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Marco D.
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BeitragVerfasst: So 01.02.09 22:14 
Guten Abend Community,

wenn man mit Webdesign hobbymäßig Geld verdienen will und sich die Summe für eine Internetseite im Rahmen zwischen 100 - 200 EUR liegt, muss man dann bzgl. Versteuerung, Gewerbeanmeldung etc. Dinge beachten? Da ich Student bin und noch Kindergeld bekomme, kann ich dann Probleme bekommen, wenn ich über die Einkommensgrenze gerate?
Wer hat Erfahrungen damit?

So long

Warm Regards,

Marco

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UGrohne
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BeitragVerfasst: So 01.02.09 22:25 
Du kannst Webdesign evtl. als Freiberufler machen, das musst Du aber beim Finanzamt anmelden. Ansonsten kannst Du aber auch beim Ordnungsamt ein Gewerbe für 20€ anmelden und hast dadurch evtl. auch andere Vorteile. Über (ich glaube) 400€ im Monat (im Schnitt) solltest Du jedoch nicht kommen, sonst fliegst Du aus der Familienversicherung und Deine Eltern bekommen kein Kindergeld mehr.
GTA-Place
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Delphi 7, Lazarus
BeitragVerfasst: So 01.02.09 22:28 
Ausrechnen, was dein Jahreseinkommen ist (dazu zählt Kindergeld und andere Einnahmen). Wenn das unter 7.834 Euro (vor Konjunkturpaket: 7.664 Euro) liegt, dann achtest du noch darauf, dass du monatlich unter 400€ bleibst, dann passt das schon.

Gewerbeanmeldung könnte man machen.

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UGrohne
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BeitragVerfasst: So 01.02.09 23:08 
user profile iconGTA-Place hat folgendes geschrieben Zum zitierten Posting springen:
Gewerbeanmeldung könnte man machen.

Muss er sogar, falls er vom FA nicht als Freiberufler anerkannt wird. Ich habs auch gemacht, schon allein wegen den Vorteilen bei der Umsatzsteuer.
Luckie
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BeitragVerfasst: Mo 02.02.09 11:18 
Mit Webdesign Geld verdienen? Macht das nicht mittlerweile jeder dritte Schüler mehr schlecht als Recht?
UGrohne
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BeitragVerfasst: Mo 02.02.09 12:13 
user profile iconLuckie hat folgendes geschrieben Zum zitierten Posting springen:
Mit Webdesign Geld verdienen? Macht das nicht mittlerweile jeder dritte Schüler mehr schlecht als Recht?

Nur jeder Dritte? Mann, bist Du optimistisch :mrgreen:
ene
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BeitragVerfasst: Mo 02.02.09 12:28 
Wenn das Geld auf der Strasse liegt, muss man sich nur bücken.

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Windows 8 , Server 2012
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BeitragVerfasst: Mo 02.02.09 12:54 
user profile iconene hat folgendes geschrieben Zum zitierten Posting springen:
Wenn das Geld auf der Strasse liegt, muss man sich nur bücken.

Sollte aber vorher erstmal einen Blick nach hinten werfen ;).
elundril
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BeitragVerfasst: Mo 02.02.09 16:06 
user profile iconUGrohne hat folgendes geschrieben Zum zitierten Posting springen:
user profile iconene hat folgendes geschrieben Zum zitierten Posting springen:
Wenn das Geld auf der Strasse liegt, muss man sich nur bücken.

Sollte aber vorher erstmal einen Blick nach hinten werfen ;).


:rofl: danke, jetzt wirds ein schöner Tag!

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Robert.Wachtel
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BeitragVerfasst: Mo 02.02.09 17:22 
user profile iconUGrohne hat folgendes geschrieben Zum zitierten Posting springen:
user profile iconGTA-Place hat folgendes geschrieben Zum zitierten Posting springen:
Gewerbeanmeldung könnte man machen.

Muss er sogar, falls er vom FA nicht als Freiberufler anerkannt wird. Ich habs auch gemacht, schon allein wegen den Vorteilen bei der Umsatzsteuer.

Umsatzsteuer hat nichts, aber auch rein gar nichts mit dem Status Freiberufler oder Gewerbe zu tun.

Darüber hinaus kann es je nach Zielgruppe sogar sehr vorteilhaft sein, wenn man von der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG. Gebrauch macht und nicht zur Umsatzsteuer optiert.