Ich kann die Frage zu 2. relativ gut beantworten, weil ich kürzlich vor diesem Problem stand:
Grundsätzlich muss jeder, der Handel betreibt, IHK-Beiträge zahlen. Die Höhe richtet sich nach Art, Umsatz, Standort, ... des Gewerbes. ABER: Wer nur Dienstleistung betreibt, der muss nicht an die IHK zahlen.
Handel betreibt man, wenn man Waren zu einem Preis einkauft und zu einem höheren Preis wieder verkauft. Man kann die IHK jetzt umgehen, indem man die Waren zum selben Preis verkauft und in einer separaten Rechnungsposition eine "Beratungsgebühr zur Beschaffung" ausweist. Dann sollte aber der Handel mit Hardware eher die Ausnahme sein.
Auch die IHK in Hannover bzw. die IHK zu Bielefeld kassiert Ihre Gebühren, wenn Du Handel betreibst. Ich hatte mal eine englische Limited, die in Hannover versteuert wurde (Hannover ist für das gesamte Bundesgebiet für die Besteuerung englischer Share-Gesellschaften zuständig). Was Erzengel da geschrieben hat stimmt nur, wenn Du effektiv angegeben hast, keinen Handel zu betreiben.
Zur Frage 1: Richtig ist die Bezeichnung "Dienstleistung in Informations- und Telekommunikationstechnik". Das kann ggf. um den Schwerpunkt "Vertrieb und Entwicklung von Software" erweitert werden, wobei die Erweiterung egal ist, die braucht nur jeweils das statistische Landesamt.
Zu 3.: Nein, brauchst keinen Steuerberater. Schau mal unter
www.s-a-ve.com nach, die haben eine Quellensammlung zu dem Thema. Was Erzengel geschrieben hat ist falsch. Unter 1848 Euro Gewinn pro Jahr bist Du zwar steuerfrei, MUSST es aber im Rahmen einer Einkommenssteuererklärung mit angeben, weil es meldepflichtige Einkünfte sind (Stand 2003).
Zum Tipp von Erzengel: Das ist so nicht richtig. Generell musst Du auf dem Meldebogen des Finanzamtes angeben, ob Du
1. als Kleingewerbetreibender Umsatzsteuer einziehst
2. als Kleingewerbetreibender keine Umsatzsteuer einziehst
3. als Freiberufler keine Umsatzsteuer einziehst
4. oder Unternehmen oberhalb 16.620 Euro Jahresumsatz bist.
1. setzt voraus, dass Du weniger als 16.620 Euro verdienst. Dann hast Di die Auswahl
2. siehe 1.
3. Gilt nur für Berufe, die freiberuflich auszuüben sind, also Architekten, Ärzte, ... Als Software-Entwickler ist davon abzuraten, weil dieser Status aberkannt werden könnte
4. Sobald Du die 16.620 Euro Jahresumsatz überschreitest, MUSST Du Umsatzsteuer einziehen und abführen, ausser Du bist 3.
Es gilt: Wenn Du einmal angegeben hast, dass Du Umsatzsteuer einziehst, dann MUSS auf jeder Ausgangsrechnung Deinerseits oder auf jeder Eingangsgutschrift an Dich, die Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer ausgewiesen sein! Du darfst nicht eine Rechnung mit und eine ohne stellen!
Viele Grüße,
Matthias