Habe nachgeguckt:
§ 18 Systemintegrität und Störung der eBay-Website
Das Mitglied ist nicht berechtigt, Mechanismen, Software oder sonstige Scripts in Verbindung mit der Nutzung der eBay-Website zu verwenden, die das Funktionieren der eBay-Website stören können. Das Mitglied darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der eBay-Infrastruktur zur Folge haben können. Es ist dem Mitglied nicht gestattet, von eBay generierte Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren oder in sonstiger Weise störend in die eBay-Website einzugreifen.
Die auf der eBay-Website abgelegten Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung der Rechteinhaber weder kopiert oder verbreitet, noch in sonstiger Weise genutzt oder vervielfältigt werden. Dies gilt auch für ein Kopieren im Wege von "Robot/Crawler"-Suchmaschinentechnologien oder durch sonstige automatische Mechanismen. Das Layout der eBay-Websites und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von eBay vervielfältigt und/oder auf anderen Websites genutzt werden.
Dies bedeutet wohl, dass ohne Genehmigung, Zugriff auf irgendwelche Inhalte nicht gestattet wird, oder ?