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neojones
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BeitragVerfasst: Mi 27.10.04 16:03 
Hallo Leute,

hier gehts nicht um eine Standardzinsberechnung sondern eine vorbereitende Zinsberechnung für Mahnbescheide auf Salden.

Konkretes Beispiel: Kunde zahlt eine Rechnung über 1000 Euro nicht. Dadurch entsteht ein OP.
10 Tage nach Zahlungsziel (30 Tage) zahlt er 100 Euro des OP. 30 Tage nach Mahnfrist erneut 100 Euro. 60 Tage nach Mahnfrist zahlt er erneut eine Rechnung über 1000 Euro nicht. Folgende Salden-Aufstellung:

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1:
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3:
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5:
01   01.01.2004    -1000 EUR
02   01.02.2004    (Info: Ende der Mahnfrist)
03   10.02.2004    +100  EUR   SALDO: -900 EUR
04   02.03.2004    +100  EUR   SALDO: -800 EUR
05   30.03.2004    -1000 EUR   SALDO: -1800 EUR


30 Tage nach 05 wird er ins gerichtliche Mahnverfahren (Mahnbescheid) übergeben. Vor dem Mahnbescheid muss der Mahnbetrag inkl. Mahngebühren und Zinsen errechnet werden.

Der Kunde ist Kaufmann.

Nun die Fragen *g*

1. Pro Position ausser 02 (je ein Vorgang im Mahnverfahren) darf ich Mahngebühren wahlweise prozentual oder fix aufschlagen. Wie errechnen sich die?

2. Pro Position ausser 02 darf ich Zinsen aufschlagen. Wie errechnen sich die Zinsen und der neue Saldo?

3. Werden Zinseszinses veranschlagt?

4. Werden die Gebühren mit verzinst?`

5. Gilt eine Zahlung jeweils nur auf die Grundschuld oder sowohl auf Grundschuld plus Zins zum Zeitpunkt der Salden-Errechnung?

Also wir haben auch einen Steuerberater. Der taugt aber nicht wirklich was. Und nachdem ich das Zinssystem proggen darf wärs nett wenn ich vorher zumindest Anregungen dazu hätte :-)

Vielen Dank und viele Grüße,

Matthias

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jojo-sp
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BeitragVerfasst: Mi 27.10.04 16:38 
zu 1: Ich denke, dass das erst geklärt wird, mit welchen Zinsen zu rechnen sind, wenn die Frist überzogen wird. (kommt aber ganz darauf an -> AGB o.ä.)

zu 2: Wenn z.B. 10% Zinsen vereinbart wurden: 1000 * 1,10 = 1100 Euro Schulden
bei 5% Zinsen : 1000 * 1,05 = 1050 Euro usw...

zu 3: Vereinbarung würde ich sagen oder Geschäftsbedingung, aber da es auf Konten der Bank Zinseszinsen gibt, würde ich sagen machs wie die Bank

zu 4: Normal ist Bearbeitungsgebühr Pauschal heißt, wird am Ende draufgeschlage, also keine Zinsen

zu 5: Ich meine, wenn die Zahlung vor der Bearbeitung eingetroffen ist nur auf Grundschuld sonst natürlich mit Zinsen

Alles aber ohne Gewähr!!! Das kann mit den Zinsen und den Bedingungen von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich sein.

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Ist der Ruf erst ruiniert, lebts sich gänzlich ungeniert...
Wilhelm Busch (1832 - 1908)