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Luckie
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BeitragVerfasst: Di 08.04.03 11:53 
Zitat:

Ob so ein Disclaimer überhaupt rechtens ist, sei mal dahingestellt, ich habe schon davon gehört, dass in Deutschland Haftungsauschlussklauseln in Software-Lizenzen keinen Bestand vor Gericht haben sollen.

Das glaube ich nicht Tim, äh teebee. Dann könnten nur millionen schwere Software-Firmen Software herstellen. Oder meinst du so kleine Software-Schmieden könnten auch nur eine Klage überstehen? Desweiteren wären tausende von Shareware-Lizenzen ohne bestand in denen drin steht:
"Der Autor kann für keinerlei Schäden haftbar gemacht werden." oder ähnlich.

Ich bleibe dabei, mit der Personal darf ich meine Programme auch veröffentlichen und ich werde es auch weiterhin tun.
UGrohne
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BeitragVerfasst: Di 08.04.03 13:10 
Also mal zurück zum Gewrbeschein. Ich hab mir mal den Berater am Anfang des Threads durchgelesen und bin zu Folgendem Schluss gekommen:

Wenn man den Gewerbeschein beantragt hat, entstehen danach eigetnlich keine weiteren Kosten, wenn man im Fragebogen des Finanzamtes als erwarteten Umsatz am besten auch 0 angibt. Dann braucht man keine Steuern vorzuschießen. Das Beste für Schüler/Studenten, die noch bei den Eltern wohnen ist: Nicht mehr als 7188EUR (Einnahmen aus selbstständiger und NICHT-selbstständiger Arbeit zusammen!!!!) zu verdienen, dann bekommen die Eltern weiterhin Kindergeld, die nächste Grenze sind diese 16000EUR, bis zu denen man die Umsatzsteuerregelung nur freiwillig machen kann (mein Lieblingswort: Allphasennettoumsatzsteuersystem mit Vorsteuerabzug *g*). Die nächste Grenze sind 25000EUR Gewinn bzw. 260.000 EUR Umsatz, bis zu denen man als Kleingewerbetreibender gilt, die die einfache Buchführung machen können, darüber hinaus braucht man doppelte Buchführung.

Soweit keine Kosten. Was mich jetzt aber ernsthaft zum Grübeln brachte:
Versicherungen, besonders Krankenversicherung. In dem Ratgeber heißt es, dass man, wenn man nach Anmeldung nicht innerhalb von 3 Monaten zur gesetzlichen beitritt, nur noch eine private KV nehmen kann und nie wieder zurückkann. Das Problem ist aber, dass man wohl min 250EUR im Monat dann dafür zahlt. Wie macht man das am besten, wenn man nur nebenher ein bisschen Softwrae verkauft, und ab und zu keine 250EUR im Moment verdient? Man braucht ja gar keine Versicherung, aber wenn man später zur gesetzlichen will, oder wenn man in ein Arbeitnehmer-verhältnis eintritt, wie siehts da aus. So viele Fragezeichen in diesem Bereich. Vielleicht kann mich da mal jemand aufklären.

Danke

Gruß
Raptor
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BeitragVerfasst: Di 08.04.03 13:14 
Also soweit ich das weiß, kann man sein Gewerbe als NEBENGEWERBE anmelden, dadurch entfällt diese Krankenkassen geschichte, allerdings weiß ich nicht bis zu welchem Umsatz dies der Fall ist.

Bei meinem alten Nebengewerbe mußte ich nicht in eine Private Kasse eintreten.

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BeitragVerfasst: Di 08.04.03 13:18 
@Luckie: Ein genereller Ausschluss der Haftung gilt als unerwartete Klausel und ist damit nichtig (Zumindest gegenüber Privatpersonen)

Viele Grüße,

Matthias

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BeitragVerfasst: Di 08.04.03 13:18 
Zitat:
So ist es aber eigentlich. Die Personal-Versionen sind für den eigenen Gebrauch gedacht, zum Ausrobieren und zu Lernzwecken. Und nur weil sich die Mehrheit nicht an das Lizenzrecht hält, heisst es noch nicht, dass das ok ist.

der einzige Vertrag, den ich mit Borland habe ist eben das Lizenzrecht, und da steht nur drin das man nichts verkaufen darf...
also darf ich meine Progs als Freeware weitergeben, egal was irgendwelche Borland-Mitarbeiter sagen, da der Vertrag klar geregelt ist!!! *hrmpf*

naja... zum Glück habe ich mal Delphi 5 Standard gekauft...
Raphael O.
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BeitragVerfasst: Di 08.04.03 13:19 
neojones hat folgendes geschrieben:
@Luckie: Ein genereller Ausschluss der Haftung gilt als unerwartete Klausel und ist damit nichtig (Zumindest gegenüber Privatpersonen)

IMO aber nur von Firmen gegenüber Privatpersonen...
teebee
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BeitragVerfasst: Di 08.04.03 13:41 
Fiji-Fighter hat folgendes geschrieben:

der einzige Vertrag, den ich mit Borland habe ist eben das Lizenzrecht, und da steht nur drin das man nichts verkaufen darf...
also darf ich meine Progs als Freeware weitergeben, egal was irgendwelche Borland-Mitarbeiter sagen, da der Vertrag klar geregelt ist!!! *hrmpf*


Naja, _klar_ ist die Lizenzvereinbarung ja eben leider nicht, sondern lässt ziemlich viel Interpretationsspielraum...

Aber letztlich muss jeder selbst wissen, welches 'Risiko' er eingehen will. Mein erstes Posting war auch nur dazu gedacht, zu zeigen, dass es vielleicht nicht ganz so trivial ist, wie es auf den ersten Blick aussieht, auch wenn 'alle das so machen'.

@Luckie: btw, wie kommst Du auf Tim???

mfg, teebee
neojones
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BeitragVerfasst: Di 08.04.03 13:46 
Zitat:

IMO aber nur von Firmen gegenüber Privatpersonen...


@Fiji-Fighter: Die Formulierung ist meines Wissens immer dann nichtig, wenn der Betroffene eine Privatperson ist, unabhängig davon, wer die AGB ausgestellt hat.

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BeitragVerfasst: Di 08.04.03 13:46 
OK, ich kauf mir jetzt einfach die delphi Enterprise 7, beantrage nen gewerbeschein und melde alles was ich verdiene dem Finanzamt und dann dürft mich niemand mehr verklagen wollen. (außer mein aktueller arbeitgeber)

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BeitragVerfasst: Di 08.04.03 16:09 
teebee hat folgendes geschrieben:
...
@Luckie: btw, wie kommst Du auf Tim???

mfg, teebee

Ich denke Luckie hat sich da eines, oft benutzten, Zitates, aus der serie 'Hör mal wer da Hämmert', bedient :)

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BeitragVerfasst: Di 08.04.03 18:50 
Raptor hat folgendes geschrieben:
Also soweit ich das weiß, kann man sein Gewerbe als NEBENGEWERBE anmelden, dadurch entfällt diese Krankenkassen geschichte, allerdings weiß ich nicht bis zu welchem Umsatz dies der Fall ist.
Bei meinem alten Nebengewerbe mußte ich nicht in eine Private Kasse eintreten.


Also von Nebengewerbe hab ich bisher noch gar nichts gehört. Ich kenne den Begriff des Kleingewerbetreibenden. Ich hab mich jetzt auch nochmal informiert. Ich hab als Student einen Vorteil: Ich kann mich bis zu einem bestimmten Arbeitspensum eine studentische KV holen und nach dem Studium überlegen, ob ich mich privat oder gesetzlich versichern lasse. Erst da muss ich mich dann entscheiden, bei der studentischen ist das egal. Da profitiere ich halt von extrem niederen Beitragssätzen im Vergelcih zur gesetzlichen KV