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jaenicke
      
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Verfasst: Mo 04.04.11 11:31
Das kann sein, weil manche Windows selbst ja auch braucht. Wie das bei 9x war... keine Ahnung. Ich habe seit Jahren keins mehr gestartet gehabt.
Aber du kannst ja selbst einmal im System-Verzeichnis schauen, ob du msvc*-Dateien findest.
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Delphi-Laie
      
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Verfasst: Mo 04.04.11 11:43
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Don Krawallo
      
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Verfasst: Mo 04.04.11 15:02
jaenicke hat folgendes geschrieben : | Don Krawallo hat folgendes geschrieben : | Aber genau das ist ein Punkt wo ich mich immer frage warum die ganzen Cursor mit in der EXE landen wenn sowieso der Standardcursor auf ner Form genutzt wird?! | Woher soll denn der Compiler wissen, dass du das nicht im Code irgendwo umschaltest? Zudem ändert sich der schon auf einem Editfeld... |
Ja das stimmt schon. Das leuchtet mir ja ein  Vielleicht war das auch unglücklich ausgedrückt. Die Aussage bezog sich lediglich wieder auf die klassische Ausgangslage... Nur eine simple Form mit z.b. nen Button drauf. Kein Editfeld, Memobox etc. was einen anderen Cursor bedürfe. Und dennoch sind "jede Menge Cursor" mit enthalten.
Was mir letzens mal mit aufgefallen ist... In der fertigen EXE (bei Delphi 2010 und XE) gibts eine TLS (Thread Local Storage) Section. Da bin ich grade noch am probieren was diese hier (einfache Form + Button) für eine Rolle spielen. Zum Teil spielt diese eine Rolle beim Debuggerschutz. Ich hatte da mal ne gepackte EXE mit Olly geöffnet, aber Olly breakte garnicht erst am EP sondern das Programm lief sofort an. Insofern gab es früher diverse Packer da hat es gereicht die TLS Section aus dem Image zu löschen um zumindest den Debuggerschutz zu entfernen. Bei manchen Delphiprogrammen funktioniert das auch wenn man diese Section entfernt das man etwas Speicherplatz spart, allerdings ist das nur ein geringfüger Anteil.
MFG Don Krawallo
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jaenicke
      
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Verfasst: Mo 04.04.11 15:19
Don Krawallo hat folgendes geschrieben : | Die Aussage bezog sich lediglich wieder auf die klassische Ausgangslage... |
Trotzdem weiß der Compiler nicht welche davon im Code (auch dem der delphieigenen Units) vielleicht benutzt werden.
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Luckie
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Verfasst: Mo 04.04.11 15:25
Man könnte noch den Reloacation Table entfernen,. aber das sollte man nur bei Exe Dateien machen und tunlichst nicht bei DLLs.
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jaevencooler
      
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Verfasst: Mo 04.04.11 15:28
Moin Moin,
ich bin ja ungern der Zerberus hier, aber wenn ich sowas lese :
NeMeZ hat folgendes geschrieben : | Hallo Leute.... brauche einen Tipp, bin Anfänger, in DX und API null Ahnung, aber Spile knacke ich gern, und schreibe Trainers für mich, mit Grafik und alles drum und dran . Das Problemm ist- .exe Datei, die kann bis 2-3 MB sein, obwohl ich das hier nutze: |
frage ich mich doch, was meinst Du mit "knacken" ?
Ich kann nur hoffen das Du keinerlei illegale Tätigkeiten damit beschreiben wolltest, den soweit ich informiert bin, wird das in diesem Forum nicht gerne gesehen, und schon gar nicht aktiv unterstützt
Es wäre schön wenn Du meine Vermutungen entkräften könntest.
Beste Grüße
Michael
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HenryHux
      
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Verfasst: Mo 04.04.11 15:53
Naja, das knacken von einem Kopierschutz muss afaik nicht unbedingt illegal sein, solange er die Software gekauft hat und den "Crack" nur für sich nutzt.
Lg
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Don Krawallo
      
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Verfasst: Di 05.04.11 02:31
jaenicke hat folgendes geschrieben : | Trotzdem weiß der Compiler nicht welche davon im Code (auch dem der delphieigenen Units) vielleicht benutzt werden. |
So ein dummes Ding der Compiler, häh?!
HenryHux hat folgendes geschrieben : | Naja, das knacken von einem Kopierschutz muss afaik nicht unbedingt illegal sein, solange er die Software gekauft hat und den "Crack" nur für sich nutzt... |
Nach aktueller deutscher Rechtssprechung, soweit ich informiert bin, ist das knacken eines Kopierschutzes sehr wohl illegal bzw. stellt das korrekt bezeichnet eine Straftat dar. Ob nun Kommerziell oder nur für private Zwecke spielt dabei keine Rolle.
Auch gibt es den Trugschluß das man angeblich zwar berechtigt ist eine Kopie eines Mediums anzufertigen unter der Auflage das der Kopierschutz nicht umgangen oder geknackt wird. Das heißt du müsstest eine 100%ige 1:1 Kopie eines Mediums anfertigen, mit dem Original-Kopierschutz, die Seriennummer des Original-Mediums etc. Also mit allem drum und dran. Aber schon alleine den Kopierschutz 1:1 zu übernehmen dürfte z.b. ab Securom Version 4.8 recht schwierig werden da ab diesem Versionsdatum die RMPS-Daten eine entscheidende Rolle spielen.
Mit anderen Worten... Es ist und bleibt nachwievor illegal. Ich will mal so sagen... Für den ausschließlichen Privatgebrauch gilt wohl eher das Sprichwort: "Was man nicht weiß, macht einen nicht heiß."
Im eigentlichen Sinne bist Du ja noch nichtmal dazu berechtigt einen Trainer zu programmieren. Also das programmieren vielleicht schon, aber nicht das Spiel zu "hacken". In vielen EULA's von diversen Spieleherstellern steht z.b. das es dir nicht erlaubt ist ein Spiel zu decompilieren oder zu dissassemblieren oder in sonst einer Weise zu verändern so das es nicht mehr dem Auslieferungszustand entspricht.
Ich denke mal eher das Trainer, wohlgemerkt ausschließlich für Single-Player, mehr oder weniger geduldet werden da diese nicht dazu genutzt werden einen Kopierschutz zu umgehen. Wie gesagt rede ich hier nur von Single-Player, bei Multiplayer denke ich sollte jedem klar sein warum das auch mit aller Härte strafrechtlich verfolgt wird, bzw. werden kann.
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FrEaKY
      
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D7
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Verfasst: Di 05.04.11 03:19
Don Krawallo hat folgendes geschrieben : | Nach aktueller deutscher Rechtssprechung, soweit ich informiert bin, ist das knacken eines Kopierschutzes sehr wohl illegal bzw. stellt das korrekt bezeichnet eine Straftat dar. Ob nun Kommerziell oder nur für private Zwecke spielt dabei keine Rolle. |
Und diese Rechtssprechung gibt es wahrscheinlich in 10 Jahren nicht mehr, weil sie einfach total unlogisch und bescheuert ist. Was kaufe ich denn eigentlich, wenn ich Software kaufe? Ich erwerbe doch das Recht, das Programm zu nutzen oder? Tja, das Programm ist nur Binärcode und unter nutzen verstehe ich auch verändern...
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jaenicke
      
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Verfasst: Di 05.04.11 05:57
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Don Krawallo
      
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Delphi 10.4.1
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Verfasst: Di 05.04.11 13:02
Halli Hallo... Verstehst keinen Spaß, oder?
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jaenicke
      
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Verfasst: Di 05.04.11 13:04
Doch, aber die Ironie-Tags fehlten und der Ironie-Detektor hat noch geschlafen. 
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Delphi-Laie
      
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Verfasst: Di 05.04.11 13:51
Es ist immer wieder erstaunlich, wie die Leute sich von der von außen aufgezwängten Sprache letzlich in ihrem Denken (Orwell!) manipulieren lassen und das - logischwerweise, denn das liegt ja in der Natur der Manipulation - nicht einmal bemerken.
„Kopierschutz“ - wen oder was „schützt“ denn dieser Schutz?! Die Software bzw. die Programme oder, weiter betrachtet, ihre Hersteller mit deren kommerziellen Interessen. Aus unserer Sicht der Anwender und/bzw. Verbraucher ist es hingegen eine Kopier sperre! Leute, laßt Euer Denken doch nicht vom ideologischen Kampfvokabular profitgieriger Kapitalisten vernebeln!
Don Krawallo hat folgendes geschrieben : | HenryHux hat folgendes geschrieben : | Naja, das knacken von einem Kopierschutz muss afaik nicht unbedingt illegal sein, solange er die Software gekauft hat und den "Crack" nur für sich nutzt... | Nach aktueller deutscher Rechtssprechung, soweit ich informiert bin, ist das knacken eines Kopierschutzes sehr wohl illegal bzw. stellt das korrekt bezeichnet eine Straftat dar. Ob nun Kommerziell oder nur für private Zwecke spielt dabei keine Rolle.
Auch gibt es den Trugschluß das man angeblich zwar berechtigt ist eine Kopie eines Mediums anzufertigen unter der Auflage das der Kopierschutz nicht umgangen oder geknackt wird. |
An einer Kopiersperre gibt es nicht zu „umgehen“ oder zu knacken: Ist sie wirksam, dann verhindert sie das Kopieren (logisch), und juristisch ist alles im Lot, kann man dennoch Kopieren, dann ist sie ihre Bezeichnung nicht wert und ist eben keine Kopiersperre. Eine Kopie „unter Umgehen der Kopiersperre“ ist also schon (sprach)logisch Unfug.
Kopien für den Privatgebrauch werden, egal, ob nun rechtmäßig oder nicht, nie zu verhindern sein, weil sich dafür mangels Nachweisbarkeit kein Kläger finden kann.
Das Verändern originaler Software verstößt allerdings gegen das Urheberrecht.
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Luckie
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Verfasst: Di 05.04.11 16:33
Delphi-Laie hat folgendes geschrieben : | Das Verändern originaler Software verstößt allerdings gegen das Urheberrecht. |
Aber auch nur dann wenn ich die veränderte Software in Umlauf bringe.
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Martok
      
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Verfasst: Di 05.04.11 17:27
Und was ihr alle vergesst: wenn die Software bei mir nicht funktioniert, darf ich jede Maßnahme ergreifen die nötig ist, damit ich sie nutzen kann. Wenn der Kopierschutz sich nicht mit meinem DVD-Laufwerk verträgt, darf ich z.B. einen NoCD nutzen. Gut, da den eigentlich keiner in Umlauf bringen darf müsste ich mir den selber schreiben, aber geht ja ums Prinzip.
Wie auch immer: das ist hier eigentlich gar nicht das Thema. Das ist nämlich "EXE, .exe verkleinen", nur um das mal erwähnt zu haben. Da sehe ich auch kein Regelproblem drin  Wenn ihr euch weiter über die rechtliche Seite unterhalten wollt: Bescheid sagen, dann kann das jemand hier rausoperieren.
_________________ "The phoenix's price isn't inevitable. It's not part of some deep balance built into the universe. It's just the parts of the game where you haven't figured out yet how to cheat."
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Delphi-Laie
      
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Verfasst: Di 05.04.11 22:12
Martok hat folgendes geschrieben : | Und was ihr alle vergesst: wenn die Software bei mir nicht funktioniert, darf ich jede Maßnahme ergreifen die nötig ist, damit ich sie nutzen kann. Wenn der Kopierschutz sich nicht mit meinem DVD-Laufwerk verträgt, darf ich z.B. einen NoCD nutzen. Gut, da den eigentlich keiner in Umlauf bringen darf müsste ich mir den selber schreiben, aber geht ja ums Prinzip. |
Nicht ganz: Wenn die Software nicht funktioniert, steht der Produzent in der Gewährleistungspflicht und hat vor allen anderen Lösungen eine Nachbesserungspflicht. Schlägt diese fehl, kann man den Kaufvertrag Zug um Zug rückabwickeln und/oder selbst Hand anlegen.
Wir alle aber wissen, welch ein Pfusch käufliche Software oft, ja fast im Regelfalle ist und wie lausig Softwarproduzenten ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen (nämlich so gut wie nie). Anstatt sich um die Erfüllung seiner Pflichten zu kümmern, werden sich irgendwelche unwirksamen, weil erst nach dem Kaufe bekanntgewordene "Vereinbarungen" ausgedacht und tatsächlich vorausgesetzt, daß es sich um wirksame Verträge handelt - welch ein Hirngespinst!
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HenryHux
      
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Verfasst: Di 05.04.11 22:30
Angenommen der Fall du lädst dir mehrere Tausend Musiktitel, Softwares und Spiele aus dem Internet und irgendwann steht die nette Staatsanwaltschaft vor deiner Tür, nimmt dir schön alle Speichermedien und ähnliches mit und kann dir genau nachweisen was du wann gedownloadet hast.
Wenn du dann den Beweis vorbringen kannst, dass du zum Zeit des Downloads alle Titel etc. legal besessen hast, dann denke ich werden bestehende Anklagen fallen gelassen, egal wieviele Kopierschutze (hmm kennt wer den Plural von Schutz? Wollte nicht auf Kopiersperren ausweichen  ) du umgangen hast, solange du die Sachen nicht noch irgendwo verbreitet und multipliziert hast.
Ich kenne die genaue Rechtslage nicht, aber ich kann es mir auf keinen Fall anders vorstellen, denn du hast die Gegenstände ja schließlich legal erworben und dürftest ja dann auch privat damit machen was du willst, schließlich ist es dein Besitz nach dem Kauf und du schadest keiner von den Herstellerfirmen, wenn du Veränderungen nur für dich vornimmst, die dir den Umgang erleichtern.
Bitte berichtigt mich, wenn ich falsch liege.
Lg
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jaenicke
      
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Verfasst: Di 05.04.11 22:32
Selbst der Besitz eines Tools, das einen Kopierschutz knackt, ist in Deutschland nach aktueller Rechtslage bereits strafbar.
Aber wie Martok bereits sagte ist das hier nicht das Thema des Threads.
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Delphi-Laie
      
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Delphi 2 - RAD-Studio 10.1 Berlin
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Verfasst: Di 05.04.11 22:55
HenryHux hat folgendes geschrieben : | Angenommen der Fall du lädst dir mehrere Tausend Musiktitel, Softwares und Spiele aus dem Internet und irgendwann steht die nette Staatsanwaltschaft vor deiner Tür, nimmt dir schön alle Speichermedien und ähnliches mit und kann dir genau nachweisen was du wann gedownloadet hast.
Wenn du dann den Beweis vorbringen kannst, dass du zum Zeit des Downloads alle Titel etc. legal besessen hast, dann denke ich werden bestehende Anklagen fallen gelassen, egal wieviele Kopierschutze (hmm kennt wer den Plural von Schutz? Wollte nicht auf Kopiersperren ausweichen ) du umgangen hast, solange du die Sachen nicht noch irgendwo verbreitet und multipliziert hast. |
´
Seit wann muß man in Teutonia seine Unschuld beweisen?
Edit: Dieser Gegenbeweis wird auch gar nicht vonnöten sein, weil der Download nicht dadurch legal wird, daß man die Originale schon besitzt. Außerdem inkludieren diese Downloads auch die "Uploadbarkeit", was eine Veröffentlichung und mithin ein illegales Vervielfältigungsangebot darstellt.
Außerdem hast Du nebenbei noch einen Vorteil der Sperren gegenüber den "Schutzen" bekanntgegeben. 
Zuletzt bearbeitet von Delphi-Laie am Di 05.04.11 23:39, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Gerd Kayser
      
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Delphi 2006/XE
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Verfasst: Di 05.04.11 23:06
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