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mexx
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BeitragVerfasst: Di 22.05.07 09:57 
Hallo,

die Geschäftsleitung des mittelständigen Unternehmens, für welches ich als Entwickler tätig bin, hat die Arbeitszeit von 42h die Woche auf 50h die Woche erhöht. Lohnempfänger in der Produktion bekommen die Überstunden ausgezahlt, wohin gegen die Gehaltsempfänger die Überstunden max. geschrieben bekommen. Maximal deswegen, weil es Arbeitsverträge gibt, worin im Gehalt eine bestimmte Anzahl von Überstunden bereits intigriert ist. Dass heißt, unbezahlte Überstunden. Im Schnitt bedeutet das, dass Mitarbeiter 32h im Monat mehr arbeiten, aber nur 12h geschrieben bekommen. Dass diese 12h weder ausgezahlt noch abgefeiert werden dürfen, ist ein anderes Thema. Ich habe nun folgende Fragen:

Darf man die Arbeitszeit erhöhen und die bezahlten Stunden gleich lassen, ohne einen entsprechenden Ausgleich zu zahlen? (betrifft nur Gehaltsempfänger, weil Lohnempfänger die Überstunden bezahlt bekommen)
Welche Gesetze greifen bei diesen Thema bzw. wo kann ich mich anlesen, was man darf und was nicht?

Gruß Mexx

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BeitragVerfasst: Di 22.05.07 10:11 
5- oder 6-Tage-Woche? Bei einer 5-Tage-Woche ist die Regelung AFAIK sowieso gesetzeswidrig, da eine maximale Arbeitszeit von 8 Stunden festgelegt ist. 10 Stunden darf über längere Zeit nur gearbeitet werden, wenn die gesamte Arbeitszeit in 6 Monaten im Schnitt 8 Stunden nicht überschreitet. Daher wäre aber auch die 42-Stunden-Woche schon gesetzeswidrig.

Schau Dir dazu einfach das Arbeitszeitgesetz an, da findest Du sicher noch mehr.
noidic
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BeitragVerfasst: Di 22.05.07 10:14 
Einschlägige Gesetze wären zum einen das BGB ab ca. §610 (Vertragsrecht) und insbesondere das Arbeitszeitgestz (ArbZG).

Die regelmäßige Arbeitszeit kann als wesentlicher Bestandteil des Arbeitsvertrages nicht einseitig verändert werden, dazu Bedarf es der Zustimmung des Vertragspartners. Zumeist wird das in Form einer Änderungskündigung vorgenommen, wo als Alternative zur Zustimmung die fristgerechte Kündigung im Raum steht. hier gilt dann aber auch der normale oder besondere Kündigungsschutz.

Anders siehts aus, wenn nicht die regelmäßige Arbeitszeit geändert wird, sondern Überstunden angeordnet werden. Dies ist keine Vertragsänderung und bedarf damit keiner Zustimmung, Grenzen sind hier Ermessenssache des zuständigen Gerichts.

50 Stunden pro Woche auf Dauer dürften auch dem Arbeitszeitgesetz widersprechen, ich hab das Gesetz grad nicht zur Hand, aber soweit ich weiss darf die Wochenarbeitszeit über ein halbes Jahr im Schnitt 48 Stunden nicht überschreiten.

Da du vom Mittelstand sprachst, gehe ich mal davon aus, dass kein Betriebsrat vorhanden ist. Wenn doch, dort mal die Sachlage genau erläutern lassen, ist deren Job :)

Zuletzt noch der Hinweis, ob man auf seine Rechte pocht und eventuell den Klageweg bestreitet, sollte man auch davon abhängig machen, wie stark die persönlichen Einschränkungen durch die Verstöße sind und ob es Wert ist, dafür den Job aufs Spiel zu setzen.

Soweit meine Einschätzung, bin allerdings (wenn auch im Arbeitsrecht fortgebildeter) Laie.

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Zuletzt bearbeitet von noidic am Di 22.05.07 10:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
mexx Threadstarter
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BeitragVerfasst: Di 22.05.07 10:16 
5 Tage Woche in den Büros und 7 Tage die Woche Schichtbetrieb in der Halle. Die in der Halle haben eine solchen Ausgleich mit der Arbeitszeit. Die haben bisher eine Woche 42h gearbeitet und die Folgewoche weniger. Wie das jetzt ist, weiß ich nicht. Aber mich interessiert eigentlich nur die Büros. In der Produktion ist die Arbeitszeiterhöhung gerne gesehen. 1. bekommen die mehr Geld und 2. bekommen die auch einen Ausgleich in Form von weniger Arbeitzeit. Aber in den Büros solll 5 Tage die Woche insg. 50h gearbeitet werden. Ohne Ausgleich in Form von Geld, Gutschrift oder weniger Arbeitszeit in Folge.

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noidic
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BeitragVerfasst: Di 22.05.07 10:18 
10 Stunden am Tag über einen längeren Zeitraum halte ich für nicht rechtmäßig. Kurzfristig ist das aber machbar.

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mexx Threadstarter
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BeitragVerfasst: Di 22.05.07 10:35 
Wenn es zu einer Auseinandersetzung mit der GF kämme, würde es nicht mehr Arbeitszeitverlängerung heißen, sondern angewiesene Überstunden. Was nichts an der Sachlage ändern, lediglich der Begriff wird geändert, was die Sache dann auf einmal legal macht. Da es nun Verträge gibt, in dem bis zu 20 Überstunden als unbezahlt enthalten sind und Mitarbeiter, die bereits >300 Überstunden haben und kein Ausgleich bekommen, handelt es sich also hierbei um einen typischen Fall von Ausbeutung? Dazu kommt, dass am Jahresende ein Teil der Überstunden einfach gestrichen wird.

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BeitragVerfasst: Di 22.05.07 10:49 
Ob es typisch ist kann ich nicht beantworten, würde es aber für warscheinlch verbreitet halten, gerade in Bereichen, wo noch potentielle Arbeitnehmer auf der Strasse sitzen.

Wenn im Vertrag 20 Überstunden unentgeltlich vereinbart sind (monatlich nehme ich an), dann müssen auch nur genau diese 20 Überstunden unentgeltlich gearbeitet werden. Wenn es für die darüber liegenden Stunden keine Abgeltung gibt, würde ich die (auch wieder unter Berücksichtigung der Arbeitsplatzsicherheit) auch nicht machen, Punkt. Festketten kann dich dort niemand (zumindest legal) und eine Abmahnung oder gar Kündigung wegen Arbeitsverweigerung dürfte in dieser Situation schwer haltbar sein, wobei da im Zweifel auch wieder die Gerichte entscheiden.

Übrigens gilt die Regelung mit den 48 Wochenstunden im Mittel auch für angeordnete Überstunden, länger als 2-3 Monate geht das also auch nicht legal.

Wie gross ist der Betrieb? Vielleicht könnte man ja mal mit Hilfe einer Gewerkschaft über eine Betriebsratsgründung nachdenken.

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Klabautermann
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BeitragVerfasst: Di 22.05.07 10:50 
Hallo,

ich kenne mich bei der Rechtslage nicht so aus, will aber prinzipiell von meinem AG gut behandelt werden. Das heißt für mich, das ich temporär wenn es angebracht ist gerne mal Überstunden schiebe und mir auch meine Nächte um die Ohren schlage aber wenn das nicht nötig ist will es auch nciht machen müssen und wenn ich mal aus irgend einem Grund früher gehen muss will ich auch das tun können.

Langer rede kurzer Sinn, mit der Aktion währe der AG bei mir durchgefallen und ich würde mich, natürlich neben der arbeit, nach einem neuen umsehen. Denn wenn das nicht rechtens ist, und du klagst dir dein Recht ein dann wird das Arbeitsklima auch nicht mehr so dolle sein.

Gruß
Klabautermann
jasocul
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BeitragVerfasst: Di 22.05.07 11:04 
Schau mal hier: www.123recht.net/Woc...6glich-__f38813.html
Vielleicht hilft Dir das schon weiter.

Übrigens habt Ihr ab 20 wahlberechtigten Angestellten ein Recht auf einen Betriebsrat. Da es um ein mittelständisches Unternehmen geht, wird das bei Euch wohl zutreffen.
Folgendes Gesetz gilt dafür: bundesrecht.juris.de/betrvg/index.html

Es wird allerdings empfohlen, dass über eine Gewerkschaft laufen zu lassen. Und bei Deiner Geschäftsführung würde ich dazu raten.
mexx Threadstarter
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BeitragVerfasst: Di 22.05.07 11:39 
Einen Betriebsrat hatten wir schon mal. Leider hat einer der Mitglieder sein besondern Kündigungsschutz dafür mißbraucht, die Firma zu bestehlen. Nachdem der Gesellschafter mit der Schließung der Firma drohte, haben Mitarbeiter der Firma das Gericht überzeugen können, dass der Betriebsrat seine Pflichten absolut nicht nachgeht, eher im Gegenteil. Der Betriebsrat wurde aufgelößt. Unten durch ist die GF auf jeden Fall. Ich werde dann wohl ernsthaft darüber nachdenken, die Firma zu verlassen.

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BeitragVerfasst: Di 22.05.07 11:43 
user profile iconmexx hat folgendes geschrieben:
Einen Betriebsrat hatten wir schon mal. Leider hat einer der Mitglieder sein besondern Kündigungsschutz dafür mißbraucht, die Firma zu bestehlen. Nachdem der Gesellschafter mit der Schließung der Firma drohte, haben Mitarbeiter der Firma das Gericht überzeugen können, dass der Betriebsrat seine Pflichten absolut nicht nachgeht, eher im Gegenteil. Der Betriebsrat wurde aufgelößt. Unten durch ist die GF auf jeden Fall. Ich werde dann wohl ernsthaft darüber nachdenken, die Firma zu verlassen.

Das würde ich auch. Denn wenn man gerichtlich gegen sowas vorgehen muss, ist es sowieso schon zu spät. Ein zerrüttetes AN-AG-Verhältnis lässt sich nur noch sehr schwer wieder aufbauen. Und wer wirklich vertraglich 50 Stunden pro Woche arbeiten lässt, gehört sowieso nicht auf den Stuhl eines GF. Sowas fällt für mich in die Kategorie Ausbeutung.
DerDepp
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BeitragVerfasst: Di 22.05.07 13:09 
Hallo, auch wir haben vorletztes und letztes Jahr "umsonst" gearbeitet: Pro Arbeitswoche 3 h => 132 Stunden in einem Jahr. Das ergab dann für mich die 43 - Stunden - Woche, was mein absolutes Maximum darstellt. Mehr halte ich - ohne Bezahlung oder Zeitgutschrift - für eine Zumutung. Kennst du das Wort "Bummelstreik"? Auch unsere Krankmeldungen sind deutlich in dieser Zeit angestiegen ...
DeDe
PS: Wir erhalten jetzt Nachzahlungen für die beiden Jahre: 350+550=900 Euronen: Bescheidener Stundenlohn, aber besser als nix ...