Ich habe mit einem Bekannten gesprochen, der Anwalt ist. Er meint, dass die Formulierungen in der Hinsicht derart schwammig sind, dass er mir nicht raten würde die entsprechenden Skripte einzusetzen.
Seiner Meinung nach könnte man, böswillige Absicht vorausgesetzt, die Bedingungen auch so interpretieren, dass sowohl alle Quelltexte des Thin Clients als auch des gesamten Servers (und damit auch aller anderen Clients) unter die GPL gestellt werden müssten. Das wiederum geht (davon abgesehen, dass das in diesem Fall ohnehin nicht möglich wäre) schon deshalb nicht, weil Teile des Quelltextes unter inkompatiblen (teils proprietären) Lizenzen stehen. Und daran lässt sich aufgrund der verwendeten Technik auch nichts ändern.
So langsam verstehe ich was Herr Ballmer seinerzeit mit Krebsgeschwür gemeint hat...
Die Konsequenz für mich ist, dass ich die entsprechenden Sachen selbst implementieren werde. Zudem werde ich nach dieser Erfahrung die GPL wohl kaum mehr bei künftigen eigenen Open Source Projekten als Lizenz anbieten. Denn bei denen möchte ich ja gerade Freiheit bei der Nutzung und nicht das Gegenteil...