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Marco D.
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BeitragVerfasst: Di 10.03.09 21:27 
Hallo zusammen,

jemand aus meinem Bekanntenkreis hat eine unberechtigte Rechnung bekommen.
Die Bestellung erfolgte nicht durch den Empfänger der Rechnung. Die darauf vermerkte Leistung wurde demnach auch nicht in Anspruch genommen, da sie ja gar nicht bekannt war.
Relativ zeitnah haben wir dann schriftlich widersprochen mit dem Hinweis, dass der Rechnungsempfänger noch nicht 18 Jahre alt ist und auch nicht gewillt ist, für die gar nicht gewollte Leistung zu bezahlen.
Nun kam vor ein paar Tagen die erste Mahnung. Ob die Mahnung nun Reaktion auf das Schreiben ist oder sowieso gekommen wäre, wissen wir nicht.
Teilt mal bitte eure Erfahrungen mit?

Einen schönen Abend an alle!

Gruß
Marco

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bo_91
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BeitragVerfasst: Di 10.03.09 21:30 
Anrufen und klären...
jaenicke
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BeitragVerfasst: Di 10.03.09 21:32 
Die Frage ist eigentlich, ob es eine der bekannten Abzockseiten ist, oder ob es eine normale Rechnung ist. Dabei hilft, wenn du den Firmennamen / den Text einfach mal bei Google suchst.
Marco D. Threadstarter
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BeitragVerfasst: Di 10.03.09 21:33 
Schon versucht, Personal besteht auf Zahlung, da Bestellung angeblich per Mail oder Telefon erfolgte. Die Frage ist ja sowieso, wieso ein "Vertrag" per Mail oder per Telefon zustande kommen darf. Denn theoretisch kann ja dann jeder für andere Personen Dinge und Leistungen bestellen. Wie handelt man generell in so einem Fall?
Wichtig war in meinen Augen erstmal ein schriftlicher Widerspruch. Nun antworten sie mit einer Mahnung :nixweiss:



user profile iconjaenicke hat folgendes geschrieben Zum zitierten Posting springen:
Die Frage ist eigentlich, ob es eine der bekannten Abzockseiten ist, oder ob es eine normale Rechnung ist. Dabei hilft, wenn du den Firmennamen / den Text einfach mal bei Google suchst.

Rechnungssteller ist eine bekannte Kette, also ich denke, Abzocke ist es nicht. Hab auch schon gegooglet, finde leider nichts passendes.

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Webo
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BeitragVerfasst: Di 10.03.09 21:37 
Ein bissl Googeln ergab:
ausblenden Quelltext
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1)
Mein/e [Tochter/Sohn] ist minderjährig.

Selbst wenn es also mein/e [Tochter/Sohn] gewesen sein sollte, die sich am [DATUM] auf [INTERNETSEITE] unter der von Ihnen genannten IP angemeldet hat, wäre ein Vertrag mit [ihm/ihr] wegen § 107, 108 BGB unwirksam; [meine/unsere] Einwilligung als gesetzliche Vertreter lag zu keinem Zeitpunkt vor. Auch § 110 BGB („Taschengeldparagraf“) hilft hier nicht weiter, da mein/e [Tochter/Sohn] noch keinerlei Leistungen iSd Vorschrift bewirkt hat.

Es wäre also bereits wegen der Minderjährigkeit [meiner Tochter/meines Sohns] kein wirksamer Vertrag zustande gekommen.

2)
Hiermit widerrufe ich namens [meiner Tochter/meines Sohns] einen etwaig mit Ihnen zustande gekommenen Vertrag.

Bei sog. Fernabsatzverträgen steht [meiner Tocher/meinem Sohn] als Verbraucher ein Widerrufsrecht aus §§ 312d, 355 ff. BGB zu. Die Widerrufsfrist beginnt erst mit einer Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform (§ 126b BGB). Eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Widerrufsbelehrung ist nie erteilt worden, sodass der Widerruf nicht durch Fristablauf ausgeschlossen ist.

Das Widerrufsrecht ist auch nicht gemäß § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB erloschen. [Meine Tochter/mein Sohn] hat die von Ihnen beworbene Dienstleistung nicht in Anspruch genommen.


Musst Du mal schauen, ob Du das gebrauchen kannst.

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Man kann nur das aus dem Ärmel schütteln, was man auch vorher reingesteckt hat.
jaenicke
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BeitragVerfasst: Di 10.03.09 21:42 
IANAL aber AFAIK muss die Firma nachweisen, dass der Vertrag mit der entsprechenden Person zustande gekommen ist. Wenn die Bestellung per Mail oder Telefon erfolgte (was heißt eigentlich oder, das müssen die ja wissen), dann müssen sie auch beweisen, wer da bestellt hat.

Dazu kommt das was in user profile iconWebos Text steht: Minderjährig und Fernabsatzgesetz.

Da dann ja anscheinend jemand anderes unter dem Namen bestellt hat, ist das auch ein Fall für die Polizei. Betrug, Identitätsdiebstahl, keine Ahnung was da in Frage kommt und wie das heißt. Und irgendwohin muss ja auch geliefert worden sein, oder? Darüber ließe sich doch auch herausfinden wer das war.
Am sinnvollsten wäre aber das mit einem Anwalt zu klären.
Timosch
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BeitragVerfasst: Di 10.03.09 21:47 
In diesem Heise-online-Artikel war für genau solche Zwecke ein kompletter Formbrief der Verbraucherzentralen verlinkt.
Das ähnelt prinzipiell dem Text von user profile iconWebo, ist aber noch ein bisschen ausführlicher.

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If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear. - George Orwell
Marco D. Threadstarter
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BeitragVerfasst: Di 10.03.09 21:49 
Hallo zusammen,

danke für eure Hilfe, aber es handelt sich nicht um eine Internet-Serviceleistung.
Daher sind die Vordrucke in diesem Fall nicht passend.

Trotzdem danke

Gruß
Marco

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jaenicke
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BeitragVerfasst: Di 10.03.09 21:53 
user profile iconMarco D. hat folgendes geschrieben Zum zitierten Posting springen:
danke für eure Hilfe, aber es handelt sich nicht um eine Internet-Serviceleistung.
Daher sind die Vordrucke in diesem Fall nicht passend.
Für eine Bestellung per Telefon oder Mail gilt aber trotzdem das Fernabsatzgesetz, d.h. der Sinn dahinter passt trotzdem. Nur die Formulierung von wegen Anmeldung auf der Webseite oder so passen nicht.

Geht es denn um eine Lieferung, also ein Produkt, das tatsächlich geliefert wurde? Dann muss das ja auch irgendwo hin geliefert worden sein.
Marco D. Threadstarter
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BeitragVerfasst: Di 10.03.09 21:56 
Es geht um eine Hotelreservierung, die angeblich gemacht wurde. Aber der Rechnungsempfänger hat das nie bestellt.
Es ist also keine Ware im materiellen Sinne.
Wie geht das eigentlich generell weiter nach den Mahnungen? Hab schon hundertmal gegooglet, aber die Ergebnisse sind alle nicht auf diesen Fall anwendbar/übertragbar...

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Zuletzt bearbeitet von Marco D. am Di 10.03.09 21:58, insgesamt 2-mal bearbeitet
Jakob_Ullmann
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BeitragVerfasst: Di 10.03.09 21:56 
Also ich verstehe ja nicht soviel davon, aber laut Wikipedia ist das von user profile iconjaenicke genannte Fernabsatzgesetz gar nicht mehr gültig??
Dunkel
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BeitragVerfasst: Di 10.03.09 22:05 
user profile iconJakob_Ullmann hat folgendes geschrieben Zum zitierten Posting springen:
Also ich verstehe ja nicht soviel davon, aber laut Wikipedia ist das von user profile iconjaenicke genannte Fernabsatzgesetz gar nicht mehr gültig??

Doch, doch, gültig ist es noch. Es heißt nur nicht mehr so. Ließ Dir mal den Artikel gründlich durch.

Ja, was soll man dazu noch sagen. Der Vertragspartner ist jünger als 18 Jahre, in sofern hat sich die ganze Sache eigentlich schon erledigt. Die Erziehungsberechtigten sollten eine entsprechende schriftliche Erklärung aufsetzen, zur Not mit Hilfe der nächsten Verbraucherzentrale. Damit sollte die Chose gegessen sein.

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klausiemausie
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BeitragVerfasst: Di 10.03.09 23:10 
ich selber habe auch einmal einen brief bekommen, der sich als mahnung entpuppte, weil ich eine rechnung noch nicht bezahlt hatte. ich soll ein internetangebot für erwachsene^^ in anspruch genommen haben, dann und dann mit der und der ip, stand alles drin. das kuriose war, dass mein name total falsch geschrieben wurde, mit doppelten konsonanten, etc. was mich stuzig gemacht hat. es gab damals 2 möglichkeiten: 1.möglichkeit, jemand der mich kennt, und nicht leiden kann, wollte mich ärgern und hat einfach meine daten angegeben, allerdings wusste er wohl nich wie ich geschrieben werde. 2.möglichkeit, eine abzocke, die versucht möglichst vielen hilflosen menschen das geld aus der tasche zu ziehen. ich war damals auch noch keine 18, habe den brief meinem vater gezeigt, er hat ihn kurz überflogen und weggeschmissen. sache war erledigt, kam nie wieder was hinterher.
gruss klaus
Robert.Wachtel
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BeitragVerfasst: Di 10.03.09 23:21 
user profile iconDunkel hat folgendes geschrieben Zum zitierten Posting springen:
[...] Der Vertragspartner ist jünger als 18 Jahre, in sofern hat sich die ganze Sache eigentlich schon erledigt. [...]

Damit lehnst Du Dich eventuell aber zu weit aus dem Fenster. Der OP lässt sich die Informationen ja nur mühsam aus der Nase ziehen, so dass hier u. U. auch der "Taschengeldparagraf" greifen könnte (Um was für eine Summe geht es hier eigentlich? Wieso kann der Leistungserbringer nicht belegen, wie genau der Beauftragungsweg war?) und die schwebende Unwirksamkeit des geschlossenen Vetrages außer Kraft gesetzt wird.

de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraf
de.wikipedia.org/wik...%A4ftsf%C3%A4higkeit

Zitat:
Die Erziehungsberechtigten sollten eine entsprechende schriftliche Erklärung aufsetzen, zur Not mit Hilfe der nächsten Verbraucherzentrale. Damit sollte die Chose gegessen sein.

Rechtlicher Beistand ist sicherlich empfehlenswert - spätestens bei einem Mahnbescheid dringend angeraten.
jaenicke
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BeitragVerfasst: Di 10.03.09 23:27 
user profile iconRobert.Wachtel hat folgendes geschrieben Zum zitierten Posting springen:
Der OP lässt sich die Informationen ja nur mühsam aus der Nase ziehen, so dass hier u. U. auch der "Taschengeldparagraf" greifen könnte
Der greift AFAIK nicht für spätere Bezahlung, egal um welche Summe es geht, der Vertrag bleibt also unwirksam.
Robert.Wachtel
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BeitragVerfasst: Di 10.03.09 23:35 
user profile iconjaenicke hat folgendes geschrieben Zum zitierten Posting springen:
["Taschengeldparagraf"] Der greift AFAIK nicht für spätere Bezahlung, egal um welche Summe es geht, der Vertrag bleibt also unwirksam.

Wo steht das? §110 BGB kennt da augenscheinlich keine Einschränkung.

bundesrecht.juris.de/bgb/__110.html

Nur zur Klarstellung: Ich glaube nicht, dass es hier um eine so geringe Summe geht, dass dieser Paragraf greifen könnte, aber dem OP muss man ja alles aus der Nase ziehen...
Marco D. Threadstarter
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BeitragVerfasst: Di 10.03.09 23:40 
Hallo zusammen,

erst einmal vielen, vielen Dank für eure Meinungen.

Wünsche euch einen schönen Abend

Gruß
Marco

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elundril
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BeitragVerfasst: Mi 11.03.09 13:26 
falls ihr in deutschland nen Konsumentenschutz(verein oder wue der auch immer bei euch heißen möge) habt könnt ihr vielleicht mal euch bei dem melden und um rat fragen, vielleicht sind die auch für sowas zuständig.

lg elundril

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Robert.Wachtel
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BeitragVerfasst: Mi 11.03.09 13:31 
Hat Dunkel ja gestern schon gesagt: www.delphi-forum.de/....php?p=553187#553187