten Posting springen:
... und schließlich ist die SSD immer noch in gutem Zustand.

Na danke, ich würde gerne darauf verzichten, eine als neu deklarierte SSD zu erwerben, die bereits in Gebrauch war.
Die wird ja dann normalerweise auch als B-Ware verkauft. Aber viel entscheidender als die paar Stunden Nutzung wäre, wenn man BitLocker auf der SSD aktiviert hätte, denn die damit einhergehenden Einstellungen lassen sich (zumindest bei einigen Modellen) nicht mehr rückgängig machen ohne die SSD an den Hersteller einzuschicken.
Palladin007 Threadstarter
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Windows 11 x64 Pro
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BeitragVerfasst: Mo 23.09.13 19:39 
Also ich habe nichts an der SSD gemacht und weiß auch nicht wie sowas geht.

Kann ich das denn irgendwie nochmal nach direkt abschalten, dass ich auch wirklich sicher weis, dass da nichts verschlüsselt ist?
Ralf Jansen
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BeitragVerfasst: Mo 23.09.13 19:40 
Zitat:
24/7-Modus allein ist kein übergebührliche Benutzung


Ist das deine persönliche Meinung oder hast du da was handfestes? In der Regelung zum Rückgaberecht steht zur Begründung etwas von 'damit man es wie im Laden prüfen' kann. Das Ding rund um die Uhr laufen zu lassen für eine Dauertest oder die Platte einmal komplett voll zuschreiben für irgendeinen Test ist weit mehr als 'zu prüfen wie im Laden'. Ich gehe schwer davon aus das kaum ein Händler da irgendwie eine Wertminderung vornimmt. Wenn sowas im Netz breitgetreten wird kann der sein Laden dicht machen. Das ist dann aber Kulanz und nicht Kundenrecht.
Delphi-Laie
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Delphi 2 - RAD-Studio 10.1 Berlin
BeitragVerfasst: Mo 23.09.13 20:25 
user profile iconRalf Jansen hat folgendes geschrieben Zum zitierten Posting springen:
Zitat:
24/7-Modus allein ist keine übergebührliche Benutzung
In der Regelung zum Rückgaberecht steht zur Begründung etwas von 'damit man es wie im Laden prüfen' kann. Das Ding rund um die Uhr laufen zu lassen für eine Dauertest oder die Platte einmal komplett voll zuschreiben für irgendeinen Test ist weit mehr als 'zu prüfen wie im Laden'.


Genau diese Prüfung kann man ja auch mit einem in einem Laden(geschäft) gekauften Artikel vornehmen. Und auch ein solcher Artikel hat nach dem Kaufe seinen Mann zu stehen - wenn er es nicht tut, wandert er postwendend zum örtlichen und damit greifbaren Verkäufer zurück. Die Prüfung im Laden ist nämlich auch nicht tiefgründig genug. Allein optisch und haptisch, wie man elektronische Artikel im Laden prüfen kann, ist schlechthin ein Witz und kann nicht mal als oberflächlich bezeichnet werden. Es geht hier schließlich nicht um Lebensmittel.

Konkret zu den Festplatten: Bei diesen gab es mal Zeiten, in denen ausdrücklich nur SCSI für den Dauerbetrieb konzipiert waren, die IDE-Standardvertreter hingegen nicht. Warum, ist mir bis heute unklar, da Technik kein Muskel ist und mithin keiner Erholung bedarf. Vielleicht wegen der Erwärmung (=Selbstaufheizung)? Festplatten in Nicht-Laptops werden bei mir generell mit reichlich Luftkühlung versorgt. SSD-Festplatten hingegen sind nichtmechanisch und mit vergleichsweise lächerlicher Leistung, mithin fast ohne Selbsterwärmung. Also ist ein Dauerbetrieb eben eine sachgemäße, bestimmungsgemäße und deshalb eben keine übergebührliche Benutzung.