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Danny87
      
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Verfasst: Mo 25.09.06 02:04
Hi,
darf man auch ohne Gewerbeschein kleine Auftragsarbeiten gegen Geld ausführen?
Wenn ja: gibt es da irgendwelche beschränkungen bezüglich des Geldes oder so?
Danke schon mal im voraus!
Gruss
Daniel
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Ironwulf
      
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Verfasst: Mo 25.09.06 02:32
das is genau das was man als schwarzarbeit bezeichnet, der staat will für jeden scheiß kohle haben
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Danny87 
      
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Verfasst: Mo 25.09.06 02:36
Ich meine, ich hab in der Berufschule mal gehört, dass man beträge bin 50€ nicht versteuern muss oder hab ich da was falsch verstanden?
Es muss doch irgendeinen Weg geben, legal gegen eine kleine Spende Arbeiten zu erledigen.
Ich brauch geld^^
Gruss
Daniel
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Ironwulf
      
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Verfasst: Mo 25.09.06 02:40
überfall rentner ;D
ka wie das mit "spenden" ist, aber so tuns ja auch unsere gläubigen freunde, die gewähren uns einlass ins himmelsreich und wir "spenden" uns kaputt dafür, aber ich glaub nich das du ne anerkannte religion bist 
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Raffo
      
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Verfasst: Mo 25.09.06 06:45
Es gibt bestimmte Freigrenzen (ich meine 750 EUR im Jahr), aber ruf doch einfach mal bei DEINEM Finanzamt an und frag, wie hoch diese Freigrenze ist, ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen. Oder DEINE Stadt, wo man auch die Lohnsteuerkarte beantragt. Alles andere ist nur Vermutung...
Wenn Du was herausgefunden hast, poste es hier!
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JayEff
      
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Verfasst: Mo 25.09.06 06:56
Soweit ich weis is jeder art von "freiwilligen" "Spenden" ok, aber meine Mutter is Steuerberatering ... *frag*
OK: Meine Mutter sagt:
Spenden: Muss man anmelden, genau wie alles an Geld das du für Arbeit einnimmst. Sobald die Sache sich über private Freunde u/o Bekannte hinausgeht und du vorallem GELD dafür willst, kannstes vergessen, is Schwarzarbeit >.< Schweinerei! Ich hatte ne ähnliche Idee mit der ich Geld machen wollte! 
_________________ >+++[>+++[>++++++++<-]<-]<++++[>++++[>>>+++++++<<<-]<-]<<++
[>++[>++[>>++++<<-]<-]<-]>>>>>++++++++++++++++++.+++++++.>++.-.<<.>>--.<+++++..<+.
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UGrohne
      

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Verfasst: Mo 25.09.06 07:41
Du musst Dich mal informieren, ob das was Du machen willst, als freiberufliche Tätigkeit zählt. Z.B. fällt Webdesign da mehr oder weniger darunter. Ich hab in dem Bereich auch schon Rechnungen gestellt, wenn ich für Unternehmen gearbeitet habe und das Finanzamt hat da bisher nichts gesagt. Es bewegt sich auch nur in einem dreistelligen Bereich.
Aber ich werde mir demnächst wahrscheinlich auch einen Gewerbeschein holen, nur um auf der sicheren Seite zu sein.
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alzaimar
      
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Verfasst: Mo 25.09.06 07:58
Ironwulf hat folgendes geschrieben: | | das is genau das was man als schwarzarbeit bezeichnet, der staat will für jeden scheiß kohle haben |
Aua! Unqualifiziert und falsch. Außerdem gibt es kene Fäkaliensteuer (kommt ja vielleicht noch).
Schwarzarbeit ist die Arbeit, die einen Mehrwert schafft, aber nicht beim Finanzamt gemeldet wird. Geld muss dabei nicht fließen. Genaugenommen auch die Nachbarschaftshilfe (Der Freundeskreis baut ein Haus gemeinsam). Aber der Staat würde sich sein eigenes Grab schaufeln (im wahrsten Sinne des Wortes), wenn er auch diese Arbeit ahnden würde.
Ein Gewerbeschein ist dann nötig, wenn du ein Gewerbe betreiben willst. Wenn Du 'nur mal so' eine Arbeit für jemanden anderen ausführst, brauchst Du das nicht. Aber eine Rechnung schreiben und das dem Finanzamt melden, schon. Eine Steuernummer benötigst Du in jedem Fall, aber das kann ja auch eine Privatperson sein.
Du bist dann ein sog. 'Kleinstunternehmer' (Oder 'Kleinunternehmer'?). Für den gelten besondere Regeln bezüglich der Mwst. Ich würde einfach mal Dein Finanzamt fragen. Die sind nämlich verpflichtet (und machen das, wenn man den selber freundlich ist, liebend gerne), Dir so zu helfen, das die damit verbundenen Kosten minimal sind. Die sagen Dir auch, ob und wie Du die MwSt auf der Rechnung vermerken musst.
Es ist ein Irrglaube, das man für jedem Meck einen Gewerbeschein benötigt. Nur wenn man etwas gewerblich macht, also mit dem Zweck, seinen Lebensunterhalt damit zu verdienen, muss man ein Gewerbe anmelden. Dann weiss das Finanzamt, das Einkommen zu erwarten ist. Weiterhin kannst Du dann mit der MwSt jonglieren, also die MwSt, die Du dann ja auf die Rechnungen schreibst. Wenn Du etwas für dein Gewerbe kaufen musst, dann kannst Du die bezahlte MwSt mit der eingenommenen MwSt verrechnen. Unterm Strich zahlst Du dann (z.B. für einen Dienstwagen) 16% WENIGER als eine Privatperson (Vorausgesetzt, Du verdienst auch ebensoviel).
Wie gesagt, geh zu deinem Finanzamt, sei höflich, und frag die aus.
_________________ Na denn, dann. Bis dann, denn.
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Phobeus
      
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Verfasst: Mo 25.09.06 09:27
Hinweis: Ich habe zwar das eine oder andere Semester "Steuern" gehört und auch die Scheine in der Tasche, bin jedoch kein ausgebildeter Experte. Daher handelt es sich hierbei nicht um eine juristischen Rat. Dafür solltet Ihr Euren Steuerberater kontaktieren...
| Zitat: | | Ein Gewerbeschein ist dann nötig, wenn du ein Gewerbe betreiben willst. |
Jautsch! Das ist aber auch nicht viel besser. Ein Gewerbe ist definiert als "grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird." Ergo, die Schubkarre für den Nachbarn rüberbringen und einen 10er dafür kassieren ist kein Gewerbe. Keine Rechnung (der Kenner muss hier schmunzeln), Verantwortung vielleicht und keine langfristige Gewinnabsicht. Sobald für diese Tätigkeit eine Regelmäßigkeit aufweist, kann es kritisch werden.
Das Finanzamt ist in der Regel nicht verpflichtet Auskünfte über die Eintreibung zu geben und verweisen an einen Finanzberater (Stichwort: Juristische Auskunft). Fragt man jedoch nett nach und ruft nicht in der Mittagspause an, gibt es durchaus einige Auskünfte.
Wer langfristig Einkünfte hat sollte sich überlegen auch als Kleinstunternehmer freiwillig UMSATZSTEUER (bitte... !) zu entrichten. Gibt zwar anfangs ne wenig mehr Papierkrieg, aber es hat Vorteile nicht am untersten Ende der Mehrwertkette zu stehen und auch der Kunde wird es einem Danken, dass er einen von der Vorsteuer abziehen darf. Ihr kommt in Teufelsküche, wenn Ihr als Privatperson ne Rechnung schreibt und dort die Umsatzsteuer ausweist... insbesondere unbedarfte Gewerbebetreibende werden auch nämlich dazu auffordern...
Ein Gewerbeschein ist in der Tat nicht für alles nötig, kostet jedoch auch nicht die Welt. Allerdings handelt es sich bei üblichen "Programmierertätigkeiten" um eine selbstständige Arbeit, wie bereits gesagt zumweist freiberuflicher Natur. Auch lese ich bei einigen Zeilen heraus, dass geglaubt wird, dass "ohne Gewerbe" = "Steuerfrei ist". Natürlich nicht. Der Fiskus holt es sich. Nicht über die Gewerbesteuer, sondern über Eure Einkommensteuer, wo Gewinne aus Selbständiger Arbeit aufgeführt werden müssen. Und das unabhängig von Ihrer Größe. Insbesondere bei kleinen unregelmäßigen Tätigkeiten soll es ja häufiger unter den Hand gesehen, was jedoch eine Form des Steuerbetruges ist und das das halbe Land dies macht, macht es nicht legaler - es sind Einkünfte. Auch das Alter, Nationalität, Religion und Schuhgröße spielen hier leinerlei Rolle.
_________________ "Menschen sterben nicht wenn man sie zu Grabe trägt, sondern wenn sie ihre Träume verlieren..."
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UGrohne
      

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Verfasst: Mo 25.09.06 09:35
Wobei man auch beachten sollte, ob man überhaupt Steuern zahlen würde. Wenn ein Schüler ab und zu mal etwas programmiert und dafür kassiert, sollte er erstmal ausrechnen, ob er über den Grundfreibetrag (ich glaube der ist im Moment bei ~7300€) hinauskommt. Bis dahin bekommt man sowieso alles vom Staat zurück, wenn man überhaupt etwas gezahlt hat.
Meiner Meinung nach würde sich in diesem Fall der ganze Papierkrieg mit Einkommensteuererklärung für einen selbst und das Finanzamt sowieso nicht lohnen. Wie das natürlich das FA sieht, kann ich nicht sagen, vielleicht könnte da ja mal jemand nachfragen 
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Robert.Wachtel
      
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Verfasst: Mo 25.09.06 09:51
UGrohne hat folgendes geschrieben: | | Du musst Dich mal informieren, ob das was Du machen willst, als freiberufliche Tätigkeit zählt. Z.B. fällt Webdesign da mehr oder weniger darunter. Ich hab in dem Bereich auch schon Rechnungen gestellt, wenn ich für Unternehmen gearbeitet habe und das Finanzamt hat da bisher nichts gesagt. Es bewegt sich auch nur in einem dreistelligen Bereich. |
Rechnungen kannst Du natürlich auch als Privatperson schreiben. Es kommt da auf den Umfang, die Regelmässigkeit und die Nachhaltigkeit der ausgeführten Tätigkeit an.
UGrohne hat folgendes geschrieben: | | Aber ich werde mir demnächst wahrscheinlich auch einen Gewerbeschein holen, nur um auf der sicheren Seite zu sein. |
Ob Deine Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich eingestuft wird, hat primär etwas mit der Gewerbesteuer zu tun. Je nach Umfang der Tätigkeit kann das schon erhebliche Auswirkungen haben. Bezüglich der Einstufung sollte man also vorher immer ein Gespräch mit einem Steuerberater führen!
Beide - Freiberufler und gewerblich Tätige - sind Selbständige.
de.wikipedia.org/wiki/Freiberuf
Darüber hinaus gilt es noch die Frage der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung zu klären - auch hier hilft ein Steuerberater weiter.
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F34r0fTh3D4rk
      
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Verfasst: Mo 25.09.06 09:52
Angenommen eine Person A besitzt Gegenstand X und eine Person B möchte ihn mit für kA sagen wir mal 50€ abkaufen. Das ist legal, oder ? Was ist denn, wenn dieser Gegenstand selbst gefertigt wurde ? Gilt das dann als "Gewerbe" Oo, oder nur dann, wenn der Gegenstand auf Nachfrage gefertigt wurde ? Das kann man doch auslegen wie man will, gibt es keine klare Definition, die man irgendwo nachlesen kann ?
Ich werde wohl auch mal aus reinem Interesse mal nen Fachmann fragen.
mfg
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Phobeus
      
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Verfasst: Mo 25.09.06 09:53
Exakt. 2004 lag er bei genau 7664 (ledig) und wird mehr oder minder angewandt bei allen Minderjährigen bei denen man keine Einkünfte vermutet. Für eine Rechnung braucht man aber (IMAO) eine Steuernummer und wird dann vermutlich auch nicht ohne weiteres um die Erklärung herum kommen. Ansonsten ist das FA beim Vermeiden von Papierkrieg auch stets sehr kooperativ und nachsichtig. Hier mein Rat: Geht man mit zum Steuerberater Eurer Eltern. Ist es kein Abzocker wird er sich auch die 10 Minuten so Zeit nehmen, um Euch in diesen belangen zu beraten. Immerhin ist das für ihn ein leicht gebundener neuer Kunde...
Das FA versucht wohl gerne Kosten zu meiden. Im letzten Jahr erhielt ich einen Brief, dass ich 20¢ nachbezahlen soll. Auf dem gleichen Blatt war vermerkt, dass Beträge < 1€ entfallen. Ergo: Das FA hat mit meiner Steuererklärung sogar einen Verlust gefahren. Es ist leichter als man denkt legal zu den Leuten zu gehören bei denen die FA-Menschen jedes Mal wenn der eigene Name fällt die in die Zimmerecke spucken und sich bekreuzigen >
@fear: Wenn Du dem Nachbarn ein Objekt verkaufst, handelt es sich um einen Verkauf bei dem keine Umsatzsteuer fällig ist und ist damit absolut legal. Das ganze nennt sich Steuerbarkeit und Du findest es im UstG §1ff. "Der Umsatzsteuer unterliegen folgenden Umsätzen: 1. die Lieferung und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmen im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. [...]". Eine Einzelfertigung würde IMAO nicht unter Gewerbe fallen. Bist Du jedoch Tischler und fertigst Gegenstände (auf Lager oder Nachfrage), so handelt es sich um ein Gewerbe. Was genau in der Steuererklärung als Gewerbeeinkünfte definiert ist findest Du im EstG §15-17. Der elementare Unterschied ist nicht, dass man nichts zahlt, sondern das man i.d.R. bei freiberuflicher (!) Tätigkeit weniger Steuern bezahlt. Die meisten Leute stören sich an der Zahlung der Umsatzsteuer ohne dabei zu begreifen, dass ein Unternehmer diese Steuer super klasse findet... weil er sie nicht zahlt. In den meisten Fällen ist es schlichtweg dumm einen Weg zu nehmen bei dem man keine Umsatzsteuer ausweisen darf, da alle Produkte, die man verbraucht bald 19% teuer sind und gleichermaßen man selbst für den Kunden ebenfalls 19% teuerer wird. Für eine Steuer, die man normalerweise nur eintreibt ein sehr schlechtes Geschäft. Das trifft freiberufliche Programmierer wohl eher selten, da sie wenig Material verbrauchen... aber die eine Stunde im ersten Jahr, ist auch da wieder schnell drinne.
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Zuletzt bearbeitet von Phobeus am Mo 25.09.06 10:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Robert.Wachtel
      
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Verfasst: Mo 25.09.06 09:58
UGrohne hat folgendes geschrieben: | | Wobei man auch beachten sollte, ob man überhaupt Steuern zahlen würde. Wenn ein Schüler ab und zu mal etwas programmiert und dafür kassiert, sollte er erstmal ausrechnen, ob er über den Grundfreibetrag (ich glaube der ist im Moment bei ~7300€) hinauskommt. [...] |
Vorsicht mit Einkommen der Schüler. Unter Umständen kann dies Auswirkungen auf Kinderfreibeträge und/oder Kindergeldzahlungen der Eltern haben. Auch hier empfiehlt sich unbedingt die Konsultierung eines Steuerberaters!
UGrohne hat folgendes geschrieben: | Wie das natürlich das FA sieht, kann ich nicht sagen, vielleicht könnte da ja mal jemand nachfragen  |
Das kannst Du selbst. Da es sich um eine Anstalt des öffentlichen Rechts handelt, sind die Finanzämter auch auskunftspflichtig. Und es kostet noch nichtmal was.
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Robert.Wachtel
      
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Verfasst: Mo 25.09.06 10:02
F34r0fTh3D4rk hat folgendes geschrieben: | Angenommen eine Person A besitzt Gegenstand X und eine Person B möchte ihn mit für kA sagen wir mal 50€ abkaufen. Das ist legal, oder ? Was ist denn, wenn dieser Gegenstand selbst gefertigt wurde ? Gilt das dann als "Gewerbe" Oo, oder nur dann, wenn der Gegenstand auf Nachfrage gefertigt wurde ? Das kann man doch auslegen wie man will, gibt es keine klare Definition, die man irgendwo nachlesen kann ?
Ich werde wohl auch mal aus reinem Interesse mal nen Fachmann fragen.
mfg |
Es ist halt immer die Frage, ob es sich um eine gewerbsmäßige Tätigkeit handelt, also im Prinzip nachhaltig und auf Gewinn ausgelegt ist.
Genauere Regelungen finden sich im HGB www.gesetze-im-internet.de/hgb/index.html und im Gewerberecht de.wikipedia.org/wiki/Gewerberecht, im Speziellen in der Gewerbeordnung www.gesetze-im-inter....de/gewo/index.html.
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jasocul
      
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Verfasst: Mo 25.09.06 10:03
@Fear:
Es geht hier wohl im wesentlichen um Dienstleistungen. Da passt Dein Beispiel nicht, es sein denn, Du hast das zu verkaufende Objekt auf Anforderung des Käufers erstellt. Außerdem handelt es sich auch nicht um eine regelmäßige Tätigkeit.
Wenn ich mein Haus verkaufen wollte, bräuchte ich auch kein Gewerbe anmelden.
Grundsätzlich kann ich aber empfehlen, ein Gewerbe anzumelden, wenn man mal zwischendurch etwas gegen Geld programmieren möchte. Allein die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs ist schon ganz nett, wenn man BDS2006 kaufen möchte. Es ist auch nur eine einmalige Gebühr und ein bisschen Schreibkram. Wenn man dann noch den Antrag stellt, dass man keine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung machen möchte, weil der zu erzielende Gewinn einfach nicht hoch genug sein wird, spart man sich schon wieder Arbeit. Und die Kunden wird es freuen, wenn man die MwSt ausweisen kann. Da wird man im Zweifel bevorzugt.
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Robert.Wachtel
      
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Verfasst: Mo 25.09.06 10:09
jasocul hat folgendes geschrieben: | | [...] Grundsätzlich kann ich aber empfehlen, ein Gewerbe anzumelden, wenn man mal zwischendurch etwas gegen Geld programmieren möchte. Allein die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs ist schon ganz nett, wenn man BDS2006 kaufen möchte. Es ist auch nur eine einmalige Gebühr und ein bisschen Schreibkram. Wenn man dann noch den Antrag stellt, dass man keine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung machen möchte, weil der zu erzielende Gewinn einfach nicht hoch genug sein wird, spart man sich schon wieder Arbeit. Und die Kunden wird es freuen, wenn man die MwSt ausweisen kann. Da wird man im Zweifel bevorzugt. |
Vielen Unternehmen ist es wurscht, ob sie 50,- Euro/h zzgl. USt. oder 50,- Euro/h zahlen - es kommt nämlich exakt dasselbe unterm Strich raus.
Vorsicht: hier nicht zu kurz denken: Arbeitet man als "Kleinstunternehmen" hauptsächlich für private Kunden, sind diese ganz dankbar, wenn diese keine Umsatzsteuer zahlen müssen. Auch hier bitte unbedingt vorher einen Fachmann befragen und sich nicht auf Tipps von Leuten wie mir verlassen...
Des weiteren kann es auch interessant sein, einen freiberuflichen Status zu erlangen - was unabhängig von der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung zu sehen ist. Auch hier hilft ein Fachmann weiter.
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Robert.Wachtel
      
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Verfasst: Mo 25.09.06 10:11
jasocul hat folgendes geschrieben: | | [...] Es geht hier wohl im wesentlichen um Dienstleistungen. |
Um genau zu sein: wir können hier mangels detaillierter Angaben seitens des OP schlecht einschätzen, ob es um dienstvertragliche oder werkvertragliche Dingbarkeiten geht.
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Phobeus
      
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Verfasst: Mo 25.09.06 10:15
| Zitat: | | Vielen Unternehmen ist es wurscht, ob sie 50,- Euro/h zzgl. USt. oder 50,- Euro/h zahlen - es kommt nämlich exakt dasselbe unterm Strich raus. |
Das stimmt einfach nicht. Die Beträge die sie entrichten bleiben die gleichen... aber 50€ zzgl. Umsatzsteuer sind 50€ - 8€ Vorsteuer. Ist der Kunde ein Informatiker wird er nicht sonderlich scharf auf Vorsteuer sein... hat man jedoch z.B. einen produzierenden Kunden, nimmt dieser einen mit Kusshand.
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Robert.Wachtel
      
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Verfasst: Mo 25.09.06 10:15
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