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lemming
      
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Mac OS 10.3.1
Delphi 6 Pro, Kylix 3
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Verfasst: Mo 26.01.04 09:51
Hi,
ich hab Probleme mit einem Kunden der mich jetzt verklagen will und seine Rechnung nicht zahlen will. Zur Vorgeschichte. Ich bekam den Auftrag übers Internet. Ein Posting in einem Forum auf das ich mich gemeldet habe. Habe dort angerufen. Auftragsstellung war denkbar einfach. Eine Datenbank mit einem Frontend mit dem man Records ausdrucken kann. Dann noch ein Programm mit dem man die Records hinzufügen und editieren kann.
Habe meine Lohnvorstellungen geäussert worauf er nur meinte er könne nur EUR 200,- zahlen. Richtig lächerlich. Ich sagte ihm auch das ich auf Stundenbasis arbeite und nicht Projektbezogen da ich bereits schlechte Erfahrung damit gemacht habe. Somit gab er sich einverstanden. Habe eine erste Version der Datenbank und des Frontends entwickelt und ihm geschickt. Er war zufrieden, wollte gleich ein paar Änderngen. Machte ich auch dann... nur dann fings an komisch zu werden. Beim nächsten telefonat wollte ich 'mal eine Verbindliche Auftragsbestätigung, da ich bis dahin schon vier Stunden dafür gearbeitet hatte und die EUR 200,- eigentlich schon aufgebraucht waren da ich EUR 50,-/h verlangt habe.
Da fing er schon an richtig cholerisch zu reagieren und fing an mich zu siezen (wobei ich ihm und er mir nicht das du angeboten hatte sondern gleich damit anfing). Als ich dann nicht mehr weiter programmieren wollte, hat er mir dann eine Auftragsbestätigung unterschrieben und zugefaxt, die besagt das ich auf Stundenbasis arbeite. Meine Rechnung solle aber nicht auf ihn lauten, sondern auf den Angler Verein für den er tätig ist und für den das Programm offensichtlich war. Und da sollte es auch nicht als Programmieraufwand auftauchen, sondern als "Datnbankmodul". Die erste Rechnung stellte ich ihm für die ersten vier Stunden wie von ihm verlangt für seinen Verein auf Datenbankmodul geltend. Die Zahlungsfrist von 30 tagen die ich gesetzt habe, ist jetzt schon seit einer Woche verstrichen. Noch kein Geld da. Angeblich hatte er die Rechnung seinem Verein erst am Montag, letzte Woche überreicht.
Ich mach keinen Finger mehr krum für den bis er mir nciht die Rechnung zahlt. Letzte Woche wollte er noch eine kleine Änderung haben die wirklich nicht weltbewegend wäre diese zu tun, aber bevor er mir nicht die erste Rechnung zahlt mach ich nix mehr.
Heute morgen hatte ich sogleich eine Mail von ihm in meinem Postkasten in der er mich zuerst duzt und dann wieder zum schluss siezt.
Zitat: | so jetzt schlechte nachrichten, Wir haben Jetzt alles seen eingegeben nach
beenden der software und neu start sind
die sachen alle weg alles gelöscht supper.
so ich fordere dich auch die Software fertig zustellen sonnst gibt es kein
Geld...
Deweiteren werde ich dan eine Konvensonalstrafe veranschlagen das ich ihnen
ein Auftragerteilt habe
mit der fertigstellung der Software deweiteren war das eine Öffentliche
Ausschreibung.
so kannst dir überlegen was du machen willst per telefon bist ja auch nicht
mehr erreichbar.... |
So nun überlege ich mal. Was würdet ihr als nächstes Machen? Die letzten zwei Stunden in Rechnung stellen und eine Mahnung für die erste Rechnung schicken?
lemming
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Udontknow
      
Beiträge: 2596
Win7
D2006 WIN32, .NET (C#)
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Verfasst: Mo 26.01.04 10:03
Zunächst einmal würde ich den Kunden bitten, seine Äußerungen noch mal auf deutsch niederzuschreiben.
Die Daten sind weg? Tja, da hat der Kunde wohl vergessen, ein Backup anzufertigen.
Der Punkt ist doch folgender: Du hast mit ihm eine Dienstleistung vereinbart, und keine Werkleistung. Folglich ist es (rein rechtlich gesehen) egal, wie gut das Projekt nun durchgeführt wurde. Er hat den Betrag zu zahlen.
Konventionalstrafen fallen allein schon deshalb aus, desweiteren müssen solche Sachen im Vertrag festgehalten worden sein.
Ich an deiner Stelle würde mir die Zeit nehmen, den Kerl richtig auseinanderzunehmen. So ein "Kunde" ist meist ganz still, wenn man mit ihm von Angesicht zu Angesicht spricht. Fahr zu ihm hin und sag, du schaust dir das "Problem" an.
Cu,
Udontknow
Zuletzt bearbeitet von Udontknow am Mo 26.01.04 10:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Luckie
Ehemaliges Mitglied
Erhaltene Danke: 1
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Verfasst: Mo 26.01.04 10:03
Zitat: |
mit der fertigstellung der Software deweiteren war das eine Öffentliche
Ausschreibung.
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Hast du davon gewußt? Wenn es eine war muss es Unterlagen geben die genau beschreiben, was das Programm können muss etc. So wie du es geschildert hast, lief das aber irgendwie über ein Forum?
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lemming 
      
Beiträge: 470
Mac OS 10.3.1
Delphi 6 Pro, Kylix 3
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Verfasst: Mo 26.01.04 10:06
Ja das war ein Posting im entwicklerforum. Da stand nix von einer Ausschreibung und dergleichen. Zudem steht in der Auftragsbestätigung nichts von einer Ausschreibung. Habe auch keine Unterlagen dazu erhalten.
Muss eine Ausschreibung eines Vereins europaweit geschehen und wo wird die "ans-brett-genagelt"?
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Luckie
Ehemaliges Mitglied
Erhaltene Danke: 1
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Verfasst: Mo 26.01.04 10:18
Nein, nur Ausschreibungen vom Staat müssen europaweit sein. Ein privater Verein kann ausschreiben wie er will, da er ja keine öffentlichen Gelder ausgibt. Aber wenn es eine öffentliche Ausschreibung war, dann muss es Unterlagen geben, nämlich die Ausschreibung selber. Die würde ich mal anfordern.
Desweiteren hat er mit der Unterzeichnung deiner Auftragsbestätigung deine Konditionen angenommen. Jetzt ist allerdings die Frage, ob er überhaupt zeichnungsberechtigt war vom Verein aus gesehen. Es macht ja den Anschein, als wenn er den Auftrag als privat Mann gegeben hätte, aber der Verein es jetzt Zahlen soll. Also irgendwie stinkt das vorne und hinten.
Und was sagen deine AGB's / Lizenz zu seinem Datenverlust.
Noch was: Hast du dir mal Gedanken über die vielen Rechtschreibfehler in seiner Mail gemacht?
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Udontknow
      
Beiträge: 2596
Win7
D2006 WIN32, .NET (C#)
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Verfasst: Mo 26.01.04 10:23
Wenn es ein eingetragener Verein ist, kannst du ja mal recherchieren und den Vorsitzenden oder den Kassenwart darauf ansprechen, ob da alles mit rechten Dingen zugeht.
Cu,
Udontknow
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lemming 
      
Beiträge: 470
Mac OS 10.3.1
Delphi 6 Pro, Kylix 3
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Verfasst: Mo 26.01.04 10:30
²Luckie. Du hast recht. Die Auftragsbestätigung ist der sache ziemlich eindeutig. Meine AGBS sagen nichts zu seinem Datenverlust. Könnts da probleme geben? Fahrlässigkeit von meiner Seite aus oder wie?
Ja hab mir schon gedanken gemacht wegen seiner Rechtschreibung. Wirklich dubios sind auch die Internetseiten mit denen er zu tun hat. "peepcam2003.de und visit-sexcam.de usw.
²Udontknow. Ich hab ihm jetzt mal eine Mail geschickt zudem ich Stellung beziehe zu seinen "Anschuldigungen". Er soll die letzte Rechnung zahlen und bekommt die letzte Änderung mit der das Programm absolut rund läuft und den Sourcecode mit all seinen Rechten.
lemming
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Luckie
Ehemaliges Mitglied
Erhaltene Danke: 1
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Verfasst: Mo 26.01.04 10:34
lemming hat folgendes geschrieben: | ²Luckie. Du hast recht. Die Auftragsbestätigung ist der sache ziemlich eindeutig. Meine AGBS sagen nichts zu seinem Datenverlust. Könnts da probleme geben? Fahrlässigkeit von meiner Seite aus oder wie? |
Nun ja, kuck dir mal Lizenzen von Programmen an. Da steht immer drin in wie weit der Hersteller / Vertreiber der Software für entstanden Schäden haftbar ist.
Zu deiner E-Mail: Immer sachlich bleiben, nie persönlich werden. Und nicht zu unüberlegten Handlungen hinreißen lassen. Praktisch wäre es, wenn unter deinen Freunden, Bekannten ein Anwalt wäre, der dich mal so privat beraten könnte ohne, dass du gleich hohe Anwaltskosten hast. Eventuell auch mal Freunde, Bekannte, Verwandte fragen, ob die da jemanden kennen. Dann lädst du den mal zum Essen ein, damit er es nicht ganz für umsonst getan hat.
Offiziell einen Anwalt einzuschalten ist immer so eine Sache, ob es sich lohnt und wie der Chancen auf Erfolg aussehen. Aber manchmal wirkt nur ein Schreiben von einem Anwalt wunder, in dem nur noch mal deine Forderungen erwähnt werden, nichts mit Klage etc. 
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Sven
      
Beiträge: 314
D6 Ent, K3 Pro (patched)
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Verfasst: Mo 26.01.04 12:56
Bevor man einen Anwalt aufsucht, gäbe es noch eine weitere Möglichkeit.
Ein Inkasso-Unternehmen.
Es gibt welche, bei denen bekommt man die gesamte Rechnungssumme ausgezahlt und die Kosten für das Inkasse-Unternehmen schlagen diese dem Kunden auf die Rechnung oben drauf.
Vielleicht erst mal "Deinen Kunden" anschreiben und ggf. damit drohen ein solches Inkasso-Unternehmen zu beauftragen. Es gibt Inkasso-Firmen die sehr unanganehm werden können.
Die Rechte an dem Programm würde ich aber für die kleine Summe nicht mitverkaufen.
Gruß Sven
_________________ MDK 9.1, Kernel 2.4.21, KDE 3.1 Kylix 3 Pro (patched), nutze aber auch Windows
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Udontknow
      
Beiträge: 2596
Win7
D2006 WIN32, .NET (C#)
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Verfasst: Mo 26.01.04 13:12
Gilt bei Inkasso-Unternehmen nicht auch, daß dies vertraglich vereinbart sein muss? Im nachhinein ist da bestimmt nix zu machen.
Cu,
Udontknow
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MaxiTB
      
Beiträge: 679
Win2000, WinXp, Workbench ;-)
D7 Ent, VS2003 Arch.
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Verfasst: Mo 26.01.04 13:43
Erstens einmal - was hast du alles schriftlich ?
Ich kann nur von Österreich ausgehen - in Deutschalnd ists aber ähnlich: Es muß erst mal ein Vertag vorhanden sein, in welchen klipp und klar steht, welche Dienstleistung du zu erbringen hast und was du dafür bekommst.
Wenn so etwas schriftlich nicht existiert, dann ists wie wenn ar nix gewesen wäre. Mündliche Vereinbarungen haben zwar ebenfalls Gültigkeit, aber aufgrund der Schwierigkeiten der nachträglichen Überprüfung schauts da ziemlich schlecht aus und wird bei so einer mikrigen Summe bei Gerichten meistens wegen Nichtigkeit nicht mal verhandelt (in Österreich wohlgemerkt).
Wenn er allerdings einen solchen Vertrag gibt, wo beide Parteien (dein Auftraggeber und du) unterschrieben habe - WICHTIG - dann ist das, was dort drinnen steht bindend; außer der Vertrag wird einvernehmlich aufgelöst.
Das da jetzt noch ein Verein usw. dazukommt ist dir egal; der Unterschriftspartner ist für die Einhaltung seines Teils zuständig ... wo er das Geld herbekommt usw. das ist dir egal !
Mein Tip: Sollte so ein Vertrag existieren, dann ...
1> Schicke diesen netten Herren ein höfliches mail, worin du darauf bestehst, daß die vertraglich vereinbarte Leistung deines Gegenübers erbracht wird; andernfalls seist du gezwungen einen Anwalt einzuschalten.
2> Ich empfehle dir eine Rechtsschutzversicherung. Nicht speziell für diesen Fall, sondern prinzipiell. Ich hab auch eine (obwohl nie benötigt), bei so einem Fall käme dir damit der Anwalt auf jeden Fall gratis plus die entstanden Gerichtskosten - welche du in Österreich zahlen mußt, egal ob gewonnen oder nicht (nur in Ausnahmefällen übernimmt derjenige, welcher den Prozess verloren hat, die Kosten im vollen Umfang).
3> Mit diesem Herren ist einiges faul - ich denke, er macht sein Geschäft damit, unerfahrene Programmierer die Arbeit machen zu lassen und die Früchte dann weiterzuverkaufen. Dabei sieht der später eingeschüchterte Programmierer keinen Cent.
_________________ Euer Mäxchen
Wer früher stirbt, ist länger tot.
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neojones
      
Beiträge: 1206
Erhaltene Danke: 1
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Verfasst: Mo 26.01.04 13:48
Auch ein unterschriebenes Angebot oder eine Auftragsbestätigung sind bindende Verträge, wenn (Jetzt kommts *g*):
- Das Angebot den Text "gilt für uns bindend bis einschließlich blablabla" enthält und innerhalb dieser Frist unterschrieben wurde. Bei einem fristlosen Angebot ist egal, wann es unterschrieben wurde
- Die Auftragsbestätigung als Reaktion auf eine Auftragserteilung erstellt wurde (egal ob die Auftragserteilung schriftlich oder mnündlich war) und der Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nicht binnen 14 Tagen ab Eingang beim Auftragsgeber widersprochen wird.
Damit kommt in den meisten Fällen ein Vertrag zu Stande, auch wenns die Auftraggeber meistens gar nicht kapieren.
Übrigens: Vereine haben meines Wissens Handelsstatus, d.h. sie werden nach den Regeln behandelt, wie HGB, will also heißen: Erweiterte Produktprüfungspflicht, etc.
Viele Grüße,
Matthias
_________________ Ha! Es compiliert! Wir können ausliefern!
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Popov
      
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WinXP Prof.
Bei Kleinigkeiten D3Pro, bei größeren Sachen D6Pro oder D7
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Verfasst: Mo 26.01.04 17:06
Zuerst mal zu dem "eine Öffentliche Ausschreibung.". Das ist ein wenig lächerlich. Nur weil der Auftrag öffentlich bekannt ist, heißt es noch lange nicht, daß es eine öffentliche Ausschreibung war. Bei einer öffentliche Ausschreibung müssen zich zuerst etliche Firmen melden die ein Angebot abgeben (egal ob sich letztendlich nur Eine meldet). Dann, zu einem vorher angegebenen Zeitpunkt, werden im Beisein aller die Angebote geöffnet. Jeder bekommt dann die Möglichkeit sein Angebot zu verbessern usw. Da es kein öffentliche Stelle ist, muß auch nicht das billigste Angebot angenommen werden. Das ist aber erst mal egal. Da es also den ganzen Ablauf nicht gab, war es also keine öffentliche Ausschreibung.
Zu der anderen Sache. Wenn du Teilzahlungen vereinbart hast, dann kannst du jede Zeit die Arbeit unterbrechen wenn diese nicht geleistet wurden. Gab es ein Fertigstellungstermin, dann verschiebt es sich ab dem Zeitpunkt. Du mußt aber schriftlich hinweisen, daß du die arbeit unterbrichst bis die Zahlung erfollgt ist. Ab dann verschiebt sich der Abgabetermin um die Tage, wie lange er nicht bezahlt hat. Das hängt aber davon ab ob du Teilzahlungen vereinbart hast.
_________________ Popov
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umpani
      
Beiträge: 389
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Verfasst: Mo 26.01.04 20:39
Hallo zusammen,
mit meinem rechtlichen Wissen, und dem was du hier geäußerts hast, kann ich erstmal sagen, daß ein Vertrag zwischen Dir und ihm zustande gekommen ist.
Du hast ihm ein Angebot gemacht, er hat es schriftlich angenommen.
Somit hast du Pflichten und er hat Pflichten.
Du mußt eine Fehlerfreie Software liefern und er muß sie zahlen.
Dies zum rechtlichen.
Über die sogenannte "Öffentliche Ausschreibung" mußt du dir keine Gedanken machen: SCHWACHSINN.
Wenn ich an deiner Stelle wäre, würde ich mir von ihm Das Programm (mitsamt seiner Speicherdateien) zuschicken lassen, damit du alles genau nachvollziehen kannst.
Dann solltest du die Fehler korigieren, ein (verschlüsseltes) logfile integrieren, welches alle Benuterschritte speichert (so kannst du seine zukünftigen Schritte nachvollziehen) und einen 30 Tage Countdown einbauen. Wenn er nach 30 Tagen nicht zahlt, bekommt er kein Passwort dafür.
Das ganze schickst du ihm, mitsamt der 1. Mahnung zu. (Per EInschreiben mit Rückantwort, nicht per email)
Dazu mußt du schreiben, daß es eine 30Tage Version ist, und du in dieser Version alles mitloggst. Dann bist du auf der rechtlich sicheren Seite.
Gruß Umpani
_________________ Lernen, ohne zu denken, ist eitel; denken, ohne zu lernen, ist gefährlich. Konfuzius
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Spieler1
      
Beiträge: 469
D6 Pers
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Verfasst: Mo 26.01.04 21:16
Also ich finde die Idee von Udontknow auch recht gut: Fahr zu ihm hin und lass dir den Fehler im Programm zeigen - dabei kann er dir auch gleich das Geld geben. 
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BungeeBug
      
Beiträge: 901
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Verfasst: Mo 26.01.04 23:22
Wenn du da nicht ankommst und er dich mit seinen 5 Kollegen um den nächsten Zaunpfahl wicklet ... soll auch schon vorgekommen sein und einer der Hellsten scheint er ja nicht zusein.
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Luckie
Ehemaliges Mitglied
Erhaltene Danke: 1
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Verfasst: Di 27.01.04 00:11
@Spiler1: Zahlst du ihm die Reisekosten von Hamburg nach München? 
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lemming 
      
Beiträge: 470
Mac OS 10.3.1
Delphi 6 Pro, Kylix 3
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Verfasst: Di 27.01.04 09:18
Von Stuttgart nach Ostland.
²Umpani, Ein Vertrag ist zustande gekommen das stimmt. Aber in dem steht nichts von einer fehlerfreien Software oder überhaupt was von einer Software. Nur Programmierarbeit nach Aufwand und dann der Stundensatz.
Kann ja mal die AB uploaden wenn's interessiert.
lemming
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umpani
      
Beiträge: 389
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Verfasst: Di 27.01.04 12:45
Es mag ja sein, daß ihr in eurem "Vertrag" nicht schriftlich niedergelegt habt, dass die Software fehlerfrei sein muß.
Aber wirf mal ein Blick ins BGB.
Wenn du eine Leistung erbringst, dann muß diese fehlerfrei sein. Sonst gibt es kein Geld, bzw. Minderung.
Gruß Umpani
_________________ Lernen, ohne zu denken, ist eitel; denken, ohne zu lernen, ist gefährlich. Konfuzius
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lemming 
      
Beiträge: 470
Mac OS 10.3.1
Delphi 6 Pro, Kylix 3
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Verfasst: Di 27.01.04 12:48
Relativ gesehen ist jede Software Fehlerhaft. nicht umsonst beginnt die DIn Norm (nummer gerade nciht zur Hand) über Software mit dem Satz. Software ist Fehlehaft. Ungelogen.
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