alzaimar hat folgendes geschrieben: |
Wieso sollst Du nicht zweimal die gleiche Arbeit anfertigen können? Auf den Quelltext hat deine alte Firma den Finger drauf, aber nicht auf das Verfahren, außer natürlich, das ist eine geistig anspruchsvolle Arbeit, die auf dem Wissen deiner Ex-Firma basiert. Aber selbst das ist nicht unbedingt verboten.
Wenn deine alte Firma Dir Spezialwissen über das Dateiformat von AutoWordCAD beigebracht hat und Du hast einen Viewer dafür geschrieben dann darfst Du selbst dieses Wissen außerhalb der Firma weiterverwenden. Einschränkungen gibt es nur, wenn Du explizit etwas unterschrieben hast ('Non Disclosure Agreement') oder du Firmengeheimnisse verwendest, die offensichtlich als solche erkennbar sind. |
Ausserdem gibt es haeufig in Arbeitsvertraegen einen Konkurrenzausschluss (oder wie genau das heisst), der einem verbietet, fuer eine spezifizierte Zeit bei einer Konkurrenzfirma anzufangen oder eine zu gruenden.
Wobei ich nicht weiss, ob sowas ueberhaupt zulaessig ist.
Ich habe mir vorsichtshalber in meinen Arbeitsvetrag eine Erlaubnis zum Arbeiten an Open-Source Projekten reinschreiben lassen, wo auch festgelegt ist, dass
1. mein Arbeitgeber keine Ansprueche den dabei entstehenden Sourcecode hat
2. ich dazu Wissen und Dokumente verwenden darf, die ich bei der Ausuebung meines Jobs bekomme, solange keine Geheimhaltungsbestimmungen verletzt werden.
Aber das kann man nachtraeglich natuerlich nicht mehr machen. Ausserdem wuerde es Tools, die waerend der Arbeitszeit entwickelt wurden, nicht abdecken, allerdings duerfte ich das dabei gewonnene Wissen einsetzen und das Tool nachprogrammieren.
twm