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Bergmann89
      
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Delphi 7 Personal, Lazarus/FPC 2.2.4, C, C++, C# (Visual Studio 2010), PHP, Java (Netbeans, Eclipse)
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Verfasst: Sa 14.05.11 03:13
Hey,
ich benötige zur Zeit etwas Geld, und da hab ich mir gedacht, das ich ein paar Hobbyprojekte von mir verkaufen könnte. Ich will das komplette Programm mit Quelltext und allen Rechten an eine Firma verkaufen, die das dann vertreiben kann. An wen wendet man sich da am bessten? Muss ich irgendwas rechtliches bearchten? Darf ich Code verkaufen, der mit Delphi Personal erstellt wurde?
MfG Bergmann.
_________________ Ich weiß nicht viel, lern aber dafür umso schneller^^
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Dude566
      
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Delphi XE2 Pro, Eclipse Juno, VS2012
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Verfasst: Sa 14.05.11 03:55
Ich denke mal du musst deine Nebenverdienst anmelden, ich weiß nicht ob es da eine Mindestgrenze gibt.
_________________ Es gibt 10 Gruppen von Menschen: diejenigen, die das Binärsystem verstehen, und die anderen.
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Petros
      
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Delphi7, Delphi RadStudio 10 Berlin, VSC# 2015, Java 8
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Verfasst: Sa 14.05.11 04:20
wenn du das als regelmäßiges einkommen behälst musst du ein kleinegewerbe anmelden. aber wenn es nur mal so zum verkauf geht sollten die preise schon realistisch sein und du darfst die GNU, GPL und was weiß ich noch nicht außer acht lassen ne zustimmung von 3. persohnen (fals fremd source vorhanden ist) sollte vorhanden sein !! ansonsten sollte dir soweit nix im weg stehen
PS. auch VCL componeten die du als freeware gedownloadet hast musst du erst nachfragen ansonsten solltest du in den lizecen mal rein schauen ob du das auch darfst..
MFG Petros
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jaenicke
      
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Verfasst: Sa 14.05.11 05:36
Bergmann89 hat folgendes geschrieben : | | Darf ich Code verkaufen, der mit Delphi Personal erstellt wurde? |
Nein, das war bei Delphi 6 und 7 Personal (wie in deinem Profil steht) nicht erlaubt.
Nur die 2005 Personal und Turbo Delphi (und natürlich jetzt die XE Starter) haben eine kommerzielle Lizenz.
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Ralf Jansen
      
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Verfasst: Sa 14.05.11 12:32
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jaenicke
      
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Verfasst: Sa 14.05.11 12:48
Die kommerzielle Verwendung ist ausgeschlossen. Ich glaube es stand andersherum drin, dass du die Version nur für private nicht-kommerzielle Zwecke nutzen darfst oder so.
Meinst du im Ernst, dass es keine kommerzielle Verwendung ist, wenn du das Produkt benutzt um etwas zu erstellen (den Quelltext), zu testen und zu debuggen und das verkaufst, dass das keine kommerzielle Verwendung ist?
Diese Interpretation ist... kreativ.
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Luckie
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Verfasst: Sa 14.05.11 12:52
Andererseits, versuch mir mal nachzuweisen, dass ich den Quelltext nicht mit Notepad getippt habe. 
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jaenicke
      
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Verfasst: Sa 14.05.11 13:07
Das mach mal mit z.B. der .res Datei.  Aber darum geht es ja nicht. Es geht ja darum, ob man es darf.
Dass wohl kaum etwas passieren würde, wenn er es trotzdem verkauft, ist eine ganz andere Sache.
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Ralf Jansen
      
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Verfasst: Sa 14.05.11 13:10
| Zitat: | | Diese Interpretation ist... kreativ. |
Mir ist bewußt was mit kommerziell gemeint war und das derjenige der die Lizenz verfasst hat sicherlich jedwede entsprechende kommerzielle Nutzung an der er nicht mit verdient ausschließen will. Mehr aus Neugierde wollte ich wissen wie das in der Lizenz forciert wird. Da wenn der Author den SourceCode weiterverkauft(die vollständigen alleinigen Nutzungsrechte) gibt es danach weiterhin nur einen Nutzer des SourceCodes und wenn dieser dann den Sourcecode mit einer kommerziellen Version von Delphi kompiliert sehe ich zumindest logisch kein größeres Problem(ein kommerzielles Produkt wurde dann mit einer kommerziellen Version von Delphi kompiliert). Was in einer Lizenz steht und was Rechtsanwälte draus machen ist natürlich was anderes und mag das ausschließen. Vermutlich liegt der Kniff in der von dir verwendeten Formulierung 'private nicht-kommerziell', wenn die auch so oder ähnlich in der Lizenz steht. Die Auslegung von 'privat' überlassen wir aber lieber denjenigen die von Rechtsfragen mehr verstehen als uns Programmierern 
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jaenicke
      
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Verfasst: Sa 14.05.11 13:30
| Lizenz von Delphi 7 Personal hat folgendes geschrieben: | 2.1 Grant of License. Subject to the terms and
conditions of this License, Borland grants to you, if
you are an individual, or, if you are an entity, one
(1) designated person in your organization ("Named
User") a personal, nonexclusive, nontransferable and
limited license [highlight]to use the Product solely to create,
compile (including byte code compile), test and
deploy, in source or object code form, your own
application programs and other works ("Works") solely
for personal use. You may not use the Product or any
Work for any commercial, business, governmental or
institutional purpose of any kind ("Commercial
Purpose").[/highlight] Subject to the other terms and conditions
of this Agreement, you may distribute your Works to
others but you may not receive any direct or indirect
compensation for the distribution or use of your
Works [highlight]and the Works that you distribute to others may
not be used for any Commercial Purpose[/highlight]. |
Das ist dort schon ganz klar formuliert. Ein einfaches Lesen der Lizenz hätte also auch schon gereicht die Frage zu beantworten.
Davon abgesehen gab es mit Turbo Delphi sogar eine kostenlose Alternative, die die kommerzielle Verwendung erlaubt hat. Und die Starter Edition ist auch nicht teuer, da lohnt sich die Anschaffung durchaus.
Für diesen Beitrag haben gedankt: Ralf Jansen
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Tranx
      
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Verfasst: Sa 14.05.11 13:31
Glaube auch, dass diese Frage nicht so einfach zu beantworten ist. Da gibt es tausend Haken und Ösen, und jede kann gerichtlich verwertbar sein, wenn es denn zum Rechtsstreit kommt. Habe das auf einem anderen Gebiet - dem Patentrecht - schon erlebt. Dort ist selbst eine Messmethode zur Ermittlung eines Radius an einem Bauteil patentrechtlich geschützt, selbst wenn man die Software und Ausrüstung dazu selber baut.
Wer weiß, vielleicht ist in Zukunft schon das Denken über eine Sache eine Frage des Patentrechts und/oder der Gerichte. Es gab ja schon Zeiten, wo dieses verboten war.
Edit:
Na super, Jänicke. Wozu sollte man also überhaupt Programmieren? Wenn jedwede Nutzung (die Einschränkung kommerziell ist ja wohl ein Hohn) des compilierten Programms verboten ist. Kann man sich ja gleich die Arbeit schenken und mit Bleistift und Papier weiter arbeiten. Denn wer weiß, vielleicht ist hja sogar die Erstellung eines Textes mit Word und Versendung desselben verboten. Ist man gut, dass die Produzenten des Compilers nicht wie die Katzen hinter den Mäusen nur darauf lauern, dass irgendwer ein Compilat für seine nicht Heimzwecke nutzt.
_________________ Toleranz ist eine Grundvoraussetzung für das Leben.
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Ralf Jansen
      
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Verfasst: Sa 14.05.11 14:38
Ziemlich eindeutig  Danke fürs raussuchen der Lizenz.
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jaenicke
      
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Verfasst: Sa 14.05.11 15:03
Tranx hat folgendes geschrieben : | | Na super, Jänicke. Wozu sollte man also überhaupt Programmieren? Wenn jedwede Nutzung (die Einschränkung kommerziell ist ja wohl ein Hohn) des compilierten Programms verboten ist. |
Zum Lernen, für Projekte, die man selbst nutzen möchte, ...
Streng genommen war auch die Weitergabe als Freeware verboten, da es Werbung für die eigene Person ist. Das stand auch mal in irgendeinem Interview explizit.
Diese Einschränkung galt aber ja wie gesagt nur für die Personal Edition. Wer sich eine Version kauft oder Turbo Delphi benutzt, hat die Einschränkungen ja nicht (außer bei der Starter mit bis zu 1000€ Umsatz). Also wo ist das Problem?
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Bergmann89 
      
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Verfasst: Sa 14.05.11 15:27
Hey,
immer diese Rechtsfragen. Ich blick da auch nie wirklich durch^^ Was meinst du mit "Streng genommen war auch die Weitergabe als Freeware verboten". Ist das nun verboten oder nicht? Weil ich zur Zeit einige Projekte als Freeware auf meiner Homepage anbiete...
MfG Bergmann.
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jaenicke
      
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Verfasst: Sa 14.05.11 15:39
Bergmann89 hat folgendes geschrieben : | | Ist das nun verboten oder nicht? Weil ich zur Zeit einige Projekte als Freeware auf meiner Homepage anbiete... |
Naja, obwohl das bei der D7 PE noch so war, kann ich mir nicht vorstellen, dass da jemand deswegen Ärger bekommen wird.
Mal abgesehen davon, dass ich daran zweifle, ob diese Definition von kommerzieller Nutzung (Werbung für die eigenen Person) in Deutschland überhaupt Bestand hätte.
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Bergmann89 
      
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Verfasst: Sa 14.05.11 15:50
Gut, dann bin ich beruhigt^^
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Ralf Jansen
      
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Verfasst: Sa 14.05.11 16:00
| Zitat: | | immer diese Rechtsfragen. Ich blick da auch nie wirklich durch^^ |
An irgendeinem Punkt muss man auch mal Lizenz Lizenz sein lassen. Man kann da keine Lückenlosigkeit erwarten aber Lizenzen haben immer eine bestimmte Intention die sie verfolgen. Und um auf deine Ursprungsfrage zurückzukommen ich kann mir nicht vorstellen das die Lizenz deine vorhaben grundsätzlich verhindern soll. Zumindest unter der Annahme das der Käufer das Produkt kommerziell mit einer von ihm zu erwerbenden kommerziellen Version von Delphi kompiliert und vermarkten will sowie alleiniger Halter der Nutzungsrechte ist. Also du selbst hättest auch keine mehr und jede Weiterentwicklung würde ausschließlich der Käufer vornehmen.
Ich würde da ganz pragmatisch vorgehen und einfach mal Embarcadero fragen was die davon halten. Im schlimmsten Fall sagen die halt nein. Ist auch nicht schlimmer als gleich aufzugeben 
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jaenicke
      
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Verfasst: Sa 14.05.11 16:10
Du kannst ja auch, wenn du einen Käufer hast, eine Lizenz der XE Starter mit in den Preis einrechnen. Und mit deren Kauf hast du dann eine Lizenz, mit der du den Quelltext verkaufen darfst und noch dazu eine aktuelle Delphiversion.
Genau dieser Kauf einer Lizenz von Delphi Professional (da gabs halt noch keine Starter) steht auch in der Lizenz drin für den Fall, dass man die Lizenz brechen möchte (und ist ja auch logisch^^): | Zitat: | If you use the Product or any Works for any Commercial
Purpose or permit others to do so, in breach of this
license grant, then you agree to purchase at the
then-current retail price, the number of licenses of
the then-current version of Delphi Professional that is
equal to the number of licenses of the Product in your
possession. |
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markus5766h
Hält's aus hier
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D7.0 Enterprise
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Verfasst: Sa 14.05.11 20:10
jaenicke hat folgendes geschrieben : | ...
Streng genommen war auch die Weitergabe als Freeware verboten, da es Werbung für die eigene Person ist. Das stand auch mal in irgendeinem Interview explizit.
... |
stimmt so nicht ganz, Eigenwerbung ist es nur dann, wenn neben der Freeware auch
kostenpflichtige Software angeboten wird - gab letztes Jahr dazu ein Urteil (vielleicht
find' ich's noch mal)
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