Mir ist klar, dass SSL <> Personal. Aber wenn bei der kostenlosen Personal diese Form der Benutzung gestattet war, dann sagt mir der gesunde Menschenverstand, dass das auch bei einer kostenpflichtigen gestattet ist. Außerdem ließe sich eine Veröffentlichung in Foren durchaus zu Zwecken der Lehre deuten, da es hier auch und vor allem um das Feedback zu diesen Programmen geht, und man aus diesem Feedback etwas lernen kann. Es kann auch sein, dass in dem Thread, den ich nicht mehr wiederfinde, auch von Personal/SSl die rede war.
Natürlich soll und muss man sich an die Lizenzbestimmungen halten, aber es bringt nichts, wenn man versucht, heiliger als der Papst zu sein.
@elundril: Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, dann hat Borland (damals) "kommerzielle Verwendung" sehr weiträumig interpretiert. Da du mit der Veröffentlichung von Freeware durchaus kommerzielle Vorteile z.B. bei Bewerbungsgesprächen hast, war auch eine solche Form der Veröffentlichung nicht zulässig.
We are, we were and will not be.