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FinnO
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BeitragVerfasst: Mi 13.01.10 22:20 
Hi,

Ich habe neulich ein Paket erhalten, in dem u.A. 400ml einer Flüssigkeit geliefert wurden (Glattfix Porenfüller). Jetzt waren aber nur 200mm bestellt. Jetzt, nach etwa 4 Wochen, fordert der Lieferant die übrigen 200ml zurück.

Bin ich jetzt verpflichtet, das ganze zurückzusenden (Porto zahlen die)?
Tilman
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BeitragVerfasst: Mi 13.01.10 22:40 
Ob du verpflichtet bist weiß ich nicht. Aber ich halte es eigentlich für eine Selbstverstöndlichkeit wenn die zuviel gesendet haben, und um Rücksendung bitten und natürlich das Porto übernehmen dass man es dann auch macht. Mir stellt sich nur die Frage ob dir eine 400 ml Dose oder 2x 200 ml gesendet wurden; im ersteren Fall wäre es natürlich nicht zumutbar die 200ml abzufüllen. In dem Fall sollten die dir 200ml schicken und du die 400 dann zurück oder so denke ich. Eine andere Frage ist natürlich wenn du schon alles geöffnet bzw vebraucht hast, so interpretiere ich deine Frage mal, in dem Fall würde ich die 400ml dann glaube ich einfach bezahlen.

Unabhängig davon was du musst oder nicht würde ich einfach davon ausgehen dass man das was man bekommt auch bezahlt, und was man nicht bezahlt hat gibt man im Zweifel eben zurück. Ich würde mich da wie du zwar auch nicht selbst melden, aber auf die Aufforderung spätestens mich dann nciht sperren.

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BeitragVerfasst: Mi 13.01.10 22:43 
ja, klar ist es eine Selbstverständlichkeit. Jedoch, wenn ich nach 15 Tagen fordern würde: Sie haben mir da Mist geschickt, nehmen sie das mal zurück, wäre das ganze ja definitiv keine Selbstverständlichkeit, oder?
Tilman
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BeitragVerfasst: Mi 13.01.10 23:05 
Also was ich vielleicht verlangen würde wäre dass der Händler dir nicht nur das Porto zahlt, sondern dir das komplette bereits korrekt frankierte und Adressierte Verpackungsmaterial sendet, so dass du den Brief / Das Päckchen nur noch "eintüten" und einwerfen brauchst. Ich denke das könntest du verlangen.

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jfheins
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BeitragVerfasst: Mi 13.01.10 23:06 
dejure.org/gesetze/BGB/241a.html ;)

Also soweit ich das als Laie erkenne, besteht kein Rücksendeanspruch gegen dich.
jasocul
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BeitragVerfasst: Do 14.01.10 08:59 
Also, wenn du dort nochmal etwas bestellen möchtest, solltest du die Ware schon zurück senden. Auch ein Lieferant kann sich seine Kunden aussuchen. Ob du noch beliefert wirst, wenn du es einfach behältst, glaube ich nicht.

Außerdem sollte man immer bedenken, dass auch dort nur Menschen arbeiten. Die können Fehler machen. Eigentlich finde ich es schon unfair, dass du dich nicht bei denen gemeldet hast. Eigentlich merkt man doch, wenn man die doppelte Menge bekommt. Ich weiß jedenfalls, was wir von Kunden halten, die eine Fehllieferung einfach behalten. Normalerweise merkt man das nämlich irgendwann und recherchiert, wo etwas falsch gelaufen ist.
Luckie
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BeitragVerfasst: Do 14.01.10 10:23 
Es kommt auch irgendwie auf den Wert der Ware an. Wenn das nur ein Euro fünfzig war, dann kostet das ja mehr Porto als der Warenwert. So ab fünf bis zehn Euro, denke ich sollte man so was zurückschicken, wenn darum gebeten wird.
jasocul
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Sydney Prof + CE
BeitragVerfasst: Do 14.01.10 10:48 
Luckie hat damit natürlich Recht.
Wir reden hier wohl über einen Warenwert von 4,50€.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich eine Rücksendung für den Lieferanten lohnt.

Vielleicht solltest du mit dem Lieferanten mal reden. Und wenn du das Zeug gebrauchen kannst, bezahl einfach die Überlieferung. Und sei es nur für ein gutes Lieferanten-Kunden-Verhältnis.
FinnO Threadstarter
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BeitragVerfasst: Do 14.01.10 15:17 
joa, es geht tatsächlich um weniger als das Porto... Na ja, ist ja ihr problem.