Hallo Leute,
hier gehts nicht um eine Standardzinsberechnung sondern eine vorbereitende Zinsberechnung für Mahnbescheide auf Salden.
Konkretes Beispiel: Kunde zahlt eine Rechnung über 1000 Euro nicht. Dadurch entsteht ein OP.
10 Tage nach Zahlungsziel (30 Tage) zahlt er 100 Euro des OP. 30 Tage nach Mahnfrist erneut 100 Euro. 60 Tage nach Mahnfrist zahlt er erneut eine Rechnung über 1000 Euro nicht. Folgende Salden-Aufstellung:
Quelltext
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| 01 01.01.2004 -1000 EUR 02 01.02.2004 (Info: Ende der Mahnfrist) 03 10.02.2004 +100 EUR SALDO: -900 EUR 04 02.03.2004 +100 EUR SALDO: -800 EUR 05 30.03.2004 -1000 EUR SALDO: -1800 EUR |
30 Tage nach 05 wird er ins gerichtliche Mahnverfahren (Mahnbescheid) übergeben. Vor dem Mahnbescheid muss der Mahnbetrag inkl. Mahngebühren und Zinsen errechnet werden.
Der Kunde ist Kaufmann.
Nun die Fragen *g*
1. Pro Position ausser 02 (je ein Vorgang im Mahnverfahren) darf ich Mahngebühren wahlweise prozentual oder fix aufschlagen. Wie errechnen sich die?
2. Pro Position ausser 02 darf ich Zinsen aufschlagen. Wie errechnen sich die Zinsen und der neue Saldo?
3. Werden Zinseszinses veranschlagt?
4. Werden die Gebühren mit verzinst?`
5. Gilt eine Zahlung jeweils nur auf die Grundschuld oder sowohl auf Grundschuld plus Zins zum Zeitpunkt der Salden-Errechnung?
Also wir haben auch einen Steuerberater. Der taugt aber nicht wirklich was. Und nachdem ich das Zinssystem proggen darf wärs nett wenn ich vorher zumindest Anregungen dazu hätte
Vielen Dank und viele Grüße,
Matthias