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UGrohne
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BeitragVerfasst: Mo 30.07.07 20:02 
user profile iconRobert.Wachtel hat folgendes geschrieben:
user profile iconUGrohne hat folgendes geschrieben:
[...] Ich glaube, es waren 36.000DM, also knapp 18.000€. Und wenn ich mich nicht irre, ging es da um den Umsatz, nicht um den Gewinn. Den kann man nämlich wenn man will, beliebig drücken ;). [...]

Ich glaube, Hansa meinte den Freibetrag der Gewerbesteuer (und es sind glaube ich 24.500,- Euro iirc).

Stimmt, erst ab einem Gewinn 25.000€ ist man gewerbesteuerpflichtig, aber auch da ist es egal, ob man Freiberufler ist oder nicht. Aber bei so einem Gewinn lohnt es sich schon langsam einen Steuerberater hinzuzuziehen bzw. auch ein Gewerbe anzumelden, solange man nicht unter die richtig definierten Freiberufler fällt.
user profile iconRobert.Wachtel hat folgendes geschrieben:
Die von Dir genannte Summe dürfte die Obergrenze der Wahlfreiheit für die Vorsteueroptierung sein...oder war es die Bilanzierungspflicht? Egal. ;)

Genau, das war die Sache mit der Umsatzsteuerpflicht (bzw. Mehrwertsteuer bzw. Vorsteuer bzw ... was weiß ich was *g*). Aber das war egal, ob man Freiberufler, oder Unternehmer ist.
hansa
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BeitragVerfasst: Mo 30.07.07 22:14 
user profile iconUGrohne hat folgendes geschrieben:
...Und wenn ich mich nicht irre, ging es da um den Umsatz, nicht um den Gewinn. Den kann man nämlich wenn man will, beliebig drücken ;).
Und wieso soll man darüber nicht mehr als Freiberufler tätig sein können? Wie sollen denn bitte Ärzte dann bitte ihren Porsche finanzieren können? Und ein einmaliger Verkauf eines Programms verpflichtet normalerweise nicht gleich dazu, ein Gewerbe anmelden zu müssen.

Ich glaube, den Rest dieses Themas sollten wir lieber einem Steuerberater überlassen, sonst kommen hier noch mehr Halbwahrheiten oder Gutglauben zutage.


Die einzige Steuer, die was mit dem Umsatz zu tun hat ist die Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt. Selbst wenn der Gewinn 0,00 ist, die MUSS abgeführt werden, sofern sie auch kassiert wurde !

Fast alle anderen Steuern betreffen den Gewinn. Also vor allem die Einkommens- und Gewerbesteuer. Letztere fängt an bei 24.500 EUR (ziemlich genau 48.000 DM). Alles darunter ist sowieso egal. Wird tats. Gewerbessteuer bezahlt, so kann sie mit der Einkommenssteuer verrechnet werden. Soviel da zu. Steuerberater wird in dem Thread hier noch keiner gebraucht. :mrgreen: Erst wenns konkrret werden sollte, dann soll er sich besser einen suchen.

Warum Freiberufler nicht durchgeht ? Wenn er ein Programm verkauft und danach nie wieder eines, dann könnte es gehen. Ansonsten könnte es noch gehen z.B. bei einem Programm zur Maschinenansteuerung und einer Textverarbeitung. Wird ein Programm geschrieben für einen Verein, um die Beiträge zu berechnen und ein anderes für die Lieferscheine eines Autohauses und sind sie noch so unterschiedlich : wird schwer werden. Fakturaprogramm für Autohaus und eines für Bäckerei : fast unmöglich. 2 gleiche Programme, selbst wenn das eine davon äußerst stark modifiziert wurde : no Chance.

P.S.: die gucken sowieso bei der Einstufung des Betriebes zuerst in einer Liste und da steht bei Software : Gewerbe. Bei Arzt : freier Beruf. Da das aber nur die Gewerbesteuer betrifft und diese doch einigermaßen entschärft wurde, ist es sowieso fast egal.

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Gruß
Hansa
alzaimar
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BeitragVerfasst: Mo 30.07.07 22:29 
Grundsätzlich geht man einfach zum Finanzamt und macht sich sachkundig. Allen Unkenrufen zum Trotz sind die nämlich verpflichtet, uns ordnungsgemäß zu beraten und den für uns günstigsten Weg aufzuzeigen. Ehrlich währt immer am längsten und so auch hier. Meine Erfahrung ist die: Freundlich fragen, dann bekommt man alle Informationen, die man will. Steuerberater sind hier überflüssig und kosten nur.

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Na denn, dann. Bis dann, denn.